@Andante bin durch Zufall darauf gestossen als ich " Kompostierplane " googelte - so wenig Treffer habe ich selten gesehen
:DIn einer PDF die auf
https://freie-presse.net/mordfall-peggy-dienstgeheimnisse-rechtsanwaeltin/ (Archiv-Version vom 17.02.2019) verlinkt ist kann man den Strafantrag im gesamten nachlesen
z.B. bezüglich des Vorspielens von Gesprächsausschnitten durch Polizeibeamte gegenüber von Zeugen führt man folgenden Paragraphen an.
§201 StGB , Absatz 2 Nr.2
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.
das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.htmlum ehrlich zu sein - ich sehe da keinerlei Aussicht auf Erfolg , denn unbefugt waren die Aufnahmen wohl nicht und somit erübrigt sich das doch wohl ...
ich glaube so schlecht anwaltlich beraten wie jetzt war GR noch nie.