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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

10.01.2015 um 02:18
@LivingElvis
Und Ulvi K. wurde diesbezüglich ja freigesprochen wegen Schuldunfähigkeit, richtig?

@traces
Danke.
Zitat von tracestraces schrieb:Die Fragestellung innerhalb einer Gefährlichkeitsbeurteilung richtet sich weniger darauf, WELCHE Straftaten zu erwarten sind, als vielmehr, OB zumindest die UK angelasteten Straftaten, für die er rechtskräftig verurteilt wurde, wieder zu erwarten sein könnten.
Ok, das ist einleuchtend.
Zitat von tracestraces schrieb:Dafür werden i.d.R. die Tatmerkmale dieser früheren Taten nochmals analysiert und die gegenwärtige Grundstörung diesbezüglich untersucht sowie etwaige sichernde Faktoren (soziale und personale Schutz- versus Risikofaktoren) aufeinander bezogen und abgewogen.
Das bedeutet, die Tatmerkmale der sexuellen Übergriffe vor 2004 inklusive der Vergewaltigung.
Zitat von tracestraces schrieb:Rein forensisch gedacht (ist meine private Meinung, die mangels umfassender Infos natürlich nicht zutreffen muss und rein spekulativ ist) erscheint es mir naheliegend, dass es wahrscheinlich zwei Faktoren gibt, dass für eine weitere Unterbringung in UKs Fall entschieden wurde:

1. es gibt organische (resp. störungsbezogene) Faktoren, die ein erneutes deviantes Verhalten erwarten lassen
2. die sichernden Faktoren, die diese organischen Faktoren soweit kontrollieren könnten, dass dieses Verhalten höchstwahrscheinlich vermieden wird, sind gegenwärtig als nicht ausreichend einzuschätzen.
Hier muss ich passen. Punkt 1 ist wohl dahingehend gemeint, dass die Krankheit trotz Therapie auch heute noch nicht so im Griff ist, dass keine Übergriffe mehr erwartet werden können. Würde für eine weitere Unterbringungsempfehlung ausreichen, dass noch mindere sexuelle Missbräuche (ohne Vergewaltigung) zu erwarten sind oder greift dann das Unverhältnismäßigkeitsargument? Im andern Fall, wenn tatsächlich die im Raum stehende Vergewaltigung Dreh- und Angelpunkt ist wäre das eine Möglichkeit.
Wobei die Richter 2004 sehr konkret von einer Vielzahl von Übergriffen sprachen, die sich kontinuierlich steigerten und in der Vergewaltigung endeten.

In Deiner Aufstellung fehlen die genannten Punkte wie Auffälligkeit in der Klinik, soziales Umfeld völlig. Spielt das nur ne untergeordnete Rolle?



@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Abgesehen davon haben die Richter in Deutschland nicht allein die Anträge der Parteien zu betrachten, sie müssen selber der Wahrheitsfindung durchführen und daher einiges von Amts wegen erheben.
Die Wahrheitsfindung ist doch beim WAV schon grandios gescheitert. Und da Vergewaltigungen ohne Opfer in der Regel nicht nachweisbar sind, was willste denn da noch finden?
Maximal wird das wieder ein "im Zweifel für den Angeklagten", wobei man dann wieder den damaligen Protagonisten vorschnell jegliche Kompetenz abspricht und die Entscheidung den heutigen Gedächtnislücken/-fehlern überlässt. Die Wahrheit bleibt auf der Strecke, wie @jerry142 das kürzlich so schön sagte.


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 02:30
@jaska
Zitat von jaskajaska schrieb:Würde für eine weitere Unterbringungsempfehlung ausreichen, dass noch mindere sexuelle Missbräuche (ohne Vergewaltigung) zu erwarten sind oder greift dann das Unverhältnismäßigkeitsargument?
Der Aspekt der Verhältnismäßigkeit ist ein juristisch zu bewertender - nicht psychiatrisch zu bewertender. Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor.
Zitat von jaskajaska schrieb:In Deiner Aufstellung fehlen die genannten Punkte wie Auffälligkeit in der Klinik, soziales Umfeld völlig. Spielt das nur ne untergeordnete Rolle?
Der Aspekt des klinischen Eindrucks, des Verhaltens in der Klinik und der Therapiestand bzw. -erfolg ist in Punkt 1 inbegriffen (da dort auch bewertet wird, inwieweit die vorliegende Störungen überhaupt therapeutisch zugänglich ist). Der Faktor soziales Umfeld gehört zu den sichernden Faktoren (2).


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 02:34
@traces
Danke, danke, danke. Jetzt hab ichs verstanden.


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 02:36
Wieso @Themis?

:D


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 02:38
@LivingElvis
Weils schon spät ist und sie auch mit t anfängt und mit "is" aufhört und ganz oben steht? :D
Konnte es aber noch ändern, vielen Dank!


