1. DASS Reid in seiner Methodik definitiv Anwendung in den Vernehmungen UKs fand, ist NICHT (!) erwiesen!
2. Es gibt einen Unterschied zwischen juristischer Unschuld und moralischer Unschuld - das sollte man in jedem Fall, der in dieser Rubrik diskutiert wird, auf dem Schirm behalten.
3.
LaDaya schrieb:Geistigminderbemittelter
zu sein, ist kein universelles Ausschlusskriterium der Fähigkeit zur Berechnung, zur Lüge, zu opportunem Verhalten oder der Fähigkeit, eine Straftat zu begehen.
Warum ich Punkt 3 anführe? Rechtsstaatlichkeit sowie polizeiliche Ermittlungsarbeit sollte sich immer an den Grundfesten unserer Werteübereinkunft orientieren - vor allem an einem besonderen Wert, nämlich: OHNE ANSEHEN der Person zu urteilen und zu ermitteln.
Das beinhaltet ebenfalls, keinen Zirkelschlüssen anheim zu fallen, die das "Ansehen" der Person in den Vordergrund rücken und anhand dieses "Ansehens" Ableitungen zu treffen. Denn die Folge wäre Subjektivität und selektive Beurteilung. Politischer Einfluss (sei es persönlich, als User hier, sei es als Bündnis, sei es als eigene Voreinstellung, sei es "von oben") ist innerhalb eines Kriminalfalls nicht nur hinderlich, sondern gefährlich, auch, was unser aller Begriff von Rechtsstaatlichkeit anbelangt. Das möchte ich an dieser Stelle zu bedenken geben.
Wer meine Beiträge kennt, weiß, dass ich mich in die Frage, wer es denn nun gewesen sein könnte, der Peggy umbrachte, nicht einmische. Aber ich halte es für bedenklich, Meinungen zu vertreten, denen es an Differenzierung oder Grundlage mangelt. Denn Rechtsstaatlichkeit wird von uns allen "gemacht" - auch und besonders durch unsere eigene Haltung zu Themen.