Mir scheint, zur Beurteilung des Falles ist wichtig, ob zwei Angaben stimmen:
1. Dass sie am Morgen des 14. gesehen wurde, als sie Richtung Ortsmitte ging.
Diese Angabe, die sich auf einen Nachbarn stützt, findet sich auch im Fahndungsaufruf, das heißt, sie wird von der Polizei als glaubwürdig eingeschätzt. Wenn sie am Vormittag des 14. lebendig gesehen wurde, ist es möglicherweise nicht entscheidend, was sich am Abend des 13. in der Wohnung zutrug. Das heißt, es wäre sicherlich interessant, die Identität der beiden Männer zu kennen, aber was immer an dem Abend in der Wohnung geschah: NB war am darauffolgenden Vormittag am Leben und in der Lage, ihre Wohnung alleine zu verlassen.
2. Dass sie drei Tage später in Mahlberg in das Auto eines Fremden einstieg.
Quinzy schrieb am 23.08.2012:Drei Tage später wird die junge Frau nochmals im nahegelegenen Ort Mahlberg gesehen, wie sie ins Auto eines Fremden einsteigt.
Diese Angabe findet sich laut Quelle zwar im XY-Forum, aber nicht im Fahndungsaufruf, das heißt, die Polizei ist sich bezüglich dieser Angabe zumindest nicht sicher. Man sollte diese Beobachtung als Möglichkeit einschätzen, aber nicht darauf bauen, dass sie zutrifft.