-9- schrieb:Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen und kenne auch die Videos nicht.
Ich weiß daher nicht, ob das hier schon Thema war.
a)
Wenn es aber stimmt, dass GLL mehrfach "Hör auf" gesagt hat, dann ist das ersichtlich Singular. Hätte sie gewollt, dass beide Männer aufhören, hätte GLL den Plural verwendet und "Hört auf" gesagt.
So kann man das auch interpretieren. Um ehrlich zu sein, als ich das Video sah, dachte ich anfänglich auch etwa in diese Richtung. Allerdings hat man eben auch den Eindruck, dass sie gar nicht richtig mitbekommt, was überhaupt mit ihr passiert. Wie man das anhand des Videos richtig einschätzen will, kann ich deshalb auch nicht nachvollziehen, aber das Gericht hat ja offenbar Experten, die dazu in der Lage sind.
-9- schrieb:Wenn aber nur "Hör auf" gesagt worden sein sollte, dann bezog GLL ihren Aufhörwillen ersichtlich nur auf eine Tätigkeit, die einer der Männer in dem Moment getan hat. Es kann daher durchaus sein, dass sich das "Hör auf" auf das filmen bezog.
Ein interessanter Aspekt ist ja, dass egal worauf sich das "hör auf" nun wirklich bezog, es hatte überhaupt keinen Effekt, die Typen haben ihr Programm weiter rücksichtslos durchgezogen.
-9- schrieb:b)
Um den Fall beurteilen zu können, müssten wir den gesamten Sachverhalt kennen (Zeugenaussagen, Chatverläufe, ganzen Videos, ...).
Das mit den ominösen Chats ist so eine Sache. Nur mal angenommen, sie hat am nächsten Tag gar nicht mehr gewusst, was in der besagten Nacht passiert ist, dann könnte ich mir sogar vorstellen, dass sie sich für die Nacht bedankt hat. Bis dato ist das mit den Chats aber eher ein Gerücht, denn eine Quelle dafür scheint es nicht zu geben.
-9- schrieb:Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass Frauen sich eine ganze Menge erlauben können und selbst Falschbeschuldigungen in der Regel nicht verfolgt werden, wenn die Frau den Bogen nicht völlig überspannt.
In diesem konkreten Fall ist das ja nun aber definitiv nicht so. Sie hat das ja nicht erfunden, es ist sogar auf Video dokumentiert und nur dank eines vom Gericht bestellten "Frauenflüsterers" konnte man ja irgendwie belegen, dass man auf dem Video einvernehmlichen Sex und keine Vergewaltigung sieht. Dass die Typen das Video der Nacht schon kurz danch zu Geld machen wollten, das ist ja auch belegt. Irgendwie sieht die ganze Aktion recht inszeniert aus und da frage ich mich halt schon, wie das Gericht dann zu diesem Urteil kommen konnte.
-9- schrieb:Auch, wenn es im ersten Moment bzw. für juristische Laien merkwürdig erscheint, aber die € 1.350,00 Strafe (= 90 Tagessätze) für das Verbreiten des Videos stellte eine härtere Strafe als die € 24.000,00 (= 60 Tagessätze) für die Falschaussage dar.
Das Problem für GLL ist vermutlich ganz anderer Natur. Sie wurde vergewaltigt oder fühlt sich zumindest vergewaltigt und dann wurde sie auch noch vom Gericht wiederholt gedemütigt. Juristischer Laie hin oder her, dass sie sich ungerecht behandelt fühlt, ist sogar für mich als Mann nachvollziehbar.
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