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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

247 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unterhalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

29.09.2015 um 11:33
@nananaBatman
Er hat es dem Arzt schriftlich versichert, mit Datum und Unterschrift.
Anders hätte der Arzt sich auch garnicht erst drauf eingelassen.
Viele Grüße,
sandra


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

29.09.2015 um 21:59
@sandra.31
Zitat von sandra.31sandra.31 schrieb:Er hat es dem Arzt schriftlich versichert, mit Datum und Unterschrift.
Wo hast du das her :ask: im speziellen, dass für die letzte heterologe Insemination eine versicherung vorlag?

@Lilith101

Dann erläutere mir doch bitte meinen widerspruch, denn ich erkenne keinen. Warum man die gesetzgebung ändern sollte hatte ich doch bereits geschrieben. Aber da du es bist gerne noch einmal, um im besten fall situationen wie hier in diesem thread beschrieben zu vermeiden. Da es im besten fall nicht zu unüberlegten entscheidungen --> somit zu keiner schwangerschaft kommt. Denn wenn man es jemandem nochmals vor augen führt, welche konsequenzen es hat und das nochmals bewusst gemacht wird, am besten von einer person die sich auch auskennt, kann dies unter umständen zu einer änderung der sichtweise führen.

Aber verrate mir doch einmal was dagegen spricht hier eine ordentliche dokumentation und aufklärung einzuführen um evtl. übereilte entscheidungen, welche zu einem kind, leben führen können zu vermeiden? Warum soll es zu gehäuften besuchen vor gerichten kommen, wenn schon zu beginn, im besten fall, es zu keiner schwangerschaft kommt? Wenn es dann zu einem besuch vor gericht kommen sollte ist dies auch ordentlich dokumentiert und nicht nur auf einem "fresszetel" festgehalten. Wo ist hier das Problem?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

30.09.2015 um 09:37
@1ostS0ul
Ich glaube dir ist nicht klar, wie das Porzedere bei einer Samenspende ist. Dass du nämlich sehr wohl über die Konsequenzen und Folgen unterrichtet und informiert und drauf hingewiesen wirst und zwar mehrmals. Das kann man nicht mit einem Kaufvertrag vergleichen, den man unterschreibt weil man in dem Moment das Auto unbedingt haben will. (Im Übrigen könnte man von diesem Kaufvertrag auch nicht so einfach zurücktreten nur weil einem dann plötzlich die Farbe nicht mehr gefällt oder man merkt, dass man das Auto auch mit Kühlflüssigkeit und Öl versorgen muss, statt nur zu tanken).

Was willst du denn gesetzlich festhalten? Dass der potenzielle Vater nochmal einen Wisch unterschreiben muss (nachdem er zum 100. Mal drauf hingewiesen wurde) in dem er sich über Rechte und Pflichten im Klaren ist? Entschuldigung, dieses übernehmen bereits andere Stellen. Und ich verstehe nicht, warum man es denen die einfach zu blöd sind drüber nachzudenken, ein gesetzliches Schlupfloch dafür schaffen sollte. Was soll denn ein Gericht dann beschließen? "Ach, zu der Zeit war er sich nicht darüber im Klaren was ein Kind bedeutet deshalb ist er von jeglichen Pflichten entbunden?" Das ist absoluter quatsch.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

30.09.2015 um 11:27
@1ostS0ul
Ich hab den Link gelesen.
Und der Arzt ist imo völlig zu recht davon ausgegangen, daß das bis auf Widerruf gilt,
er hätte seine Einwilligung also zurückziehen müssen.
Hat er aber nicht.
Im Gegenteil.
Er hat die Erstausstattung gekauft, und 2 Monate lang den Unterhalt gezahlt.
Ich vermute, daß er sich erst danach getrennt hat.
Gruß,
sandra


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

30.09.2015 um 18:30
@sandra.31
Zitat von sandra.31sandra.31 schrieb:Ich vermute, daß er sich erst danach getrennt hat.
Das Gericht ist sich aber wohl nur sicher das sie eine "intime beziehung" bis september 2007 hatten --> ergo die erfolgreiche heterologe Insemination unter umständen erst stattfand nachdem die "intime Beziehung" bereits aufgekündigt wurde. Der kauf der erstlingsausstattung + unterhalt für drei monate kann auch ein indiz für etwas anderes sein.
Zitat von sandra.31sandra.31 schrieb:er hätte seine Einwilligung also zurückziehen müssen.
Und das findest du die richtige vorgehensweise, es geht um ein kind, leben :ask:. Einmal davon abgesehen das es schon so klingt als ob er irgendwo noch einen kleinen vermerk gemacht hätte zuzustimmen, wenn man nicht vor jedem eingriff abklärt ob dies von beiden gewollt ist ist doch schon relativ klar das man die erhöhte "gefahr" eingeht das es zu situationen wie dieser kommt?

