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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:09
Auf jeden Fall sollte Gina-Lisa zukünftig ihre Geschlechtspartner so auswählen, das sie nicht auch mal einer Vergewaltigung bezichtigt wird. Hats ja auch schon gegeben. Aber da ist die Beweiskraft noch schwieriger. Außer sie hat immer ihre versteckte Kamera dabei. Lol.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:09
Edit: wenn die nicht vorliegen, dann ist das absolut eine Farce, und G L sollten keinerlei Konsequenzen drohen.

Wird es aber auch nicht, außer ihr kann diese Absicht eben nachgewiesen werden.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:12
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Mir geht es darum: wenn eine Vergewaltigung nicht festgestellt werden kann, dann heisst es ja immernoch nicht, dass sich die Frau nicht dennoch vergewaltigt gefühlt haben kann. Es ist eben nur nicht eindeutig.

Wenn GL jedoch einer Falschaussage bezichtigt wird, dann unterstellt man ihr hier eine gewisse Absicht und da müssen handfeste Beweise vorliegen, meiner Meinung nach.
Also im Detail kenne ich mich mit der Deutschen Rechtsprechung nicht aus. Aber ich verstehe das so, dass das Gericht zum Schluss kam, dass der Sex wahrscheinlich einvernehmlich war. Vermutlich hat man dazu auch die Vorgeschichte beurteilt und eventuell auch noch SMS- oder Chatnachrichten, welche möglicherweise nach dieser Nach ausgetauscht wurden.

Wenn der Sex nun als einvernehmlich beurteilt wird, dann konnte der Vorwurf der Vergewaltigung natürlich nicht aufrecht erhalten werden. Damit war GLL dann wegen einer Falschbezichtigung dran.

Wie bereits mehrfach geschrieben, GLL war da (juristisch) ganz schlecht beraten. Möglicherweise war sie in dieser Hinsicht einfach nur beratungsresistent, denn dass sie sich als (Vergewaltigungs-)Opfer fühlt, das kann ich schon nachvollziehen.

Aber das Gericht kann nun mal "moralisches Unrecht" nicht mit "juristischem Unrecht" ahnden.

Emodul


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:16
@insideman
häh? Es gab einen Strafbefehl, das ist noch keine Verurteilung...der Prozess läuft doch noch. Ein Strafbefehl ist quasi nur die Eröffnung des Hauptverfahrens.....


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:häh? Es gab einen Strafbefehl, das ist noch keine Verurteilung...der Prozess läuft doch noch. Ein Strafbefehl ist quasi nur die Eröffnung des Hauptverfahrens.....
Sie wurde sogar wegen Falschaussage zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen wurde Berufung eingelegt, die Verhandlung Anfang Juli wieder aufgenommen. -

http://derstandard.at/2000038664009/Ein-Aufschrei-fuer-Gina-Lisa-Lohfink


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:24
@emodul
Ich sehe hier aber einen Unterschied, zwischen einer gefühlten Vergewaltigung (Opfer) und dem Umstand, dass diese Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden kann.

Dennoch kann man G L hier nicht - im Umkehrschluss und einfach ins Blaue hinein - unterstellen, sie hätte absichtlich eine Falschaussage getätigt.

Denn sie kann es ja nun dennoch als Vergewaltigung empfunden haben, auch wenn diese nicht nachweisbar ist, anscheinend. Demnach kann ihr nur eine Absicht unterstellt werden, wenn sie sich nicht vergewaltigt gefühlt hat, oder?.. und hierfür gibt es möglicherweise Anhaltspunkte. (Nachrichten, Protokolle,etc.)

Ich hoffe, man versteht irgendwie, was ich meine. Kann es gerade nicht besser formulieren.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:28
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Denn sie kann es ja nun dennoch als Vergewaltigung empfunden haben, auch wenn diese nicht nachweisbar ist, anscheinend. Demnach kann ihr nur eine Absicht unterstellt werden, wenn sie sich nicht vergewaltigt gefühlt hat, oder?.. und hierfür gibt es möglicherweise Anhaltspunkte. (Nachrichten, Protokolle,etc.)

Ich hoffe, man versteht irgendwie, was ich meine. Kann es gerade nicht besser formulieren.
Ja, bin ganz deiner Meinung.

Ein Beispiel für solche Anhaltspunkte müssten dann sein: Schriftlich Festgehaltenes, dass man zusammen z. B. eine Vergewaltigung inszeniert oder so was

Beim besten Willen, das kann man sich nicht vorstellen


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:28
@all

Irgendjemand hier, der "Der Prozess" von FK gelesen hat?
Diese Diskussion erinnert mich zunehmend hieran, welch Ironie :D :D :D :trollking:

Das Ende behalte ich mir vor, ganz bewusst :D :P:
Ich liege gerade auf dem Boden vor Lachen :D


