Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
12.06.2016 um 10:19Du folgst der Diskussion aber schon, ja? Der Teil ist inzwischen ja geklärt und @shionoroosttimor schrieb:das ist deine behauptung, aber der beweis dafür ist wo?
stellt hier nur Fakten fest.
Du folgst der Diskussion aber schon, ja? Der Teil ist inzwischen ja geklärt und @shionoroosttimor schrieb:das ist deine behauptung, aber der beweis dafür ist wo?
Nein, überhaupt nicht. "Porno" ist ein sooo weites Feld, das kann und darf man nicht verallgemeinern.Commonsense schrieb:Wenn eine Pornodarstellerin sagt, Oralverkehr ist ekelhaft, fragst Du Dich wohl auch, wie das zusammen passt.
wo steht das mit der fehlenden körperlichen gegenwehr?Commonsense schrieb:Du folgst der Diskussion aber schon, ja? Der Teil ist inzwischen ja geklärt
Du hast quasi keine chance ohne körperliche gegenwehr die klage durchzukriegen.Das liegt aber nicht an den Gesetzten sondern an der Beweislage. Und daran wirst du auch mit schärferen Gesetzen nichts ändern. Du kannst halt nicht beweisen das es gegen deinen Willen war wenn es ausser ein hör auf nichts gibt.
Das Problem ist: Überraschendes Grapschen, an die Brust oder zwischen die Beine, ist nach heutiger Gesetzeslage in Deutschland gar nicht strafbar. Und Opfer einer Vergewaltigung müssen beweisen, dass sie sich gewehrt haben. Auch ein mehrmaliges Nein zählt nach deutschem Gesetz nicht. Das verhöhnt die Betroffenen. Die Frage darf nicht sein, ob das Opfer sich gewehrt hat, sondern ob der Täter seine Tat gegen den erklärten Willen des Opfers durchgeführt hat!
Der Hintergrund sollte keine Rolle spielen. Egal ob es sich um eine brave Hausfrau oder einen nervigen C-Promi handelt, beide haben das gleiche Recht auf sexuelle Integrität.Lamm schrieb:Sie hat das erreicht was sie erreichen wollte. Aufmerksamkeit.
OMG meine auch.
Ja.SZKYBRNTKR schrieb:Bei einer indifferenten Ablehnungsäußerung sind im Zweifel s ä m t l i c h e in diesem Moment stattfindenden Handlungen, die sich innerhalb des betreffenden Kontext abspielen, unverzüglich einzustellen. Ist das denn so schwer verständlich?
und über was diskutieren wir dann hier eigentlich?shionoro schrieb:Und Opfer einer Vergewaltigung müssen beweisen, dass sie sich gewehrt haben. Auch ein mehrmaliges Nein zählt nach deutschem Gesetz nicht.