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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.02.2019 um 16:26
@kätzchen4
Dazu finde ich nichts. Ich habe immer nur in Verbindung mit Heinel, dass die Familie gegen 17.30 heimkehrte und Ulvi K. dann noch duschte/badete/sich umzog.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 16:34
Danke @jaska

ich habe auf der Suche nach dem Artikel folgendes gefunden :)
Zitat von ScipperScipper schrieb am 23.08.2013:Im Zusammenhang mit der Kaffeefahrt nach Issigau scheint es eine "Ungereimtheit" (?) gegeben zu haben, denn in einem Zeitungbericht stand laut Angaben von Atencion einstmals dieser Text:

"Ein Polizist, dessen Stimme bei Gericht wohl mehr zählte, sagte aus, er habe Kulac gegen 15 Uhr beim Geldautomaten einer Bank gesehen. Kulac konnte mittels Bankauszug belegen, dass er um 16 Uhr 12 Geld behob. Doch sein Alibi für den Nachmittag wurde ihm bei Gericht nicht geglaubt."

Wenn der Ulvi um 16:12 Uhr Geld abhob, wie kann er dann um 16:15 Uhr zur Schwester gefahren sein? Ich meine: Wo war der Geldautomat (Hinweg und Rückweg)? Passt das zur Kaffeefahrt?

PS: Gerade der Bankbeleg wäre sehr wichtig, da darauf meistens die genaue Uhrzeit steht !!!



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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 16:40
@kätzchen4
Ich glaube das ist der Zeuge Teichmann wo Ulvi Holz machen war, der fuhr danach zur Bank und holte sich später Auszüge wo die Zeit 16.12 als Abhebung stand und quasi fix machen sollte wie lange UK dort war. Bei der Uhrzeit klingelte es gerade...
Lichtenberg – Dieser Tage ging Dieter Teichmann noch einmal zu seiner Bank. Er besorgte sich ein Papier mit den Bewegungen auf seinem Girokonto vor dreieinhalb Jahren. Der Rentner hat zwei Zeilen markiert, die belegen, dass er am 7. Mai 2001 um 16.12 Uhr am Geldautomaten 1000 Mark abgehoben hat. „Da steht’s: 16.12 Uhr, nicht 15.12 Uhr”, wiederholt Teichmann und pocht auf das Blatt. „Der Computer der Sparkasse lügt doch nicht.” Und damit hat auch er nicht gelogen, weder bei der Polizei, noch im Zeugenstand. Zum ersten Mal sagte er vor einem Gericht aus und dann haben sie ihm nicht geglaubt. Sonst wäre der geistig behinderte Ulvi Kulac womöglich nicht als Mörder von Peggy Knobloch verurteilt worden, jenem Mädchen, das am 7. Mai 2001 im Alter von neun Jahren im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwand.
(....)
Das Gericht traute dem Teichmann-Alibi aber nicht, denn der alte Mann trug wohl keine Uhr. Ein Polizist meinte im übrigen, der Rentner habe um 15.12 Uhr Geld abgehoben, also sei er nicht ununterbrochen bis 16 Uhr mit Ulvi zusammengewesen. „Da steht: 16.12 Uhr”, klammert sich Teichmann nun mit Hilfe seines Sparkassenpapiers an dieses Detail. Wann der Bundesgerichtshof über den Revisionsantrag entscheiden wird, ist völlig unklar. Unabhängig davon wird der Fall Peggy Knobloch auch damit nicht erledigt sein.
Süddeutsche Zeitung, 16. Oktober 2003


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 16:41
https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-lichtenberg-ermittlungen-polizei-1.4333555?fbclid=IwAR3gwrJ1-4vistXwtATsVIa_tVnguN_zuETuGtvaSzHBt-uxrHnVp6Y1n4Q

Gestern erschien dieser ausgesprochen ausführliche Artikel.
Zu lesen ist, warum die Aufhebung des Haftbefehls für die Ermittler letztendlich Vorteile mit sich bringt
Der Fall Peggy und viele Fragen

Von Olaf Przybilla, Bayreuth

... S. kam in Untersuchungshaft. Nach einer Beschwerde seines Anwalts entschied das Amtsgericht Bayreuth an Heiligabend, dass S. aus der U-Haft zu entlassen ist. Das Landgericht Bayreuth hat diese Entscheidung grundsätzlich bestätigt. Das wirft Fragen auf, die im Folgenden beantwortet werden sollen.

Was heißt der Beschluss des Landgerichts für das Verfahren gegen S.?

