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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 23:31
@shionoro
Das tun die Gesetze nicht. Einer "bewusstlosen" Person gegenüber kannst du keinen Zwang ausüben, sehr wohl aber missbrauchen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 23:34
@freakyfranky

GLL war aber nicht bewusstlos.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 23:37
@shionoro
Habe ich auch nicht behauptet.
Mit deiner Logik aber wirst du deine Argumentation eher nicht untermauern. Zwang war kaum festzustellen.
Es geht um das Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer nicht fähig ist, einen Willen konkret zu formulieren und gegenbenfalls auch durchzusetzen. Daher muss kein Zwang ausgeübt werden, um von einer Vergewaltigung zu sprechen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 23:42
@freakyfranky

Ich halte das weitermachen wenn verbal nein gesagt wurde durchaus für zwang, aber das kann man sicherlich anders nennen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 23:46
@shionoro
Schon. Wichtiger aber ist doch eben, dass es auch nicht unbedingt eines "Neins" bedarf. Wenn sie derart betrunken wäre, selbst das nicht rauszubringen, hätte es doch nichts an dem Wesen der Handlung verändert.
Ebenso an einer schlafenden Person sexuelle Handlungen auszuführen, die kein Nein aussprechen kann. Auch dort würde man keinen Zwang ausüben und kein "nein" missachten.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 23:50
@freakyfranky

Doch, das ist das paradoxe.
Wäre sie komplett bewusstlos, dann wäre es wohl strafbar gewesen.
Aber hier war sie es nicht, darum unterstellt man ihr, sie hätte sich ja wehren können, und das nein habe nicht gereicht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 23:53
@shionoro
Okay.. krass. Das ist mir neu. Ziemlich krank und reformbedürftig ist es mMn ohnehin.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 04:35
@jk1:
>>> "Gesetzesänderungen sich mehr als überfällig."

So propagieren es die Feministen und ich halte das für absurden Schwachsinn, der eigentlich nur von ideolgisch verblendeten Leuten stammen kann.

Sinn und Zweck des Strafrechts ist es nicht, jedes zwischenmenschliche unkorrekte Verhalten (z.B. zu spät kommen, nicht grüßen, offene Rechnungen, ...) strafrechtlich zu verfolgen bzw. staatlich zu sanktionieren. Es ist verfassungsrechtlich kaum zu rechtfertigen, dass der Staat sich Rechte herausnimmt (Einsperren, Geld mit Zwang wegnehmen), die er beim Bürger hingegen für schwere Verbrechen hält (Freiheitsberaubung, Raub). Da die verfassungsrechtliche Legitimation von Strafrecht somit ohnehin schon fragwürdig ist, hat sich Strafrecht nur auf die Sachverhalte zu beschränken, in denen der sonstige Schutz der Rechtsgüter nicht ausreichend ist, um das Rechtsgut ausreichend zu schützen. Erscheint es hingegen als ausreichend, dass die Menschen bei etwaigen Fehlverhalten (z.B. unpünktlich kommen) einfach soziale Konsequenzen ziehen (sich z.B. künftig einfach aus dem Weg gehen) oder zivilrechtliche Schritte (Unterlassungsklagen, Schmerzensgeld) einleiten können, fehlt es für strafrechtliche Sanktionen an einer verfassungsrechtlichen Legitimation bzw. das "scharfe Schwert des Strafrechtes" wäre schlicht unverhältnismäßig. Sinn und Zweck des Strafrechtes ist es nicht, Frauen vor jedem kleinsten Wehwechen zu beschützen.

