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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.03.2015 um 08:02
@Zfaktor

Ich weiss nicht wie Du darauf kommst, dass hier ein Monster erschaffen wurde?
Damals wurde bei der Gerichtsverhandlung die Öffenlichkeit, als es um die Missbräuche ging, mit der Begründung " Man wolle den Angeklagten NICHT dämonisieren" ausgeschlossen. Also, mir sagt das was.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 08:47
Zitat von jaskajaska schrieb:Im vorliegenden Fall müssten für einen solchen Antrag also völlig neue Sachverhalte hinsichtlich der Missbräuche auftauchen wie zum Beispiel ein damaliges Kind, das zugibt, damals gelogen zu haben oder ein Gutachten, das gefälscht war etc.... Und: hier würde formal gegen einen erfolgten FREISPRUCH vorgegangen werden. Juristisch sicher ein seltenes Unterfangen, das ich nur von Mollath kenne, der das ja auch gerade anstrebt.
Das ist so nicht ganz richtg. Vorliegend steht die psychatrische Unterbringung nunmal im Tenor des ursprünglichen Urteils. Und gegen diese angeordnete Verwahrung kann man natürlich Wiederaufnahme beantragen.

Das hat mit dem aktuellen Versuch Mollaths die Revision zu erreichen nicht im geringsten etwas zu tun. Mollath ist durch das neue Urteil nicht mehr beschwert, die ursprüngliche Unterbringung ist als unrechtmäßig festgestellt worden, ihm hätte man nie die Freiheit berauben dürfen. Mollath will aktuell noch erreichen, dass ein rechtlicher zu einem tatsächlichen Freispruch wird. In meinen Augen prinzipiell berechtigt, da ein rechtlicher Freispruch zwar keine direkten Folgen für denjenigen hat, aber letztendlich würde ein unberechtigter rechtliche Freispruch, der ein tatsächlicher Freispruch sein müsste, natürlich ein unberechtigter Angriff gegen das Persönlichkeitsrecht darstellen, was nunmal grundrechtlich verboten wäre. Ob Herrn Mollath diesen tatsächlicher Freispruch in der Revision erreicht, wird man sehen.

Die jetzige Situation von Herrn Kulac wäre mit dem Fall Mollath vor der Wiederaufnahme vergleichbar.

Bzgl. der Abschätzung, dass der Wiederaufnahmeantrag zum jetzzigen Zeitpunkt kaum eine Aussicht auf Erfolg hat, gebe ich Ihnen natürlich recht.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 10:50
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Vorliegend steht die psychatrische Unterbringung nunmal im Tenor des ursprünglichen Urteils. Und gegen diese angeordnete Verwahrung kann man natürlich Wiederaufnahme beantragen.
Ok, was genau bedeutet "liegt im Tenor des Urteils"?

Fakt ist doch, dass Ulvi K. 2004 bzgl. des festgestellten Sexuellen Missbrauches nur wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde.
Genau hiess das wohl:

Beitrag von hawo (Seite 64)
"Nachdem die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten insoweit nicht ausschließbar vollständig aufgehoben war, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass er bei Begehung dieser Taten ohne Schuld im Sinne des §20 StGB gehandelt hat. Der Angeklagte Ulvi Kulac ist daher mangels Schuldfähigkeit insoweit freizusprechen."
Bei Mollath war das bzgl. der gefährlichen Körperverletzung so begründet:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Urteil-schriftlich.pdf
cc.) mögliche Aufhebung der Steuerungsfähigkeit bei Begehung der Tat Die Kammer teilt ferner aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme die Einschätzung des Sachverständigen, dass zudem nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich eine solche wahnhafte Störung im Tatgeschehen vom 12.08.2001 tatsächlich konkret dergestalt auswirkte, dass der Angeklagte als Folge einer psychischen Störung bei Tatbegehung unfähig war, nach der Einsicht vom Unrecht der Tat zu handeln und sein Verhalten zu steuern.
Dieselbe Begründung. Beide erhielten einen Freispruch deswegen. Beide wollen gegen diesen Freispruch vorgehen.
Hierin sehe ich Parallelen.
Unterschiede gibts natürlich im Strafmaß. Und ja, Mollath will eine Revision erreichen, K. bzw. seine Betreuerin eine Wiederaufnahme.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb: In meinen Augen prinzipiell berechtigt, da ein rechtlicher Freispruch zwar keine direkten Folgen für denjenigen hat, aber letztendlich würde ein unberechtigter rechtliche Freispruch, der ein tatsächlicher Freispruch sein müsste, natürlich ein unberechtigter Angriff gegen das Persönlichkeitsrecht darstellen, was nunmal grundrechtlich verboten wäre.
:D :D


