Kältezeit schrieb:Ich sehe hier aber einen Unterschied, zwischen einer gefühlten Vergewaltigung (Opfer) und dem Umstand, dass diese Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden kann.
Also wie bereits geschrieben, ich kann sehr gut verstehen, dass sich GLL als Opfer fühlt. Auch als Aussenstehender finde ich, dass sie hier klar das Opfer ist. Sie hat den falschen Leuten vertraut und dieses Vertrauen wurde schändlich ausgenützt.
Kältezeit schrieb:Dennoch kann man G L hier nicht - im Umkehrschluss und einfach ins Blaue hinein - unterstellen, sie hätte absichtlich eine Falschaussage getätigt.
Das Gericht hatte den Sachverhalt zu klären, ob eine Vergewaltigung stattfand oder nicht. Im juristischen Sinn war das wohl nicht der Fall.
Kältezeit schrieb:Denn sie kann es ja nun dennoch als Vergewaltigung empfunden haben, auch wenn diese nicht nachweisbar ist, anscheinend. Demnach kann ihr nur eine Absicht unterstellt werden, wenn sie sich nicht vergewaltigt gefühlt hat oder?.. und hierfür gibt es möglicherweise Anhaltspunkte.
Ja, dass sie sich missbraucht fühlt, das kann ich verstehen. Wie bereits geschrieben, es sieht halt eher wie grober, ruppiger Sex und nicht wie eine "klassische" Vergewaltigung aus. Ob das daran liegt, dass GLL betrunken war und sich nicht mehr richtig zur Wehr setzen konnte oder ob sie freiwillig mitgemacht hat, das ist halt, trotz Video, nicht wirklich erkennbar. Es sieht halt aus, als ob das einvernehmlich war und deshalb kann ich das Gericht schon verstehen. Dass GLL sich als Opfer fühlt, unabhängig davon ob der Sex einvernehmlich war, das kann ich aber auch nachvollziehen.
Für das veröffentlichen des Videos hätte man die beiden Honks meiner Meinung nach härter strafen müssen.
Kältezeit schrieb:Ich hoffe, man versteht irgendwie, was ich meine. Kann es gerade nicht besser formulieren.
Versteht man schon.
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