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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

77 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Belästigung, Assi, Mietrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 15:02
Zitat von KcKc schrieb:Entscheidend ist, ob er im Mietvertrag steht. Wenn das nicht der Fall ist, dann darf ihm auch Hausverbot erteilt werden, welches sogar polizeilich durchgesetzt werden kann.
Jeder Mieter hat das Recht, einen Untermieter aufzunehmen. Der Eigentümer oder in dem Fall die Verwaltung kann hiergegen überhaupt nichts machen.

Rein rechtlich gesehen MUSS dieser Untermieter der Verwaltung von der Hauptmieterin gemeldet werden. Worauf der Eigentümer Gebrauch von seinem Recht auf Mieterhöhung mach


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 15:22
@DaXx
Zitat von DaXxDaXx schrieb:...weil ich einfach auch Angst um meine familie hab?!
Aus Angst kann Hass entstehen - muss nicht, kann aber ;-)
Zitat von DaXxDaXx schrieb:Wenn die Ruhe selbst in meiner Wohnung gestört wird geht es mich nämlich sehr wohl was an,
Dazu sind rechtliche Vorgehensweisen vorhanden.

Sonst nochmal:
Was innerhalb andere 4 Wänden passiert - das geht Dich nicht an.
... Junkies ... pack schlägt sich, pack verträgt sich
Vorurteile, Redewendungen.

Dies ist ein Internetforum ohne jegleiche juristische Grundlage - nicht mehr, nicht weniger, wenn du rechtliche schritte einleiten möchtest, dann musst du selbst tätig werden und Beweise vorlegen.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 15:26
@drachenflieger
Zitat von drachenfliegerdrachenflieger schrieb:Dies ist ein Internetforum ohne jegleiche juristische Grundlage - nicht mehr, nicht weniger, wenn du rechtliche schritte einleiten möchtest, dann musst du selbst tätig werden und Beweise vorlegen.
Hat er doch getan. Und zum verprügeln von nachbarn kann ich nur eines sagen: zivilcourage und natürlich angst. Was ganz natürliches. Es ist normal sich bei der polizei zu melden, wenn nebenan menschen verprügelt werden. Also ich verstehe nicht so ganz, was das soll. Hier wird eine extremsituation geschildert, die auch mal raus will. alle schritte, die eingeleitet werden konnten, sind eingeleitet worden.


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DaXx Diskussionsleiter
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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 15:30
@drachenflieger
Zitat von drachenfliegerdrachenflieger schrieb:Aus Angst kann Hass entstehen - muss nicht, kann aber ;-)
wohl wahr...aber ich hasse den ja nicht per se, ich hab nichts gegen Leute die Drogen nehmen, auch nicht gegen Leute die mal etwas lauter sind, bin ja wie gesagt selbst nicht der leisteste. Das ist alles kein problem, auch dass der seine Freundin verprügelt...das finde ich zwar ziemlich mies aber am Ende ist sie ja nicht so ganz unschuldig wenn sie sich das gefallen lässt.

Es geht mir nur darum dass ich ein 5 Jähriges Kidn zuhause habe und jedes mal wenn wir abends mit dem Hund rausgehen angst haben muss dass der Trollo aus der Haustür springt und sich ne Schlägerei liefern will. Das wäre auch kein Thema, nur will ich es halt möglichst vermeiden.

Versteh mich nicht falsch, ich hab mich evtl. auch etwas im Ton vergriffen, mag sein. Niemand kann etwas dafür wenn er in armen verhältnissen aufwächst und vielleicht Frust auf das Leben oder sich selbst schiebt, ich hatte selbst auch genug Stress und Probleme, aber wenn man damit seinen Mitmenschen so massiv auf den Pinsel geht und die Leute schon Angst haben einem zu begegnen dann ist das nicht mehr OK finde ich.
Wenn die Ruhe selbst in meiner Wohnung gestört wird geht es mich nämlich sehr wohl was an,

Dazu sind rechtliche Vorgehensweisen vorhanden.
hab zur Kenntnis genommen und an der Umsetzung arbeite ich ja bereits.

@Gentian
So ist es, ich will dem Typen doch nicht an den Karren fahren, oder sonstwas, bin auch generell eher der Typ der einer Konfrontation möglichst aus dem Weg geht, aber es beschäftigt einen halt schon, und ich wollte eben nur mal eure Meinung / Erfahrungen dazu hören, nicht mehr und nicht weniger.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 15:33
@DaXx

Ich weiss von leuten, die regelmässig die polizei rufen, wenn nebenan mal wieder geprügelt wird. Ob die geschädigten dann eine anzeige machen, weiss ich nicht. Es ist auf jeden fall eine ruhestörung und man hat angst, einen noch schlimmeren fall mithören zu müssen. Ich stelle mir das als aussenstehenden schon schlimm vor, nicht soo viel machen zu können. Ich bin klar gegen gewalt ob nun gegen frauen oder männer, das ist dasselbe. Niemand sollte andere menschen schlagen. Zu bescheuerten nachbarn habe ich schon so viel erlebt, dass ich ein buch füllen könnte, darum verstehe ich jeden, der sich auch mal ausk...will...;-)


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 18:07
Tja, dann eben kein Hausverbot...

Alternative: Ein paar Russen engagieren, die etwas schauspielern, auf Russenmafia machen und dem kleinen Spinner drohen, dass er sich entweder benehmen oder verschwinden sollte.

