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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 16:22
@ganjamann
Zitat von ganjamannganjamann schrieb: wenn man doch vorher schon mit einem der beiden gefickt hat und mit ihm somit entsprechend viel zeit verbracht hat, wird man auch grob einschätzen können, was das für einer ist. könnte ich mir zumindest vorstellen.
Hat er ihr nicht erzählt, sie sei seine Traumfrau? Hat er nicht gesagt, er sei in sie verliebt?
Da musste Frau Lohfink natürlich damit rechnen, dass er ein Video dieser Art dreht und es zu verkaufen versucht. :troll:

Allein am wording ... Gibt es ein Gesprächsprotokoll? Link?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 16:35
@brennan
hehe, sorry, musste grad echt beim letzten part schmunzeln.
mensch, allein in diesen 20sek clips hört man doch wie die typen reden bzw sich geben!

zu dem ersten part: sind wir zwei hier auf einer länge, oder mögen wir uns nicht, he? ;)
ich kann mir beileibe nicht vorstellen, dass GLL auf so einen quatsch reinfällt! besonders nicht, wenn man sich gerade erst kennenlernt + dann noch eine dritte person dazukommt.
jo, schon klar, geschmäcker sind verschieden. vielleicht gibt es menschen, die sich erst verlieben, wenn man zu dritt, zu viert, oder gar zu fünft ist. alles möglich.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 18:25
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Damit gibst du ja zu, dass dir klar war, sie wolle nicht.
Das darfst du nicht.
Ja klar darf man das nicht, das ist mir klar. Werde ich also verurteilt wenn ich es zugebe das sie nicht wollte? Denn du behauptest ja die ganze Zeit das würde nicht ausreichen wenn sie sagt "hör auf damit".
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Aber wenn du sagst 'naja die hat 'hör auf' gesagt, aber ich hab mir nix weiter dabei gedacht' dann hast du gute chancen da straffrei rauszugehen.
Im Grunde kann man auch sagen das sie es einfach nicht gesagt hat. Und das meine ich ja eben. Es liegt nicht daran das das nicht strafbar ist, sondern daran das es eben sehr sehr schwer zu beweisen ist.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 18:30
@McMurdo

Tut es ja auch nicht.
Stell es dir so vor: Nehmen wir an, du hast (jetzt konstruiertes beispiel) eine dose cola, wo gift drin ist, die du ganz normal im laden gekauft hast.
Wenn du die jemandem gibst und der stirbt, sagt das gericht: Du hättest dir nicht darüber klar sein müssen, dass dem so ist, deswegen ist es keine straftat.
Wenn du aber jetzt sagen würdest 'oh doch, ich hab das gewusst, ich hab vorher was davon verschüttet, und meine katze, die das aufleckte ist auch gestorben', dann ist es natürlich strafbar.

Bei der vergewaltigung ist es auch so. es geht darum, die grenzen dessen, dem sich der mann bewusst sein muss, oder vergewissern muss, zu verschieben.

Und nein, man kann eben nicht immer 'die hat das nicht gesagt' sagen, weil genügend oft zeugen rufe hören oder stimmen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 18:44
Es gibt anscheinend Chat-Protokolle, in denen sie sich Tage später für den Dreier bedankt. Darum auch die Entscheidung der Richterin, daß es keine Vergewaltigung gab.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 18:53
@Bürgerwehr

Quelle? Das ist nen gerücht, was andauernd eingebracht wird.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 19:02
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Tut es ja auch nicht.
Ja doch tut es, aber eben nur dann wenn es auch einwandfrei bewiesen werden kann. Dafür das es anders ist hätte ich gerne mal Gerichtsurteile.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 19:20
@McMurdo

Du verstehst es nicht: Interne überzeugungen und annahmen können niemals bewiesen werden außer mit einer aussage.
Deswegen gründet sich das urteil darauf, was den männern minimal hätte klar sein müssen.

