Peggy Knobloch
12.08.2016 um 14:40@SCMP77
@Frau.N.Zimmer
Auch wenn ein Gericht feststellt, dass eine Täterschaft nicht ausreichend bewiesen werden kann, heißt das nicht automatisch, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen hat. Das heißt lediglich, dass nicht genügend Beweise vorliegen, um ihn verurteilen zu können. Sogar das Richtergremium kann dabei der Überzeugung sein, dass der Angeklagte der Täter war, aber dem Gremium sind nach den strafrechtlichen Bedingungen und nach der Gesetzgebung die Hände gebunden.
@Frau.N.Zimmer
Auch wenn ein Gericht feststellt, dass eine Täterschaft nicht ausreichend bewiesen werden kann, heißt das nicht automatisch, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen hat. Das heißt lediglich, dass nicht genügend Beweise vorliegen, um ihn verurteilen zu können. Sogar das Richtergremium kann dabei der Überzeugung sein, dass der Angeklagte der Täter war, aber dem Gremium sind nach den strafrechtlichen Bedingungen und nach der Gesetzgebung die Hände gebunden.