:D


Zum Thema ,, warum lässt die Frau sich sowas überhaupt gefallen":

Leider gibt's das immer wieder, nicht nur bei Frauen, dass Leute an Partnern festhalten, die nicht gut für sie sind, sie ausnutzen, terrorisieren etc.
Es bestehen dann oft emotionale Abhängigkeiten. Die Frau erinnert sich dran, dass der Typ früher mal ganz toll war und hofft, das käme wieder. Sie denkt, sie könnte den Mann ändern und bessern. Oder dass sie doch keinen anderen abbekommt oder der arme Kerl ja eigentlich Mitleid brauche. Angst vor Rache kann auch eine Rolle spielen.

Können alles Gründe sein.

Es ist nicht leicht, da zu helfen, das geht wohl nur mit dem Aufbau von Vertrauen, Einfühlungsvermögen, Geduld und einem gewissen Maß eigener Stärke.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 21:38
Zitat von Mariposa27Mariposa27 schrieb:Jeder Mieter hat das Recht, einen Untermieter aufzunehmen. Der Eigentümer oder in dem Fall die Verwaltung kann hiergegen überhaupt nichts machen.

Rein rechtlich gesehen MUSS dieser Untermieter der Verwaltung von der Hauptmieterin gemeldet werden. Worauf der Eigentümer Gebrauch von seinem Recht auf Mieterhöhung mach
Unglücklich formuliert. Es ist nur erlaubt unterzuvermieten, wenn der Vermieter dem Mieter zuvor ausdrücklich (schriftlich oder verbal) seine Erlaubnis dazu erteilt hat.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 22:05
Unabhängig davon entbindet die Erlaubnis zur Untervermietung nicht von den Pflichten, die der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter zu erfüllen hat. Der Hauptmieter muss also die Interessen des Vermieters gegenüber dem Untermieter durchsetzen.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

14.01.2015 um 22:07
@Crusi
Ich sehe grad, dass ich versehentlich nur die Hälfte meines Beitrages gepostet habe.

Vielen Dank für die Ergänzung.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

15.01.2015 um 11:36
Bei Fällen von Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung wendet man sich zunächst an die Polizei - nicht an Allmystery.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

15.01.2015 um 13:08
@Doors

auch wenn du mich unrecht hast, aber wenn du diesen Ratschlag noch öfter gibst wird's bald sehr leer hier :D


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Doors ehemaliges Mitglied

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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

15.01.2015 um 13:29
@Hawkster

Oh, ich glaube, mein Büro brennt. Hoffentlich schaffe ich es noch, einen Allmy-Thread zu eröffnen. Bei Arbeitsunfällen bitte nur den linken Arm verlieren - dann kann man mit rechts noch schnell einen Thread aufmachen. "Besser Arm ab als arm dran - oder?"


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

15.01.2015 um 13:35
@Doors

Gaaaanz ruhig, alles ist gut :D Ich verstehe Dich ja :D


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Doors ehemaliges Mitglied

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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

15.01.2015 um 13:40
Ich könnte eine Umfrage starten:

Büro brennt, was tun?

- Ganz ruhig verbrennen

- Panisch umher laufen

- Unterlagen der Lebensversicherung aus dem Fenster werfen

- Allmy-Thread eröffnen

- 112 wählen und sagen, dass sie nicht kommen brauchen, weil man schon einen Allmy-Thread eröffnet hat.


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illik ehemaliges Mitglied

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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

17.01.2015 um 21:02
Polizei rufen oder npaar Prügel verteilen.

The Choice is youuuuuursssss...

01020106234500


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

17.01.2015 um 22:31
du hast schon tolle tipps bekommen.

zusätzlich könnt ihr noch pickerl mit der nummer eines frauennotrufs, einer beratungsstelle für opfer von häuslicher gewalt, und der telefonseelsorge auf dem weg an die telefonzellen usw. kleben.

du kannst briefkuverts vorfrankieren, mit anrede und text halb ausgefüllte briefbögen in die postkästen der mieter des nachbarhauses werfen, mit dem ziel, den nachbarn die dokumentation von gewaltvorfällen samt uhrzeit und art leichter zu machen.

ein privates gewaltpräventionsprojekt von kleingewerbetreibenden in unserer stadt wurde mittlerweile selbst in übersee gelobt.
wenn irgendeines der mitglieder der sms gruppe einen gewaltvorfall oder ein eigentumsdelikt erfährt, erlebt, oder begründet unmittelbar befürchtet, schreibt es an alle der gruppe eine vorgespeicherte sms, diese verständigen die polizei, oder treten mit dem schreiber in kontakt. bei der polizei gehen dadurch statt vereinzelten, ziemlich zeitgleich meldungen von mehreren betroffenen ein, sie kann aufgrund dessen handeln.

nachbemerkung.: ich bin mir nicht sicher, ob deutschland endlich ein wegweisungsrecht hat, in österreich kann der oder die häusliche gewalttäterin für befristete zeit der wohnung verwiesen werden, innerhalb dieser frist hat das gewaltopfer zeit, rechtliche schritte einzuleiten. soviel ich weiß, können befristungen aneinandergereiht werden.


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Bedrohung/Belästigung/Sachbeschädigung durch Mieter

18.01.2015 um 10:24
Zitat von vielefragenvielefragen schrieb:ob deutschland endlich ein wegweisungsrecht hat
Was soll "endich" bedeuten? Wie kommst Du darauf das es dies in Deutschland nicht gibt? Woher hast Du diese Info?
Zumindest solange ich auf diesem Planeten rumrenne, ist es der Polizei erlaubt in Fällen von häusslicher Gewalt den Gewalttäter der Wohnung zu verweisen und ihm das betreten der Wohnung bis auf weiteres zu untersagen. Ich bin nicht sicher, meine aber mich zu erinnern das dieses "bis auf weiteres" bei max. 14 Tagen liegt. Dies ist in den Polizeigesetzen der Länder genau verankert.


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