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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.11.2014 um 13:23
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich werde hier nicht weiter diskutieren, da es nicht bringt, reine zeitverschwendung. Warum warten wir hier nicht einfach weiter ab?
Sagen Sie das jetzt jedes mal wenn man Ihren seltsamen Ausführungen nicht widerspruchslos folgen kann?


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 13:29
Zitat von lawinelawine schrieb:hat sich seine Intelligenz plötzlich verändert? er wurde vom Mordvorwurf freigesprochen und plötzlich schnellt seine Urteilsfähigkeit in die Höhe?
Da haben Sie schlicht und einfach meine Beiträge nicht verstanden, ich habe das nie behauptet. Bei dem neuen Gutachten geht es um die möglichen zukünftigen Taten. Und da spielt es eben eine Rolle, wenn er vom Mordvorwurf - das schwerste der möglichen Verbrechen - freigesprochen wurde. Aus diesem Grunde wurde überhaupt ein Neues angefertigt.

Wenn dann der Richter behauptet, dass das neue Gutachten nicht viel besser ausgefallen wäre, wie das frühere, kann man letztendlich sich fragen, warum. Wenn nun das schwerste aller Verbrechen nicht mehr zur Grundlage genutzt werden kann, warum fällt es nicht deutlich besser aus? Meint der Gutachter vielleicht Herr Kulac hätte den Mord begangen? Dann wäre er für die Begutachtung nicht mehr geeignet.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 13:52
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich werde hier nicht weiter diskutieren, da es nicht bringt, reine zeitverschwendung.
Das waren jetzt 42 Minuten.

So gescheit werden Gutachter und Richter schon sein, dass sie den Mordvorwurf außen vor lassen. Da musst du dir keine Sorgen machen.

Was ist jetzt mit der Frage von @lawine um 12:45, warum kannst du sie nicht beantworten?


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 14:01
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Wenn dann der Richter behauptet, dass das neue Gutachten nicht viel besser ausgefallen wäre, wie das frühere, kann man letztendlich sich fragen, warum.
Hat ein Richter denn das behauptet? Wann? Wer?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Wenn nun das schwerste aller Verbrechen nicht mehr zur Grundlage genutzt werden kann, warum fällt es nicht deutlich besser aus? Meint der Gutachter vielleicht Herr Kulac hätte den Mord begangen? Dann wäre er für die Begutachtung nicht mehr geeignet.
Vielleicht meint der Gutachter auch einfach nur, dass weiterhin eine Gefahr sexueller Übergriffe besteht und/oder dass sein Umfeld nicht geeignet dazu ist, diese Gefahr zu bannen?
Warum muss immer ein böser Wille hinter einem Ergebnis stecken, das nicht passt? Warum wird dem Gutachter unterstellt, er würde den Mord als gegeben voraussetzen?
Der Gutachter wird sich seiner Aufgabe durchaus bewußt gewesen sein und den Freispruch zur Kenntnis genommen haben.

Ist es wirklich so undenkbar, dass Ulvi K. sich nicht im Griff hat wie schon 1996 - 2001 in Freiheit?


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 14:15
@JosefK1914
meine Fragen nach der plötzlichen Intelligenzsteigerung bezieht sich doch darauf, dass du fragst, ob er heute erkennen könnte, dass Kinder nicht missbraucht werden dürfen.

erst seit der Mordvorwurf entfallen ist, steht doch eine Entlassung aus der Psychiatrie überhaupt an, vorher wäre er in die JVA eingefahren, Dafür hat sich Rödel NICHT eingesetzt.

man kann aber meiner Meinung nach UK Intelligenzminderung nicht nach Belieben einsetzen.
so wirds derzeit gern gemacht:
begeht er Taten, kann er nichts dafür
soll er in Freiheit kommen, dann ist er plötzlich einsichts-und steuerungsfähig?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Wenn dann der Richter behauptet, dass das neue Gutachten nicht viel besser ausgefallen wäre, wie das frühere, kann man letztendlich sich fragen, warum. Wenn nun das schwerste aller Verbrechen nicht mehr zur Grundlage genutzt werden kann, warum fällt es nicht deutlich besser aus?
der Gutachter könnte meinen, dass die Intelligenzminderung mit all ihren Folgen von Dauer ist.
und gar nicht abhängig davon ist, welches Delikt ihm zur Last gelegt wird/wurde

das würde bedeuten, dass er objektiver rangeht, als manche meinen.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 14:28
@JosefK1914
nochmal im Klartext: Rödel (als Betreuerin) hat, als das Mordurteil noch Bestand hatte, NIE darauf hingewirkt, dass UK aus der Psychiatrie entlassen wird. Da war seine Schuldunfähigkeit bez. der Sexualdelikte ein Schutzschild für UK.

