emz schrieb:U.K. war schon seinerzeit bei seinen Spielchen nicht ausschließlich auf seine Wohnung festgelegt. ´
Ich habe geschrieben, dass das Umfeld auch ausreichend informiert sein wird.
Missbrauch spielt sich hauptsächlich im Verwandten- und Bekanntenkreisen eines Täters ab. Hier funktioniert das, weil die Kinder diesen Personen erstmal zu sehr vertrauen. Dies war so im ursprünglichen Umfeld der Fall. Diese Voraussetzung ist jetzt jedoch nicht mehr gegeben, auch die Kinder werden ausreichend gewarnt sein.
Allein aus diesem Grund wird die Wahrschenlichkeit geringer sein als früher. Und das wird auch entsprechend das Gericht so abgeschätzt haben.
@lawine hat hier dann noch weitere erhebliche Unterschiede aufgezeigt, daher wird das Restrisiko eben ausreichend gering sein.
Weitere Diskussion hierüber halte ich nicht mehr für sinnvoll. Ein Restrisiko besteht natürlich immer und damit hat man eben zu leben.
Hier mit ruhiger Hand ohne Panik die möglichst richtigen Enttscheidungen zu treffen ist Aufgabe der Gerichte. Natürlich können die auch mal daneben liegen, das liegt in der Natur der Sache. Und wie die Statistik in Deutschland beweist, ist Deutschland eins der Länder mit der geringsten Kriminalitätsrate. Das zeigt allein, dass diese Entscheidungen der Gerichte bisher nicht ganz verkehrt waren.
Natürlich ist es ein gefundenes Fressen für die Presse, die dann ein Fall aufbauschen, bei dem die Entscheidung sich als falsch herausgestellt hat. Solche Einzefälle sind dann letztendlich aber statistisch nicht aussagekräftig.