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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:08
Zitat von heuldochheuldoch schrieb:wer fehler findet, darf sie behalten
Es wurde einmal fast ein junger Mann durch Selbstjustiz umgebracht, weil die Polizei den falschen verdächtigt hat.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:10
@AVIOLI

Wer sagt denn, dass GR beraten wird? Vll. wird die Anwältin auch dazu beauftragt und die spielt dazu gerne mit. ;)
Manchmal müssen Anwälte ja auch was für den Mandanten tun, gegen jede juristische Vernunft.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:12
Für Vater K. blieb am 24.7.2002 nach seinem Wissensstand oder dem Ausschlussprinzip der von UK genannten Verbringer wohl nur MS übrig. Für die Ermittler blieben der Vater und MS übrig, wobei die Ermittlungen gegen MS gerade ergebnislos eingestellt waren.

Ins Spiel gebracht wurde MS also von UK, nicht vom Vater. Letzterer hat höchstens die verbliebene MS-Version aufgegriffen, was sollte er in dieser akuten Festnahme-Situation auch sonst mit UK besprechen? Ob dem Vater die rechtliche Lage als von UK beschuldigter Verbringer klar war, wissen wir nicht, aber ein Verbringer gerät eben auch ganz schnell selbst unter Tatverdacht, abgesehen von der moralischen Seite. Ob der Vater auch über UKs Mord-Geständnis gesprochen hat, weiß niemand, vllt. ging das Gespräch länger, vllt. wurden Teile raus geschnitten, vllt. hatte er schon zwischen dem 2.7.2001 und 23.07.2001 seinen Sohn besucht oder mit ihm telefoniert.

M.E. gab es im Prinzip nur 2 zu erwartende Ergebnisse von diesem Gespräch, entweder bleibt UK bei seinem Vater als Verbringer oder er schwenkt auf XY um. Dass UK den Vater aber quasi unter Tränen anfleht ihm zu glauben, dass MS nicht nur der Verbringer, sondern auch Mittäter ist, das war nicht zu erwarten und wurde UK auch nicht in den Mund gelegt. Das Dumme daran: Die vehemente Erwähnung der Mittäterschaft des MS machte diesen als Verbringer noch unglaubwürdiger, als er es nach den abgeschlossenen Ermittlungen eh schon war, weil damit UKs ganze Aussage nach Märchen klang.

Auffällig ist, dass UK immer nur sich selbst und / oder MS namentlich als Täter / Mittäter ins Spiel brachte. Desweiteren blieb UK in allen dbzgl. Tat-Versionen offenbar bei derselben Tat-Ursache (sex. Missbrauch), einer ähnlichen Tat-Handlung (Ersticken) und dem unmittelbaren Tat-Auslöser (Schreien / Weglaufen des Opfers). Für einem geistig behinderten und angeblich passionierten Märchenerzähler ist das insgesamt (auch mit der Fenster-Schrei-Story und den 3 Verbringern) ziemlich mager ... zumal ihm vermutl. sogar dazu geraten wurde, möglichst viele Versionen zu erzählen, wie hier ab 01:30 zu hören: https://www.tvo.de/mediathek/video/fall-peggy-kulac-ex-anwalt-schwmmer-aeussert-sich-nach-zeugenaussage/

Nicht zu vergessen, dass MS 16 Jahre später tatsächlich die Verbringung gestanden hat, womit 1 Teil von UKs Beschuldigungen ggü. MS, die im Glauben von UK in einem Privatgespräch mit seinem Vater getätigt wurden, schon mal Wahrheit-Potential aufweist.

Eine unheilvolle Allianz zwischen UK und MS könnte demnach die Lösung im Fall Peggy sein. Beide haben nachweislich bzw. mit hochgradiger Wahrscheinlichkeit Straftaten im direkten Zusammenhang mit Peggy begangen (UK Vergewaltigung 3.5.2001, MS Verbringung 7.5.2001), dazwischen (04.05.2001) gab es offenbar einen Austausch bzgl. der 1. Straftat, worauf MS nicht mit einer Anzeige reagierte, sondern mit dem Wunsch, diese Straftat nachzumachen. MS musste wissen, dass Sex mit einer 9-Jährigen eine Straftat ist, egal wie freiwillig.