Der Mordvorwurf fällt

jetzt will man erkannt haben, dass eine Unterbringung wegen der Sexualdelikte nur für 1-2 Jahre gerechtfertigt war.

wenn man Rödels jetzigen Gedankengang und die Argumentation "Unverhältnismäßig lang in der Psychiatrie" konsequent zu Ende denkt, hätte er seit 10-11 Jahren bereits als verurteilter Möder (der er war) in die JVA gehört

boah, dass muss ich erstmal verdauen :)


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 15:16
In der Tat, das muss man erst mal verdauen, @lawine, verdeutlicht aber einiges.

Es erklärt, warum Rödel wegen der Entlassung so gar nicht auf irgendeinen Therapieerfolg von U.K. abstellt. Das hatte ich vermisst. Aber wenn man immer schon davon ausgegangen ist, dass es sich um eher harmlose Spielchen handelte, die die Kinder heute nicht mehr weiter belasten, dann ist ja eigentlich nie was wirklich Schlimmes passiert.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 16:24
@traces

Vielen lieben Dank für Deine Mühe und Deine kompetenten Antworten :) Meine Welt ist nun wieder in Ordnung, nachdem ich schon fast vom Glauben abgefallen war.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 18:29
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Es ging hier um die Aussagen von @traces, dass der Therapieerfolg soweit nachweisbar sein muss, dass die Gefährlichkeit gegen Null geht.
Wenn du Bezug zu einer von mir getätigten Aussage nimmst und seitenweise Stellung dazu, dann erwarte ich, dass du diese Aussage wenigstens korrekt gelesen hast!
Zitat von tracestraces schrieb: es sei denn, es besteht eine dermaßen engmaschige soziale Kontrolle und Umgebungsfaktoren, die diese Gefährlichkeit gegen Null minimieren.
Gegen Null minimieren bezog sich dabei NICHT auf einen Therapieerfolg (der niemals gegen Null tendieren kann, es sei denn, dem Insassen werden Arme und Beine und sein Gemächt abgehackt^^). Ich bezog mich auf den Sozialfaktor! Und gegen Null tendieren meinte in diesem Falle, dass wenn von einer störungsbezogenen dauerhaften Gefährlichkeit ausgegangen werden muss (ganz einfach weil die Störung selbst nicht therapierbar sein könnte), für eine Entlassung der Sozialfaktor derart kontrollierend aufgestellt sein müsste, dass prognostisch davon ausgegangen werden kann, dass das Risiko einer Tatbegehung minimal ist. Und "minimal" oder "gegen Null tendierend" heißt nun mal nicht "ausgeschlossen". Daher verlangt auch die Gesetzgebung keinen "absoluten" Therapieerfolg. Ein Restrisiko besteht IMMER - egal, um welchen Fall es sich handelt. Das habe ich als bekannt vorausgesetzt, da ich davon ausgehe, dass der normale Menschenverstand bei jedem Teilnehmer hier intakt ist.

Nur als Beispiel:
Ein Mensch, der auf Grund einer psychiatrischen Erkrankung in seiner sexuellen Impulskontrolle dauerhaft gestört ist, kann auch in einer offenen Wohnform (Sozialfaktor) als Gefahr für die Öffentlichkeit eingeschätzt werden, z.B. wenn keine Kontrolle über sein Freizeitverhalten ausgeübt wird, lediglich An- und Abmeldung an der Einrichtung erfolgen muss, die Einrichtung keinerlei tagesstrukturierende Kontrolle ausübt und dies auch durch keine weiteren Sozialkomponenten getan wird (Familie, Betreuer etc.).


