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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.03.2019 um 08:35
Zitat von jaskajaska schrieb:Dann wussten die Schülerin selbst und die ermittelnden Beamten das halt nicht so gut wie Du.
Um H.C. geht es doch gar nicht, sondern darum, dass LukasHeinrich behauptet hat, Peggy hätte ganz normale Probleme beim Wechseln der Schule gehabt. Alle Kinder, die damals aus der 2. Klasse in die 3. Klasse nach Lichtenberg gewechselt sind, hatten auch schulische Probleme gehabt?


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 08:54
@MrSpocks
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Um H.C. geht es doch gar nicht, sondern darum, dass LukasHeinrich behauptet hat, Peggy hätte ganz normale Probleme beim Wechseln der Schule gehabt
und was hat der Schulweg HC damit zu tun ?

vielleicht stiegen die Grundschulkinder aus Bad Steben kommend auch in Marxgrün um - In einen Bus aus Naila kommend Richtung Lichtenberg ?

aber warum ist das überhaupt so wichtig für Dich ?

ich verstehe irgendwie den Sinn dieser ganzen Diskussion nicht.

und ja wenn HC mit Peggy in die erste Klasse ging - aber nicht mit ihr nach Lichtenberg wechselte muss sie wohl sitzen geblieben sein - aber was hat das nun wieder mit dem Fall zu tun ??

ich bin dann aber auch mal wieder weg - bis zum nächsten Podcast ...


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 09:05
Zitat von margarethamargaretha schrieb:"Der Ulvi kann die Peggy nicht vergewaltigt haben, dafür gibt es keine Beweise"
@margaretha

Ja, das war immer eine auffällige Behauptung.
Schließlich wäre Peggy die einzige, die sich dazu glaubhaft äußern könnte. Und U.K. sofort entlasten würde. Aber leider wäre sie ja verschwunden.

Da habe ich mich immer gefragt, ob seitens der BI überhaupt gewünscht ist, dass Peggy gefunden wird.

Ernsthafte Suche war bei denen eine Fehlanzeige. Statt dessen Tschechien, Türkei und andere falsche Spuren.


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 09:12
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Alle Kinder, die damals aus der 2. Klasse in die 3. Klasse nach Lichtenberg gewechselt sind, hatten auch schulische Probleme gehabt?
Ps.

Für die Kinder welche gerne nach Bad Steben zur Grundschule gingen und sich dort wohl fühlten , gut mit ihren Lehrern auskamen , und gerne mit dem Bus zur Schule fuhren oder auch lieber zu Fuß dort hingingen wird das schon erstmal eine Umstellung unangenehmer Natur gewesen sein......


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 09:23
weiß jemand genau wann diese Suchaktion der BI stattgefunden hat ?

ist das der selbe See an dem auch der Sonnenwirt ein Grundstück besaß ?

Artikel von 26.03.2005

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39834802.html
Den Träger der schwarzen Hosen glauben die Sympathisanten der Bürgerinitiative genau zu kennen, einen jungen Mann, um den die Peggy "herumgehüpft ist wie ein junger Hund" und den sie wohl gemeint habe, wenn sie zu Hause von ihrem geheimnisvollen "großen Freund" erzählte. Die Polizei freilich überprüfte auch diese Spur - vergebens.
Da ließ die BI einen Bagger anrollen und grub im Wald hinter dem Badesee, wo sich im Winter in großen Erdkuhlen Teiche bilden, die im Sommer austrocknen. Doch gefunden hat man wieder nichts.



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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 09:27
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:.
Um H.C. geht es doch gar nicht, sondern darum, dass LukasHeinrich behauptet hat, Peggy hätte ganz normale Probleme beim Wechseln der Schule gehabt. Alle Kinder, die damals aus der 2. Klasse in die 3. Klasse nach Lichtenberg gewechselt sind, hatten auch schulische Probleme gehabt?
Har er das so behauptet oder hast du ihn als einzige Person missverstanden? Vielleicht gehst den Beitrag nochmal lesen dann wird dir klar das der User so wie du das behauptest NIE geschrieben hat.
Echt peinlich....Beiträge nicht verstehen und dann den Thread aufblähen 🤪🙄


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 09:41
@MrSpocks
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Peggy hätte ganz normale Probleme beim Wechseln der Schule gehabt. Alle Kinder, die damals aus der 2. Klasse in die 3. Klasse nach Lichtenberg gewechselt sind, hatten auch schulische Probleme gehabt?
Du erzählst nur Quark, lenkst die Diskussion unglaublich ab in völlig irrelevante Gefilde.
Wenn Peggy mit dem Schulwechsel Probleme gehabt HÄTTE, dann gilt das natürlich nicht für ALLE Kinder. Das sagt auch niemand, nur Du magst das so verkaufen.


