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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

5.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Vergewaltigung, Skandal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:55
Zitat von HatoriHatori schrieb:Nur weil das Gericht so geurteilt hat, ist es noch lange nicht gerechtfertigt, oder besser gesagt richtig bzw eindeutig bewiesen, dass sie angeblich log.
Für das Gericht offensichtlich schon. Recht hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun.

Ich schließe mich @emodul an. Sie war da ganz schlecht beraten.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:55
@shionoro
Nein, auch pornodarstellerinnen, prostituierte oder generell offenherzige frauen müssen nichit mit vergewaltigung rechnen, und haben auch keinen halbwillen.

]Text
Bin immer noch deiner Meinung. Nein heißt nein. Aber wenn eine Frau viele Geschlechtsparter hat und damit noch öffentlich hausieren geht, muss damit rechnen, vergewaltigt zu werden. Soviel Grips sollte man ihnen zutrauen. Und wenn Alkohol im Spiel war, dann waren eh alle vermindert unzurechnungsfähig.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:56
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Woher soll ich denn wissen, wie hoch das Einkommen der G-L ist? Tagessätze berechnen sich doch nach dem Einkommen. Und ja - ich bin dafür, dass soetwas extrem hoch bestraft wird. Denn unter solchen " Damen" die falsch verdächtigen, haben alle wirklichen Opfer zu leiden.
Naja, fairerweise muss man schon anmerken, dass GLL auf jeden Fall das Opfer hier ist. Das Video wurde gegen ihren Willen veröffentlicht und ob der Sex wirklich einvernehmlich war, das lässt sich eben trotz Video davon nicht mit abschliessender Sicherheit sagen. Und genau das war das Problem für das Gericht.

Der Fall hier taugt also sicher nicht als Präzedenzfall für Falschbeschuldigungen.

Emodul


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:56
@shionoro

Übrigens gibt der Gesetzestext selbst erst einmal nicht her, dass eine Abwehr erfolgen muss.

Hier ist das Gesetz und ich habe mir erlaubt, zwei Punkte hervor zu heben, die m. E. hier relevant sind.
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person

1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Das Gesetz selbst bietet also durchaus die Möglichkeit, aber die Auslegung und damit geschaffene Richtlinien erscheinen extrem pervers, wenn man den Zusammenhang sieht. Da fragt man sich echt, wes Geistes Kind solche Juristen sind (der folgende Text bezieht sich übrigens nicht nur auf Erwachsene, sondern auch auf Kinder und Jugendliche - da wird mir übel!)
1. Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es über keine effektiven Schutz- oder Verteidigungsmöglichkeiten mehr verfügt und deshalb nötigender Gewalt des Täters ausgeliefert ist. Hiervon ist auszugehen, wenn das Opfer bei objektiver ex-ante-Betrachtung keine Aussicht hat, sich den als mögliche Nötigungsmittel in Betracht zu ziehenden Gewalthandlungen des Täters zu widersetzen, sich seinem Zugriff durch Flucht zu entziehen oder fremde Hilfe zu erlangen. Dazu ist eine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen, bei der neben den äußeren Gegebenheiten (Beschaffenheit des Tatortes, Vorhandensein von Fluchtmöglichkeiten, Erreichbarkeit fremder Hilfe etc.) auch das individuelle Vermögen des Tatopfers zu wirksamem Widerstand oder erfolgreicher Flucht und die Fähigkeit des Täters zur Anwendung von nötigender Gewalt in den Blick zu nehmen sind.

2. Die Gesamtwürdigung setzt voraus, dass sich das Gericht auch dann mit Fluchtmöglichkeiten und möglichen Schreien um Hilfe auseinandersetzt, wenn sich das mögliche Opfer mit dem Angeklagten im Wohnzimmer der ehelichen Familienwohnung befand und die schlafenden Kinder nicht wecken wollte. Zu den räumlichen Gegebenheiten in der Wohnung und zum Schließzustand der Türen sind konkrete Feststellungen zu treffen.

