BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen
Tussinelda
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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen
03.10.2015 um 11:07@Heijopei
das der Vater nicht der Samenspender ist, somit kann es nicht darum gehen, dass der Samenspender zahlt, der Vater ist ein Mann, der sich schriftlich bereit erklärte, die väterliche Verantwortung zu übernehmen, von ihm ist aber nicht der Samen, er ist nicht der biologische Vater. Somit macht Dein post in diesem thread keinen Sinn, da es nicht um Samenspender, sondern einen ganz anders gelegenen Fall geht.
das der Vater nicht der Samenspender ist, somit kann es nicht darum gehen, dass der Samenspender zahlt, der Vater ist ein Mann, der sich schriftlich bereit erklärte, die väterliche Verantwortung zu übernehmen, von ihm ist aber nicht der Samen, er ist nicht der biologische Vater. Somit macht Dein post in diesem thread keinen Sinn, da es nicht um Samenspender, sondern einen ganz anders gelegenen Fall geht.
Heijopei schrieb:Ich finde diese ganze Diskussion völlig widerlich und illegitim.
Ein Samenspender hat sein Erbgut nicht unter der Prämisse gespendet das er später dafür belangt werden kann sondern um Kinderlose Paare oder die Forschung zu unterstützen und einen bestimmten Betrag Geld zu kassieren.
Was glaubt ihr denn wieviele Samenspender es gegeben hätte wenn die gewusst hätten was auf sie zukommt?
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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen
03.10.2015 um 11:41BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen
04.10.2015 um 18:50@Tussinelda
Ich würde es nicht als argumentation bezeichnen, sondern eher als eine beschreibung eines möglichen szenarios, da das ganze ja nicht gerade stichhaltig zu sein scheint. Die absprache bzgl. der erstlingsausstattung hatte in diesem szenario schon zuvor stattgefunden. Der Wisch gilt nicht mehr da der erste versuch vollzogen wurde, für welchen es seine zustimmung gab.
@sandra.31
Zum ersten part, so ungefähr ;)
Tussinelda schrieb:inwiefern beantwortet das meine Frage? Es gab eine vorherige Abmachung, dass er die Erstlingsausstattung und die ersten 3 Monate Unterhalt zahlt?Als eine möglichkeit.
Ich würde es nicht als argumentation bezeichnen, sondern eher als eine beschreibung eines möglichen szenarios, da das ganze ja nicht gerade stichhaltig zu sein scheint. Die absprache bzgl. der erstlingsausstattung hatte in diesem szenario schon zuvor stattgefunden. Der Wisch gilt nicht mehr da der erste versuch vollzogen wurde, für welchen es seine zustimmung gab.
@sandra.31
sandra.31 schrieb:Mein Argument ist, 1. Männer und Frauen, die noch viel größere Idioten sind,Und da dies so ist muss man das in einem solchen, hier besprochenen nicht wirklich vergleichbaren, szenario ebenfalls aktzeptieren bzw. überhaupt nichts unternehmen um es unter umständen zu begrenzen?
werden tagtäglich biologische und soziale Väter und Mütter,
sandra.31 schrieb:und 2. der soziale Vater ist kein Idiot, sondern ein Drückeberger.Naja wenn man nicht zugestimmt haben sollte ist das auch nachvollziehbar das man das nicht unbedingt einsieht hier zu zahlen. Und das man es nicht unbedingt weiß das ein einmaliges bekenntnis zu einer vaterschaft ein leben lang gilt kann man meiner meinung nach auch noch nachvollziehen. Gerade wenn diesbzgl. vom Arzt unter umständen überhaupt keine aufklärung von statten ging.
Zumindest versucht ers, aber er wird damit nicht durchkommen.
Zum ersten part, so ungefähr ;)
BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen
05.10.2015 um 12:04Mir scheint es tatsächlich so, dass der "Zahlvater" in dem Glauben war, seine Zustimmung zur der künstlichen Befruchtung gelte nur für das eine Mal, wo er anwesend gewesen war und den Samen besorgt hat.
Ob der Arzt und/oder die Frau ihn (mündlich) in diesem Glauben bestärkt haben, weiß man nicht. Ich vermute, dass der fragliche Zettel ursprünglich unterschrieben werden musste, um den Arzt von Unterhaltsforderungen freizustellen. Warum sollte sonst ein Arzt sich um die Vereinbarung zwischen den Lebenspartnern bezüglich des Kindesunterhalts kümmern?
Jedenfalls ist die Erklärung, die der Mann unterschrieben hat, offenbar nicht genau genug formuliert. Und es erhebt sich wirklich die Frage, ob man die Abfassung derartiger Erklärungen juristischen Laien überlassen sollte.
Denn durch die Interpretation des Gerichts hat der Mann seiner Freundin quasi eine Blankozahlungsgarantie ausgestellt, die für jedes Kind gilt, was sie zu irgendeinem Zeitpunkt per künstlicher Befruchtung zeugen lässt, gilt. Das war sicher nicht das, was der Mann gewollt hat.
