Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
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Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 09:30shionoro schrieb:Wenn das jetzt ne dritte partei gesehen und angezeigt hätte hätten wir uns beide (also auch ich als der, der nicht der ersten schlag gemacht hat) strafbar gemacht.§ 228
Insbesondere kann der andere dann kaum sagen, dass ich es im nachhinein ja auch gewollt hätte, selbst wenn es stimmt und ich sogar dankbar war, meien wut rauszulassen.
Denn: In deutschland gibt es keine gegenseitige einwilligung zur körperverletzung.
Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.
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22.06.2016 um 09:30Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 09:30@kleinundgrün
Und der fall den ich beschrieb ist gegen die guten sitten, darum sind hooligan kämpfe verboten.
Und der fall den ich beschrieb ist gegen die guten sitten, darum sind hooligan kämpfe verboten.
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22.06.2016 um 09:31@osttimor
Das ich genau das gegenteil von dem gesagt habe, was du denkst, was du aber leider wie es scheint nicht verstanden hast.
Das ich genau das gegenteil von dem gesagt habe, was du denkst, was du aber leider wie es scheint nicht verstanden hast.
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22.06.2016 um 09:31Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 09:32@shionoro
Du hast geschrieben:
Du hast geschrieben:
shionoro schrieb:Denn: In deutschland gibt es keine gegenseitige einwilligung zur körperverletzung.Und das ist halt falsch. Bei Deinem Beispiel hängt es schlich von den Gesamtumständen, von der Schwere der Verletzung und von den Verletzungshandlungen ab, ob es nun strafbar ist oder nicht.
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22.06.2016 um 09:33Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 09:33@kleinundgrün
Dann spezifiziere ich: in deutschland darf man sich nicht treffen, um dsich gegenseitig zu verhauen außerhalb vom reglementierten sport.
Damit steht meine gesamte argumentation immernoch. Antworte doch einmal darauf.
Dann spezifiziere ich: in deutschland darf man sich nicht treffen, um dsich gegenseitig zu verhauen außerhalb vom reglementierten sport.
Damit steht meine gesamte argumentation immernoch. Antworte doch einmal darauf.
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22.06.2016 um 09:37Der 228 deckt z.B. Operationen, Blutentnahmen etc. ab, natürlich auch einfache KVen, die beide Beteiligten begen wollen.
Eine Vergewaltigung mit Einwilligung ist keine Vergewaltigung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit zurückgenommen werden.
Eine Vergewaltigung mit Einwilligung ist keine Vergewaltigung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit zurückgenommen werden.
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22.06.2016 um 09:37@CosmicQueen
CosmicQueen schrieb:Man sollte vielleicht auch noch ins Gesetz schreiben, dass man unter Alkohol keinen Sex haben darf!Und wenn doch, dann muss sämtliche Verantwortung an den Beischläfer abgegeben werden, ganz unabhängig davon, ob der selbst gesoffen / was eingenommen hat, oder nicht.
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22.06.2016 um 09:39shionoro schrieb:Damit steht meine gesamte argumentation immernoch. Antworte doch einmal darauf.Welche Argumentation denn? Dass nicht jede Handlung einwilligungsfähig ist? Das hat doch mit dem Fall nichts zu tun, da sexuelle Handlungen stets einwilligungsfähig sind.
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22.06.2016 um 09:43@osttimor
Sofern angezegit wird.
Zeigst du leute an, wenn die dich auf die schulter tippen?
Zeigen selbst böswillige menschen sowas an, müssen sie die prozesskosten tragen, sofern hier kein grabschen vorliegt.
Wo also denkst du, dass cih schultertippen kriminalisieren will?
Es kann durchaus legitim sein, jemanden auf die schulter zu tippen, um auf sich aufmerksam zu machen.
Die frage, mit der sich das gericht dann beschäftigen würde, wäre, ob die berührung übergriffig war (z.b. wäre eine plötzliche ungewollte massage bei einer wildfremden sowas) oder sich im rahmen bewegt 'auf die schulter tippen ganz einfach, um jemanden anzusprechen der gerade musik gehört hat).
Sofern angezegit wird.
Zeigst du leute an, wenn die dich auf die schulter tippen?
Zeigen selbst böswillige menschen sowas an, müssen sie die prozesskosten tragen, sofern hier kein grabschen vorliegt.
