emz schrieb:Bei U.K. hingegen geht es um einen Straftäter, dem das Gericht noch im Januar attestierte, dass er nach wie vor gefährlich ist, also 13 Jahre Therapie anscheinend erfolglos waren, und der nun, wenn es nach Saschenbrecker und G.R. geht, in einer offenen Einrichtung untergebracht werden soll.
Das LG Bayreuth kann ja auch falsch gelegen haben mit seiner Einschätzung... und die Verhältnismäßigkeit eben
nicht angemessen abgewogen haben. Zu diesem Schluss scheint das OLG Bamberg nun jedenfalls gekommen zu sein...
Es war auf alle Fälle sehr ungünstig, mit der aktuellen Prognosebeurteilung wiederum denselben Sachverständigen zu beauftragen, der schon 2010 nach Aktenlage ein Gutachten über U.K. erstellt hat, welcher damals noch als Mörder galt. Wäre dieser Gutachter jetzt, unmittelbar nach Ausräumung des Mordvorwurfs, plötzlich zu einer anderen Einschätzung gekommen als vor vier Jahren, wäre das eine Bestätigung dafür, dass U.K. eben gerade aufgrund dieser fehlerhaften Mordverurteilung so lange untergebracht war. So etwas lässt Polizei, StA, Gerichte und Sachverständige denkbar schlecht dastehen. Viel besser kommen dagegen alle weg, wenn man auch nach dem Freispruch an der negativen Bewertung fest hält. Dass der Gutachter also u.U. nicht ganz neutral sein könnte, konnte man sich doch denken. Das Gericht hat ihn aber trotzdem gewählt. Oder es hat ihn
gerade deshalb gewählt... weil man dort vielleicht auch einen allzu offensichtlichen präsentierten Kausalzusammenhang zwischen Freispruch und Entlassung aus der Psychiatrie als schädlich für das Ansehen der Justiz hielt.
Diesen Eindruck habe ich oft... dass es in der Rechtsprechung nicht selten eher um die Wahrung des Ansehens geht, als um tatsächliches Recht. Genau deshalb habe ich großen Respekt vor der Entscheidung des OLG Bamberg, das sich ganz unaufgeregt und sachlich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert, und die Rechte des Untergebrachten nicht als "minder wichtig" erachtet hat.