Und es gibt in unserer Rechtsordnung mit Sicherheit noch sehr viel miesere und viel niederträchtigere Verhalten, wo die Opfer größere unerwünschte Folgen erleiden müssen jeder strafrechtliche Schutz fehlt. So können Frauen z.B. auch heute noch, vollkommen straffrei Männern fremde Kuckuckskinder unterjubeln und sich bzw. dem Kind auf diese Weise Unterhalt über viele tausend Euro und viele Jahre erschleichen. Dagegen ist ein wenig unerwünschter vollkommen gewaltfreier Sex eine absurde Bagatelle. Feministinnen machen sich daher nur noch lächerlich, wenn sie jedes kleinste Wehwechen von Frauen unter staatlichen Schutz stellen und drakonisch sanktionieren wollen. Aber Feministinnen halten Frauen offensichtlich für Kleinkinder, die in jeder Lebenslage Hilfe benötigen und nicht in der Lage sind, wie Männer auch ohne besonderen staatlichen Schutz mit den Risiken der selber ausgesuchten asozialen Partner (z.B. Kuckuckskinder) grundsätzlich alleine zurechtkommen zu müssen.

Jeder Mann würde umgekehrt als Jammerlappen verhöhnt werden, wenn er wie Frauen bei jedem kleinen Wehwechen nach staatlicher Bepamperung plärrt. So hat mich z.B. meine Nachbarin letztens trotz mehrfachen und ausdrücklichen deutlichen Neins auf die Tanzfläche gezerrt und ihre Arme einfach eng um mich geschlungen, ihren Oberkörper an mich gepresst und es ausgenutzt, dass ich sie als Mann trotz Notwehrrechtes trotzdem nicht gewaltsam entfernen kann, wenn ich nicht als Gewalttäter sozialen Selbstmord begehen möchte. Sind Sie wirklich der Meinung, dass das Fälle für die Staatsanwaltschaft sind, die viele Jahre Gefängnis für meine Nachbarin nach sich ziehen sollten? Dabei war meine Nachbarin doch nur irrtümlich überzeugt davon, mich zu meinem "Glück" zwingen zu wollen und dass so ein wenig Grenzüberschreitungen schon nicht so schlimm sein würden.

Also, wenn ich meinen Bekanntenkreis so betrachte, sind es im Wesentlichen die Frauen, die große Probleme damit haben, ein Nein des Partners zu akzeptieren und dann oft mit ziemlich übler psychischer und physischer Gewalt (Beleidigungen, Drohungen, Erpressung, fliegende Gegenstände, Backpfeifen, ...) ihren Willen durchsetzen.

Ihrer Ansicht nach müsste dass dann ja ähnlich hart wie eine Vergewaltigung bestraft und die Frauen dafür jahrelang in die Gefängnisse gesperrt werden, weil sie das Nein nicht respektierten.

Solche schwachsinnigen Gesetze dienen ausschließlich nur der Spaltung der Gesellschaft und machen Partnerschaften zu unkalkulierbaren tickenden Zeitbomben, denn in jeder Partnerschaft oder Beziehung wird es gegenseitig ständig immer mal wieder Situationen geben, in denen die Partner versuchen, ihren Willen auch mal übergriffig durchzusetzen. Wenn so etwas aber viele Jahre Gefängnis und die Existenzvernichtung bedeutetn kann und womöglich Frauen auch einfach nur noch behaupten brauchen, angeblich Nein gesagt zu haben und der Mann muss dann faktisch das Gegenteil beweisen, dann kann man eigentlich nur noch jedem raten, von allen Kontakten zum anderen Geschlecht beruflich und privat aus dem Weg zu gehen. Aber feministische Forderungen sind selten seriös, gerecht oder sinnvoll und dienen meistens nur der Spaltung der Gesellschaft. Von daher soll das Gesetz gerne kommen, ich werde dann jedenfalls jedem nur noch raten, um Frauen den größt möglichen Bogen zu machen.

Würde der Sachverhalt umgekehrt sein (= Mann ist betrunken und sagt "Hör auf" und Frau macht trotzdem einfach weiter) würde keine Feministin den Mann für ein Vergewaltigungsopfer halten und die Frau als Vergewaltigerin wegsperren wollen. Der Mann würde vielmehr als Jammerlappen verhöhnt, der sich wegen ein bisschen gewaltlosen Sex nicht lächerlich machen soll.