3. Es genügt nicht, dass sich das Opfer schutzlos fühlte, weil es keinen Weg sah, Dritte ohne Risiko für sich selbst und ihre Kinder auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Ob und inwieweit seine Befürchtungen tatsächlich berechtigt waren und es deshalb auch bei objektiver Betrachtung keine Möglichkeit hatte, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist maßgeblich.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/11/4-561-11.php

Das ist wirklich starker Tobak!

@FF

Wir hatten das vorhin in Bezug auf die generelle Rechtslage angesprochen, nicht speziell auf den vorliegenden Fall.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:58
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Demnach ist mein Einwand, dass eine schärfere Gesetzeslage Falschbeschuldigungen begünstigen könnte, doch nicht so leicht von der Hand zu weisen, wie Du es getan hast...
Natürlich wird das so sein. Ist halt ein sensibles Thema denn eine echtes Opfer ist tragisch und für uns so sehr, zurecht, zu schützen, dass es nicht immer einfach fällt, die Falschanschuldigungen zu thematisieren.

Darum finde ich es auch nicht ganz so unwichtig, um wen es sich handelt. Denn die Glaubwürdigkeit einer Person spielt immer eine Rolle.

In diesem Fall ist klar zu hören, dass sie "Hör auf" sagt, aber wie auch schon festgestellt, nicht so klar auf was sich das genau bezieht.

Auch ist es nicht so, dass dieses "Hör auf" sehr oft und energisch fällt, was vermutlich auch der Grund war, warum das Gericht nicht sicher war, ob es sich um den Geschlechtsakt an sich handelte, der hier gemeint war.
Zitat von FFFF schrieb:Wenn man die Glaubwürdigkeit der Frau in der Szene anzweifelt ... wie glaubwürdig sind die beiden Männer? Haben die eine bessere Reputation? Haben die sich nicht auf die gleiche Situation eingelassen?
Offenbar um einiges glaubwürdiger, wenn man den Chatverlauf betrachtet, bzw. dessen Wirkung auf das Urteil.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:58
@emodul
Zitat von emodulemodul schrieb:Der Fall hier taugt also sicher nicht als Präzedenzfall für Falschbeschuldigungen.
Nein, er taugt ja auch nicht für den Präzendenzfall einer Vergewaltigung.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 10:59
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb: Denn unter solchen " Damen" die falsch verdächtigen, haben alle wirklichen Opfer zu leiden.
Bist du der Meinung GLL war berechnend und hat in dem Video ihr "Hör' auf!" nur gespielt und insgeheim gehofft, dass sie durch die Vergewaltigungs-Anklage wieder die Aufmerksamkeit bekommt, die sie früher einmal genießen konnte?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:00
@peekaboo
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Bist du der Meinung GLL war berechnend und hat in dem Video ihr "Hör' auf!" nur gespielt und insgeheim gehofft, dass sie durch die Vergewaltigungs-Anklage wieder die Aufmerksamkeit bekommt, die sie früher einmal genießen konnte?
Nein. Ich kannte die Frau gar nicht. :) Weder als Model noch als sonstwas.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:01
@shionoro
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Du musst aber folgendes bedenken: Die allermeisten vergewaltigungen werden nicht angezeigt.
Falschbeschuldigungen werden IMMEr angezeigt, das liegt ja in der natur der sache (also von der falschbeschuldigerin).

