Peggy Knobloch
20.03.2015 um 07:34Mao1974 schrieb: Für mich ist es einfach nicht nachvollziehbar, wie man innerhalb weniger Wochen zu diesen zwei völlig verschiedenen Entscheidungen kommen kann. Wie kommt man jetzt dazu, das Gutachten vom Januar wegzuwischen?Natürlich wurde das Gutachten nicht „weggewischt“. Wie wir hier auch schon im November diskutiert hatten, muss abgewogen werden, auch wenn das nur wenige hier wahr haben wollten.
Beitrag von JosefK1914 (Seite 2.467)
Auf der einen Seite besteht ein Schutzbedürfnis der Bevölkerung, auf der anderen der Freiheitsanspruch. Und man darf nie vergessen, ein Gutachten kann die Zukunft nicht vorhersagen und daher ist der vorbeugende Entzug der Freiheit nur unter strengen Auflagen in Rechtsstaaten zulässig. Die steigende mittlere Unterbringungszeit in den forensischen Kliniken hat jedoch gezeigt, dass eben hier die Sache langsam beginnt aus dem Ruder zu laufen und dem muss gegengesteuert werden. Bei einigen Gerichten ist diese Notwendigkeit der Veränderung wohl angekommen, bei anderen nicht.
Selbst das LG war wohl schon seiner Sache nicht mehr so sicher, jedenfalls hatte der Anwalt behauptet, dass das Gericht in der Verhandlung wohl gemeint hatte, dass man in ½ Jahr nochmal drüber sprechen könnte und es dann eine Entlassung wohl in Aussicht stellen wollte.
Wenn man nun die Entscheidung des OLGs ansieht und man diese Bemerkung des Richters des LG ernst nimmt, so klaffen diese Entscheidungen eigentlich nicht so stark auseinander, wie es den Anschein hat. Der Unterschied ist eben nur, dass die Entlassung nach diesem ½ Jahr nun gesichert ist.
Zum anderen schein es in Bayern wohl eine Unsitte zu geben, dass sich manche Gerichte an solche Entscheidungen nicht herantrauen und es dann dem OLG überlassen. Sicherlich nicht statistisch aussagekräftig, aber im Fall Mollath und Rupp war es bzgl. der Wiederaufnahmeanträge ähnlich. Im Fall Rupp war die Ablehnung geradezu grotesk und hatte mit Recht und Gerechtigkeit nicht die Spur etwas zu tun.
Mao1974 schrieb: Insofern kann man nur sagen, daß gerade die Verfolgung dieses Falles am Rechtsstaat zweifeln lässt. Nicht wegen des ursprünglich herbeigeredeten "Skandals", sondern wegen diesem unsäglichen Herumgeeiere. So geht es mir zumindest.In diesem Fall kann nicht mehr festgestellt werden, ob die beiden Gerichte letztendlich zur gleichen Entscheidung gekommen wären. Hätte das LG seiner Ankündigung dem Anwalt gegenüber wahr gemacht, gäbe es effektiv doch keine unterschiedlichen Entscheidungen. Ob dieser Fall eingetreten wäre, kann man nun natürlich nicht mehr ermitteln.
Es gibt eben im Recht nicht DIE richtige Entscheidung. Es gibt einen Ermessensspielraum und bei Grenzfällen gibt es dann eben auch unterschiedliche Entscheidungen in der gleichen Sache. Das allein sollte einen am Rechtsstaat nicht zweifeln lassen, das gehört zum normalen Leben und ist auch in anderen Berufen nichts Außergewöhnliches.