Und das gericht war der auffassung (so wie unsere gesetzgebung nunmal ist), dass einem mann, wenn eine frau 'hör auf' sagt , sich aber nicht körperlich wehrt, nicht klar sein muss, dass er aufhören oder nachfragen sollte.
Und das ist sehr schlecht.

wenn der typ jetzt gesagt hätte 'ja, ich bin mir sicher die wollte das nicht abe rich hab weiter gemacht weil ich es geil fand' könnte das juristisch anders aussehen.

Du hast doch in dem urteil jetzt gesehen, dass es nicht reicht 'hör auf' zu sagen, und das mehrfach.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 19:40
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen und kenne auch die Videos nicht.

Ich weiß daher nicht, ob das hier schon Thema war.

a)
Wenn es aber stimmt, dass GLL mehrfach "Hör auf" gesagt hat, dann ist das ersichtlich Singular. Hätte sie gewollt, dass beide Männer aufhören, hätte GLL den Plural verwendet und "Hört auf" gesagt.

Wenn aber nur "Hör auf" gesagt worden sein sollte, dann bezog GLL ihren Aufhörwillen ersichtlich nur auf eine Tätigkeit, die einer der Männer in dem Moment getan hat. Es kann daher durchaus sein, dass sich das "Hör auf" auf das filmen bezog.

b)
Um den Fall beurteilen zu können, müssten wir den gesamten Sachverhalt kennen (Zeugenaussagen, Chatverläufe, ganzen Videos, ...).

Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass Frauen sich eine ganze Menge erlauben können und selbst Falschbeschuldigungen in der Regel nicht verfolgt werden, wenn die Frau den Bogen nicht völlig überspannt.

Oft ist es zudem so, dass weder das eine, noch das andere bewiesen werden kann. Wenn man hier z.B. mal unterstellen würde, dass aufgrund des Videos nicht klar gesagt werden kann, ob sich das "Hör auf" nur auf das filmen bezog (weil Singular, keine abehrenden Handbewegungen, nach Gutachten aktive Mitwirkung von GLL ...), dann müsste in dubio pro reo im Vergewaltigungsprozess freigesprochen werden.

Im Normalfall führt das aber noch nicht zu einer Verurteilung wegen Falschbeschuldigung, da auch hier im Regelfall nicht gesagt werden kann, was wirklich richtig ist, so dass auch hier in dubio pro reo frei zu sprechen wäre.

Eine Verfahren gegenüber einer Frau und eine Verurteilung wegen Falschbeschuldigung gibt es daher gewöhnlich nur dann, wenn der Sachverhalt ziemlich eindeutig ist. Es deutet im vorliegenden Fall daher darauf hin, dass die Richterin (= Frau) und die Staatsanwältin (= Frau), die beide nicht im Verdacht stehen sollten, frauenfeindlich zu sein, etwas vorliegen muss, was nach deren Sicht eindeutig auf eine Falschbeschuldigung hindeutet.

Und das können wir ohne den gesamten Sachverhalt nicht beurteilen. Wenn z.B. - wie am Anfang des Threads - angedeutet, GLL sich ein paar Tage später für den Abend/Dreier bedankt und eine Wiederholung in Aussicht gestellt haben sollte, dann wäre es nur noch schwer vorstellbar, dass GLL sich an den Abend nicht mehr erinnert und gegen ihren Willen stattfand. Vielleicht war auf dem ganzenvollständigen Video zum Schluss ja auch etwas zu sehen, dass GLL dann wieder voll handlungsaktiv mitmachte und es daher nicht überzeugt, dass im Falle eines Unwillens nicht einfach irgendwelche wenigstens ansatweise harmlose Abwehrgesten macht (z.B. Versuch des wegdrehens, Arm vor das Gesicht, wenn sie keine Lust auf Oralverkehr hat).