@jerry142
Ja, die BI hätte doch ein starkes Interesse haben müssen, die ach so glückliche Peggy in der Türkei zu einer entlastenden Aussage zu nötigen...


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 09:41
@Lukasheinrich
Zitat von LukasheinrichLukasheinrich schrieb:Nur ein Beispiel. Er stellt es so dar, als das der Betreiber der Sonne, der behauptet, das Peggy regelmäßig bei ihm Hausaufgaben gemacht haben soll, nach 2012, wo er sich der Sache Peggy annahm, in einer Wohnung in der ersten Etage übern dem Gasthaus getroffen haben will. Nur gibt es da mehrere Unstimmigkeiten 1. der Betreiber hat die Sonne Ende 2000 dicht gemacht (diese wurde erst 2003 von einem anderen wieder geöffnet. 2. in der ersten Etage sind nur Gastzimmer und Konferenzräume. 3. eine Wohnung befand sich in der zweiten Etage.
mich interessiert in erster Linie ob der Sonnenwirt die haarsträubenden Aussagen gegenüber Lemmer wirklich tätigte und ob Lemmer dies auch belegen könnte.

Ob es sich dabei eigentlich um einen Ex - Sonnenwirt in der 2. statt 1. Etage handelte oder der Lemmer sogar womöglich den Ex - Sonnenwirt überhaupt nicht im ehemaligen Gasthof interviewte und das schmierige Image des Gebäudes nur aus Erzählungen anderer Lichtenberger ausschmückend zusammen fabulierte ist für mich persönlich nebensächlich.


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 11:24
Ich kann mich gerade nicht mehr genau an den Artikel von Hr. Lapp erinnern, aber schrieb der nicht, daß UK seinem Vater gestand der MS habe gesagt das UK ihr den Mund zuhalten soll?!
Angenommen das war so, der hat ja damit nicht direkt gesagt das UK sie ersticken resp. umbringen soll, gleichwohl stand er aber daneben bzw. in unmittelbarer Nähe und dürfte den Todeskampf ja mitbekommen und eben nicht eingegriffen haben.

Was greift da dann?
Anstiftung zum Mord (die er strenggenommen ja nicht gab)?
Beihilfe? Unterlassung?

Und wie würde das bestraft werden?


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 11:57
Vielleicht mag @MrSpocks mal erklären was daran so interessant oder meinetwegen komisch ist? In der Vernehmung steht doch klipp und klar wo sie zur Schule geht, von wo sie kam, woher sie Peggy kannte und wo und wann sie Peggy gesehen hatte. Ist das ein Trend alles was gesichert ist in Frage zu stellen? Oder hatte das Mädchen einen Grund zu lügen?


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 12:02
@margaretha
Es kam zum Streit, sie
stießen sie zwischen sich her, Manuel S. gab ihr eine Ohrfeige, sie fiel hin. Manuel S.
befahl Ulvi K., ihr den Mund zuzuhalten.

Ulvi K. redet immer schneller, immer deutlicher, als ob er alles noch vor Augen hat. Wie
das Mädchen nicht mehr atmete, Manuel S. versuchte, sie wiederzubeleben und sie es
an der Burgmauer ablegten, bis Manuel S. mit seinem Auto vorbeikam und sie
einwickelte. Und zwar in eine Kompostierplane.

https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.neun-indizien-puzzle-arbeit-der-ermittler-im-fall-peggy.35093b3c-9395-47cb-883d-496890571d59.html



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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 12:12
@FadingScreams

Danke, er hat es ihm befohlen, soso! Aber ich glaube (meine Meinung) dass das dann mit dem Ziel geschah um Peggy am Schreien zu hindern und nicht mit der tatsächlichen Absicht sie direkt zu ersticken. Bleibt beim Kern:
Zitat von margarethamargaretha schrieb:gleichwohl stand er aber daneben bzw. in unmittelbarer Nähe und dürfte den Todeskampf ja mitbekommen und eben nicht eingegriffen haben.
Und als Mensch mit normalem Intellekt, als Feuerwehrler mit Ausbildung in Erster Hilfe steht man nicht 2–3 min tatenlos daneben und beobachtet den Todeskampf eines Kindes!