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:30
Falsch Anschuldigungen können das Leben des Beschuldigten zerstören. Finde eine so hohe Strafe gut und das sendet das richtige Signal.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:41
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Ich sehe hier aber einen Unterschied, zwischen einer gefühlten Vergewaltigung (Opfer) und dem Umstand, dass diese Vergewaltigung nicht nachgewiesen werden kann.
Also wie bereits geschrieben, ich kann sehr gut verstehen, dass sich GLL als Opfer fühlt. Auch als Aussenstehender finde ich, dass sie hier klar das Opfer ist. Sie hat den falschen Leuten vertraut und dieses Vertrauen wurde schändlich ausgenützt.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Dennoch kann man G L hier nicht - im Umkehrschluss und einfach ins Blaue hinein - unterstellen, sie hätte absichtlich eine Falschaussage getätigt.
Das Gericht hatte den Sachverhalt zu klären, ob eine Vergewaltigung stattfand oder nicht. Im juristischen Sinn war das wohl nicht der Fall.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Denn sie kann es ja nun dennoch als Vergewaltigung empfunden haben, auch wenn diese nicht nachweisbar ist, anscheinend. Demnach kann ihr nur eine Absicht unterstellt werden, wenn sie sich nicht vergewaltigt gefühlt hat oder?.. und hierfür gibt es möglicherweise Anhaltspunkte.
Ja, dass sie sich missbraucht fühlt, das kann ich verstehen. Wie bereits geschrieben, es sieht halt eher wie grober, ruppiger Sex und nicht wie eine "klassische" Vergewaltigung aus. Ob das daran liegt, dass GLL betrunken war und sich nicht mehr richtig zur Wehr setzen konnte oder ob sie freiwillig mitgemacht hat, das ist halt, trotz Video, nicht wirklich erkennbar. Es sieht halt aus, als ob das einvernehmlich war und deshalb kann ich das Gericht schon verstehen. Dass GLL sich als Opfer fühlt, unabhängig davon ob der Sex einvernehmlich war, das kann ich aber auch nachvollziehen.

Für das veröffentlichen des Videos hätte man die beiden Honks meiner Meinung nach härter strafen müssen.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Ich hoffe, man versteht irgendwie, was ich meine. Kann es gerade nicht besser formulieren.
Versteht man schon.

Emodul


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:43
@teardrop.
Zitat von teardrop.teardrop. schrieb:Ein Beispiel für solche Anhaltspunkte müssten dann sein: Schriftlich Festgehaltenes, dass man zusammen z. B. eine Vergewaltigung inszeniert oder so was
Beim besten Willen, das kann man sich nicht vorstellen
Ja. Wenn es so etwas, wie Chatprotokolle u.ä. Beweismittel gäbe, müsste doch schon längst irgendwo in den Medien dazu etwas zu finden sein. Die würden doch so etwas garantiert aufgreifen. Aber es gibt nichts eindeutiges im Netz zu finden. Ich habe zumindest nichts aufstöbern können.

Vor allem der Strafverteidiger der beteiligten Männer hätte doch sicherlich darauf Bezug genommen. Er hat sich ja auch gegenüber den Medien geäußert.

Hier ist eine Interview-Aussage des Strafverteidigers der beiden Männer, die sich lediglich auf das Tatgeschehen (reichlich tendenziös) bezieht und da wird nichts von Chatprotokollen oder ähnlichen Beweisen verlautbart, die die Unschuld der Mandanten doch erheblich bekräftigen könnten.

Christian Gerlach, Strafverteidiger der beiden Männer, weist sämtliche Vorwürfe zurück.
„Der Geschlechtsverkehr war einvernehmlich“, sagte er. Lohfink habe den Sex „mit zwei attraktiven, gut gebauten jungen Männern sichtlich genossen. Als Frau Lohfink in den Filmsequenzen ,Hör auf‘ sagt, bezieht sich das ganz offensichtlich auf das Filmen, nicht auf den Geschlechtsverkehr.“



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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:48
Zitat von emodulemodul schrieb:Für das veröffentlichen des Videos hätte man die beiden Honks meiner Meinung nach härter strafen müssen
Hier sollte man ein Exempel statuieren und das hart bestrafen, sollte nicht hervorgehen, dass auch dies mit der Zustimmung aller Beteiligten passiert ist.

Das kann ein Leben ebenfalls zerstören.

In dem Fall vermutlich nicht so sehr wie bei einer normalen Frau, aber trotzdem.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:51
@insideman
sie bekam im Dez 2015 den Strafbefehl, dagegen hat GLL Berufung eingelegt, dann kommt es erst zur Hauptverhandlung......jetzt die Verhandlung vorm Amtsgericht, die abgebrochen wurde und am 27.Juni weitergeführt wird......ich weiß nicht, was der Standard da schreibt, aber es ist schlicht falsch.....