Da auch nicht klar ist, woher der Samen für die letztendlich erfolgreiche Befruchtung stammt, könnte die Frau theoretisch mit dem Samen eines eventuellen neuen Lebenspartners die Befruchtung durchführen lassen, und der Ex-Freund müsste dafür zahlen. Das erscheint mir doch höchst ungerecht.
Aus der Tatsache, dass der Mann die Erstausstattung und 3 Monate Unterhalt bezahlt hat, würde ich persönlich nichts schließen. Das kann auch als finanzielle Unterstützung ohne Anerkennung irgendwelcher rechtlicher Pflichten gemeint gewesen sein. Die Frau hatte es ja offenbar ziemlich gut drauf, den Mann zu bequatschen, dumme Dinge zu tun.
Ich finde die Ansicht des Gerichts, dass für eine solche (doch sehr weitreichende und mit großen finanziellen Auswirkungen verbundene) Erklärung keine besondere Form (etwa vor einem Notar oder nach kompetenter juristischer Beratung) erforderlich ist, ziemlich unfair. Das Argument, wenn ein Kind auf natürlichem Wege gezeugt werde, sei ja auch nicht vorher der Notar aufgesucht worden, kann hier nicht gelten, denn bei der natürlichen Art der Zeugung ist der Vater i.d.R. anwesend und kann sich in der Situation entscheiden, zu verhüten (oder den GV zu unterlassen) oder nicht. Diese Möglichkeit hatte der Mann nicht, da die Zeugung ohne sein Wissen und seine Anwesenheit stattfand.
Ob der Arzt und/oder die Frau ihn (mündlich) in diesem Glauben bestärkt haben, weiß man nicht. Ich vermute, dass der fragliche Zettel ursprünglich unterschrieben werden musste, um den Arzt von Unterhaltsforderungen freizustellen. Warum sollte sonst ein Arzt sich um die Vereinbarung zwischen den Lebenspartnern bezüglich des Kindesunterhalts kümmern?
Jedenfalls ist die Erklärung, die der Mann unterschrieben hat, offenbar nicht genau genug formuliert. Und es erhebt sich wirklich die Frage, ob man die Abfassung derartiger Erklärungen juristischen Laien überlassen sollte.
Denn durch die Interpretation des Gerichts hat der Mann seiner Freundin quasi eine Blankozahlungsgarantie ausgestellt, die für jedes Kind gilt, was sie zu irgendeinem Zeitpunkt per künstlicher Befruchtung zeugen lässt, gilt. Das war sicher nicht das, was der Mann gewollt hat.
Da auch nicht klar ist, woher der Samen für die letztendlich erfolgreiche Befruchtung stammt, könnte die Frau theoretisch mit dem Samen eines eventuellen neuen Lebenspartners die Befruchtung durchführen lassen, und der Ex-Freund müsste dafür zahlen. Das erscheint mir doch höchst ungerecht.
Aus der Tatsache, dass der Mann die Erstausstattung und 3 Monate Unterhalt bezahlt hat, würde ich persönlich nichts schließen. Das kann auch als finanzielle Unterstützung ohne Anerkennung irgendwelcher rechtlicher Pflichten gemeint gewesen sein. Die Frau hatte es ja offenbar ziemlich gut drauf, den Mann zu bequatschen, dumme Dinge zu tun.
Ich finde die Ansicht des Gerichts, dass für eine solche (doch sehr weitreichende und mit großen finanziellen Auswirkungen verbundene) Erklärung keine besondere Form (etwa vor einem Notar oder nach kompetenter juristischer Beratung) erforderlich ist, ziemlich unfair. Das Argument, wenn ein Kind auf natürlichem Wege gezeugt werde, sei ja auch nicht vorher der Notar aufgesucht worden, kann hier nicht gelten, denn bei der natürlichen Art der Zeugung ist der Vater i.d.R. anwesend und kann sich in der Situation entscheiden, zu verhüten (oder den GV zu unterlassen) oder nicht. Diese Möglichkeit hatte der Mann nicht, da die Zeugung ohne sein Wissen und seine Anwesenheit stattfand.
BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen
05.10.2015 um 16:04@Lilith101
Ein Paar entscheidet sich aufgrund der Zeugungsunfähigkeit des Mannes zu einer Samenspende. Beim dritten Mal hatte diese dann Erfolg und die Tochter wurde geboren. Zwischenzeitlich ging die Beziehung in die Brüche und nachdem der "Vater" drei Monate Unterhalt für die Tochter zahlte, stellte er die Zahlung ein mit der Begründung "es sei ja nicht sein leibliches Kind".Das Urteil des Gerichts ist vollkommen richtig! ...Die wollten ein Kind, ein Kind haben sie bekommen, er hat zugestimmt, also zahlt er PUNKT
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