Von daher ist die gewünschte Strafrechtsreform nichts anderes. Frauen sollen selbst als größte Jammerlappen wegen kleinster Wehwehchen noch als schwere Opfer gelten. Denn die Opferindustrie hat ein großes Problem, dass bei gerade einmal ca. 1.000 Vergewaltigungen im Jahr die in diesem Bereich gezahlten Fördermittel im Vergleich zu anderen Opfergruppen nicht ansatzweise zu rechtfertigen sind, so dass mit aller Gewalt die Zahlen mit lächerlichen Bagatellen künstlich in die Höhe gebracht werden müssen, damit die ganzen Opferschutzverbände überhaupt noch eine Daseinsberechtigung haben.

Die Gefahr, als Mann von einer Frau ein Kuckuckskind untergejubelt zu bekommen dürfte bei ca. 700.000 Kindern im Jahr um einiges höher sein. Nur da können die ganzen finanziell vollgepumpten Frauenschutzverbände halt nichts verdienen, weil dort die Frauen die Täter sind.

@brennan:
>>> Nein, wir können zu einem anderen Schluss kommen.
>>> In zwei deutschen Magazinen, die nicht gerade
>>> als feministische Kampfblätter gelten, werden
>>> zumindest Zweifel an diesem Urteil geäußert.

Also ich kenne nicht ein Blatt, welches heutzutage nicht feministisch verseucht ist. Der Feminismus ist offensichtlich von oben verordnet worden, koste es was es wolle. Und auch die Zeitschriften handeln nicht seriös, wenn sie nicht vollen Einblick in die Akten haben und somit konkret erklären können, aufgrund welcher genauen Gründe die Richterin und die Staatsanwältin zu ihren Ergebnissen gelangten. Erst dann wird man seriös beurteilen können, ob die Ansicht der Richterin und der Staatsanwältin vertretbar oder aber unvertretbar ist.

Auffällig ist doch, dass versucht wird, den Fall politisch auszuschlachten und Feministinnen noch nie seriös waren und Sachverhalte korrekt und umfassend dargestellt haben und eigentlich jede Aussage von Feministinnen mit der Realität nichts zu tun haben, kann man sich auch hier recht sicher sein, dass die Dinge feministischtypisch in eine bestimmte Richtung manipuliert werden. Von daher ist es auch überhaupt kein Wunder, dass so unseriöse und wenig kompetente Politiker wie Schwesig ohne vollständige Kenntnisse vom Sachverhalt ihre Bewertungen zu noch laufenden Gerichtsverfahren abgeben.

Und im vorliegenden Fall sind die Staatsanwältin und die Richterin halt aufgrund irgendwelcher Umstände, die keiner von uns kennt, zum Ergebnis gelangt, dass GLL vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat.

Ob die Richterin und die Staatsanwältin in ihrem Job untauglich sind oder schlampig arbeiten, kann schlicht keiner von uns beurteilen.

Für einen Strafbefehl reicht im Übrigen ein hinreichender Tatverdacht schon aus, d.h. dass im Falle einer Hauptverhandlung muss eine spätere Verurteilung nur wahrscheinlich sein. Wir können daher bisher nur beurteilen, dass die Richterin und die Staatsanwältin aufgrund der denen vorliegenden Indizien zur Überzeugung gelangt sind, dass der Staat GLL in einem Hauptverfahren die vorsätzliche Falschaussage nach dem bisherigen Kenntnisstand nachweisen können wird. Der in-dubio-pro-reo-Grundsatz gilt erst im Hauptsacheverfahren, so dass es durchaus möglich ist, dass noch anderweitige Erkenntnisse auftauchen oder im Hauptsacheverfahren kein klarer Nachweis gelingt, so dass in-dubio-pro-reo freizusprechen wäre.