Wie gesagt, dass eine Frau wirklich mal wegen Falschbeschuldigung belangt wird, passiert eigentlich nur in Fällen, in denen sie den Bogen wirklich vollkommen überspannt und die Staatsanwaltschaft bzw. Gericht sich verscheissert vorkommen.

c)
Auch, wenn es im ersten Moment bzw. für juristische Laien merkwürdig erscheint, aber die € 1.350,00 Strafe (= 90 Tagessätze) für das Verbreiten des Videos stellte eine härtere Strafe als die € 24.000,00 (= 60 Tagessätze) für die Falschaussage dar.

Da Menschen unterschiedlich reich sind und sie somit Geldstrafen unterschiedlich hart trifft, sieht unser Rechtssystem als Geldstrafen Tagessätze vor, die sich nach unserem Einkommen richten. So würde es einen Milliardär kaum kratzen, wenn er € 1.000,00 zahlen muss, einen € 450,00 Jobber hingegen hart treffen. Wenn aber beide jeweils einen vollen Monatslohn (= 30 Tagessätze) als Strafe zu bezahlen haben, dann trifft es sie zumindest einigermaßen gleich hart. Ganz stimmt es auch nicht, da ein Millionär einen Monatslohn leichter überbrücken kann als ein € 450,00 Jobber, aber dafür ist die Summe dann eben auch deutlich höher.

Und im vorliegenden Fall scheint es wohl so zu sein, wenn ich das richtig gelesen habe, dass die Männer für das Verbreiten des Videos 90 Tagessätze und GLL für die Falschaussage im Strafbefehl 60 Tagessätze bekommen hat. Demnach haben die Männer eine höhere Strafe bekommen. Dass der Gesamtbetrag bei GLL trotzdem deutlich höher liegt, liegt nur daran, dass GLL deutlich mehr als die Männer verdient und offenbar von einem Monatseinkommen von € 12.000,00 ausgegangen wurde.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:19
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:a)
Wenn es aber stimmt, dass GLL mehrfach "Hör auf" gesagt hat, dann ist das ersichtlich Singular. Hätte sie gewollt, dass beide Männer aufhören, hätte GLL den Plural verwendet und "Hört auf" gesagt.

Wenn aber nur "Hör auf" gesagt worden sein sollte, dann bezog GLL ihren Aufhörwillen ersichtlich nur auf eine Tätigkeit, die einer der Männer in dem Moment getan hat. Es kann daher durchaus sein, dass sich das "Hör auf" auf das filmen bezog.
Um hier genau zu differenzieren hätte sie aber bei klarem Verstand sein müssen.
Zitat von -9--9- schrieb:Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass Frauen sich eine ganze Menge erlauben können und selbst Falschbeschuldigungen in der Regel nicht verfolgt werden, wenn die Frau den Bogen nicht völlig überspannt.
Frau Lohfink hat den Bogen nicht überspannt - ein 'Gutachter' beurteilte anhand der Aufnahmen, ob Frau Lohfink unter k.o. Tropfen stand, das war seiner Meinung nach nicht der Fall, sie wirkte auf ihn 'zu lebhaft' - darum und nur darum wurde sie vom Opfer zum Täter gemacht.
Zitat von -9--9- schrieb:Eine Verfahren gegenüber einer Frau und eine Verurteilung wegen Falschbeschuldigung gibt es daher gewöhnlich nur dann, wenn der Sachverhalt ziemlich eindeutig ist. Es deutet im vorliegenden Fall daher darauf hin, dass die Richterin (= Frau) und die Staatsanwältin (= Frau), die beide nicht im Verdacht stehen sollten, frauenfeindlich zu sein, etwas vorliegen muss, was nach deren Sicht eindeutig auf eine Falschbeschuldigung hindeutet.
Ich will ihnen jetzt auch nicht unterstellen, dass sie Frau Lohfink auf Grund ihres Aussehens und Lebenswandels direkt nicht glaubhaft fanden.
Sondern gestehe ihnen zu, dass sie Anhand der Gesetzeslage so entscheiden MUSSTEN ...
Bisher glaubte auch ich selbst, dass ein 'nein' auch ein 'nein' ist. Hier in diesem Fall wurde ich eines besseren belehrt.

