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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

247 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unterhalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 12:47
Nee.. der Unterschied ist das dein selbsterhalt niedrieger ist und du aber mit deinen Kindern davon die Lebenskosten bestreiten musst ... der andere hat einen höheren selbsterhalt und muss mit sich selber nur die Lebenskosen bestreiten ...


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 12:54
Der Selbsterhalt giltet eigentlich auch nur für den der Unterhalt bezahlen muss für die Kinder ..sprich die Kinder leben nicht bei ihr/ihm ..

bei Selbsterhalt bekommst du den Mindestsatz an Unterhalt .. sprich der rest der fehlt ist dein Bier.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 12:56
@froulein
Also ist es so dass der Selbstbehalt eben doch derselbe ist, aber der eine Elternteil nur sich versorgen muss und der andere davon eben die Kinder mit versorgen muss?

Klar ist der Rest der fehlt mein Bier, dafür gibt es ja aber auch Unterstützung so wie sie vorher z.B. beschrieb.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 12:58
Nein der selbsterhalt giltet nur für den der bezahlt.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 13:01
@froulein
Ja aber nur weil er die Unterhaltsverpflichtung hat. Der bei dem das Kind lebt, der braucht auch keinen festgesetzten Selbstbehalt. Also wozu denn? Es sei denn er hat Schulden oder will eben was beantragen, dann wird auch nach dem Selbstbehalt geschaut. Denn wenn man nur 1300 Euro verdient, mit allen Fixkosten die man hat ist man teilweise nicht in der Lage die Kita zu bezahlen. Also wird hier zugeschossen. Dasselbe gilt für Geringverdiener die mit Hartz IV aufstocken.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 13:01
Ob du Hartz 4 beantragst bleibt dein Bier , spätestens wenn du nicht mehr deine Wohnung und Geld zum Essen hast wirste das wohl dann machen ... daher auch der selbsterhalt liegt bei Hartz 4


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 13:07
@Lilith101
Wann man Hartz 4 beantragen kann weiß ich nicht... ob man bei 1300 Euro beantragen kann bezweifel ich allerdings ... lass mich aber gerne informieren


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 13:09
@froulein
Nein bei 1300 kannst du kein HartzIV beantragen. Deshalb habe ich ja geschrieben, bei Geringverdienern die so um die 500 Euro oder was verdienen. Da kannst du aufstocken. Bei 1300 Euro bekommst du zumindest die Kita-Kosten


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 13:18
@Lilith101
Ist das noch so, das, wenn man Kirchensteuer bezahlt, die Kita-Kosten reduziert werden?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 13:20
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Der Satz um den es dir hier ging, ist aus dem Artikel den ich zu Anfang verlinkt habe, so wie es @Issomad
dir schon erklärt hat.
Habe auf der seite geschaut und nicht gefunden was dem satz nahe kommt, desweiteren habe ich auf der seite nicht einmal das wort "leibliches" gefunden --> ergo der satz also mit sehr hoher wahrscheinlichkeit nciht auf dieser seite sein wird. Er also entweder deine interpretation ist oder du ihn von einer anderen seite hast. Falls zweiteres der fall ist bitte verlinken und falls ersteres der fall ist solltest du das auch so erkenntlich machen.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 13:45
@AgathaChristo
Davon weiß ich nichts, aber das dürfte auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die legen ja auch selbst die Beträge fest.


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25.09.2015 um 13:50
@1ostS0ul
"Der Mann zahlte zunächst noch Teile der Erstausstattung, ließ sich als Vater gratulieren, posierte für Familienfotos mit dem Neugeborenen und zahlte drei Monate Unterhalt. Dann aber blieben die Zahlungen aus."

http://www.bild.de/news/inland/bundesgerichtshof/bgh-ex-wurde-mit-samenspende-schwanger-zeugungsunfaehiger-vater-will-keinen-unterhalt-zahlen-42685346.bild.html

Reicht dir das jetzt?


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 14:01
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb: Der bei dem das Kind lebt, der braucht auch keinen festgesetzten Selbstbehalt. Also wozu denn?
Für seinen eigenen Lebensunterhalt und seine eigenen Wohnkosten. Wie man anderen Elternteil auch.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 14:03
@Elsbeth_M
Ja, aber den hat er doch dann genauso?! Ach ich komm da nimmer mit... Sorry ist nicht böse gemeint aber ich verstehe einfach nicht worauf ihr rauswollt.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 14:10
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Ja, aber den hat er doch dann genauso?!
Nein, er hat einen geringeren Selbstbehalt.

Wenn jemand, der € 1.080,- verdient, die Kinder nicht bei sich hat, dann braucht er keinen Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Der komplette Betrag ist für seinen eigenen Lebensunterhalt und seine Wohnkosten vorgesehen.

Wenn jemand, bei dem die Kinder leben, € 1.080,- verdient, dann muss er einen Teil davon für den Unterhalt der Kinder aufwenden. Er bildet nämlich mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft und da werden alle Einkommen angerechnet.

Der eine Elternteil hat also € 1.080,- monatlich für sich zur Verfügung, der andere weniger.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 14:17
@Elsbeth_M
Aber das könnte man doch z.B. durch den Zuschuss der Kita-Kosten ausgleichen. Außerdem würde derjenige ja auch noch Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss kriegen. Das wiederum bedeutet, dass er tatsächlich mehr als 1.080 Euro zur Verfügung hat. Denn Kindergeld wird da nicht mit eingerechnet.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 14:20
@Lilith101
Davon weiß ich nichts, aber das dürfte auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die legen ja auch selbst die Beträge fest.

Danke! Ich musste wieder in die Kirche eintreten, damit ich überhaupt einen Kitaplatz bekomme.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 14:24
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Aber das könnte man doch z.B. durch den Zuschuss der Kita-Kosten ausgleichen. Außerdem würde derjenige ja auch noch Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss kriegen. Das wiederum bedeutet, dass er tatsächlich mehr als 1.080 Euro zur Verfügung hat. Denn Kindergeld wird da nicht mit eingerechnet.
Insgesamt hat er mehr als € 1.080,- zur Verfügung, aber nicht für sich allein, so wie der andere.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 14:38
@AgathaChristo
Das darf aber nicht wahr sein, oder? Das finde ich unmöglich. Es sei denn du hattest dich bei einer Kita eingeschrieben, die die Kirche als Träger hat. Da müsstest du dich an eine staatliche wenden, die dürfen das nicht zur Voraussetzung machen.

@Elsbeth_M
Das würde ich so nicht sagen. Aber das ist wohl auch von Fall zu Fall unterschiedlich.


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BGH-Urteil zur Samenspende - "Vater" muss zahlen

25.09.2015 um 18:03
@Lilith101

Ja es reicht dafür das du für deine behauptung im EP was er angeblich für eine begründung gegeben hätte keine quelle hast. Denn aus deinem jetzt geposteten link geht das..
Er wäre nur bei der ersten Samenspende dabei gewesen. An den zwei weiteren Versuchen sei er nicht beteiligt gewesen, behauptete er.
...als begründung hervor (hättest nur einen satz weiter lesen müssen). Dies deckt sich auch mit der "meldung" des bundesgerichtshofs.


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