Wo also denkst du, dass cih schultertippen kriminalisieren will?
Es kann durchaus legitim sein, jemanden auf die schulter zu tippen, um auf sich aufmerksam zu machen.
Die frage, mit der sich das gericht dann beschäftigen würde, wäre, ob die berührung übergriffig war (z.b. wäre eine plötzliche ungewollte massage bei einer wildfremden sowas) oder sich im rahmen bewegt 'auf die schulter tippen ganz einfach, um jemanden anzusprechen der gerade musik gehört hat).
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22.06.2016 um 09:43y-ray schrieb:Der 228 deckt z.B. Operationen, Blutentnahmen etc. ab, natürlich auch einfache KVen, die beide Beteiligten begen wollen.Genau.
y-ray schrieb:Eine Vergewaltigung mit Einwilligung ist keine Vergewaltigung.Eben. Eine Vergewaltigung ist im Grunde eine qualifizierte Nötigung. Und wenn ich einverstanden bin, kann ich schon rein logisch nicht zu etwas genötigt werden.
y-ray schrieb:Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit zurückgenommen werden.Auch richtig.
Allerdings wird in diesen Fällen die Tatsachenfeststellung immer schwieriger. und das mag nach außen so aussehen, dass das Opfer entrechtet wäre oder dass es besondere Dinge tun müsse, um seine Rechte zu wahren, @Tussinelda aber das stimmt nicht. Das Opfer hat überhaupt keine Verpflichtungen.
Es kommt alleine darauf an, wie der Täter aus Sicht eines vernünftigen Dritten die Situation bewerten müsste.
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22.06.2016 um 09:44@kleinundgrün
Dass das verhalten von GLL irrelevant ist dafür, ob sich der täter der einwilligung versichert sein konnte und ob sie vor gericht bestand haben sollte.
Dass das verhalten von GLL irrelevant ist dafür, ob sich der täter der einwilligung versichert sein konnte und ob sie vor gericht bestand haben sollte.
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22.06.2016 um 09:45shionoro schrieb:Wo also denkst du, dass cih schultertippen kriminalisieren will?du findest aber man sollte das berühren der männlichen brust bestrafen! wo ist der unterschied zwischen brust und schulter?
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 09:45Dass das verhalten von GLL irrelevant ist dafür, ob sich der täter der einwilligung versichert sein konnte und ob sie vor gericht bestand hat.Aber das ist eben bei einer Nötigung schon gar nicht denkbar. Ich kann niemanden zu etwas nötigen, das dieser möchte.
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22.06.2016 um 09:46@osttimor
Mans ollte es bestrafen, wenn es keinen guten grund hat außer um des grabschens willen.
Wenn ich auf ner leigewiese liege, und da kommt jemand vorbei, und ich lieg da mit geschlossenen augen und er oder sie streicht mir über die brust.
Ja, das geht in meine privatssphre rein, das sollte verboten sind.
Wenn ich im gedränge auf nem konzert bin, jemand will durch und schiebt mich an der brust etwas zur seite, dann ist das vollkommen legitim.
Darum sage ich ja, dass man schlecht zonen eingrenzen kann, wo man sich belästigt fühlen darf und wo nicht.
Mans ollte es bestrafen, wenn es keinen guten grund hat außer um des grabschens willen.
Wenn ich auf ner leigewiese liege, und da kommt jemand vorbei, und ich lieg da mit geschlossenen augen und er oder sie streicht mir über die brust.
Ja, das geht in meine privatssphre rein, das sollte verboten sind.
Wenn ich im gedränge auf nem konzert bin, jemand will durch und schiebt mich an der brust etwas zur seite, dann ist das vollkommen legitim.
Darum sage ich ja, dass man schlecht zonen eingrenzen kann, wo man sich belästigt fühlen darf und wo nicht.
Gina-Lisa Lohfink - der Prozess
22.06.2016 um 09:47@Kältezeit
Die veranwortung ob er oder sie es ignoriert oder weitermacht, wenn der andere 'nein' sagt, das ist die, die man eindeutig jemandem zuschreiben kann.
ganz unabhängig vom alkoholpegel.
Die veranwortung ob er oder sie es ignoriert oder weitermacht, wenn der andere 'nein' sagt, das ist die, die man eindeutig jemandem zuschreiben kann.
ganz unabhängig vom alkoholpegel.