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 18:39
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Sie vereinfachen das Problem. Sie beziehen sich nur auf den § 63 StGB, aber es gilt auch andere Grundsätze zu beachten. Sie vergessen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen. Darauf stützt sich letztendlich Frau Rödel. Das erkennt man auch aus anderen Äußerungen von ihr. Daher sollte man so etwas nicht als Schwachsinn bezeichnen.
Ich beziehe mich auf den §63, weil die Maßregel vom Gericht auf Grundlage dieses Paragraphen angeordnet wurde. Das ist nun mal Fakt. Was Frau Rödel vor sich hin schwurbelt, ist mir da ehrlich gesagt egal.
Du schießt dich, ähnlich wie sie, auf eine Geringfügigkeit seiner Straftaten ein.

Hast du eventuell mal in Betracht gezogen, dass er nicht seit Jahren einsitzt, weil man das Verhältnismäßigkeitsprinzip einfach mal geflissentlich ignoriert hat, sondern weil seine Grundstörung der ausschlaggebende Faktor sein könnte, dass derlei Straftaten immer wieder von ihm zu erwarten sein könnten?

Das hat sogar eine Bezeichnung: "präventiver Verwahrvollzug".


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 18:42
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Abwägen müssen es dann letztendlich Richter, aber man darf eben nicht von vornherein behaupten, dass die Ansicht von Frau Rödel falsch ist.
Ich habe die Äußerung von Frau Rödel nicht als
Zitat von jaskajaska schrieb:falsch
bezeichnet, sondern als
Zitat von tracestraces schrieb:Schwachsinn
. Das ist meine Meinung. Meine Meinung kann falsch sein, klar. Ändert trotzdem nix dran, dass ich diese platte Meinung zu ihrer Aussage habe. Kann natürlich jeder anders sehen.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 18:45
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Mit der Ansicht von @traces würde man niemals einen Täter aus der Psychtrie entlassen dürfen, was letztendlich mit dem GG nicht vereinbar wäre.
Beziehst du dich auf meine Ansicht, dann lies sie wenigstens.

Und übrigens:

Dass eine Maßregel nach §63 zunächst unbefristet anberaumt ist, habe NICHT ICH mir ausgedacht. Beschwer dich beim Gesetzgeber. Und was hier mit dem GG vereinbar ist oder nicht, ist ja nun immer noch in Diskussion, z.B. bzgl. Sicherungsverwahrung^^.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 18:49
@traces
Ich habe die Äußerung von Frau Rödel nicht als

falsch

bezeichnet, sondern als

Schwachsinn
mit der dieser Meinung stehst du nicht allein da.
darüber hinaus gefällt mir das Motto der derzeitigen Kampagne der Rest-BI, nur wende ich es inzwischen gegen Rödel selbst: es reicht!


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 19:30
@JosefK1914

Anbei nochmal ein Auszug aus der Quelle von Vollbach (2005): "Der psychisch kranke Straftäter in seinen sozialen Bezügen", der die Problematik aufzeigt:

Dass die Dauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus insbesondere von der Diagnose abhängt und weniger von der Deliktschwere, ist insofern bedenklich, da das Bundesverfassungsgericht bereits 1985 entschieden hat, dass die Entscheidung über die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beherrscht ist und die Schwere der Anlasstat maßgeblich mit zu berücksichtigen ist. (S.179)

Und nun? Gehen wir mal davon aus, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz greifen könnte, da UK ja lediglich ein bissl gefummelt und onaniert habe. Als Kollateralschaden gibt's vielleicht 3 von 20 Kindern, die das psychisch nich so ganz verkraftet haben und ne Therapie brauchten. Okay, passiert halt. Jetzt gibt's vielleicht ne psychiatrische Diagnose, die erwarten lässt, dass er dieses Verhalten immer wieder zeigen wird, ganz egal, wie lang man ihm verhaltenstherapeutisch mit irgendwelchen Strategien kommt. Die Juristen unter euch korrigieren mich bitte, allerdings ist dieses Verhalten strafrechtlich relevant, da Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, richtig? Okay, also haben wir hier einen Menschen mit Grundrechten, psychiatrischer Erkrankung, daraus resultierender Gefahr für die Öffentlichkeit da strafrechtrelevantes Verhalten wiederholt gezeigt wird, der darin womöglich nicht therapierbar ist. Jut, bleibt ein sichernder Sozialfaktor zu berücksichtigen. Was ist in diesem Fall "sichernd"? Eine WG? Ein reglementiertes Heim (wo er ja eh grad ist^^), ein soziales Umfeld, das dessen Taten selbst bagatellisiert?

