Peggy Knobloch
13.11.2014 um 09:35@JosefK1914
es ist mit dem GG vereinbar, dass die Dauer der Unterbringung in der forensischen Psychiatrie zeitlich nicht limitiert ist, sondern vom Therapiefortschritt abhängig gemacht wird. Deswegen finden in regelmäßigem Turnus Überprüfungen statt.
Da ist schlicht keine Grundlage für den Vorwurf der nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit vorhanden.
JosefK1914 schrieb:Diese Ansicht ist jedoch nicht mit dem GG vereinbar, das wollte ich nur verdeutlichen.so verkürzt dargestellt ist es falsch!
es ist mit dem GG vereinbar, dass die Dauer der Unterbringung in der forensischen Psychiatrie zeitlich nicht limitiert ist, sondern vom Therapiefortschritt abhängig gemacht wird. Deswegen finden in regelmäßigem Turnus Überprüfungen statt.
Da ist schlicht keine Grundlage für den Vorwurf der nicht gegebenen Verhältnismäßigkeit vorhanden.