Gesetzesänderungen sich mehr als überfällig.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:20
Zitat von -9--9- schrieb:Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen und kenne auch die Videos nicht.

Ich weiß daher nicht, ob das hier schon Thema war.

a)
Wenn es aber stimmt, dass GLL mehrfach "Hör auf" gesagt hat, dann ist das ersichtlich Singular. Hätte sie gewollt, dass beide Männer aufhören, hätte GLL den Plural verwendet und "Hört auf" gesagt.
So kann man das auch interpretieren. Um ehrlich zu sein, als ich das Video sah, dachte ich anfänglich auch etwa in diese Richtung. Allerdings hat man eben auch den Eindruck, dass sie gar nicht richtig mitbekommt, was überhaupt mit ihr passiert. Wie man das anhand des Videos richtig einschätzen will, kann ich deshalb auch nicht nachvollziehen, aber das Gericht hat ja offenbar Experten, die dazu in der Lage sind.
Zitat von -9--9- schrieb:Wenn aber nur "Hör auf" gesagt worden sein sollte, dann bezog GLL ihren Aufhörwillen ersichtlich nur auf eine Tätigkeit, die einer der Männer in dem Moment getan hat. Es kann daher durchaus sein, dass sich das "Hör auf" auf das filmen bezog.
Ein interessanter Aspekt ist ja, dass egal worauf sich das "hör auf" nun wirklich bezog, es hatte überhaupt keinen Effekt, die Typen haben ihr Programm weiter rücksichtslos durchgezogen.
Zitat von -9--9- schrieb:b)
Um den Fall beurteilen zu können, müssten wir den gesamten Sachverhalt kennen (Zeugenaussagen, Chatverläufe, ganzen Videos, ...).
Das mit den ominösen Chats ist so eine Sache. Nur mal angenommen, sie hat am nächsten Tag gar nicht mehr gewusst, was in der besagten Nacht passiert ist, dann könnte ich mir sogar vorstellen, dass sie sich für die Nacht bedankt hat. Bis dato ist das mit den Chats aber eher ein Gerücht, denn eine Quelle dafür scheint es nicht zu geben.
Zitat von -9--9- schrieb:Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass Frauen sich eine ganze Menge erlauben können und selbst Falschbeschuldigungen in der Regel nicht verfolgt werden, wenn die Frau den Bogen nicht völlig überspannt.
In diesem konkreten Fall ist das ja nun aber definitiv nicht so. Sie hat das ja nicht erfunden, es ist sogar auf Video dokumentiert und nur dank eines vom Gericht bestellten "Frauenflüsterers" konnte man ja irgendwie belegen, dass man auf dem Video einvernehmlichen Sex und keine Vergewaltigung sieht. Dass die Typen das Video der Nacht schon kurz danch zu Geld machen wollten, das ist ja auch belegt. Irgendwie sieht die ganze Aktion recht inszeniert aus und da frage ich mich halt schon, wie das Gericht dann zu diesem Urteil kommen konnte.
Zitat von -9--9- schrieb:Auch, wenn es im ersten Moment bzw. für juristische Laien merkwürdig erscheint, aber die € 1.350,00 Strafe (= 90 Tagessätze) für das Verbreiten des Videos stellte eine härtere Strafe als die € 24.000,00 (= 60 Tagessätze) für die Falschaussage dar.
Das Problem für GLL ist vermutlich ganz anderer Natur. Sie wurde vergewaltigt oder fühlt sich zumindest vergewaltigt und dann wurde sie auch noch vom Gericht wiederholt gedemütigt. Juristischer Laie hin oder her, dass sie sich ungerecht behandelt fühlt, ist sogar für mich als Mann nachvollziehbar.