@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:ass du nämlich sehr wohl über die Konsequenzen und Folgen unterrichtet und informiert und drauf hingewiesen wirst und zwar mehrmals
Hast du die pressemitteilungen gelsen :ask: falls ja, hört sich für dich - er habe noch am selben tag auf einem ihm vom hausarzt vorgelegten zettel unterschrieben - nach einer mehrmaligen aufklärung über konsequenzen und folgen und unterrichtung an?
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb: ein gesetzliches Schlupfloch dafür schaffen sollte.
Es entsteht kein schlupfloch wenn es klar geregelt wird. Aber der einfachheithalber könntest du mir nun auch endlich einmal dein Problem damit beschreiben, wenn man dies klar regelt, inwiefern entsteht ein Schlupfloch. Ich zitiere mich und meine fragen einmal:
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:Aber verrate mir doch einmal was dagegen spricht hier eine ordentliche dokumentation und aufklärung einzuführen um evtl. übereilte entscheidungen, welche zu einem kind, leben führen können zu vermeiden? Warum soll es zu gehäuften besuchen vor gerichten kommen, wenn schon zu beginn, im besten fall, es zu keiner schwangerschaft kommt? Wenn es dann zu einem besuch vor gericht kommen sollte ist dies auch ordentlich dokumentiert und nicht nur auf einem "fresszetel" festgehalten. Wo ist hier das Problem?



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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

30.09.2015 um 18:53
@1ostS0ul
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb:Der kauf der erstlingsausstattung + unterhalt für drei monate kann auch ein indiz für etwas anderes sein.
für was soll es denn ein Indiz sein?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

30.09.2015 um 19:13
@Tussinelda

Es soll nicht aber es kann denn ich für meinen teil finde es doch ein wenig ungewöhnlich aber hier passend das man schon nach drei monaten sihc das ganze anders überlegt --> eine vorherige abmachung.

Was ist denn deine Sichtweise, findest du es gut und richtig das man hier scheinbar jemanden am selben tag, dem eindruck nach nebenbei, unterschreiben lässt? Dies dann unter umständen mehrmalig nutzt auch über ein mögliches aus der "intimen beziehung" hinaus?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

30.09.2015 um 19:28
@1ostS0ul

Ich verstehe deinen letzten Beitrag überhaupt nicht


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30.09.2015 um 22:10
@Lilith101

Dann erläutere doch bitte was genau du nicht verstehst. Ich versuche es vorab einmal kurz zusammenzufassen:

1. Hast du die Pressemitteilungen gelesen? (sollte eigentlich kein problem zu verstehen sein)

2. Bzgl. dem Part nach dem falls ja, war nur die frage ob sich das beschriebene für dich nach einer mehrmaligen aufklärung angehört hat. (sollte eigentlich auch kein problem sein)

3. Ist die frage welche ich dich schon seit mehreren Beiträge bitte zu beantworten. Weshalb denkst du es kommt zu mehr besuchen bei gericht bzw. das schlupflöcher etc.pp entstehen?

Das war es im grunde schon, entschuldige mich falls es unverständlich war und hoffe nun ist es klarer.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

01.10.2015 um 06:37
@1ostS0ul
:ask: Du drückst Dich irgendwie unverständlich aus....trotzdem meine Frage: für was KANN es denn ein Indiz sein? Das hast Du nicht beantwortet.
Es handelt sich um erwachsene Menschen, wenn jemand etwas unterschreibt, dann sollte er wissen was er tut und dies nicht nebenbei erledigen. Erst recht, wenn es sich um ein Kind handelt, ein Lebewesen, dann kann man eben schlecht mal nach 3 Monaten seine Meinung ändern, denn davon geht weder das Kind, noch die Verantwortung weg, sogar einen Handyvertrag hat man 2 Jahre.....also überlegt man, was man unterschreibt, gerade Du schreibst doch sonst immer davon, dass man selbst Verantwortung zu übernehmen hat...oder gilt das dann nur für Frauen?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

01.10.2015 um 13:21
@1ostS0ul
1. Ja habe ich.

2. Hier geht es nicht um das Beschriebene sondern um das offizielle Prozedere bei so einer Aktion, die ich dir oben schon geschildert habe.

3. Du hast bisher meine Frage dazu nicht beantwortet: Wie soll dieses Gesetz aussehen?

Antworte doch du erst auf offene Fragen die man dir stellt bevor du neue aufwirfst.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

01.10.2015 um 19:37
@Tussinelda

Die beantwortung in kurzform (folgend) kurz zitiert --> ergo beantwortet
Zitat von 1ostS0ul1ostS0ul schrieb: eine vorherige abmachung.
Ja natürlich sollte ein erwachsener Mensch wissen was er unterschreibt, jedoch ist das aber wohl nicht immer so. Und da dies so ist sollte man wenigstens, gerade in diesem fall da es um ein kind, leben geht, weitestgehend sicherstellen das einer person die tragweite klar ist. Indem man dies z.B. mit einer aufklärung etc. klar regelt was z.B. in diesem Fall, nach meinem eindruck, nicht geschehen ist.