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 13:03
@jaska

Sie sollten sich nicht irgendwelche Schnippsel aus der Urteilsbegründung herausgreifen.

Die entscheidenden Unterschiede sind, dass im Falle von Herrn Mollath kein Eingriff in die Freiheit mehr erfolgen kann, im Fall von Herrn Kullac im Urteilstenor eine psychatrische Unterbringung jedoch angeordnet wurde.

Das ist ein fundamentaler Unterschied. Im einem Fall (Kulac) bedeutet das Freiheitsentzug im anderen Fall (Mollath) "nur" noch einen Angriff gegen das Persönlichkeitsrecht. Ob letzterer zulässig ist oder nicht, wird man sehen. Ich glaube der Unterschied sollten auch für Sie offensichtlich sein.

Hier ist wie gesagt der Urteilstenor maßgebend, sprich welche effektiven Folgen das Urteil für denjenigen hat.

Wie gesagt, der jetzige Kulac-Fall nur mit dem Mollath-Fall vor dessen Wiederaufnahme vergleichbar. Auch damals wurde Herr Mollath freigesprochen, gleichzeitig jedoch die Unterbringung in der forensischen Klinik angeordnet.
Zitat von jaskajaska schrieb:Unterschiede gibts natürlich im Strafmaß.
Nein, keiner von Beiden wurde bestraft bzw. im Fall Kulac ist der Mordvorwurf nicht mehr existent.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 17:18
@JosefK1914
Wenn Du als ausgewiesener Rechtsexperte sagst...



Gestern gabs wohl ne kleine Freudenfeier anlässlich der guten Nachricht und schreiben hat er nun auch gelernt seit Weihnachten :)
p1110631Original anzeigen (0,9 MB)


Viel mehr Bilder gibts hier:
http://behoerdenstress13.com/2015/03/22/fotogalerie-kleine-feier-am-21-03-2015-in-bayreuth-anlasslich-der-freilassung-von-ulvi-kulac-zum-31-07-2015-aus-der-forensik-in-bayreuth/ (Archiv-Version vom 30.05.2015)


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 18:19
Beitrag von JosefK1914 (Seite 2.610)

Natürlich wurde das Gutachten nicht "weggewischt". Wie wir hier auch schon im November diskutiert hatten, muss abgewogen werden, auch wenn das nur wenige hier wahr haben wollten.

Diskussion: Peggy Knobloch (Beitrag von JosefK1914)

Auf der einen Seite besteht ein Schutzbedürfnis der Bevölkerung, auf der anderen der Freiheitsanspruch. Und man darf nie vergessen, ein Gutachten kann die Zukunft nicht vorhersagen und daher ist der vorbeugende Entzug der Freiheit nur unter strengen Auflagen in Rechtsstaaten zulässig. Die steigende mittlere Unterbringungszeit in den forensischen Kliniken hat jedoch gezeigt, dass eben hier die Sache langsam beginnt aus dem Ruder zu laufen und dem muss gegengesteuert werden. Bei einigen Gerichten ist diese Notwendigkeit der Veränderung wohl angekommen, bei anderen nicht.
Da stimme ich dir absolut zu!

