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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:05
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Womit Du aber auf "der anderen Seite" andere Risiken generierst.
Sexuelle Handlungen sind in den mit weitem Abstand überwiegenden Fällen einvernehmlich.

Natürlich müssen Opfer von Übergriffen geschützt werden - aber je weiter dieser Schutz geht, indem man Anscheinsvermutungen gelten lässt, desto riskanter wird der gegenseitige Umgang miteinander.

Überspitzt würde es bedeuten, dass einem GV eine beweisbare Einwilligung voran geht, für die die Parteien sich einer psychologischen Untersuchung unterziehen, die die Freiwilligkeit und die Einwilligungsfähigkeit fest stellt.
Welche risiken generiere ich denn? Wie soll es da zu ungewollten verurteilungen kommen?
Das was du da überspitzt sagst trifft nämlich auch nichtüberspitzt nicht zu.

Es geht hier um beweisbare aussagen und begründungen.

Das einzige was hier wirklich dann effektiv kriminalisiert wird sind daterapes wo zeugen klar war (oder anderweitig in erfahrung gebracht werden kann) dass die geschädigte verbal darum bat aufzuhören oder eben ähnliche situationena uf festivals.
UNd natürlich auch solche fälle wie hier im thread.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:06
@osttimor

Das ist aber nicht gut und logisch.
Die brüste sind wir frauen mindestens so intim wie der hintern.

Und davon muss man auch ausgehen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:06
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das wird soviel spannender werden als immer nur dröge Akten zu lesen
wenn die bezahlung dann auch noch in sexuellen gegenleistungen besteht --> #läuft

wobei du dafür dann wiederum deinen anwalt benötigst, dessen bezahlung dann du wieder überwachst! circle of life! :D


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:08
@osttimor

Nee, Sex zu haben ist mir dann viel zu riskant!


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:08
@Rick_Blaine

Formalisierung von sex möchte ja keiner.

Aber da wo wir mit antidiskriminierungsgesetzen im arbeitsalltag durchaus auch bestimmte handlungen versuchen zu unterbinden, warum sollte man das nicht beim sexualstrafrecht können?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:09
Na. Ein Gericht hat das festgestellt. Im Namen des Volkes. Warum zweifelst du? Ernshafte Frage.
das ist herrschende rechtsprechung!


Ja, genau diese Rechtsprechung, ist nun in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Und das war schon lange überfällig.

Die Richterin hat im Fall GLL entschieden:

1. Keine Vergewaltigung!
Nach dem deutschen Strafrecht ist ein verbal geäußertes "Nein" oder Hör auf" nicht ausreichend. Damit eine sexuelle Nötigung als Vergewaltigung verurteilt wird, muss nachgewiesen sein, dass dem Opfer sexuelle Handlungen aufgezwungen wurden UND dass das Opfer versucht hat, sich körperlich zu wehren. Es müssen bei einer medizinischen Untersuchung eindeutige Verletzungsspuren entweder beim Opfer ( Verletzungen des Genitalbereiches und andere Spuren der Gewalt) und/oder beim Täter (u.a. Kratzwunden, Bissspuren, Hämatome,) zu finden sind.

(Laut einer Studie kommt es in Deutschland nur bei ca. 8,4 Prozent aller angezeigten Vergewaltigungen zu einer Verurteilung. Die Beweislage ist schwierig. Oft steht Aussage gegen Aussage und daher: "in dubio pro reo". )
"Die beschuldigten Männer geben heute meist den Geschlechtsverkehr zu und berufen sich darauf, er sei einvernehmlich erfolgt".
2. Falschbeschuldung!
Die Richterin ist der Meinung, dass Fr. Lohfink einvernehmlichen GV hatte, also nicht vergewaltigt wurde und demzufolge die Anzeige eine Falschbeschuldigung ist.

