DaXx schrieb: und wenn er das nicht beachtet gibts ne Verfügung, wenn die auch nicht fruchtet dann ne Unterlassungsklage
Dazu noch etwas:
Eine zusätzliche Verfügung oder gar eine Unterlassungsklage ist nicht notwendig, da der Verstoß gegen das Hausverbot bereits strafbar ist.
DaXx schrieb:Aber wenn sich jemand beschwert hat man dem halt folge zu leisten, ansonsten gibts ärger.
Ich sage es mal so: Nur wenn die Beschwerde angemessen ist
:DAnsonsten: Der Drogenkonsum geht Dich nicht wirlich was an, solange er nicht fixend im Treppenhaus sitzt oder so
:) Die vorsätzliche (versucht) KV ist doch die Sache die ausserhalb des Hauses/Grundstückes geschah, also ob das relevant ist für ein Hausverbot wage ich zu bezweifeln... aber in der Summe der Vorfälle sicher zu berücksichtigen, das entscheiden aber andere. Ich gebe hier nur meine Meinung zum Besten
:DBeleidigung und Bedrohung sind sicher schwerwiegend, aber hier sollten Strafanzeigen folgen. Ob dadurch ein Hausverbot gerechtfertigt ist, ist wieder eine Sache, die andere zu entschieden haben, mMn ehr nicht.
Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters (evtl auch anderen) ist dann ehr eine Sache die zu einem, durch den Vermieter, gerechtfetigtem Hausverbot führen kann.
Die häusliche Gewalt ist eine Sache die zur Anzeige gebracht werden muss/sollte und ob das ein Hausverbot durch den Vermieter rechtfertigt wage ich zu bezweifeln...
Was hier gerne übersehen wird ist die Möglichkeit der Mieterin ihm ein Hausverbot auszusprechen, dieses gilt dann zumindest für ihre Wohnung und wenn er keine weiteren Bekannten im Haus hat auch für den Rest des Hauses. Es gib ja keine Anliegen mehr sich im Haus rumzutreiben
:DAllles in Allem sicher eine Situation die komplizierter ist als sie zunächst scheint.
Ach so: Nur weil sein Name mit auf der Klingel steht, heisst das nicht das er im Mietvertrag stehen muss. Es reicht wenn der Vermieter von seiner Anwesenheit Kenntnis hat (zB wegen erhöhter Nebenkosten) und er dort gemeldet ist. Aber so wie ich das verstanden habe, hat Dir
@DaXx wohl jemand gesagt das er einen Mitvertrag mitunterschrieben hat.