ZaphodB schrieb:Doch ich kenne das Schreiben. Dass jeder ein Recht auf einen Rechtsbeistand hat gehört zu den Grundlagen des Rechtsstaates. Ich verstehe das Problem immer noch nicht.
Vielleicht macht es durchaus Sinn bei einer Vernehmung auch mal abklären zu lassen ob man diese oder jene Frage überhaupt beantworten muss oder einen Zeugen dabei zu haben?
Niemand hatte je einen Einwand geäußert, dass sich die Eheleute K. einen Rechtsbeistand an die Seite holten.
Nichts spricht dagegen, dass sich die Eheleute anwaltschaftlich bei einer Vernehmung beraten lassen.
Was einen Zeugen bei einer Vernehmung anbelangt, das vermag ich nicht einzuordnen.
Stellen wir uns vor, Frau K. bekommt von der Staatsanwaltschaft eine Vorladung zu einem Gespräch bei der Polizei. Sie geht nicht hin. Und nun? Normalerweise würde so jemand von der Polizei abgeholt werden. Aber nun kommt der Trick der Anwältin, sie untersagt Polizei und Staatsanwalt den Zutritt zum Anwesen und jedwede Kontaktaufnahme. Damit kann sie erst mal die Sache hinziehen. Wenn nun die Eheleute schön brav zuhause bleiben, sind sie erst mal aus der Schusslinie, so der Gedanke. Pizza kann man sich ja liefern lassen
:D