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:53
@Commonsense
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Das ist ja alles richtig und auch bekannt. Es ändert aber nichts daran, dass die Zahl der Falschbeschuldigungen steigt, also eine Tendenz erkennbar ist.
Das bedeutet, der Gesetzgeber muss einfach vorsichtig sein, wenn er die Voraussetzungen für Strafanzeigen ändert. Das war aber nur eine grundsätzliche Debatte und hat mit dem vorliegenden Fall erst einmal nichts zu tun. Ich will damit Lohfink auch keine Falschbeschuldigung unterstellen.
Wo ist eine Tendenz erkennbar? Ist es nicht eher so, dass bei Vergewaltigungen jede Falschbeschuldigung breitgetreten wird? Dass das bei anderen Delikten genauso vorkommt, nur scheint es bei diesen anderen Delikten niemanden zu interessieren. Wieso diskutieren wir nicht in gleichem Maße die Rate an Falschbeschuldigungen bei Raubüberfällen oder Trickbetrug?
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Da üblicherweise Vergewaltigungen nicht gefilmt werden, sehe ich das letztlich als zweitrangig an. Wie will man denn beweisen, dass Nein gesagt wurde?
Es gibt in der Regel auch keine Videoaufnahmen bei anderen Straftaten. Wie kommt man bei anderen Prozessen zu dem Ergebnis, dass eine Straftat vorliegt?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:55
Es stellt sich auch die Frage, wieso sie nicht relativ zeitnah zu einem Arzt gegangen ist, wenn sie der Meinung war, sie wurde mit KO-Tropfen betäubt.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:58
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ie bekam im Dez 2015 den Strafbefehl, dagegen hat GLL Berufung eingelegt, dann kommt es erst zur Hauptverhandlung......jetzt die Verhandlung vorm Amtsgericht, die abgebrochen wurde und am 27.Juni weitergeführt wird......ich weiß nicht, was der Standard da schreibt, aber es ist schlicht falsch.....
Das scheint so, aber wenn man sich einen Strafbefehl mal genauer ansieht:

Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft, kann aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostensparend, schnell und ohne Aufsehen erledigt wird.[1] Die Schuld des Täters muss dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sondern es genügt ein hinreichender Tatverdacht.[2]

Wikipedia: Tatverdacht#Hinreichender Tatverdacht

Hinreichender Tatverdacht


Ein hinreichender Tatverdacht ist eine Verdachtsverdichtung, die Voraussetzung für eine Anklage bei Gericht ist. Hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben, wenn bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist.

Wikipedia: Tatverdacht#Hinreichender Tatverdacht

Mit diesen Informationen, muss man ja fast davon ausgehen, dass es im Zuge des ersten Verfahrens, bereits starke Indizien gegeben hat, welche eine Falschaussage wahrscheinlich machen, oder?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 12:59
Zitat von buntervogelbuntervogel schrieb:Christian Gerlach, Strafverteidiger der beiden Männer, weist sämtliche Vorwürfe zurück.
„Der Geschlechtsverkehr war einvernehmlich“, sagte er. Lohfink habe den Sex „mit zwei attraktiven, gut gebauten jungen Männern sichtlich genossen. Als Frau Lohfink in den Filmsequenzen ,Hör auf‘ sagt, bezieht sich das ganz offensichtlich auf das Filmen, nicht auf den Geschlechtsverkehr.“
Er ist der Verteidiger des "Spitzenfussballers" und seines Kollegen, dass der nun so tut, als ob seine Mandanten nichts falsch gemacht hätten, das gehört zum Geschäft.
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Es stellt sich auch die Frage, wieso sie nicht relativ zeitnah zu einem Arzt gegangen ist, wenn sie der Meinung war, sie wurde mit KO-Tropfen betäubt.
Es kann schon sein, dass sie einen Filmriss hatte und erst beim Betrachten des Videos den Eindruck bekam, dass sie sich seltsam verhält. Zu dem Zeitpunkt war es vermutlich aber schon zu spät, mit diesem Test noch etwas nachweisen zu wollen.

Emodul


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nodoc ehemaliges Mitglied

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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 13:00
Zitat von DurchfallDurchfall schrieb: Falsch Anschuldigungen können das Leben des Beschuldigten zerstören. Finde eine so hohe Strafe gut und das sendet das richtige Signal.
Vergewaltigung und das einstellen eines Videos einer solchen, kann auch ein Leben zerstören.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 13:02
@insideman
nein, muss man nicht unbedingt......es kann zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen, aber nur dann, wenn nicht Einspruch erhoben wird. Ansonsten geht alles seinen ganz normalen Weg......nur zu Beginn etwas verkürzt. Bei jeder Anklage ist der hinreichende Tatverdacht die Grundlage FÜR eine Anklage, deshalb wird noch lange nicht jeder schuldig gesprochen oder hast Du da andere Informationen?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 13:03
Zitat von brennanbrennan schrieb:Wo ist eine Tendenz erkennbar? Ist es nicht eher so, dass bei Vergewaltigungen jede Falschbeschuldigung breitgetreten wird?
Wenn Du den Text, auf den ich mich beziehe nicht liest oder nciht verstehst, kann ich Dir nicht helfen.
Zitat von brennanbrennan schrieb:Es gibt in der Regel auch keine Videoaufnahmen bei anderen Straftaten. Wie kommt man bei anderen Prozessen zu dem Ergebnis, dass eine Straftat vorliegt?
Das ist, sorry, so ziemlich das dämlichste Argument, das mir je untergekommen ist...


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