@osttimor Vergewaltigung muss nicht nur das eindringen sein.
Wie gesagt, wenn einer nicht auf 'hör auf' reagiert beim vorspiel und die frau da vernascht obwohl sie nein sagt, der kann sich später dann kaum vor gericht beschweren, wenn es ihm als vergewaltigung ausgelegt wird wenn es danach erwiesenermaßen zum verkehr kam und die frau ihn anzeigt.
Das gericht sit auch durchaus meist schlau genug zeitabstände zu messen.
Wenn zeugen z.b. dann gesehen haben, dass sie danach freiwillig mit ihm mitging, dann wäre es wieder aussage gegen aussage und man könnte ihm maximal nötigung oder belästigung oder sonstwas vorwerfen.
osttimor schrieb:also würdest du auch das berühren der männlichen brust unter strafe stellen?
Wenn mich einer angrapscht, ohne dass ich das will, sollte er das, egal an welcher körperstelle, nicht dürfen.
Man kann da sicherlich ermessensspielraum für gerichte schaffen.
Man kann durchaus regelungen schaffen, wo man straffrei rausgeht, wenn man nen grund hatte, jemanden anzufassen (also z.b. sagt, ich hab ihm auf die schulter getoppt, weil ich ihn auf etwas aufmerksam machen wollte) oder eben nicht (denn welcher grund besteht, einer frau an die brust zu packen, wenn nicht der sexuelle?).