Auf den ersten Blick ist der Beschluss positiv für den Beschuldigten. ... Auf den zweiten Blick aber kann sich die Staatsanwaltschaft vom Beschluss des Landgerichts sogar bestätigt fühlen. Durch diesen bleibt Manuel S. umso mehr im Visier der Ermittler.
...

Ist das kein Widerspruch?

Nein, denn in einem wesentlichen Aspekten stärkt der Gerichtsbeschluss die Arbeit der Ermittler. Diese hätten dann ein massives Problem bekommen, wenn das Landgericht die Sicht des Anwalts von S. und in Teilen auch des Amtsgerichts teilen würde, der zufolge der Beschuldigte am 12. September 2018 mit verbotenen Mitteln vernommen worden ist und die Vernehmung juristisch nicht zu verwerten wäre. S. hatte dabei ein Teilgeständnis abgelegt. ... Jörg Meringer, der Anwalt von S., hatte diese Vernehmung scharf kritisiert. ... S. hatte sein Teilgeständnis später widerrufen.

Das Landgericht sieht dagegen keine Verstöße bei der Vernehmung. ... Vor allem aber habe sich S. stets über die Schwere des Vorwurfs - Mord - im Klaren sein müssen.

Und warum ist S. dann auf freiem Fuß?

Nach Ansicht des Landgerichts gibt es keinen dringenden Mordverdacht gegen S. Einen dringenden Tatverdacht aber gibt es schon. ... es bestehe eine "hohe Wahrscheinlichkeit", dass S. daran beteiligt war, Peggys Leiche wegzubringen. Dieser wesentliche Aspekt des Teilgeständnisses ... werde "in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt". ... Ein Haftbefehl, so darf man den Beschluss deuten, ist beim Vorwurf, die Leiche weggebracht zu haben, aber nicht aufrechtzuerhalten.

Warum das?

Als Tatvorwurf bliebe etwa Strafvereitelung. Auch unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge wäre denkbar, wenn beispielsweise S. Zeuge einer Tötung von Peggy geworden wäre, ohne selbst Hauptschuldiger zu sein. Einen dieser Tatvorwürfe, so kann man den Beschluss deuten, hält das Gericht wohl für die derzeit wahrscheinlichste Variante. Diese aber wären aufgrund von Verjährungsfristen kaum noch anzuklagen. Insofern wäre auch eine weitere Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen.

Gibt es weitere Ermittlungsverfahren?


Nein. Ulvi K., ... wird lediglich als Zeuge im Verfahren gegen S. geführt. Ein womöglich weiterer Prozess gegen K. gilt als juristisch annähernd unmöglich.

Wird in Lichtenberg weiter ermittelt?

Ja. Nach Angaben der Anwaltskanzlei Hanna Henning ... haben sich zuletzt mehrere Zeugen gemeldet, die von der Polizei vernommen wurden. Ermittler sollen ihnen eine Tonbandaufzeichnung vorgespielt haben: ein Gespräch zwischen Ulvi K. und dessen Vater, das heimlich in Haft aufgenommen worden sein soll. ... im aufgezeichneten Gespräch nannte er offenbar sich selbst und S. als Tatbeteiligte. Man werde dagegen "mit allen Mitteln" ... Die Staatsanwaltschaft wollte die Vorwürfe auf SZ-Anfrage nicht kommentieren. Am Wochenende stellte die Kanzlei Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegen die Soko Peggy wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Die Persönlichkeitsrechte von Ulvi K. und dessen Vater seien schwer verletzt worden.



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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 16:56
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich glaube das ist der Zeuge Teichmann wo Ulvi Holz machen war, der fuhr danach zur Bank und holte sich später Auszüge wo die Zeit 16.12 als Abhebung stand und quasi fix machen sollte wie lange UK dort war. Bei der Uhrzeit klingelte es gerade...
Danke @margaretha für die Richtigstellung. Demnach ist der Inhalt im Beitrag von @Scipper Unsinn.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 16:58
Zitat von margarethamargaretha schrieb:In der TV-Doku mit dem Profiler Müller sagte der Bgm aus, daß es circa zwischen 17:30 Uhr und 17.45 Uhr war, die ist leider nicht mehr online. Aber das wurde dann wohl wirklich nach hinten (18.00-18.15 Uhr) korrigiert, wie auf der BI-Seite zu sehen ist:
auch hier ein Dankeschön!