Emodul


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:27
@emodul
Das mit den ominösen Chats ist so eine Sache. Nur mal angenommen, sie hat am nächsten Tag gar nicht mehr gewusst, was in der besagten Nacht passiert ist, dann könnte ich mir sogar vorstellen, dass sie sich für die Nacht bedankt hat. Bis dato ist das mit den Chats aber eher ein Gerücht, denn eine Quelle dafür scheint es nicht zu geben.]
Genau das behauptet Frau Lohfink. Sie gab an sich an nichts mehr erinnert zu haben und erst sah was ihr passiert war, als diese Clips zum Verkauf angeboten und auf dem Pornokanal hochgeladen wurde.

Diese Erinnerungslücke soll auch der Grund gewesen sein, warum sie einem der Täter noch eine sms nach der Tat schrieb. Der Inhalt soll wohl nur gelautet haben: wie geht es dir?
Zitat von emodulemodul schrieb:Das Problem für GLL ist vermutlich ganz anderer Natur. Sie wurde vergewaltigt oder fühlt sich zumindest vergewaltigt und dann wurde sie auch noch vom Gericht wiederholt gedemütigt. Juristischer Laie hin oder her, dass sie sich ungerecht behandelt fühlt, ist sogar für mich als Mann nachvollziehbar.
Und nicht nur vom Gericht.
Dieses Video, dass ihre Vergewaltigung zeigt, wurde erst vor kurzem von diesem Portal gelöscht. Sie musste über ein Jahr damit leben, dass jeder, der es geil fand, sich das reinziehen und sein Urteil darüber abgeben konnte, ob sie sich nun vergewaltigt fühlen darf oder nicht. 1 Million Klicks!! Welch eine Häme.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:33
@-9-
Zitat von -9--9- schrieb:a)
Wenn es aber stimmt, dass GLL mehrfach "Hör auf" gesagt hat, dann ist das ersichtlich Singular. Hätte sie gewollt, dass beide Männer aufhören, hätte GLL den Plural verwendet und "Hört auf" gesagt.
Sie stand neben sich.
Zitat von -9--9- schrieb:)
Um den Fall beurteilen zu können, müssten wir den gesamten Sachverhalt kennen (Zeugenaussagen, Chatverläufe, ganzen Videos, ...).
Nein, wir können zu einem anderen Schluss kommen.
In zwei deutschen Magazinen, die nicht gerade als feministische Kampfblätter gelten, werden zumindest Zweifel an diesem Urteil geäußert.
Zitat von -9--9- schrieb:c)
Auch, wenn es im ersten Moment bzw. für juristische Laien merkwürdig erscheint, aber die € 1.350,00 Strafe (= 90 Tagessätze) für das Verbreiten des Videos stellte eine härtere Strafe als die € 24.000,00 (= 60 Tagessätze) für die Falschaussage dar.
1.350 Euro für die Verbreitung des Videos sind ganz einfach ein Witz. Aber vielleicht kann Frau Lohfink noch auf angemessenen Schadenersatz klagen. Einen guten Anwalt hat sie jetzt an ihrer Seite.
Zitat von -9--9- schrieb:Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass Frauen sich eine ganze Menge erlauben können und selbst Falschbeschuldigungen in der Regel nicht verfolgt werden, wenn die Frau den Bogen nicht völlig überspannt.
Es ist doch wohl eher so, dass Männer sich eine ganze Menge erlauben können, wenn es um Sexualgewalt geht und wenn man dieses Urteil betrachtet.
Zitat von -9--9- schrieb:Im Normalfall führt das aber noch nicht zu einer Verurteilung wegen Falschbeschuldigung, da auch hier im Regelfall nicht gesagt werden kann, was wirklich richtig ist, so dass auch hier in dubio pro reo frei zu sprechen wäre.
Ein Urteil gibt es hier auch noch nicht sondern einen Strafbefehl gegen den Widerspruch eingelegt wurde.
Zitat von -9--9- schrieb:Eine Verfahren gegenüber einer Frau und eine Verurteilung wegen Falschbeschuldigung gibt es daher gewöhnlich nur dann, wenn der Sachverhalt ziemlich eindeutig ist. Es deutet im vorliegenden Fall daher darauf hin, dass die Richterin (= Frau) und die Staatsanwältin (= Frau), die beide nicht im Verdacht stehen sollten, frauenfeindlich zu sein, etwas vorliegen muss, was nach deren Sicht eindeutig auf eine Falschbeschuldigung hindeutet.
Bei dem Verfahren wegen Vergewaltigung waren die Staatsanwältin und die Richterin tätig.
Hier geht es um das Verfahren wegen Falschbeschuldigung.
Frauen können auch Fehlurteile fällen.
Zitat von -9--9- schrieb:Und das können wir ohne den gesamten Sachverhalt nicht beurteilen. Wenn z.B. - wie am Anfang des Threads - angedeutet, GLL sich ein paar Tage später für den Abend/Dreier bedankt und eine Wiederholung in Aussicht gestellt haben sollte,
Für diese Andeutung gibt es keinen Nachweis. Was irgendein Schreiber hier andeutet, weil er es glauben mag, spielt keine Rolle und wird auch nicht wahrer, wenn Du es hier wiederholst.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:36
Zitat von -9--9- schrieb:Wenn es aber stimmt, dass GLL mehrfach "Hör auf" gesagt hat, dann ist das ersichtlich Singular. Hätte sie gewollt, dass beide Männer aufhören, hätte GLL den Plural verwendet und "Hört auf" gesagt.