Bzgl. Verantwortung, gilt dies logischerweise sowohl für männer als auch für frauen --> jedoch kann man unwissende/naive menschen vorher auch aufklären.

Interessant da ich scheinbar sonst immer davon schreibe verantwortung zu übernehmen und wir i.d.R...mhhh...nicht einer meinung sind ( ;) ), gilt bei dir die verantwortung wegschieben nur für frauen? :)


@Lilith101

Mir ging es aber um das beschriebene, den hier besprochenen fall und dieser zeigt eben das es scheinbar ohne aufklärung möglich ist, es scheinbar keine wirklichen vorschriften gibt.
Da du die pressemitteilung gelesen hast kannst du mir ja dann die frage beantworten ob sich der beschrieben vorgang zur unterschrift danach anhört das hier mehrmals aufgeklärt wurde? Zur erinnerung: "wurde ihm am selben tag vom arzt zur unterschrift vorgelegt".

Wie soll das gesetz aussehen, einfach einen part hinzufügen das dokumentiert werden muss das eine aufklärung vor jeder heterologe Insemination stattgefunden hat.


Hier...

Beitrag von 1ostS0ul (Seite 11)

...habe ich das erste mal danach gefragt. So viel zu "beantworte doch erst mal offene fragen" :/


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

01.10.2015 um 20:41
@1ostS0ul
inwiefern beantwortet das meine Frage? Es gab eine vorherige Abmachung, dass er die Erstlingsausstattung und die ersten 3 Monate Unterhalt zahlt?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

01.10.2015 um 20:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:inwiefern beantwortet das meine Frage? Es gab eine vorherige Abmachung, dass er die Erstlingsausstattung und die ersten 3 Monate Unterhalt zahlt?
Und das es dabei bleibt.

Das ging eigentlich schon aus seinem ersten Beitrag hervor.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

02.10.2015 um 06:45
@1ostS0ul
also ist Deine Argumentation, dass er erst etwas unterschreibt, das besagt, dass er sämtliche Vaterpflichten übernimmt, dann haben sie keine Beziehung mehr, also gilt dieser Wisch (aus Sicht des Vaters) nicht mehr, man spricht sich aber zwischenzeitlich ab (also weiß der Vater ja, dass sie sich weiterhin befruchten lässt), dass er die Erstlingsausstattung und die ersten 3 Monate Unterhalt bezahlt? Er macht aber weder Letzteres schriftlich, noch sorgt er dafür, dass seine erste schriftliche Verpflichtung als ungültig erklärt wird?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

02.10.2015 um 23:43
Ich denke, LostSouls Argument ist, daß der soziale Vater ein Idiot ist,
und daß man einen solchen Mann keinem Kind als Vater zumuten kann,
und daß deshalb der Staat dafür Sorge tragen muß, daß solche Idioten
keine Väter werden.

Mein Argument ist, 1. Männer und Frauen, die noch viel größere Idioten sind,
werden tagtäglich biologische und soziale Väter und Mütter,
und 2. der soziale Vater ist kein Idiot, sondern ein Drückeberger.
Zumindest versucht ers, aber er wird damit nicht durchkommen.
Denke ich.
Schöne Grüße @Tussinelda und alle anderen,
sandra


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

02.10.2015 um 23:57
Ich finde diese ganze Diskussion völlig widerlich und illegitim.

Ein Samenspender hat sein Erbgut nicht unter der Prämisse gespendet das er später dafür belangt werden kann sondern um Kinderlose Paare oder die Forschung zu unterstützen und einen bestimmten Betrag Geld zu kassieren.

Was glaubt ihr denn wieviele Samenspender es gegeben hätte wenn die gewusst hätten was auf sie zukommt?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

03.10.2015 um 10:49
@Heijopei
der Samenspender zahlt doch gar nicht......es geht darum, dass der, der sich als Vater schriftlich einverstanden erklärt hat, obwohl er nicht der biologische Vater ist, dann seine Meinung änderte und nun doch nicht der "Vater" mit all den zugesagten Verpflichtungen sein will. In diesem Fall geht es also nicht um den tatsächlichen Spender


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

03.10.2015 um 10:54
@Tussinelda
Schatz , du bist mal wieder voll in deiner weiblichkeit gefangen.

Es geht darum

http://www.welt.de/wirtschaft/article136927574/Muessen-Samenspender-ihren-Kindern-Unterhalt-zahlen.html


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03.10.2015 um 10:57
@Heijopei
ach echt? Dann les mal den EP......


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