Bisher gehen die Richterin und die Staatsanwältin aber davon aus, dass aufgrund des ermittelten Sachverhalts eine Verurteilung von GLL wahrscheinlich ist.

Wenn Feministinnen die bisherigen Beurteilungen für fehlerhaft halten, dann werfen diese Leute zugleich der Richterin und der Staatsanwältin vor, dass diese ihren Job nicht richtig ausüben würden. Natürlich kann das keiner von uns beurteilen. Selbstverständlich ist es möglich, dass die Staatsanwältin und die Richterin aus Faulheit, Schlampigkeit, Dummheit, Inkompetenz oder Boshaftigkeit einfach mal einen Strafbefehl rausgehauen haben, obwohl dieser nicht vertretbar ist. Wenn man aber nicht weiß, aufgrund welcher konkreten Umständen die Richterin und die Staatsanwältin zu ihrer Überzeugung gelangten, verhält man sich schlicht unseriös, arrogant, beleidigend und größenwahnsinnig, der Richterin und Staatsanwältin keine ordnungsgemäße Bearbeitung des Falles zu unterstellen bzw. zu glauben, es besser beurteilen zu können.

@Tussinelda
>>> Vielleicht nächstes mal bitte schriftlich und notariell bestätigt?

Den Zustand werden wir zunehmend bekommen, wenn wirklich jedes kleinste Wehwehchen von Frauen künftig strafrechtlich hart bestraft werden soll.

Wenn bei mir 2 Personen zu Besuch sind und ich sage aus heiterem Himmel nur "Hör auf" ohne weitere Erklärungen, dann ist halt nicht klar, was damit gemeint ist. Da "Hör auf" zumindest von der Grammatik nur eine Person anspricht, wird ziemlich sicher keiner der beiden Gäste ernsthaft auf die Idee kommen, dass ich mit dem "Hör auf" beiden Personen Hausverbot erteilen wollte und diese sich daher wegen Hausfriedensbruches fortan strafbar machen. Es ist daher durchaus möglich, dass beide Besucher mein "Hör auf" auch so verstehen konnten, dass der eine, der gerade am filmen war, mit dem filmen aufhören soll, woran er sich aber nicht halten muss, weil vieles in zwischenmenschlichen Beziehungen halt einfach nur durch soziale Konsequenzen (man trennt sich) nach sich zieht oder durch Zivilrecht (Unterlassungsklage) geschützt wird.

Denn erwachsenen Bürgern, die geistig nicht auf dem Stand eines Kindes sind, sollte man zutrauen können, sich grundsätzlich durch soziale Konsequenzen oder zivilrechtlichen Maßnahmen selber ausreichend alleine schützen zu können.

Und, wenn ich nur "Hör auf" rufe und mich nicht klarer erkläre, dann wird auch kein Gericht meine beiden Besucher wegen Hausfriedensbruch verurteilen können. Denn es gehört zu meinen Verantwortungsbereich, mich so klar und deutlich zu erklären, dass andere meinen diesbezüglichen Willen auch verstehen können.

Und solange Deutschland ein Rechtsstaat sein möchte, darf strafrechtlich eben nur verurteilt werden, wenn die Tatbestandsbegehung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, d.h. bei einer Vergewaltigung muss einem Täter zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er den entgegenstehenden Willen in Bezug auf den Geschlechtsakt erkannt und vorsätzlich missachtet hat. Wenn aber ein Sexualpartner sich nicht klar erklärt, dann kann auch ein Richter kaum zu einer zweifelsfreien Überzeugung gelangen.