Die Täterfrage beschränkt sich inzwischen jedenfalls auf einen dieser beiden oder auf beide gemeinsam, wenn man das anhand der verfügbaren Infos objektiv beurteilt. Jedoch ist es nicht abwegig davon auszugehen, dass alle Straftatbestände verjährt sein könnten. Tat-Beteiligte können davon natürlich nicht ausgehen, aber sie können sich trotzdem mit guten Anwälten zusammen überlegen, endlich reinen Tisch zu machen!

Ach ja, UK und MS haben u.a. mit eingestandenen Straftaten an Peggy selbst dafür gesorgt, dass man sie permanent als Täter verdächtigt. Aber Leuten die weiterhin öffentlich Peggys Mum verdächtigen o.ä. sollte man spätestens beim aktuellen Stand im Fall Peggy das Maul mit Strafanzeigen stopfen! ... :)


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:18
@AVIOLI

In einem Gesetzestext zählt jedes Wort. Hier zählt „unbefugt“.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:19
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Das liegt alles im Auge des Betrachters....und für mich ist das wie an den Pranger stellen, wie im Mittelalter!
An den Pranger wurde jahrelang Peggy selbst gestellt, Peggys Mutter und Familie, UKs Missbrauchsopfer, andere Unschuldige, die von der BI "reingeritten" wurden. Es wurden Akten veröffentlicht, Passagen aus dem Kontext gerissen und verdreht, ungefragt ein Buch geschrieben. Dass die BI schon seit Jahren nichts anderes macht, als Menschen zu diskreditieren, mobben, deren Persönlichkeitsrechte mit Füssen zu treten und an den Pranger zu stellen, ist dir wohl noch nicht in den Sinn gekommen?


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:21
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Das liegt alles im Auge des Betrachters....und für mich ist das wie an den Pranger stellen, wie im Mittelalter
Dein Mitleid und Entrüsten sollte der Mutter Peggy's gelten, die seit Jahren an den Pranger gestellt wird und der man hemmungslos in der letzten BI Selbstbeweihräucherungsveranstaltung einen Mordauftrag zu Lasten ihrer Tochter unterstellte.
Und für all das gibt es nichtmal haltbare Indizien, sondern lediglich schlechte Phantasien!
Das ist nichtmal Mittelalter, sondern Steinzeit.
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Es wurde einmal fast ein junger Mann durch Selbstjustiz umgebracht, weil die Polizei den falschen verdächtigt hat.
Ein Wunder, dass Peggy's Mutter noch keinem tätlichen Angriff ausgesetzt war, nachdem, was die BI über sie verbreitet und gemessen an der Guruhörigkeit der Unterstützer.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:25
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:ich glaube so schlecht anwaltlich beraten wie jetzt war GR noch nie.
Auf der Kneipenkonferenz wurden Aufnahmen der Tatortbegehung -ebenfalls aus einem Ermittlungsverfahren- gezeigt

Der Stadtrat posaunte voller Inbrunst heraus das Ex-Kollegen des MS in der Fabrik herausfanden wann dieser krank geschrieben war (Stichwort „Datenschutz“)

@MrSpocks
Da bist Du wirklich extrem konservativ. Schau doch mal wie Peggys Mutter, oder die Mutter des vom Mißbrauch traumatisierten Florian durch die BI "abgefertigt" werden.
Das ist an den Pranger stellen und obendrein noch mit 💩 bewerfen.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:26
[
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Ein Wunder, dass Peggy's Mutter noch keinem tätlichen Angriff ausgesetzt war, nachdem, was die BI über sie verbreitet und gemessen an der Guruhörigkeit der Unterstützer.
Ach deshalb bekam sie Polizeischutz beim Wiederaufnahmeverfahren und man weiß nicht wo sie wohnt. Klar.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:28
@margaretha

was ich über das Henning Anwaltsgespann denke schreibe ich lieber nicht.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Du liebe Güte, die können doch nicht zaubern oder hellsehen. Natürlich sind sie u.a. auf Zeugenaussagen angewiesen und dürfen zu diesem Zweck Zeugen Bilder zeigen, Aufnahmen vorspielen und dergleichen. Was meinst du, was bei der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ passiert?
Du vergleichst wie so häufig Äpfel mit Birnen. Warum wohl werden Tonaufzeichnungen in XY vorgespielt? Weil dei Stimme identifiziert werden soll, aber vorliegend ist sie natürlich schon immer bekannt gewesen, die Identität steht außer Frage.

