Peggy Knobloch
08.07.2016 um 22:26@emz
Da hat der @Waidmann recht.
Im Fall des Mordes war er schuldfähig, weil die Gutachter darin übereinstimmten, dass er trotz Geistiger Behinderung wissen musste, dass Töten nicht erlaubt ist.
Bei den Missbräuchen hingegen ist es mit der Behinderung schwierig, die Grenzen zwischen richtig und falsch einzuschätzen und ob ihm bewußt war, was seine Handlungen mit den Kindern machte, konnte nicht geklärt werden. Deshalb war er diesbezüglich nicht schuldfähig.
Da hat der @Waidmann recht.
Im Fall des Mordes war er schuldfähig, weil die Gutachter darin übereinstimmten, dass er trotz Geistiger Behinderung wissen musste, dass Töten nicht erlaubt ist.
Bei den Missbräuchen hingegen ist es mit der Behinderung schwierig, die Grenzen zwischen richtig und falsch einzuschätzen und ob ihm bewußt war, was seine Handlungen mit den Kindern machte, konnte nicht geklärt werden. Deshalb war er diesbezüglich nicht schuldfähig.