Wenn aber nur "Hör auf" gesagt worden sein sollte, dann bezog GLL ihren Aufhörwillen ersichtlich nur auf eine Tätigkeit, die einer der Männer in dem Moment getan hat. Es kann daher durchaus sein, dass sich das "Hör auf" auf das filmen bezog.
Das habe ich noch gar nicht bedacht. Gut kombiniert muss ich sagen.
Ein weiterer Punkt der gegen GLLs story spricht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:38
Ich kann auch zu drei Kindern nacheinander sagen: "Hör auf".

Auch würde ich nie von einer vergewaltigten Frau erwarten, dass sie sich grammatisch richtig ausdrückt.

Auch nicht von einem alten Mann, der von drei Gesellen auf der Straße ausgeraubt wird: einer hält ihm einen Revolver gegen die Schläfe, während die zwei anderen ihn durchsuchen und ihm alles entweden (Portemonnaie, Uhr) und der Anführer mit dem Revolver sie anfeuert, da, noch ne Tasche, und da noch eine. Der alte Mann in Lebensangst konzentriert sich aber nur auf den Revolver, während ihm der Angstschweiß übers Gesicht läuft und sagt zitternd, "Hör bitte auf". Greift hier die gleiche Logik?

Ab da wußte ich nicht mehr, ob ich überhaupt noch weiterlesen sollte.

Ganz gutes Interview dies hier: "Männlich dominierter Blick auf das Strafrecht"

Mit der Präsidentin des deutschen Juristinnenbundes.

Lesenswert. Und -werter als mancher Beitrag. Mein Interesse, das weiß @jk1, geht über juristische Fragen weit hinaus.
Auch im Fall Gina-Lisa Lohfink waren sich viele juristische Laien, die das Video gesehen haben, sicher, eine Straftat zu sehen. Denn sie hat doch "Nein" gesagt.