Und natürlich ist auch eine etwaige fehlerhafte Grammatik nicht zwingend, insbesondere bei betrunkenen Personen, Personen mit geringer Schulbildung oder Personen mit einer anderen Muttersprache muss eine fehlerhafte Grammatik noch gar nichts bedeuten, so dass selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass GLL mit "Hör auf" tatsächlich beide Männer ansprechen wollte. Aber dem Gericht bleibt halt nichts anderes übrig, als alle Indizien zu bewerten und sich zu fragen, ob man die Tat zweifelsfrei nachweisen kann. Und die Verwendung des Singulars deutet zumindest im ersten Moment nicht darauf hin, dass zwei Personen zu etwas aufgefordert werden sollen, so dass man schon weitere Anhaltspunkte finden müsste, weshalb sich beide Männer hätten angesprochen fühlen müssen und es nicht auf das filmen beziehen konnten.

Und, wenn man hier nichts finden kann und somit nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass man den Satz auch auf das filmen beziehen konnte, weil z.B. GLL noch handlungsaktiv und Herr ihrer Sinne genug war, so dass zu erwarten gewesen wäre, dass GLL sich einfach nur wegzudrehen bräuchte, wenn sie keine Lust mehr hat, dann ist in Rechtsstaaten in dubio pro reo freizusprechen. Es ist dann dem Staat schlicht nicht gelungen, zweifelsfrei nachzuweisen, dass der Täter den angeblichen entgegenstehenden Willen in Bezug auf den Sex erkannt und vorsätzlich missachtet hat.

Wenn man Strafrecht weniger rechtsstaatlich anwenden möchte, dann müsste man genauso großzügig im Rahmen von Falschbeschuldigungsprozessen verurteilen. Denn es gäbe keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb der in-dubio-pro-reo-Grundsatz nur partiell nach Lust und Laune nicht mehr gelten soll

Das hätte dan die lustige Konsequenz, dass in Fällen, in denen der Sachverhalt nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden kann, sowohl der angebliche Vergewaltiger als auch die angebliche Falschbeschuldigerin beide sich nicht mehr auf in-dubio-pro-reo berufen könnten und man in beiden Verfahren dann jeweils verurteilt werden müssten. Und fair wäre es dann auch, beide gleich lang in die Gefängnisse zu sperren. Während daher nach der derzeitigen Gesetzeslage in Fällen, in denen der Sachverhalt nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden kann, beide in dubio pro reo freigesprochen werden müssen (also der angebliche Vergewaltiger und die angebliche Falschbeschuldigerin), müssten bei einer Abschaffung des in-dubio-reo-grundsatzes beide verurteilt und weggesperrt werden, weil keiner sagen kann, wer lügt.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 05:32
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:Also, wenn ich meinen Bekanntenkreis so betrachte, sind es im Wesentlichen die Frauen, die große Probleme damit haben, ein Nein des Partners zu akzeptieren und dann oft mit ziemlich übler psychischer und physischer Gewalt (Beleidigungen, Drohungen, Erpressung, fliegende Gegenstände, Backpfeifen, ...) ihren Willen durchsetzen.