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 02:44
P.S.:

@jaska
@JosefK1914

Um es vielleicht nochmal deutlicher zu sagen:

Sowohl die behandelnden Ärzte als auch psychiatrische Sachverständige können ihrerseits eine gerichtliche Fragestellung stets nur der Form beantworten, ob sich die zu Grunde liegenden Straftaten wiederholen könnten, welche Aspekte dafür und welche dagegen sprechen.

Sie können und werden NIEMALS eine Empfehlung oder Einschätzung abgeben, die lautet, dass eine Unterbringung im juristischen Sinne erfolgen sollte, sondern wenn die Stellungnahme lautet: "eine weiterführende Unterbringung ist empfohlen", dann ist dies stets bezogen auf die psychiatrische Bewertung des devianten Verhaltens und dazugehöriger Aspekte.

Ob das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt ist, es sich mit der psychiatrischen Meinung deckt oder nicht, muss das Gericht entscheiden. Daher kann ich auch nichts zu den in Frage stehenden Straftatbeständen und deren Relevanz sagen oder ob diese im WAV hätten gewürdigt werden müssen, oder nicht. Diese beiden Dinge muss man gut auseinanderhalten.


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 02:45
@jaska

No prob. Ich hör auf jeden Namen ;)


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 09:04
Zitat von jaskajaska schrieb:Und Ulvi K. wurde diesbezüglich ja freigesprochen wegen Schuldunfähigkeit, richtig?
Es geht hier nicht um die Frage, ob schuldig oder nicht, sondern um die "Feststellung" der behaupteten Tat durch Herrn Kulac. Und diese hat dann auch Einfluss auf die Diagnose.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Darüberhinaus ist fraglich, ob die vorgebrachten WA-Gründe überhaupt eine WA im Falle der Vergewaltigung getragen hätten.
Die aktuell vorgebracht wurden, wohl kaum. Aber bei dem damalige WAV ging es letztendlich um die Frage der Glaubwürdigkeit der Aussagen von Herrn Kulac, welche durch die Tathypothese und den Strohmann neu zu stellen war. Und hier wäre die Behandlung der Frage der Vergewaltigung ebenfalls opportun gewesen, da sie letztendlich im gleichen Rahmen von Herrn Kulac behauptet wurde. Sie gehörte fast schon zum Geständnis des Mordes.

Bei einem WAV wird normalerweise alles auf den Prüfstand gestellt, denn wenn ein Teil fragwürdig wird, sind meist auch andere davon abhängig. Letztendlich sagt Kröbers Gutachten alles, man kann nicht mit ausreichender Sicherheit ausschließen, dass Herr Kulkac die Aussagen aus Erlebten zusammenstellt. Soweit ich weiß, gibt es für den Mord als auch für die Vergewaltigung keinerlei Indizien, welche ausreichend eindeutig auf Herrn Kulac deuten (hier gibt es mittlerweile auch noch andere Kandidaten). Man muss daher davon ausgehen, dass bei entsprechenden Anträgen von Seiten Eulers und wäre der Richter seiner Aufgabe nachgekommen, höchstwahrscheinlich auch mit der gleichen Begründung wie für den Mord ein Freispruch in der Frage der Vergewaltigung gegeben, denn in Deutschland heißt es immer noch "Im Zweifel für den Angeklagten".


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 09:32
@kleesucher

Könntest Du den Schriftverkehr Hörteis/ Saschenbrecker einstellen? Falls möglich auch die Antwort die Herr H. dem Anwalt gegeben hat? Ich finde Herr H. hat in seinem Antwortschreiben schon viel widerlegt was ihm vorgeworfen wurde.
Wäre schön wenn Du die Erlaubnis bekämst. :)


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 09:32
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:wie krank muss man eigentlich im Kopf sein, dass FRAU es normal findet, dass ein fetter, glatzköpfiger Mann von 23 Jahren vor 7-12 jährigen Kindern masturbiert, sie dazu bringt, sich ebenfalls auszuziehen und ihn anzufassen?
Was spielt denn dabei die Figur und die fehlenden Haare für eine Rolle? Lässt sich der Missbrauch durch einen schlanken behaarten Täter besser ertragen? Das Alter spielt hinsichtlich eines Missbrauchs wohl auch keine eher eine untergeordnete Rolle. Anbei hatte Hr. Kulac zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Missbräuche noch mehr Haartracht.

Bei der Zubilligung der Empörung über die Äußerungen von Fr. Rödel, solche Täterbilder braucht die Welt nicht!


