Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
12.06.2016 um 08:04@peekaboo
Wohlgemerkt war in der urteilsbegründung, dass 'nicht klar sei, worauf sich das hör auf bezog', weil es ja sein könnte 'dass es sich nur auf oralverkehr bezieht'.
Das war im endeffekt die begründung des freispruchs, dass den typen ja nicht klar sein konnte, was sie damit genauz meint.
Und das kann es echt nicht sein.
Wohlgemerkt war in der urteilsbegründung, dass 'nicht klar sei, worauf sich das hör auf bezog', weil es ja sein könnte 'dass es sich nur auf oralverkehr bezieht'.
Das war im endeffekt die begründung des freispruchs, dass den typen ja nicht klar sein konnte, was sie damit genauz meint.
Und das kann es echt nicht sein.