Deswegen interessiert mich die Strafe, denn ich hoffe das falls es so wahr die hoffentlich genauso hoch wäre wie wenn er es selbst getan hätte.


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 13:50
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Danke, er hat es ihm befohlen, soso! Aber ich glaube (meine Meinung) dass das dann mit dem Ziel geschah um Peggy am Schreien zu hindern und nicht mit der tatsächlichen Absicht sie direkt zu ersticken
Wenn es wirklich so war (ich halte das auch für nicht abwegig), wäre es kein Mord, sondern evtl. fahrlässige Tötung. Es ist halt die Frage, was da heute noch zum genauen Tatablauf beweisbar wäre, gerade auch zur Vorstellung (zum Vorsatz) der beiden. Dass wirklich von vornherein beschlossen war, Peggy zu vergewaltigen UND danach umzubringen, wird sich, wenn es überhaupt so war, kaum nachweisen lassen. Aber wenn es so war, liefe es wohl auf Mord hinaus.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Deswegen interessiert mich die Strafe, denn ich hoffe das falls es so wahr die hoffentlich genauso hoch wäre wie wenn er es selbst getan hätte.
Es hängt, geht man von dem von UK seinem Vater gegenüber geschilderten Szenario aus, alles vom genauen Tathergang und den Vorstellungen (Vorsatz) des MS ab. UK ist bezgl. Strafe raus wegen des Strafklageverbrauchs.

Sollte MS gemerkt haben, dass Peggy erstickte, und nicht eingegriffen haben, käme für ihn evtl. auch eine Verurteilung wg. Totschlags durch Unterlassen in Betracht


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 14:02
@Andante
Danke. In Jahren wären das etwa?


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 15:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass wirklich von vornherein beschlossen war, Peggy zu vergewaltigen UND danach umzubringen, wird sich, wenn es überhaupt so war, kaum nachweisen lassen. Aber wenn es so war, liefe es wohl auf Mord hinaus.
Mord wird sich schwer nachweisen lassen und verjährt nicht.
Unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge als auch fahrlässige Tötung hingegen wären eh verjährt.
Dazu auch der Beitrag der Süddeutschen von letztem Monat.
Zitat von emzemz schrieb am 18.02.2019:Als Tatvorwurf bliebe etwa Strafvereitelung. Auch unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge wäre denkbar, wenn beispielsweise S. Zeuge einer Tötung von Peggy geworden wäre, ohne selbst Hauptschuldiger zu sein. Einen dieser Tatvorwürfe, so kann man den Beschluss deuten, hält das Gericht wohl für die derzeit wahrscheinlichste Variante. Diese aber wären aufgrund von Verjährungsfristen kaum noch anzuklagen. Insofern wäre auch eine weitere Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen.
Nun hat man zudem die vermeintlichen Wiederbelebungsversuche, die sich ja auch so deuten ließen, dass keine Tötungsabsicht vorlag.
Traurig, wenn sich dieser Fall aufgrund von Verjährungen und Nicht-Nachweisbarkeit eines Tötungsvorsatzes nicht lösen lässt. Das fällt einem dann schwer das zu akzeptieren. Muss man dann aber, bleibt ja nichts anderes übrig.

Eine unsühnbare grausame Tat an einem Kind, unbegreiflich. Und dass die Verbringung einer Kinderleiche gesetzlich verjähren kann, ebenso unbegreiflich. Nach meinem Empfinden zumindest.


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 15:28
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge als auch fahrlässige Tötung hingegen wären eh verjährt.
Richtig. Eine Strafe käme für MS also von vornherein nur in Betracht, wenn das Gericht auf Mord erkennen würde, ggf. noch auf Totschlag. Da sich aber der Tathergang wohl nicht mehr so aufklären ließe, dass ausreichende Beweise für Mord/Totschlag vorliegen käme der Grundsatz in dubio pro reo zur Anwendung, und MS würde freigesprochen.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Traurig, wenn sich dieser Fall aufgrund von Verjährungen und Nicht-Nachweisbarkeit eines Tötungsvorsatzes nicht lösen lässt. Das fällt einem dann schwer das zu akzeptieren. Muss man dann aber, bleibt ja nichts anderes übrig.
Über unzureichende Verjährungsfristen kann man ja diskutieren. Sie zu ändern wäre Sache des Gesetzgebers. Wenn aber wirklich kein Tötungsvorsatz vorhanden war, darf man nun mal nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts verurteilen, ganz unabhängig von Verjährungsfristen.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Und dass die Verbringung einer Kinderleiche gesetzlich verjähren kann, ebenso unbegreiflich.
Die Verbringung einer Leiche ist eben (nur) Strafvereitelung, weil man demjenigen, der die Person umgebracht hat, später bei der Verschleierung der Tat hilft. Das ist nicht dasselbe wie selbst die Person umzubringen bzw. selbst die Straftat zu begehen, bei deren Verschleierung man später dem Täter hilft. Insofern ist es ein Unterschied, ob man selber die Tat begeht oder nur mithilft, zu verhindern, dass der eigentliche Täter belangt wird. Daher auch die unterschiedlichen Verjährungsfristen.