Aus meiner Sicht ist die Entscheidung des OLG Bamberg bemerkenswert klug und vernünftig. Sie bestätigt vollauf mein eigenes Rechtsverständnis. Glücklicherweise geht die in diesem Thread desöfteren geäußerte unreflektierte Für-immer-wegsperren-Gesinnung eben nicht mit den Grundsätzen der deutschen Rechtsprechung konform; sondern das Recht auf Freiheit hat, ebenso wie das Recht der Gesellschaft auf Sicherheit, als ein wichtiges, fundamentales Gut zu gelten, das nicht per se weniger schützenswert wäre. Und das ist gut so.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 18:48
@Erdmännchen
Ich wüsste jetzt nicht, wo ich "in diesem Thread desöfteren" etwas von einer "Für-immer-wegsperren-Gesinnung" gelesen hätte.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 18:48
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Und das ist gut so.
Ob diese Entscheidung gut war, wird die Zukunft zeigen. Auch das OLG hat keine Hellseher beschäftigt.
Und ich schäme mich nicht zu sagen: Im Zweifel für etwaige Opfer, wenn auch nur ein Hauch einer Gefahr zu sehen ist. Leider haben Opfer keine Lobby.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 18:51
@emz

Genau! Von " für immer " hat habe ich hier auch noch nie gelesen. So lange Gefahr von ihm ausgeht - das war die Aussage.
Und ob noch Gefahr von ihm ausgeht, spielt jetzt keine Rolle mehr. Man spielt munter Lotto!


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 18:56
@VomWinde

Danke für die Info! Gut, wenn XY den Fall bringt.Gerade in letzter Zeit gab es ja einige Erfolge bei lang zurückliegenden Verbrechen. Vllt. redet jetzt doch noch ein Mitwisser.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 19:00
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Und ich schäme mich nicht zu sagen: Im Zweifel für etwaige Opfer, wenn auch nur ein Hauch einer Gefahr zu sehen ist.
Und genau das ist mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar. Ein "Hauch", ja geht ein Hauch der Gefahr nicht von jedem aus? Vielleicht vergesse ich mich irgendwann mal selber und füge jemandem schweren Schaden zu. Ausschließen kann ich das eben nicht, auch von mir geht ein "Hauch" von Gefahr aus, also müsste ich auch weggeperrt werden.

Natürlich ist das überspitzt formuliert, aber hier müssen eben Abwägungen stattfinden und die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, sonst ist ein Rechtsstaat am Ende.

Und ich glaube im Fall von Herrn Kulac geht hier bzgl. Missbrauch an Kindern weniger Gefahr aus. Das hat im alten Umfeld so funktioniert, das wird so kaum mehr möglich sein, selbst @jaska hatte mir bzgl. dieser Einschätzung vor ein paar Wochen recht gegeben (jedenfalls hatte ich seine Bemerkung damals so verstanden). Herr Kulac wird hier auch lange Zeit unter spezieller Beobachtung sein, wenn es nicht funktioniert, wird er eben wieder in die Klinik müssen.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 19:05
@JosefK1914

Nein, ein Hauch mag von jedem ausgehen ABER nicht JEDER hat diesen Hauch schon über 20 Mal verbreitet. Und wenn Du wirklich Gewaltfantasien in Dir trägst, solltest Du Dir Hilfe holen, sonst müsste man Dich wegsperren.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 19:09
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb: Das hat im alten Umfeld so funktioniert, das wird so kaum mehr möglich sein, ...
Warum nicht? Was unterscheidet das alte vom neuen Umfeld (in der Definition von Saschenbrecker)?


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 19:30
Zitat von emzemz schrieb:Warum nicht? Was unterscheidet das alte vom neuen Umfeld (in der Definition von Saschenbrecker)?
Herr Kulac wird kaum eine eigene Wohnung besitzen. Außerdem ist das Umfeld ausreichend informiert. Und wenn etwas passiert, wir hier relativ schnell wieder entsprechende Maßnahmen getroffen.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Nein, ein Hauch mag von jedem ausgehen ABER nicht JEDER hat diesen Hauch schon über 20 Mal verbreitet.
Das wir ihm eben auch kaum mehr gelinge, weil das Umfeld ein vollkommen anderes sein wird.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 19:53
@JosefK1914
U.K. war schon seinerzeit bei seinen Spielchen nicht ausschließlich auf seine Wohnung festgelegt. ´
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Außerdem ist das Umfeld ausreichend informiert.
Ich dachte, es ist noch gar nicht entschieden, wo U.K. untergebracht wird und jetzt lese ich, dass sein Umfeld ausreichend informiert ist? Das kann ich so nicht glauben.