Ich war eben auch der Meinung, dass der ehemalige Bürgermeister ca. 17.30 Uhr angegeben hatte, aber wenn das auf der BI-Seite nach hinten korrigiert wurde, wird das schon seine Richtigkeit haben :)


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 17:06
Müsste sich anhand der Aufzeichnungen von der Sparkasse, wo M.S. zu sehen ist, nicht auch feststellen lassen, ob dieser Teichmann kurz zuvor die Sparkasse verlassen hat (sollte dies doch 15.12 Uhr gewesen sein) ?


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 17:07
@emz
Danke fürs Verlinken des Artikels
Nach Angaben der Anwaltskanzlei Hanna Henning, die Ulvi K. vertritt, haben sich zuletzt mehrere Zeugen gemeldet, die von der Polizei vernommen wurden. Ermittler sollen ihnen eine Tonbandaufzeichnung vorgespielt haben: ein Gespräch zwischen Ulvi K. und dessen Vater, das heimlich in Haft aufgenommen worden sein soll. Ulvi K. hat zahlreiche, hoch unterschiedliche Varianten des angeblichen Tathergangs geschildert, im aufgezeichneten Gespräch nannte er offenbar sich selbst und S. als Tatbeteiligte. Man werde dagegen "mit allen Mitteln" vorgehen, sagt Büroleiter Thomas Henning. Ein offenbar heimlich mitgeschnittenes Gespräch Dritten vorzuspielen, sei "krass". Er habe Vergleichbares "noch nie erlebt".
:popcorn:
"krass" ist z. B. doch seine Vita, oder?
krass" ist Mißbrauch zu bagatellisieren
krass" ist Mißbrauchsopfer zu verhöhnen
krass" ist die Mutter eines Mordopfers zu verhöhnen
krass" ist der Mutter des umgebrachten Mädchens Auftragsmord zu unterstellen
krass" ist dem Staat Korruption vorzuwerfen
krass" ist
krass" ist die BI


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 17:09
@emz
Danke fuer den Link!
Zitat von emzemz schrieb:Am Wochenende stellte die Kanzlei Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegen die Soko Peggy wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Die Persönlichkeitsrechte von Ulvi K. und dessen Vater seien schwer verletzt worden.
Ich frag mich gerade ob die jetzige Soko Peggy mit einer evtl Bestaetigung des Strafantrages leben kann und ob sie die aus der Vorspielung des Gespraeches heraus ermittelten Ergebnisse trotzdessen verwenden duerfte.

Es wird gekaempft an den Fronten. Dabei geht es um die Aufklaerung des Todes eines kleinen Maedchen. Schon traurig alles.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 17:17
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Ich frag mich gerade ob die jetzige Soko Peggy mit einer evtl Bestaetigung des Strafantrages leben kann und ob sie die aus der Vorspielung des Gespraeches heraus ermittelten Ergebnisse trotzdessen verwenden duerfte.
Da bei der Soko ja keine "heurigen Hasen" (Anfänger) hocken, und mit einem derartigen Strafantrag gerechnet haben, haben die ihre Schritte längst vorher schon wasserdicht abgesichert. Oder mal etwas salopper ausgedrückt, sowas kostet die doch bestenfalls ein müdes Arschrunzeln :D


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 17:19
@margaretha

"Krass" ist auch, wie PEGGYS Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
"Krass" ist, das deswegen nicht so ermittelt werden soll, wie es für momentan im Lichte neuer Erkenntnisse für erforderlich gehalten wird.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 17:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:"Krass" ist auch, wie PEGGYS Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
"Krass" ist, das deswegen nicht so ermittelt werden soll, wie es für momentan im Lichte neuer Erkenntnisse für erforderlich gehalten wird.
Ja, man kann damit sicher ein booklet füllen ;), das hören die nur nicht so gerne das sie auch "krass" sind.


Da man ja mittlerweile davon ausgehen kann/darf, daß Manuel S. bei seiner Vernehmung den U. K. namentlich benannt hat. Was mögen seine Beweggründe gewesen sein, den Ort der Übergabe an das Bushäuschen zu verlegen?