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 20:11
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Eine unsühnbare grausame Tat an einem Kind, unbegreiflich. Und dass die Verbringung einer Kinderleiche gesetzlich verjähren kann, ebenso unbegreiflich. Nach meinem Empfinden zumindest.
Ja, ich bin da ganz bei Dir @Blaubeeren! Es mag wirklich nur schwer in den Kopf das noch nichtmal die Verbringung bestraft werden kann. Und dann gibt es noch sowas wie "Fürsprecher" für einen Menschen der eine Kinderleiche verscharrt, dies gesteht und die Eltern des Kindes 15 Jahre im Ungewissen lässt.
Da ist es das dann sehr wichtig in einem Podcast zu erwähnen, dass dieser Mensch seine Kinder für ein paar Wochen nicht vom Kindergarten holen durfte.


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 21:38
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Und dann gibt es noch sowas wie "Fürsprecher" für einen Menschen der eine Kinderleiche verscharrt, dies gesteht und die Eltern des Kindes 15 Jahre im Ungewissen lässt.


Nicht nur das! Fürsprecher für einen Menschen,

der sich mit ansieht und es zulässt, wie die Mutter des Mordopfers immer und immer wieder in der aller übelsten Art, wie man sie sich nur vorstellen kann, in der Öffentlichkeit diffamiert wird.

Der sich mit ansieht und es zulässt, dass fast 2 Jahrzehnte in Fake-Spuren ermittelt wird und die Ermittler sich unberechtigter, heftiger Kritik aussetzen mussten.

Der sich mit ansieht und es zulässt, wie eine G.R. ihr böses und niederträchtiges Spiel so ganz nach Belieben ausleben konnte.

Da hast du meine vollste Zustimmung @margaretha:
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Da ist es das dann sehr wichtig in einem Podcast zu erwähnen, dass dieser Mensch seine Kinder für ein paar Wochen nicht vom Kindergarten holen durfte.



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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 21:42
@kätzchen4
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Nicht nur das! Fürsprecher für einen Menschen,

der sich mit ansieht und es zulässt, wie die Mutter des Mordopfers immer und immer wieder in der aller übelsten Art, wie man sie sich nur vorstellen kann, in der Öffentlichkeit diffamiert wird.

Der sich mit ansieht und es zulässt, dass fast 2 Jahrzehnte in Fake-Spuren ermittelt wird und die Ermittler sich unberechtigter, heftiger Kritik aussetzen mussten.

Der sich mit ansieht und es zulässt, wie eine G.R. ihr böses und niederträchtiges Spiel so ganz nach Belieben ausleben konnte.
ich ergänze:
der trotz besserem Wissen das WAV oder wahlweise die Verurteilung des Ulvi K. einfach so geschehen ließ!😤🤢


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Peggy Knobloch

18.03.2019 um 22:06
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Und dann gibt es noch sowas wie "Fürsprecher" für einen Menschen der eine Kinderleiche verscharrt, dies gesteht und die Eltern des Kindes 15 Jahre im Ungewissen lässt.
zum Fall Rebecca hat sich kürzlich Lydia Benecke dahingehend geäußert, dass es normal sei, dass Angehörige es sich weniger vorstellen können, dass sich der Täter mitten unter ihnen befinden könnte..

aber wenn jemand bereits gestanden hat, mindestens die Leiche verscharrt zu haben - und die Sachen verbrannt zu haben.. wenn dann noch eins ins andere passt - und zurückblickend die damaligen Aktionen und Aussagen sich widersprechen, Lügen aufgedeckt werden, Alibis wie Kartenhäuser zusammen brechen - dann auch noch selbst die Möglichkeit der Akteneinsicht hat, dann sollte man doch mal aufhören die längst vertrockneten Rosinen aus dem Alibi Geburtstagskuchen zu picken.. irgendwann sollte doch ein Licht aufgehen..


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