Einfach "rauslassen", weil die Verhältnismäßigkeit missachtet wurde, geht also scheinbar nicht. Würde Frau Rödel in ihren Äußerungen ein wenig mehr zum sichernden Sozialfaktor einfallen, als dass sie ja schon Kontakt zu einer WG aufgenommen habe und ein wenig mehr als die juristische Attacke aufs Gericht mit der Fahne der Verhältnismäßigkeit, dann überdenke ich gerne nochmal meine Meinung über ihr Gebaren.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 19:39
http://webapp.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Neuer-Anwalt-soll-Kulac-aus-Klinik-holen;art2388,3692087
Rödel hat mittlerweile ein privates Gutachten erstellen lassen, das zum Ergebnis gekommen sei, dass Kulac entlassen werden müsse.
Ich glaube, wir können davon ausgehen, dass dieses "private Gutachten" von Herrn Dr. Sponsel verfasst wurde.
Inwieweit ist denn ein Gericht verpflichtet, überhaupt einem privat erstellten Gutachten Beachtung zu schenken?
Da das Gutachten von einem Psychologen erstellt wurde, würde das Gericht dann gegebenenfalls die medizinischen Bereiche außen vor lassen und nur den psychologischen Bereich werten?


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 19:43
private Gutachten arbeiten im Kundenauftrag. Deswegen bestellt das Gericht zur Begutachtung unabhängige Gutachter.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 19:55
Bedeutet also, der Gutachter muss vom Gericht bestellt sein.
Dann wäre also das Geld für das Gutachten rausgeschmissen.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 20:03
so kann man das nicht sagen

BGH Urteil (Az.: IV ZR 57/08): Nach der Entscheidung des BGH muss der Richter ein dem gerichtlichen Gutachten entgegenstehendes Privatgutachten erkennbar verwerten. Das Gericht darf also ein - bereits vorliegendes oder anlässlich eines gerichtlichen Gutachtens erst während des Prozesses eingeholtes - Privatgutachten nicht als beweisrechtlich unbeachtlich abtun. Es reicht auch nicht, wenn das Gericht nur floskelhaft und ohne sich mit dem Privatgutachten näher auseinander zu setzen dem gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten deshalb mehr glaubt, weil dieser „sich in der Vergangenheit als fachkundig und kompetent" erwiesen hat. Vielmehr muss das Gericht, wenn es aufgrund der gegensätzlichen Feststellungen des „Privatgutachtens" Zweifel an dem gerichtlichen Gutachten hat, ggf. ein neues Gutachten einholen oder einen anderen gerichtlichen Sachverständigen bestellen (vgl. § 412 ZPO).
http://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-gericht-muss-auch-ein-sog-privatgutachten-verwerten_004676.html
(hier: Baurecht; ich übertrage ins Strafrecht)


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 20:19
@traces
Nett gesagt!
Zitat von tracestraces schrieb:als dass sie ja schon Kontakt zu einer WG aufgenommen habe
Dazu fällt mir auf, dass es aktuell 3 unterschiedliche Statements hierzu gibt:
- man hat Wohngruppen kontaktiert
- man hat einen Wohn- und Arbeitsplatz organisiert
- verschiedene Wohngruppen haben sich gemeldet und sind bereit, Ulvi K. aufzunehmen

Irgendwie ein wenig konfus, denn das sind ja insgesamt völlig unterschiedliche Aussagen.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 20:28
@jaska

...in der gleichen Art und Weise habe ich in der Schule immer reagiert, wenn der Lehrer mich fragte, ob ich meine Hausaufgaben gemacht habe^^ :D ("Ähh, ...ja klar... also ich meine....ich habe mich NATÜRLICH damit beschäftigt!...und ... naja, also ich hab das gedanklich gemacht....nix aufgeschrieben...und so...) *lol*


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