@kleinundgrün Aber eine verbale, ernstzunehmende unwillensbekunden sollte etwas zählen. Tut sie aber noch nicht.
Wir sprechen hier nicht von einem halb gelachten 'ey lass das du asi ey du bist so ein perverser hihihi'.
Wir reden hier schon von sachen, wo zeugen oder anderweitige quellen nahelegen, dass hier zumindest eine uneindeutigkeit gegeben war.
kleinundgrün schrieb:Je eingeschränkter die Interpretation des Willens des anderen ist, desto riskanter ist es für denjenigen, der diese Interpretation vor nimmt.
Gib mir mal nen konkreten fall, wo es jetzt zu ner ungerechtfertigten verurteilung kommen kann, vorher aber nicht.
kleinundgrün schrieb:Aber es muss sich eben aus der Gesamtsituation ergeben - und zwar für den Täter erkennbar - dass es unklar ist.
Gerade bei einem Pornodreh ist das ja nicht gerade nahe liegend. Oder wenn die vorangegangenen Umstände entsprechend sind.
Mankann immer behaupten, etwas sei für einen nicht erkennbar, darum sollte man ja gute gründe anführen können, zu sagen, warum man vom willen des anderen ausging.
Wir waren hier im video ja nicht bei nem freiwilligen pornodreh.
Das hier waren weitestgeehnd fremde die sich erst ein paar tage kannte und es wurde komplett ernst 'hör auf' gesagt.
Selbst das gericht hat nur gesagt, es sei nicht kalr, worauf es sich bezog, nicht, dass das vermutlich gar nix bedeutet hat oder nur so dahergesagt war.
Wie gesagt, im besten falle für die beiden war es uneindeutig.