Ihrer Ansicht nach müsste dass dann ja ähnlich hart wie eine Vergewaltigung bestraft und die Frauen dafür jahrelang in die Gefängnisse gesperrt werden, weil sie das Nein nicht respektierten.
Ich werde erstmal nur auf einen kleinen teil des nonsens den du geschrieben hast antworten:
Wenn eine Frau beleidigt, droht, erpresst, oder gewalttätig wird, muss sie natürlich genausohart wie ein mann bestraft werden.
Allein dass du denkst, dass das hier irgendwer ander sieht, zeigt, wie wenig du verstanden hast.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 06:43
@shionoro
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Du verstehst es nicht: Interne überzeugungen und annahmen können niemals bewiesen werden außer mit einer aussage.
Hier gehts aber doch um den "objektiven" Tatbestand der Vergewaltigung. Nicht darum was ich subjektiv darüber denke.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Und das gericht war der auffassung (so wie unsere gesetzgebung nunmal ist), dass einem mann, wenn eine frau 'hör auf' sagt , sich aber nicht körperlich wehrt, nicht klar sein muss, dass er aufhören oder nachfragen sollte.
Zeig mal das Urteil zu dieser Behauptung. Ich kenne nur die Begründung das wohl nicht eindeutig klar war was sie mit "hör auf" meint.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Du hast doch in dem urteil jetzt gesehen, dass es nicht reicht 'hör auf' zu sagen, und das mehrfach.
Ich denke das Verfahren ist noch gar nicht abgeschlossen?! Bis jetzt gibt es doch nur diesen Strafbefehl. Und wenn das Gericht Informationen hat, die uns nicht vorliegen hier, kann man schlecht darüber urteilen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 07:45
@McMurdo
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb: Und wenn das Gericht Informationen hat, die uns nicht vorliegen hier, kann man schlecht darüber urteilen.
Das höre ich immer wieder und frage mich, welche informationen denn potentiell das, was im video passiert ist, zu keiner vergewaltigung machen würden, wenn nicht ganz einfach der fakt, dass 'hör auf' eben grundsätzlich nicht reicht als gegenwehr.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 08:23
@-9-
ach so, wieder mal hat nur einer einen Verantwortungsbereich, dass man als Gegenüber bei Unklarheit vielleicht nachfragt, steht natürlich überhaupt nicht zur Debatte, ich verstehe.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 08:40
Zitat von -9--9- schrieb:Und auch die Zeitschriften handeln nicht seriös, wenn sie nicht vollen Einblick in die Akten haben und somit konkret erklären können, aufgrund welcher genauen Gründe die Richterin und die Staatsanwältin zu ihren Ergebnissen gelangten. Erst dann wird man seriös beurteilen können, ob die Ansicht der Richterin und der Staatsanwältin vertretbar oder aber unvertretbar ist.
Vollkommen richtig!
Jeder der sich über diesen Fall hier auslässt, obwohl man nicht den vollständigen Einblick in Akten, Urteile und des gesamten Sachverhaltes hat, handelt in meinen Augen unseriös.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 09:08
Solange man die Frau nach der Vergewaltigung wenigstens ordentlich grüßt und sie sozial nicht weiter kompromittiert, sollte sie mit den Wehwechen leben dürfen. Die ganzen hysterischen Femnazis reden den Frauen die Probleme doch nur ein. /Ironie off


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 09:09
@CosmicQueen
also alle, inklusive Dir.....aha.....wir haben aber nun mal nur das, was bisher öffentlich bekannt ist, darf man darüber dann keine Meinung haben? Du hast doch auch eine :ask:


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 09:12
@Tussinelda

Ich komm da auch nicht mehr mit und glaub, ich muss zum Doktor. Irgendwas läuft bei mir falsch.

Ich hatte z. B. schon mal Sex. Unvergesslichen und auch, naja. Mit unterschiedlichsten Gefühlen. Aber noch nie: mit Angst, dass mir ein Kuckuckskind untergejubelt wird.

Ich habs auch schon mal geschafft, von einer Frau wegzutanzen. Auch ohne "gewalttätig" zu werden oder "sozialen Selbstmord" zu begehen.

Was das in einer Diskussion, wo es um eine Vergewaltigung geht, soll: das mag jeder für sich und auf den Autor zurück reflektieren, wie er oder sie will.

Den Vergleich mit fliegenden Gegenständen und Backpfeifen finde ich persönlich: geschmacklos.

Ich habe, zumindest nach dem 10. Lebensjahr, auch noch nie einen vorsätzlichen Bogen um Frauen gemacht (das ein oder andere Mal vielleicht, aber da kannte ich sie schon; sehr viel öfter: um Männer) und habe das auch nie vor. Geht das dir auch so, der Eindruck, dass da jemand vielleicht Angst hat: vor einem neuen Gesetz? Kann da falsch liegen, aber irgendwie kommt einem der Gedanke dann doch, oder nicht?

Wenn zwei Frauen einen Mann unter ihre Gewalt bringen und gegen ein "Bitte nicht" oder "Hör auf" (Singular oder Plural) mit ihm Sex haben: ist auch dies eine Vergewaltigung.