Wenn man sich die Begründung im folgenden Zitat (FAZ-Artikel) durchliest, mit der die Richter des Bundesgerichtshofes 2006 die Verurteilung einer Vergewaltigung zurückgewiesen haben, dann wird eindeutig klar, warum die Richterin - im Fall: Gina-Lisa Lohfink - ein mehrmals geäußertes "Nein" und Hör auf" nicht als ausreichend befindet. Es fehlt eine heftige körperliche Abwehr und ob ihr absichtlich bewusstseinsmindernde Substanzen (K.O.-Tropfen oder ähnliche Substanzen) verabreicht wurden, konnte nicht nachgewiesen werden, da die Anzeige erst ? Tage nach dem Geschehen erfolgte.
2006 hatten die Richter dem Institut zufolge eine Verurteilung wegen Vergewaltigung aufgehoben mit der Begründung: Dass "der Angeklagte der Nebenklägerin die Kleidung vom Körper gerissen und gegen deren ausdrücklich erklärten Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt hat", belege "nicht die Nötigung des Opfers durch Gewalt. Das Herunterreißen der Kleidung allein reicht zur Tatbestandserfüllung nicht aus", zitiert das KFN aus dem Urteil. Seit dieser Entscheidung habe es viele Fälle gegeben, in denen die Staatsanwaltschaften und Gerichte den Vergewaltigungsparagraphen 177 entsprechend eng ausgelegt hätten. Deshalb setzten sich Frauenverbände für eine Reform des Paragraphen ein.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-04/studie-vergewaltigung-anzeige-verurteilung


Das Gericht hat NICHT berücksichtigt, dass GLL

>>offensichtlich nur vermindert in der Lage ist, zu realisieren, was die Männer da mit ihr abziehen, sie benutzen, um einen Porno-Film zu drehen. Es wurde nicht in Betracht gezogen, dass GLL evtl. absichtlich Drogen verabreicht wurden, damit genau die Szenen zu sehen sind, die die Männer haben wollten.
>>Es reicht nicht, dass ein Mann ihr den Oralverkehr aufzwingt, obwohl sie "Hör auf" sagt.
>>Es reicht nicht, dass die Männer umgehend an die Boulevardmedien herantreten und diesen Pornofilm, auf dem eine in der Öffentlichkeit bekannte Person zu sehen ist, für viel Geld verschachern wollen.

Nein! Das Gericht entschied, es war einvernehmlicher Sex, also keine Vergewaltigung und demzufolge eine Falschbeschuldigung. Wenn man den Gesamkontext im Zusammenhang sieht und zugrunde legt, muss das Gericht doch zumindest einräumen, dass die Männer GLL planvoll und böswillig/arglistig vorgingen, GLLs verminderten Bewusstseinszustand ausnutzten und an ihr sexuelle Handlungen vornahmen, um sich durch den Verkauf des Films finanziell zu bereichern. Das Verfahren hätte aufgrund dessen EINGESTELLT werden müssen und nicht mit der Verurteilung "Falschbeschuldigung" enden. >>> "In dubio pro reo"!


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:09
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Die brüste sind wir frauen mindestens so intim wie der hintern.
und wer sagt dir das?
hollywood mit seinen L-förmigen bettdecken?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:09
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nee, Sex zu haben ist mir dann viel zu riskant!
touche! hahaha


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:09
@osttimor

Hollywood sagt mir rape ist voll okay und lustig.
Aber ich glaube hollywood nicht.

im übrigen: Mir sagt derselbe, dass man frauen nicht ungefragt an die brüste fasst, wie der, der mir sagt, dass man schwarze nicht einfach nigger nennt, weil sie das nicht so mögen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:10
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Das mit dem anrempeln ist ein gutes beispiel: es ist eine lappalie, kann aber, wenn schaden entsteht und da böswilliger hintergrund ist, durchaus bestraft werden.
Eben. Es sind die Gesamtumstände. Man kann keine allgemeingültige Verfahrensanweisung geben. Allein daran scheitert schon ein "nein ist nein". Es kommt auf die Umstände an, ob ein nein ein nein ist.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das wird soviel spannender werden als immer nur dröge Akten zu lesen
"Was ist denn Ihr Gebiet, Herr Kollege? Beischlafanwalt?"
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Welche risiken generiere ich denn?
Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen zu Unrecht einer sexuellen Nötigung verdächtigt werden, erhöht sich. Wenn nicht gerade Maßnahmen ergriffen werden, die Freiwilligkeit nachweisen zu können.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:10
@shionoro
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Die veranwortung ob er oder sie es ignoriert oder weitermacht, wenn der andere 'nein' sagt, das ist die, die man eindeutig jemandem zuschreiben kann.
ganz unabhängig vom alkoholpegel.
Und die Eigenverantwortung, die ist auch absolut unabhängig vom Alkoholpegel zu sehen?