Das verhältnis von falschbeschuldigung zu nichtanzeige ist relativ dramatisch.
Richtig!
Vielen Dank für dein Engagement, shionoro. :)
Es wird angenommen, dass die Dunkelziffer von Vergewaltigungen zwei- bis hundertfach so hoch wie die Zahl der polizeilichen Meldungen ist.[35][36] Viele Opfer erstatten keine Anzeige. Als Grund dafür werden Schamgefühle und die Angst des Opfers vor einem Wiedererleben des Traumas oder der Rache des Täters genannt, die Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird, sowie die Nähe des familiären Umfelds, aus dem die Täter oft stammen.[37][38]
Anzeigebereitschaft
Die Bereitschaft von Opfern, die Tat anzuzeigen, ist Umfragen zufolge gering. Vergewaltigung gehört zu den Straftaten, deren Häufigkeit unterschätzt wird. Die Vergewaltigung hat weltweit eine der niedrigsten Verurteilungsraten von allen Verbrechen. Vergewaltigte Frauen zeigen die Tat bei der Polizei oft nicht an, da sie als Vergewaltigungsopfer sozial gebrandmarkt werden. Im Strafverfahren haben sie die Hauptbürde zu tragen. Weitere Ursachen können angenommene Beweisprobleme, geringer gesellschaftlicher Status der vergewaltigten Person, fehlende soziale Unterstützung und die Angst vor der Belastung des Verfahrens sein.[38] Die Anzeigebereitschaft sinkt mit dem Anstieg des Bekanntheitsgrades zwischen Tätern und Opfern.
Wikipedia: Vergewaltigung


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:01
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Nein, er taugt ja auch nicht für den Präzendenzfall einer Vergewaltigung.
Ja, das sehe ich auch so. Dass sich GLL als Vergewaltigungsopfer fühlt, kann ich aber absolut nachvollziehen.

Emodul


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:01
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Und wenn Alkohol im Spiel war, dann waren eh alle vermindert unzurechnungsfähig.
Diese Stilblüte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:02
"Bin immer noch deiner Meinung. Nein heißt nein. Aber wenn eine Frau viele Geschlechtsparter hat und damit noch öffentlich hausieren geht, muss damit rechnen, vergewaltigt zu werden. Soviel Grips sollte man ihnen zutrauen. Und wenn Alkohol im Spiel war, dann waren eh alle vermindert unzurechnungsfähig."

@AgathaChristo

Finde diese Aussage irgendwie frauenfeindlich. Dürfen Frauen keine zB 20 Geschletspartner haben? Sie müssen also damit rechnen, vergewaltigt zu werden? Das ist doch nicht dein Ernst?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:04
@emodul
Zitat von emodulemodul schrieb: Dass sich GLL als Vergewaltigungsopfer fühlt, kann ich aber absolut nachvollziehen.
Ich auch.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:06
@ Becky
Bitte was? Weil eine Frau sich offenherzig zeigt und gibt, muss sie sich nicht wundern, wenn sie vergewaltigt wird? Und das ist dann auch noch weniger schlimm? Sorry, aber JEDE Frau hat das Recht, nein zu sagen und etwas nicht tun zu wollen. Vollkommen egal, wie sie sich gibt, womit sie ihr Geld verdient oder welche Hobbys sie hat.

]Text
Nur mal ein Beispiel. Eine Frau sitzt vor der Kneipe duhnig und zeigt ständig ihr Geschlechtsteil, was einige Männer mitbekommen haben. Sie torkelte dann zur anderen Straßenseite und setzte sich vor einer Haustür und wurde vergewaltigt. Sie brachte es zur Anzeige und das Verfahren wurde eingestellt. Ihr wurde eine Mitschuld zugemessen. Dumm gelaufen.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:08
@AgathaChristo
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Aber wenn eine Frau viele Geschlechtsparter hat und damit noch öffentlich hausieren geht, muss damit rechnen, vergewaltigt zu werden. Soviel Grips sollte man ihnen zutrauen. Und wenn Alkohol im Spiel war, dann waren eh alle vermindert unzurechnungsfähig.
sag mal, gehts noch? Welche Rolle spielt es wie viele Geschlechtspartner jemand hat, wieviel er säuft, wie viele Sexualpraktiken er gerne anwendet, ob man Prostituierte, Pornodarstellerin ist oder ganz allgemein eben gerne oft Geschlechtsverkehr hat, auch ohne dies als Beruf zu haben.....wenn jemand nicht will, dann will er nicht. Solche Aussagen sprechen eine deutliche Verachtung von Opfern aus, wenn man Opfer in verschiedene Kategorien einteilt......brave unschuldige Frau: die kann nichts dafür, da muss natürlich hart bestraft werden....Frau hat oft und gerne Sex: ja, selbst schuld, da wird man eben vergewaltigt, wo sind wir denn hier? NIEMAND hat das Recht, jemanden zu vergewaltigen, dafür gibt es KEINE Rechtfertigung, schon gar nicht die Häufigkeit des Geschlechtsverkehrs des Opfers, noch ob dies in der Öffentlichkeit steht oder nicht. Das ist widerlich