Das statistische Argument: ist eine sehr eigenartige Männerdomäne. Könnte viele Beispiele bringen. Ebenso der Anspruch auf dieses Hoheits-Monopol: der "Seriösität". Ja klar, alles andere ist "Manipulation" und wird immer nur betrieben: von den Frauen.

Und die "Opferindustrie" scheint ja wirklich sehr profitabel zu sein, wirklich angsteinflößend. Alle anderen Industrienationen sind schon mächtig am Zittern.

Hach ja, Sprache kann ja so viel preisgeben: über den, der sie benutzt.

Alles andere überlasse ich mal Dir. Bewunderung von meiner Seite. Ist noch so n schöner Morgen hier.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 09:16
@Tussinelda
Hier wird aber über ein angebliches Fehlurteil des Gerichts diskutiert. Wie kann man das beurteilen, wenn man nicht den genauen Sachverhalt dazu kennt und nur auf Grund von Zeitungsartikel diskutiert?

Schon sehr merkwürdig was sich einige heraus nehmen. Aber bitte, dann mal weiter "Meinungen" austauschen..


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 09:18
@CosmicQueen
"Kann alles nur PR sein, mehr nicht..."
Dein erster Beitrag hier. Wie passt diese Spekulation denn bitte zu deiner Ansicht gerade?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 09:19
@Dogmatix
das ist ja der Punkt, eine Gesetzesänderung ist für alle nötig. Nicht nur für oder wegen GLL. Und auch nicht erst seit GLL. Wenn offiziell behauptet wird, ein "Nein ist ein Nein", dann muss sich dies auch im Gesetz widerspiegeln, sonst bleiben Richtern und Staatsanwaltschaften ja nix anderes übrig, als solche Urteile wie bei GLL zu fällen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

16.06.2016 um 09:22
@shionoro
Eine vorherige Absprache z.B., wie das Ganze ablaufen soll.

@-9-
Wenn das "Hör auf" nur auf das Filmen bezogen war: Wie wertest Du die Tatsache, dass damit nicht aufgehört wurde und der Film kurz danach ohne Zustimmung von GLL im Netz erschien?

Du setzt 1000 angezeigte Vergewaltigungen ins Verhältnis mit 700 000 Geburten, die eventuell Kuckuckskinder sein können. Eine Zahl dazu hast Du aber nicht, wie viele Fälle da bekannt wurden?
Damit jonglierst Du mit einer Zahl, die die bekannt hohe Dunkelziffer außer acht lässt und einer, die überhaupt nichts darüber aussagt, wie die Fallzahlen überhaupt aussehen.

Es sind also nur die Feministinnen, die staatliche Regelungen von Privatangelegenheiten fordern? Wessen Spermium das Kind, das in einer Familie aufwuchs und zu den beiden Bezugspersonen Mama und Papa sagt, gezeugt hat, könnte dem Staat doch auch egal sein. Oder soll man einen verpflichtenden DNA-Test gleich nach der Geburt einführen?

Ab wann hat für Dich eine Vergewaltigung als solche zu gelten?
Wenn das Opfer für den Angreifer verständlich "Nein" sagen muss, dann sind Vergewaltigungen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eventuell keine, wenn das Opfer sich nicht mehr artikulieren kann. Lies doch dazu bitte den kürzlich von @Tussinelda hier verlinkten Brief. Und bedenke, dass ko-Tropfen meistens nicht total ko machen, sondern einen Filmriss verursachen, auch wenn das Opfer sich noch bewegen, herumlaufen, sogar noch jemanden anrufen konnte. So jemand hätte nach Deiner Lesart keine Chance, als Vergewaltigungsopfer anerkannt zu werden, denn der Täter könnte geltend machen, dass es nur ein Jain war und die härtete Gangart erwünscht.
Bitte beachte, dass auch Männer Opfer von Vergewaltigungen werden, viele davon im Prostitutions- und Drogenmilieu.


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