@Tussinelda Tussinelda schrieb:und somit die Unschuldsvermutung für die Männer gilt, was ist dann bitte mit der Unschuldsvermutung von GLL? Wieso kann man sie dann anklagen?
Und das ist genau das, was mich hier verwundert.
Den Männern drohte keine Konsequenz, weil nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob wirklich eine Vergewaltigung stattfand.
Und dazu kommt aber nun noch, dass G L einer Falschaussage bezichtigt wird. Das heisst, es gibt nicht nur Indizien gegen eine Vergewaltigung, sondern auch Indizien, die für eine Falschaussage sprechen.
Wenn G L wirklich das Gefühl hatte, vergewaltigt worden zu sein, dies aber nicht bewiesen werden kann, dann hätte es das Gericht doch einfach darauf beruhen lassen können, aber nein, es folgte eine Strafe für G L, die ihr eine gewisse Absicht unterstellt.
Für mich heisst das, dass das Gericht hier mehr weiss, als wir.