BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen
24.09.2015 um 10:28nananaBatman schrieb:Ich überlege nur, warum er sich ursprünglich überhaupt darauf eingelassen hat.Weil er auch einen Kinderwunsch hatte? Gemeinsam mit seiner Frau?
nananaBatman schrieb:Ich überlege nur, warum er sich ursprünglich überhaupt darauf eingelassen hat.Weil er auch einen Kinderwunsch hatte? Gemeinsam mit seiner Frau?
BungaBunga schrieb:Nur so nebenbei sollte ein Samenspender auch anonym bleiben und nicht zu finanziellen Leistungen verdonnert werden.Samenspenden sind anonym, daher hat der Spender keine Verpflichtungen, sofern er sich nicht selbst dafür entscheidet.
nananaBatman schrieb:ne glaub ich nicht. Seine jetzige Reaktion deutet nicht daraufhin.Weißt du Näheres zum Trennungsgrund? Nein? Dann brauchst du auch nicht zu spekulieren. Er hatte nach der Trennung keine Lust mehr Unterhalt zu zahlen, da war es ein Versuch wert, mit der Klage sich davor zu entziehen. Aber er hat es nun mal schriftlich im Vorfeld verpflichtend bestätigt.
Aniara schrieb:Weißt du Näheres zum Trennungsgrund? Nein? Dann brauchst du auch nicht zu spekulieren.Ich spekuliere so viel ich will:D
AgathaChristo schrieb:Aber sie dürfen ausfindig gemacht werden, wenn die Gezeugten es wünschen.Korrekt, wenn sich das Kind dazu entscheidet, kann es seinen Vater ermitteln, aber das muss das Kind alleine machen. Ich habe auch gar nichts anderes gesagt. ;)
Lilith101 schrieb:Das hat kein Kind, egal aus welcher Konstellation es stammt. Wenn der Vater das verweigert wird sie leider keine Chance haben. Man kann die Väter nicht zum Umgang zwingen.Nein, das kann man nicht. Aber man kann leider die Mutter dazu zwingen, dem Vater das Umgangsrecht zu ermöglichen.