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 10:38
Zitat von lawinelawine schrieb:Manche erwachsene Frau überkommt Angst u/o Ekel, wenn sich ein Exibitionist ihr zeigt.
Aber Frau Rödel ist ja Expertin in Sachen Psychologie- die von ihr befragten Kinder haben keine Störungen davon getragen.
Irgendwie habe ich da meine Zweifel an der Aussage von Frau Rödel, alle Kinder befragt zu haben mit dem Ergebnis, dass es sie ausnahmslos nicht belasten würde.
Frage mich schon, was diese Frau für sexuelle Vorlieben hat, wenn sie U.K.'s Onanieren vor anderen derartig abtut.


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 10:52
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Die aktuell vorgebracht wurden, wohl kaum. Aber bei dem damalige WAV ging es letztendlich um die Frage der Glaubwürdigkeit der Aussagen von Herrn Kulac, welche durch die Tathypothese und den Strohmann neu zu stellen war. Und hier wäre die Behandlung der Frage der Vergewaltigung ebenfalls opportun gewesen, da sie letztendlich im gleichen Rahmen von Herrn Kulac behauptet wurde. Sie gehörte fast schon zum Geständnis des Mordes.
Da hast Du nicht Unrecht.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Bei einem WAV wird normalerweise alles auf den Prüfstand gestellt, denn wenn ein Teil fragwürdig wird, sind meist auch andere davon abhängig.
Jaein. Du hast recht, dass das in diesem Fall eng miteinander verwoben ist, gleichwohl ist es Aufgabe des Verurteilten all jene Sachen, gegen die er sich wendet, auch vorzubringen. Alles weitere wird dann einfach nicht Gegenstand der neuerlichen Hauptverhandlung.

Folgte man Deiner Argumentation, so müssten auch alle anderen Missbrauchsfälle im Zuge des WA neu beleuchtet werden.


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 12:19
@Frau.N.Zimmer
So ...hier ist es !




Hoerteisdoku3Original anzeigen (0,2 MB)

hoerteisdoku4Original anzeigen (0,2 MB)

Hoerteisdoku5

KarlHeinzdoku1

Karlheinzdoku2



Mit Erlaubnis von Herr Hörteis !


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 12:23
@kleesucher

Vielen Dank! So kann man gut nachvollziehen was da laufen sollte. Weisst Du ob Herr Hörteis noch eine Reaktion auf seine Antwort bekam? Ist ja auch schon ne Weile her..


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 12:24
@Frau.N.Zimmer
Gerne, nein es gab keine weitere Reaktion mehr :)


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 16:37
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Weisst Du ob Herr Hörteis noch eine Reaktion auf seine Antwort bekam?
Was soll Herr Saschenbrecker da schon groß erwidern @Frau.N.Zimmer ?
Beim Durchlesen von Herrn Hörteis`Schriftstück dachte ich mir nur: Jawohl, sehr gut gekontert. Hat er echt gut geschrieben.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 16:45
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Jaein. Du hast recht, dass das in diesem Fall eng miteinander verwoben ist, gleichwohl ist es Aufgabe des Verurteilten all jene Sachen, gegen die er sich wendet, auch vorzubringen.
Das ist im Falle von Menschen mit einer geistgen Behinderung kaum zu erwarten, dass ihnen dieses Erfordernis ausreichend bewusst ist. Da wäre in einem Rechtsstaat eben Aufgabe des Gerichts hier letztendlich Offensichtliches zu berúcksichtigen und die geistige Behinderung zu kompensieren. . Klar rein formell mag die Entscheidung richtig sein, das Recht bleibt in solchen Spezialfällen aber auf der Strecke. Von einem Rechtstaat muss man mehr verlangen insbesondere wenn die Abhängigkeiten so auf der Hand gelegen haben.


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 17:10
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Was soll Herr Saschenbrecker da schon groß erwidern @Frau.N.Zimmer ?
Weiß ich doch nicht. Ein letztes Aufbäumen? Oder wie es unter zivilisierten Menschen üblich wäre eine Entschuldigung?
Ich wollte nur wissen wie der jetzige Stand der Dinge ist.


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 17:15
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich wollte nur wissen wie der jetzige Stand der Dinge ist.
Ich hab Dich schon verstanden :)
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Oder wie es unter zivilisierten Menschen üblich wäre eine Entschuldigung?
:D
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ein letztes Aufbäumen?
:D auch gut gesagt @Frau.N.Zimmer

Nun, ich denke, der Brief von Herrn Hörteis hat gesessen. Da wird jeder Widerspruch im Keim erstickt.

Gruß, Dumas


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 17:25
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Nun, ich denke, der Brief von Herrn Hörteis hat gesessen. Da wird jeder Widerspruch im Keim erstickt.
Denke ich auch so. Irgendwann findet eben jeder seinen Lehrmeister ;)

Dieser plumpe Versuch der Einschüchterung hat auch nichts anderes verdient.


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