Fenris schrieb:Schon lustig, bei einer Exfreundin heisst es nur, ja steh da drüber, lass dich nicht kirre machen die Polizei interessiert sowas auch nicht.
Und das obwohl der Te schreibt das die ganze Geschichte ihn sogar schon depressiv macht.
Wäre der Te weiblich, und es wäre ein Kerl der da kurz vor Mitternacht um das Haus schleichen würde, hätte es sicher einen Aufschrei gegeben à la:
"Zeig ihn an! Ist ein Stalker! Hoch gefährlich! Sicher auch ein Psychopath, und Schwein sowieso, nachdem er auch noch ständig betrügt!"
Aber so, ja alles nicht so tragisch...
War ja klar. Das 'Mimimi, der Penis wird diskriminiert' Gejammere lässt mittlerweile auch nicht mehr lange auf sich warten. Aber: Typisch.
Die Polizei kann nichts tun – egal ob der Fall von Männlein oder Weiblein vorgetragen wird. Stalking und Belästigung beruhen auf der 'Ich sage, du sagst' Grundlage und haben damit in der Regel wenig Substanz. Du als Opfer musst nachweisen, dass du auch Opfer bist und das ist in den seltensten Fällen möglich.
Fenris schrieb:Wenn dich die Situation fertig macht, und sie dich trotz eindeutiger Worte nicht ihn frieden lässt, dann zeige sie an.
Wenn nichts passiert, zeige sie wieder an, und wieder, und wieder...
Bis du deinen Frieden hast, irgendwann wird man schon reagieren.
Ebenfalls ein dämlicher Ratschlag. Damit nimmt sich der TE die eigene Glaubwürdigkeit und die Gegenseite kann auf hysterisches Verhalten pochen. Das würde die Polizei nur bestätigen können, wäre also ein Eigentor. Der TE hat derzeit keine Chance irgendwie strafrechtlich etwas zu erreichen. In seiner Position müsste er nachweisen, dass er a) nicht schon vorher depressiv war und b) dass seine Lebensqualität durch die Exfreundin gemindert wurde.
TE, wenn das nun tatsächlich der letzte Schlussstrich ist, den du ziehst – also kein Rückfall mehr – dann kannst du zumindest die ersten Schritte einleiten, um überhaupt etwas sinnvolles zu tun.
1. Protokoll führen: Halte Datum, Uhrzeit und Ort fest, wenn deine Ex ohne ersichtlichen Grund auftaucht. (Dass sie auch noch anders zur Arbeit kommen könnte ist kein richtiger Grund) Zeig das Protokoll Freunden, der Familie und der neuen Freundin und berichte grundsätzlich von allem, was dir nicht koscher scheint. So hast du zumindest eine handvoll Leute, die deine Geschichte bestätigen können.
2. Such dir therapeutische Hilfe*: Wenn die Depression so schwer ist, dass sie dich im alltäglichen Leben belastet, dann sollte ein Besuch beim Psychologen sowieso auf deiner Liste stehen. Zusätzlich ist das eine weitere Person die deine Geschichte bestätigt und eine erste Bescheinigung des Schadens, den dir deine Ex zufügt.
3. Schalte einen Anwalt ein: Lass dein Protokoll gegenlesen und dich beraten. Anwälte können selbst ein kleines Briefchen aufsetzen und den Täter dazu auffordern von weiteren Aktionen abzusehen. Dazu muss kein Gerichtsbeschluss vorliegen, allerdings muss sich natürlich auch niemand wirklich daran halten. Dass ist mehr wie ein 'Bitte Schuhe abtreten' Schild im Hausflur, aber der Stempel einer Kanzlei schüchtert viele Leute ein, vielleicht hilft es ja.
4. Wenn deine Ex oder ihr neuer/alter Freund dich auf irgendeine Art und Weise kontaktiert: ... dann heb das auf! Screenshots sind vor Gericht zugelassen. Sollte einer der beiden dich anrufen, dann zeichne den Anruf auf, denn auch das ist zugelassen.
*Wenn ein Psychologe bestätigt, dass du arbeitsunfähig bist, dann kannst du das ans Jobcenter weiterleiten. Das kommt in deine Akte und du bist auch von den Bewerbungen befreit. Auch kannst du dich mal nach Betreuungshilfe umsehen. Die helfen dir beim Umzug, Ausbildungsplatz und Bafög weiter.
Ständig im Internet zu posten oder alles zu ignorieren ist dumm und hilft nicht weiter.