@tracesIch wollte nochmal auf Deine Vermutung zurückkommen, sie ist nicht zutreffend:
traces schrieb:Dieser Unterschied in der Beurteilung ist aller Voraussicht nach nicht wegen irgendeines "Drucks" zustande gekommen, sondern weil Kröber im WAV nun ein Dokument zur Verfügung gestellt wurde, das im Fallakt des ersten Prozesses fehlte:
Die Tathergangshypothese^^
Es war jedenfalls
nicht die Tathergangshypothese, welche Kröber zum Umdenken brachte.
Vor dem Start des Verfahrens hörte man gerüchteweise, dass der Richter Kröber zu sich zitiert hatte. Soweit ich es noch in Erinnerung habe, wurde das auch gar nicht von offizieller Seite abgestritten. Auch erfuhr man damals gerüchteweise, dass Kröber nach wie vor trotz der Tathergangshypothese bei seiner ursprünglichen Ansicht geblieben war.
Interessant in diesem Zusammenhang hier ein Zitat Kröbers selbst aus der Verhandlung:
Es war Punkt 16.11 Uhr, als Kröber den vielleicht entscheidenden Satz des spektakulären Wiederaufnahmeverfahrens sagte: „Diese Denkmöglichkeit ist nicht mehr ausschließbar.“ Kröber erklärte, es sei eine, wenn auch geringe Möglichkeit, dass der Angeklagte die entscheidende Passage seines Geständnisses über die Tötung von Peggy durch ständiges Nachfragen bei den Vernehmungen „In seiner regen Fantasie entworfen“ haben kann. Kröber bezeichnete diese Korrektur seines Gutachtens als „Ergänzung“. Er betonte, dass es vor allem Vorhalte des Gerichts gewesen seien, die ihn dazu gebracht hätten, seine ursprüngliche Haltung – Kröber hatte das Kulac-Geständnis bislang stets als glaubwürdig bezeichnet – zu überdenken. Kröber sagte wörtlich: „Dass das Geständnis glaubhaft ist, ist für mich nach wie vor die schlüssigste Erklärung für seine Schilderungen. Meine Botschaft heute ist: Es gibt auch eine andere Erklärungsmöglichkeit.“
https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.gutachter-korrigiert-sich-ueberraschend-ulvi-kulac-kann-tat-in-der-fantasie-entworfen-haben-falsches-gestaendnis-moeglich.ef8bd3d0-0163-4412-ae7e-ff3744e38314.htmlDaher stimmte schon das Gerücht, er wollte ursprünglich - trotz der Hypothese - nicht sein Gutachten ändern. Offenbar nur zähneknirschend erkannte er dann andere Sichtweisen an.
Es war ja auch ungewöhnlich, dass Kröber anwesend sein musste, als die Ermittler befragt wurden und die Videos gezeigt wurden.
Man sollte hier auch bedenken, dass Richter geübt sind in Zeugenbefragungen und in der Regel die Zeichen erkennt, wann jemand die Unwahrheit erzählt. Richter haben hier deutlich mehr Routine, als ein Gutachter, das ist in Wirklichkeit im Gegensatz zu einem Psychiater ihr tägliches Brot.
Auch wenn hier die Beschreibung der angeblichen Tötung durch K nur in einem kleinen Ausschnitt vorliegt, kann man hier nicht von einer sichtbaren Erlebnisbasiertheit sprechen.
Vielmehr passt da genau Kröbers Bescheibung zu dieser Szene, die er für den Fall nennt, wenn Kulac ein "Lügengebilde" aufgebaut hat.
Er sagte auch in der Verhandlung:
Und ganz simpel ausgedrückt: Es sei bei den Vernehmungen angesichts seiner Minderbegabung für Ulvi Kulac immer einfacher gewesen, die Wahrheit zu sagen, anstatt sich in einem Lügengebilde zu verstricken, aus dem er nicht mehr herauskomme.
http://embed.scribblelive.com/Embed/v7.aspx?Id=509989Eigentlich ein trivialer Satz, der sicherlich nicht nur für Kulac zutrifft, sondern für die meisten Menschen, das ist gar keine Besonderheit Kulacs, die Wahrheit ist immer das einfachste. Davon so ein Buhei zu machen, ist schon seltsam und eigentlich etwas mager, aber egal. Das wird bei Kulac sicherlich durch die Behinderung nur noch eher sichtbar. Ich denke, den meisten Richtern wird dies klar sein, da wird Kröber ihnen nichts Neues gesagt haben und sie werden daran auch Falschaussagen meistens erkennen.
Wenn man sich die Tötungszene aber ansieht, so steht Kulac hinter dem Opfer und hält ihm Mund und Nase zu. Und dann sagt er, dass er den Mund und Nase zugehalten hat, bis die Augen zufielen. Schon da erkennt man etwas, was nicht stimmen kann. Darauf machen ihn die Ermittler umgehend aufmerksam. Prompt verstrickt er sich in die zweite, wo er sagt, er habe das Opfer umgedreht. Das passt aber genauso wenig. Leider lassen die Ermittler das auf sich beruhen. Hier sind aber genau dieses Element der Verstrickung zu erkennen, also dass das "Erlebnisbasiert" sein soll, ist nicht zu erkennen.
Abgesehen hatte irgendjemand hier vor kurzem gesagt, dass das Abwarten bis zum Schließen der Augen nicht ausreicht. Das Szenario, das Kulac da beschreibt, sieht man häufig in Filmen, hat aber mit der Realität kaum etwas zu tun.
Ich vermute, es ist unter andrem genau das, was der in der Befragung von Zeugen deutlich erfahrene Richter dem Gutachter Kröber vorhält, dass Kröber leicht erkennbare Verstrickungen einfach nicht erkannt hat.
Man kann also zusammenfassen, hätte Kröber schon im ersten Verfahren die Einsicht gezeigt, wäre das Gutachten schon im 1. Verfahren so ausgefallen, die Tathergangshypothese hat keine Rolle gespielt.