Weiss nich... is mir zu einfach.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:10
@Rick_Blaine
Muss nicht unbedingt ein Anwalt beim Vögeln dabei sein. Ein Notar müsste ausreichend sein..

Is nur die Frage was einem billiger "kommt".

So.. Wo is die Kaffeekasse für schlechte Wortspiele..


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:11
@kleinundgrün

Es soll auch nciht 'nein ist nein' im gesetzestext stehen, sondern es soll der leitfaden sein.
In dem fall im video hier war das 'hör auf' aber durchaus ein glaubhaftes, was bestenfalls uneindeutig war, schlimimstenfalls klar bedeutet hat, dass auch wirklich aufgehrt werden soll.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen zu Unrecht einer sexuellen Nötigung verdächtigt werden, erhöht sich. Wenn nicht gerade Maßnahmen ergriffen werden, die Freiwilligkeit nachweisen zu können.
Die warscheinlichkeit, dass sie dafür zu unrecht verurteilt werden aber nicht.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:12
@Kältezeit

Jupp, ist sie.
Wer sich selbst nicht unter kontrolle hat wenn er trinkt sollte nicht trinken.

Wenn ne besoffene frau sagt sie will ficken dann ist das vollkommen in ordnung mit ihr zu schlafen.
Dann ist es, auch im nachinein, keine vergewaltigung nur weil sie rumgelallt hat und sagt sie habe einen filmriss.

Wenn sie während dem akt aber sagt, sie will nicht mehr, dann schon.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:14
@shionoro
Okay gut, gehe mit dir konform.

Wobei beim Fall Fräulein Gina-Lisa ja immernoch unklar ist, für mich, worauf das "Hör auf" bezogen war.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:16
@interrobang

Warum sollte ein Notar beim Sex dabei sein? ^^
Und billiger, naja, das kommt beim Anwalt auf den Gegenstandwert an und beim Notar auf den Geschäftswert. Erst wenn man einen Wert hat, kann man abrechnen. Aber wie errechnet sich beim Geschlechtsverkehr der Wert? ^^


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:17
@Kältezeit

Aber bei unnklarheit, finde ich, muss man nachfragen.
Das fänden wir bei anderen dingen auch selbstverständlich, z.b. beim thema unterlassene hilfeleistung.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:19
Zitat von shionoroshionoro schrieb: sondern es soll der leitfaden sein
Der Leitfaden richtet sich aber nach sozial adäquaten Handlungen. Ein "nein" für sich alleine ist Stand jetzt einfach recht wenig.
So wie Du (zu Recht) argumentierst, dass es sozial inadäquat ist, eine fremde Frau an den Brüsten zu berühren, ist es in dem Fall sozialinadäquat, einem "nein" ohne weitere Umstände einen finalen Ausdruck des Nicht-Wollens zuzuschreiben.

Auslegungen richten sich nach sozialen Gepflogenheiten.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:21
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Die warscheinlichkeit, dass sie dafür zu unrecht verurteilt werden aber nicht.
Aber doch.
Je eingeschränkter die Interpretation des Willens des anderen ist, desto riskanter ist es für denjenigen, der diese Interpretation vor nimmt.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

22.06.2016 um 10:23
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Aber bei unnklarheit, finde ich, muss man nachfragen.
Aber es muss sich eben aus der Gesamtsituation ergeben - und zwar für den Täter erkennbar - dass es unklar ist.
Gerade bei einem Pornodreh ist das ja nicht gerade nahe liegend. Oder wenn die vorangegangenen Umstände entsprechend sind.


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