Man darf nicht vergessen, dass unser Strafrecht sehr alt ist. Es entstand Ende des 19. Jahrhunderts und wurde von Männern gemacht. Juristinnen, Rechtswissenschaftlerinnen, weibliche Abgeordnete gab es nicht. Das wirkt bis heute fort, auch wenn inzwischen Frauen an der Weiterentwicklung des Strafrechts in jeder Beziehung aktiv beteiligt sind.
Text
Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/reform-des-sexualstrafrechts-es-kann-doch-nicht-sein-dass-ein-mensch-schlagen-kratzen-beissen-muss-1.3028876-3

LG an

@jk1
@Carietta

Bin jetzt wieder weg. Ist gesünder.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:38
Zitat von -9--9- schrieb:Eine Verfahren gegenüber einer Frau und eine Verurteilung wegen Falschbeschuldigung gibt es daher gewöhnlich nur dann, wenn der Sachverhalt ziemlich eindeutig ist.
true story. Der einzige Einwand der hier bleibt ist, dass man auf darauf hinweist, dass Richter nicht unfehlbar sind.
Was aber kaum eine Grundlage hat, da wir nicht die vollen Informationen haben.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:39
@Durchfall
Zitat von DurchfallDurchfall schrieb:Ein weiterer Punkt der gegen GLLs story spricht.
FÜR Frau Lohfink spricht aber, dass es sie bisher herzlich wenig interessierte, was die Öffentlichkeit über sie und ihren Lebenswandel dachte. Sie lebt frei ihre Sexualität, so wie sie das mag.
Und es -nebenbei bemerkt - auch ihre eigene private Sache ist.
Hätte sie diesen Dreier gewollt, würde sie sich nicht scheuen dazu zu stehn.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:39
In Dubio pro reo.

So wird es ausgehen. Und das mit recht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:39
Zitat von jk1jk1 schrieb:Genau das behauptet Frau Lohfink. Sie gab an sich an nichts mehr erinnert zu haben und erst sah was ihr passiert war, als diese Clips zum Verkauf angeboten und auf dem Pornokanal hochgeladen wurde.
Das mit dem Filmriss könnte ich mir schon vorstellen, wie schon öfter geschrieben, sie wirkt recht teilnahmslos. Kann sicher dem Alkohol geschuldet sein, aber da der Sex auf Video aufgenommen wurde und kurz danach das Video zum Verkauf angeboten wurde, da frage ich mich halt schon, ob die Typen da nicht vielleicht noch zusätzlich nachgeholfen haben, damit der "Dreh" dann auch sicher durchgeführt werden kann.
Zitat von jk1jk1 schrieb:Diese Erinnerungslücke soll auch der Grund gewesen sein, warum sie einem der Täter noch eine sms nach der Tat schrieb. Der Inhalt soll wohl nur gelautet haben: wie geht es dir?
Dazu gibt es halt momentan ziemlich widersprüchliche Angaben. Und sind wir mal ehrlich, das "wie geht es dir?" kann man jetzt auch wieder so und so interpretieren. Wie so ziemlich alles in dieser Geschichte, wurde das aber offensichtlich zu Ungunsten von GLL ausgelegt.
Zitat von jk1jk1 schrieb:Und nicht nur vom Gericht.
Dieses Video, dass ihre Vergewaltigung zeigt, wurde erst vor kurzem von diesem Portal gelöscht. Sie musste über ein Jahr damit leben, dass jeder, der es geil fand, sich das reinziehen und sein Urteil darüber abgeben konnte, ob sie sich nun vergewaltigt fühlen darf oder nicht. 1 Million Klicks!! Welch eine Häme.
Ja, das stelle ich mir auch übel vor. Zuerst wollte ich mir das ja eigentlich auch gar nicht ansehen, aber weil so viele von einvernehmlichem Sex erzählt haben, den man in dem Video angeblich klar erkennen kann, habe ich das dann doch getan. Und immerhin hat das dazu geführt, dass ich die Empörung über das Urteil absolut verstehen kann.

Emodul


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

15.06.2016 um 20:40
@-9-
ach so, jetzt ist es nicht sowieso schon egal, dass sie "Hör auf" sagte (3mal), nee jetzt hätte sie auch noch "Hört auf" sagen müssen, ich verstehe. Sonst noch was? Vielleicht nächstes mal bitte schriftlich und notariell bestätigt?


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