@Lilith101 Lilith101 schrieb:Ja, aber den hat er doch dann genauso?!
Nein, er hat einen geringeren Selbstbehalt.
Wenn jemand, der € 1.080,- verdient, die Kinder nicht bei sich hat, dann braucht er keinen Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Der komplette Betrag ist für seinen eigenen Lebensunterhalt und seine Wohnkosten vorgesehen.
Wenn jemand, bei dem die Kinder leben, € 1.080,- verdient, dann muss er einen Teil davon für den Unterhalt der Kinder aufwenden. Er bildet nämlich mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft und da werden alle Einkommen angerechnet.
Der eine Elternteil hat also € 1.080,- monatlich für sich zur Verfügung, der andere weniger.