Das Ulvis Vater ihm dort das Mädchen übergab weil er es evtl. zuvor vom Schloßberg wegbrachte schließe ich vorerst aus, denn sonst würde er auf dem Band kaum versuchen dem Sohn den MS auszureden und gegen E. K. hätte man ja ermitteln dürfen.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 17:25
Zitat von emzemz schrieb:Da bei der Soko ja keine "heurigen Hasen" (Anfänger) hocken, und mit einem derartigen Strafantrag gerechnet haben, haben die ihre Schritte längst vorher schon wasserdicht abgesichert
Jawohl, das haben sie natürlich. Oder glaubt jemand ernsthaft, die würden der Rödel-Truppe eine Steilvorlage liefern? Vielleicht weiß ja jemand einen Straftatbestand, der hier verletzt wurde. Ich weiß keinen. Und der Herr Büroleiter sicher auch nicht.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 17:33
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Es wird gekaempft an den Fronten. Dabei geht es um die Aufklaerung des Todes eines kleinen Maedchen. Schon traurig alles.
Ich finde es erschreckend, dass die Ermittler nicht fähig sind, ohne solche Aktionen, etwas zu bewirken.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 17:55
@MrSpocks
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Ich finde es erschreckend, dass die Ermittler nicht fähig sind, ohne solche Aktionen, etwas zu bewirken.
Ich finde die Ermittler haben unglaublich viel bewirkt. Die Wirkung ist so gross, dass der Mensch identifiziert wurde der hoechst wahrscheinlich Peggy verbracht hat. Ob sie darueber hinaus noch weiteres bewirken werden, bleibt abzuwarten.
Zumindest gibt es einen gewaltigen Ruck im relevanten Umfeld.
Mir ist die Aufklaerung des Falles ua. im Sinne der Familie Knobloch wichtiger, als Deine Aengste dass die Persoenlichkeitsrechte von irgendwem verletzt werden koennten.
Wenn alles im Bereich des noch Erlaubten ist ist doch alles ok.
Zitat von emzemz schrieb:Oder mal etwas salopper ausgedrückt, sowas kostet die doch bestenfalls ein müdes Arschrunzeln :D
🙂. Dito


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:01
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Wenn alles im Bereich des noch Erlaubten ist ist doch alles ok.
Das liegt alles im Auge des Betrachters....und für mich ist das wie an den Pranger stellen, wie im Mittelalter!


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:05
MrSpocks

Das liegt alles im Auge des Betrachters....und für mich ist das wie an den Pranger stellen, wie im Mittelalter!
Jetzt übertreib aber nicht,
bei deiner Meinung; stösst es einem ja direkt auf


wer fehler findet, darf sie behalten


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:07
@Andante

bin durch Zufall darauf gestossen als ich " Kompostierplane " googelte - so wenig Treffer habe ich selten gesehen :D

In einer PDF die auf https://freie-presse.net/mordfall-peggy-dienstgeheimnisse-rechtsanwaeltin/ (Archiv-Version vom 17.02.2019) verlinkt ist kann man den Strafantrag im gesamten nachlesen

z.B. bezüglich des Vorspielens von Gesprächsausschnitten durch Polizeibeamte gegenüber von Zeugen führt man folgenden Paragraphen an.

§201 StGB , Absatz 2 Nr.2

§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.
das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html






um ehrlich zu sein - ich sehe da keinerlei Aussicht auf Erfolg , denn unbefugt waren die Aufnahmen wohl nicht und somit erübrigt sich das doch wohl ...

ich glaube so schlecht anwaltlich beraten wie jetzt war GR noch nie.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:08
@MrSpocks
Das mit dem Pranger ergibt sich auch bei PMs oder PKs also Oeffentlichkeitsaufrufen um bspw Fragen an die Offentlichkeit zu stellen als moegliche Zeugen. Das wird dann abgewogen. Auf der einen Seite gibt man Fotos und Namen eines noch nicht verurteilten preis, bringt ihn in Zusammenhang mit einer Straftat und auf der anderen Seite gibt es aber die Interessen der Opfer und eben den Tatverdacht desjenigen, ueber den Infos veroeffentlicht werden. Das ueberwiegt dann halt.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:08
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Ich finde es erschreckend, dass die Ermittler nicht fähig sind, ohne solche Aktionen, etwas zu bewirken.
Du liebe Güte, die können doch nicht zaubern oder hellsehen. Natürlich sind sie u.a. auf Zeugenaussagen angewiesen und dürfen zu diesem Zweck Zeugen Bilder zeigen, Aufnahmen vorspielen und dergleichen. Was meinst du, was bei der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ passiert?

Und hier dieses aufgenommene Gepräch: die Aufnahme war richterlich genehmigt, und sie stammt aus einem abgeschlossenen Verfahren, wo sie Gegenstand der öffentlichen Verhandlung war. Da war absolut nichts Geheimes mehr dran.

Diese weinerliche Selbstgerechtigkeit, mit der jetzt deswegen von Seiten der BI aus agitiert wird, ist völlig daneben.


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