Der Fall Sonja Engelbrecht
16.03.2023 um 02:04Palio schrieb:Mit Pech ist der Körper dann doch schon starr und die Beine sind angewinkelt.Das kann einen Hinderungsgrund darstellen, aber nicht zwangsläufig.
Eine Leichenstarre, lässt sich mechanisch lösen.
Habe das bei meinem Großvater, selber erlebt.
Verstorben am Abend gegen 22 Uhr in seinem Pflegebett zuhause.
Wir haben noch den Hausarzt, wegen des Totenscheines angerufen. Er sagte, dass er diesen nach seiner Vormittagssprechstunde am nächsten Morgen gegen 11 Uhr ausstellen werde.
Der Bestatter kam dann gegen 13 Uhr, um meinen Großvater einzusargen. ( Ohne Totenschein kann er ja nicht aktiv werden)
Zu diesem Zeitpunkt, natürlich bereits volle Ausprägung der Leichenstarre. Meine Großmutter hatte bereits seinen Lieblingsanzug, heraus gelegt, welchen ihm der Bestatter anziehen sollte.
Wir wurden dann gebeten, uns in die Küche zurück zu ziehen und die 2 Türen zum Wohnzimmer zu schließen, in welchem sich mein Großvater befand.
Er erklärte uns, dass er durch mechanischen Druck auf die Gelenke, sowie Strecken und Überdehnen der durch die Leichenstarre verhärteten Muskelpartien eine Beweglichkeit herstellen wird, die sowohl das ankleiden als auch die richtige Positionierung im Sarg ermöglicht.
Er sagte das dieser Vorgang mit einer gewissen Gewalt verbunden ist, aber keine Knochen gebrochen werden und würdevoll ausgeführt wird. Es könnten aber "unangenehme Geräusche" dabei entstehen, die für Bestatter alltäglich sind, für Angehörige aber belastend wären.
Meiner Meinung nach, wäre es deshalb auch für den Täter im hier diskutierten Fall möglich, die Leichenstarre zu brechen und die Leiche in das Felsenloch "einzupassen".