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:10
@AgathaChristo
nee, weil sie sich nicht wehrte, wenn überhaupt.....außerdem hätte ich gerne einen Beleg, das Urteil bitte, wie kann man "Mitschuld" sein an seiner Vergewaltigung und dies steht dann im Urteil?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:10
@Tussinelda

Guter Beitrag. Finde das auch schrecklich, dass man so denkt.

Prostituierte werden übrigens auch oft vergewaltigt, obwohl die Sex doch "anbieten", es geht nämlich nicht um Sex sondern um Macht. Es gibt niemals eine Mitschuld.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:11
@Tussinelda
Ich komme aus einer anderen Welt, wo Moral und Ethik noch eine große Rolle spielten. Liegt wohl an meinem gesetzten Alter?


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:12
@buntervogel

Das ist ja alles richtig und auch bekannt. Es ändert aber nichts daran, dass die Zahl der Falschbeschuldigungen steigt, also eine Tendenz erkennbar ist.
Das bedeutet, der Gesetzgeber muss einfach vorsichtig sein, wenn er die Voraussetzungen für Strafanzeigen ändert. Das war aber nur eine grundsätzliche Debatte und hat mit dem vorliegenden Fall erst einmal nichts zu tun. Ich will damit Lohfink auch keine Falschbeschuldigung unterstellen.

@insideman
@Tussinelda
@Frau.N.Zimmer
@AgathaChristo
@emodul

Ich denke, es ist relativ schwer, das Urteil in Frage zu stellen oder zu goutieren, wenn man nicht über alle Informationen verfügt, die dem Gericht vorlagen.

Hier wird nur persönlicher Eindruck wieder gegeben, aber letztlich ohne die Sachlage wirklich beurteilen zu können.


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Gina-Lisa Lohfink - der Prozess

12.06.2016 um 11:13
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Du musst aber folgendes bedenken: Die allermeisten vergewaltigungen werden nicht angezeigt.
Falschbeschuldigungen werden IMMEr angezeigt, das liegt ja in der natur der sache (also von der falschbeschuldigerin).

Das verhältnis von falschbeschuldigung zu nichtanzeige ist relativ dramatisch.

Und wohlgemerkt, wenn 'nein nein heißt', dann wird ja nicht mehr falsch verurteilt.

Da muss man ja auch beweisen, dass man seinen nichtwillen bekundet hat, da wird keine einfach so eingelocht..
Lediglich sind überhaupt erstmal mehr dinge strafbar, die es vorher nicht waren.

Bei aussage gegen aussage wird immernoch freigersprochen, aber mehr opfer trauen sich dann eventuell, anzuzeigen, weil überhaupt erstmal kalr ist, dass das, was ihnen wiederfuhr, rechtlich eine vergewaltigung ist.
Ja, genau!

Es ist überhaupt ein riesiges Problem, dass viele Vergewaltigungen nicht angezeigt werden.

Um das Ganze mal aus der theoretischen Ecke zu heben: Ich kenne persönlich vier Frauen (bzw. damals noch Mädchen), die eine Vergewaltigung nicht angezeigt haben.

Die haben sich das garantiert nicht ausgedacht - und nur deshalb geschwiegen, weil sie nicht wussten, wie sie damit umgehen sollten.


DAS ist das eigentlich Erschreckende.


Und dann kommen hier IMMER NOCH so Aussagen: Tja, ist Frau halt selbst schuld
:shot:

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich schon wieder kotzen möchte.

@AgathaChristo
Boah, ey, ohne Worte.
Und wenn sie die ganze Nacht da nackt da sitzt, hat sie immer noch das Recht, in Ruhe gelassen zu werden.
Ich glaubs nicht, echt. :shot:


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