Die Verletzung von Dienstgeheimnissen ist durchaus eine strafbare Handlung. Es gab schon andere Fälle, da wurde gegen Ermittler solchen Verletzungen nachgegangen, soweit ich weiß z.B. im Fall Gräff. Aber da man meist denjenigen nicht ausmachen kann, verlaufen die meist im Sande. Vorliegend wird man sich letztendlich bzgl. des Vorspielens evtl. auf einen Erlaubnisirrtum berufen, also nicht um eine vorsätzliche Tat, man wird sehen.

Eien strafbare Handlung wird aber höchstwahrscheinlich schon vorliegen, die Weitergabe einer Telefonaufzeichnung an die Presse, dürfte eine solche sein. Hierdurch gelangt mögliches Täterwissen bzw. Wissen, das der Täter nutzen kann, an die Öffentlichkeit, was naturgemäß die Klärung eines Falles erschwert oder gar unmöglich macht. Ich denke, dass hier eine Straftat vorliegt, dürfte fast schon offensichtlich sein.

Krass ist es schon, Menschen Ausschnitte eines Telefongesprächs vorzuspielen. Was ist der Zweck?
Vielleicht sollte man das erstmal klären, bzw. die StA dazu sollte dazu mal Stellung nehmen. Das ist schon ohne Zweifel eine Persönlichkeitsverletzung und die kann nur berechtigt sein, wenn ganz triftige Gründe dafürsprechen und durch nicht andere weniger einschneidende Mittel ersetzt werden kann. Denn der Staat hat grundsätzlich Persönlichkeitsrechte nicht nur einzuhalten, sondern sie sogar zu schützen, das ist im Grundgesetz verankert. Wenn er die selber verletzt, muss er klar die berechtigten Gründe darlegen.

Vielleicht sollte man sich hier das mal fragen, warum do etwas notwendig war, ich sehe hierzu erstmal kein Grund.

Der Wahrheitsgehalt des Gesprächs ist durch nichts gesichert und passt nicht wirklich zu den Sachbeweisen. Peggy hatte Torf offenbar noch eingeatmet, das ist beispielsweise mit der nun bekannt gewordenen weiteren Kulac-Version nicht vereinbar, außerdem passen dazu nicht die fehlende Jacke und Hose. Man muss leider vermuten, dass Peggy kurz vor der Tötung missbraucht wurde.

Ich persönlich vermute auch, dass am Tatort die Fasern einer roten Decke gefunden wurde, auch das würde mit der Version nicht zusammenpassen. MS wird nicht ohne Grund gesagt haben, dass sie in einer roten Decke eingewickelt wurde.

Sachbeweise stützen eigentliche nicht diese nun bekannt gewordene neue Version von Kulacs Geschichte, eher im Gegenteil. Das einzige ist nur, das er in dieser Version behauptet, dass MS Peggy verbracht haben soll. Alles andere wird durch keinen einzigen Sachbeweis gestützt und die Verbringung durch MS kann Kulac so eingebaut haben, weil er sich an den Vaterschaftsausflug erinnert hatte und MS auch früher Tatverdächtiger war.

Es war für ihn nichts weiter als wieder eine neue Variante der Verbringung, mittlerweile – nach dem Vater – die dritte Version. Kulac war hier auch in äußerster Not, da er bewirkt hatte, dass sein Vater im Gefängnis saß, musste natürlich wieder eine neue Version her.

Auch wenn ich bisher die Aktionen der BI mehr als kritisch angesehen hatte, der Vorwurf ist aktuell vollkommen berechtigt und die StA wäre hier verpflichtet, die Gründe aufzuzeigen. Aber sie hüllt sich mal wieder in Schweigen.