Damit möchte ich auch bezweifeln, dass jetzt schon gesagt werden kann, dass sein künftiges Umfeld anders sein wird.


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 19:55
@JosefK1914
Wie stellst Du Dir denn seine Übergriffe vor? In welcher Umgebung und an welchen Menschen?
Wie will man die Gefahr neuer Übergriffe minimieren?


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 20:40
Was ich noch bezüglich der Einrichtung anfügen möchte, die Saschenbrecker für U.K. anstrebt, wie er es in der Pressekonferenz anlässlich der Anhörung darlegt:
... künftig wieder ein Leben in Freiheit führen zu können. Das wird nicht in dem Sinne sein, dass er sofort eine eigene Wohnung beziehen wird, aber eine beschützte, offen geführte Einrichtung Ziel sein kann und damit wird Herr Kulac dann auch zufrieden sein ...



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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 20:54
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Was unterscheidet das alte vom neuen Umfeld (in der Definition von Saschenbrecker)?
Unterschiede sind:
*UK hat eine gerichtlich bestellte Betreuerin
*er steht für 5 (fünf) Jahre unter Aufsicht eines Bewährungshelfers
*vermutlich wird er Bewährungsauflagen bekommen
*sein "Zuhause" wird wohl auf absehbare Zeit eine betreute Wohneinrichtung sein
*er wird HOFFENTLICH einer geregelten Arbeit nachgehen
*er kommt nicht in das elterliche Wohnumfeld bzw Lichtenberg zurück (die dortige verhamlosende und alles entschuldigende Haltung ist hinreichend bekannt und wäre schädlich)
*Gartenfeste mit Frau Rödel statt Zechtouren in den Kneipen der umliegenden Ortschaften


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Peggy Knobloch

22.03.2015 um 21:00
Zitat von emzemz schrieb:U.K. war schon seinerzeit bei seinen Spielchen nicht ausschließlich auf seine Wohnung festgelegt. ´
Ich habe geschrieben, dass das Umfeld auch ausreichend informiert sein wird.

Missbrauch spielt sich hauptsächlich im Verwandten- und Bekanntenkreisen eines Täters ab. Hier funktioniert das, weil die Kinder diesen Personen erstmal zu sehr vertrauen. Dies war so im ursprünglichen Umfeld der Fall. Diese Voraussetzung ist jetzt jedoch nicht mehr gegeben, auch die Kinder werden ausreichend gewarnt sein.

Allein aus diesem Grund wird die Wahrschenlichkeit geringer sein als früher. Und das wird auch entsprechend das Gericht so abgeschätzt haben.

@lawine hat hier dann noch weitere erhebliche Unterschiede aufgezeigt, daher wird das Restrisiko eben ausreichend gering sein.

Weitere Diskussion hierüber halte ich nicht mehr für sinnvoll. Ein Restrisiko besteht natürlich immer und damit hat man eben zu leben.

Hier mit ruhiger Hand ohne Panik die möglichst richtigen Enttscheidungen zu treffen ist Aufgabe der Gerichte. Natürlich können die auch mal daneben liegen, das liegt in der Natur der Sache. Und wie die Statistik in Deutschland beweist, ist Deutschland eins der Länder mit der geringsten Kriminalitätsrate. Das zeigt allein, dass diese Entscheidungen der Gerichte bisher nicht ganz verkehrt waren.

Natürlich ist es ein gefundenes Fressen für die Presse, die dann ein Fall aufbauschen, bei dem die Entscheidung sich als falsch herausgestellt hat. Solche Einzefälle sind dann letztendlich aber statistisch nicht aussagekräftig.


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