Andante schrieb:Du liebe Güte, die können doch nicht zaubern oder hellsehen. Natürlich sind sie u.a. auf Zeugenaussagen angewiesen und dürfen zu diesem Zweck Zeugen Bilder zeigen, Aufnahmen vorspielen und dergleichen. Was meinst du, was bei der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ passiert?
Du vergleichst wie so häufig Äpfel mit Birnen. Warum wohl werden Tonaufzeichnungen in XY vorgespielt? Weil dei Stimme identifiziert werden soll, aber vorliegend ist sie natürlich schon immer bekannt gewesen, die Identität steht außer Frage.
Die Verletzung von Dienstgeheimnissen ist durchaus eine strafbare Handlung. Es gab schon andere Fälle, da wurde gegen Ermittler solchen Verletzungen nachgegangen, soweit ich weiß z.B. im Fall Gräff. Aber da man meist denjenigen nicht ausmachen kann, verlaufen die meist im Sande. Vorliegend wird man sich letztendlich bzgl. des Vorspielens evtl. auf einen Erlaubnisirrtum berufen, also nicht um eine vorsätzliche Tat, man wird sehen.
Eien strafbare Handlung wird aber höchstwahrscheinlich schon vorliegen, die Weitergabe einer Telefonaufzeichnung an die Presse, dürfte eine solche sein. Hierdurch gelangt mögliches Täterwissen bzw. Wissen, das der Täter nutzen kann, an die Öffentlichkeit, was naturgemäß die Klärung eines Falles erschwert oder gar unmöglich macht. Ich denke, dass hier eine Straftat vorliegt, dürfte fast schon offensichtlich sein.
Krass ist es schon, Menschen Ausschnitte eines Telefongesprächs vorzuspielen. Was ist der Zweck?
Vielleicht sollte man das erstmal klären, bzw. die StA dazu sollte dazu mal Stellung nehmen. Das ist schon ohne Zweifel eine Persönlichkeitsverletzung und die kann nur berechtigt sein, wenn ganz triftige Gründe dafürsprechen und durch nicht andere weniger einschneidende Mittel ersetzt werden kann. Denn der Staat hat grundsätzlich Persönlichkeitsrechte nicht nur einzuhalten, sondern sie sogar zu schützen, das ist im Grundgesetz verankert. Wenn er die selber verletzt, muss er klar die berechtigten Gründe darlegen.
Vielleicht sollte man sich hier das mal fragen, warum do etwas notwendig war, ich sehe hierzu erstmal kein Grund.
Der Wahrheitsgehalt des Gesprächs ist durch nichts gesichert und passt nicht wirklich zu den Sachbeweisen. Peggy hatte Torf offenbar noch eingeatmet, das ist beispielsweise mit der nun bekannt gewordenen weiteren Kulac-Version nicht vereinbar, außerdem passen dazu nicht die fehlende Jacke und Hose. Man muss leider vermuten, dass Peggy kurz vor der Tötung missbraucht wurde.
Ich persönlich vermute auch, dass am Tatort die Fasern einer roten Decke gefunden wurde, auch das würde mit der Version nicht zusammenpassen. MS wird nicht ohne Grund gesagt haben, dass sie in einer roten Decke eingewickelt wurde.
Sachbeweise stützen eigentliche nicht diese nun bekannt gewordene neue Version von Kulacs Geschichte, eher im Gegenteil. Das einzige ist nur, das er in dieser Version behauptet, dass MS Peggy verbracht haben soll. Alles andere wird durch keinen einzigen Sachbeweis gestützt und die Verbringung durch MS kann Kulac so eingebaut haben, weil er sich an den Vaterschaftsausflug erinnert hatte und MS auch früher Tatverdächtiger war.
Es war für ihn nichts weiter als wieder eine neue Variante der Verbringung, mittlerweile – nach dem Vater – die dritte Version. Kulac war hier auch in äußerster Not, da er bewirkt hatte, dass sein Vater im Gefängnis saß, musste natürlich wieder eine neue Version her.
Auch wenn ich bisher die Aktionen der BI mehr als kritisch angesehen hatte, der Vorwurf ist aktuell vollkommen berechtigt und die StA wäre hier verpflichtet, die Gründe aufzuzeigen. Aber sie hüllt sich mal wieder in Schweigen.
Davon abgesehen, wundert es mich, warum diese Version nicht auch von Eckstein zusätzlich hergenommen wurde, um die verschiedensten Geständnisse aufzuzeigen. War sie damals noch unglaubwürdiger, als die im ersten Verfahren angenommene? Hätte aber durchaus weiter aufzeigen können, dass er nicht nur eine Version durchgängig behauptet hatte, wie es von Seiten der Justiz im ersten Verfahren behauptet wurde. Ich denke, die verschiedenen Versionen hätte man Kröber schon im ersten Verfahren geben müssen, denn andernfalls kann sich ein Gutachter in Wirklichkeit kein Bild machen. Wenn ein Gutachter nur gefilterte Informationen erhält, ist das Ergebnis kaum gesichert.