Davon abgesehen, wundert es mich, warum diese Version nicht auch von Eckstein zusätzlich hergenommen wurde, um die verschiedensten Geständnisse aufzuzeigen. War sie damals noch unglaubwürdiger, als die im ersten Verfahren angenommene? Hätte aber durchaus weiter aufzeigen können, dass er nicht nur eine Version durchgängig behauptet hatte, wie es von Seiten der Justiz im ersten Verfahren behauptet wurde. Ich denke, die verschiedenen Versionen hätte man Kröber schon im ersten Verfahren geben müssen, denn andernfalls kann sich ein Gutachter in Wirklichkeit kein Bild machen. Wenn ein Gutachter nur gefilterte Informationen erhält, ist das Ergebnis kaum gesichert.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:32
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Ach deshalb bekam sie Polizeischutz beim Wiederaufnahmeverfahren und man weiß nicht wo sie wohnt. Klar.
Spar Dir Deinen Zynismus. Du wirfst etwas in den Raum und heulst, sobald man Dir mit Deinem eigenen Sätzen aufzeigt, wer wirklich Opfer in der causa ist.
Hatte U. K. Polizeuschutz im WA und weiss man nicht wo er wohnt?


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:33
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Nicht zu vergessen, dass MS 16 Jahre später tatsächlich die Verbringung gestanden hat, womit 1 Teil von UKs Beschuldigungen ggü. MS, die im Glauben von UK in einem Privatgespräch mit seinem Vater getätigt wurden, schon mal Wahrheit-Potential aufweist.
Teil 2 Tat-Ursache (sex. Missbrauch) wäre dann wohl auch, daß MS in seiner Vernehmung einräumte er hätte UK ggü zugegeben auch gerne "mehr" mit Peggy zu haben


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:38
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Spar Dir Deinen Zynismus. Du wirfst etwas in den Raum und heulst, sobald man Dir mit Deinem eigenen Sätzen aufzeigt, wer wirklich Opfer in der causa ist.
Ich sagte doch, dass Susi Opfer ist. Daher hatte sie Polizeischutz und es ist unbekannt wo sie wohnt. Deine Interpretation meiner Aussage ist falsch.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:45
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Die Verletzung von Dienstgeheimnissen ist durchaus eine strafbare Handlung.
Ja. Als Hobbyjurist kann dich ja mal mit § 353 b StGB befassen und auseinandernehmen, ob dieser Straftatbestand hier erfüllt ist.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:50
@Andante

Ist er nicht.
Um die Antwort zu geben. ;)


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:51
@MrSpocks
Du belegst jetzt bitte mal Deine Behauptung, Peggy's Mutter hätte beim WAV Polizeischutz gehabt! Langsam machst Du mich mit Deinen haltlosen Behauptungen und den Versuchen, Dich aus diesen wieder herauszuwinden, echt sauer.


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:54
@Lady16

Bin ich auch schon drauf gekommen ;-)


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:54
@Andante

Du schon. Aber @JosefK1914-2 sollte ja antworten und ich wollte das Ganze einfach mal abkürzen. Ganz unverschämt :D


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:57
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Die Verletzung von Dienstgeheimnissen ist durchaus eine strafbare Handlung. Es gab schon andere Fälle, da wurde gegen Ermittler solchen Verletzungen nachgegangen, soweit ich weiß z.B. im Fall Gräff.
Wie kann denn hier eine Verletzung des Dienstgeheimnisses vorliegen? Das müsste doch bedeuten, dass die Beamten auf eigene Faust losgezogen wären und ohne entsprechende Weisung ihrer Vorgesetzten den Lichtenbergern dieses Tonband vorsgespielt hätten. Sowas stand aber bisher nicht mal ansatzweise im Raum. Kannst du das näher erläutern?


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Peggy Knobloch

18.02.2019 um 18:59
der Vollständigkeit halber:
Der Unterstützerkreis von Ulvi K. hat gegen alle Ermittler der Sonderkommission "Peggy" Anzeige erstattet, weil sie Dienstgeheimnisse verraten haben sollen. Konkret geht es darum, dass sie eine alte Tonband-Aufnahme von einem Gespräch zwischen Ulvi und seinem Vater an Journalisten weitergegeben haben sollen. Das bestätigte die Betreuerin von Ulvi K., Gudrun Rödel, dem Bayerischen Rundfunk. Nun muss sich die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mit dem Strafantrag beschäftigen.


https://www.br.de/nachrichten/bayern/unterstuetzer-von-ulvi-k-erstatten-anzeige-gegen-soko-peggy,RIRQHUa (Archiv-Version vom 18.02.2019)



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