Peggy Knobloch
01.12.2015 um 18:56@DerGreif
Steuerfahndung bei meinem früheren Arbeitgeber, der Zoll hatte mich vorgeladen, ich müsse nichts sagen, womit ich mich belasten würde. Habe also alle Fragen schön brav beantwortet, hatte ja nichts Unrechtes getan, dachte ich, hatte nur auf Anweisung vom Chef gehandelt. Dann hat man mir den Sachverhalt aufgedröselt. Die haben mir zum Glück meine Unwissenheit abgenommen und nichts gegen mich unternommen.
DerGreif schrieb: Grundsätzlich ist es doch für den Zeugen zumindest rein juristisch betrachtet nicht problematisch, wenn er gegenüber einem Anwalt eine Aussage macht, auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist. Problematisch ist das doch nur, wenn er sich durch solch eine Aussage entweder selbst oder einen Angehörigen belastet. Und dann wäre bei mangelnder Aufklärung eine Verwertung der Aussage auch im Prozess nicht möglich.Da unterschätze mal nicht die Naivität deiner nichtjuristischen Mitbürger.
Steuerfahndung bei meinem früheren Arbeitgeber, der Zoll hatte mich vorgeladen, ich müsse nichts sagen, womit ich mich belasten würde. Habe also alle Fragen schön brav beantwortet, hatte ja nichts Unrechtes getan, dachte ich, hatte nur auf Anweisung vom Chef gehandelt. Dann hat man mir den Sachverhalt aufgedröselt. Die haben mir zum Glück meine Unwissenheit abgenommen und nichts gegen mich unternommen.