Peggy Knobloch
29.12.2018 um 22:33Sector7 schrieb:Ich sehe hier keine Ermittlung-Panne, sondern eher sowas, wie den letzten Schuss der StA, womit sie den einzigen Menschen, der die Tat noch aufklären könnte, unter Druck gesetzt haben. Vermutlich bleiben nach Rücknahme des Geständnisses (der verjährten Tat), welches man offenbar in Teilen widerlegen konnte und gegen MS verwenden wollte, keine weiteren Beweise / Indizien gegen MS übrig, die einen dringenden Tatverdacht rechtfertigen würden.Das sehe ich fast auch so.
Diese mögliche Entwicklung dürfte die StA vorausgesehen haben, aber vielleicht war es den Versuch halt dennoch wert.
Eine Ermittlungspanne ist es definitiv nicht. Ich gehe davon aus, dass nach den Funden am Ablageort alles getan wurde, um alte Akten abzugleichen, neue Erkenntnisse bei Durchsuchungen zu sammeln, ein Geständnis zu erwirken (was ich persönlich nach den Berichten für höchst dubios halte), aus den Erkenntnissen des Geständnisses weitere Befragungen durchzuführen, eine TKÜ bei allen relevanten durchzuführen.
Nur: Wenn ein Rechtsanwalt der StA öffentlich vorwirft, der Haftbefehl sei ein Konstrukt "Ansammlung von Mutmaßungen und Spekulationen". Die StA gleichsam darauf rechtfertigend eingeht, muss das schlimmste befürchtet werden.
Nach drei Monaten der Ermittlung hat es wohl keine Sachbeweise gegeben, die in den Haftbefehl eingingen. Nur dieses, inhaltlich schon immer zweifelhafte Geständnis, welches auf Druck und gegen alle Rechtsnorm gewonnen worden soll.
Die Chance, einen Verdächtigen zu überführen, bestand und es ist gut, dies so gemacht zu haben.
Jetzt ist allerdings auch die Zeit für Ausgleich gekommen, wenn sachlich nichts zu beanstanden ist.