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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.02.2015 um 09:52
@Senseless999
Zitat von Senseless999Senseless999 schrieb:Der U hat ja erst gestanden, und auch wiederrufen, man konnte ihm also weder die Schuld noch die Nichtschuld nachweisen, aber ich denke man hat sich dadurch auf ihn eingeschossen das er derTtäter ist, war und somit die Ermittlungen dementsprechend anders verlaufen wären.
Nein. Er war lange Zeit - trotz sehr frühen Geständnisses des Missbrauchs an Peggy - eben gerade NICHT tatverdächtig, was den Mord angeht. Man traute ihm das nicht zu. So liefen fast 1 Jahr lang die intensiven Ermittlungen nach einem anderen Täter. Insofern könnte man Dein Argument auch umdrehen und sagen, wenn man ihn anfangs ernster genommen hätte, hätte man vielleicht auch was nachweisen können. Aber das tun wir natürlich nicht...
Zitat von Senseless999Senseless999 schrieb:Ich rede von beidem. Jetzt meine Frage was genau ist jetzt von den zahlreichen Aussagen vom Tätern und von den Opfern genau bewiesen worden, was?
Die Aussagen der Opfer und die Aussagen von Ulvi K. liessen sich was Anzahl, Ablauf, Orte, ungefährer Zeitraum und Muster betrifft allesamt in Einklang bringen.
Mal eine Gegenfrage: wie stellst Du Dir vor, dass sexuelle Missbräuche bewiesen werden können?
Zitat von Senseless999Senseless999 schrieb:Wo ist Peggy?
Willst Du auf die "kein Mord ohne Leiche"-Schiene?
Zitat von Senseless999Senseless999 schrieb:Von wem wurde Sie nun alles wirklich belästigt?
Von Ulvi K. regelmäßig und im Fall von Holger E. war mindestens der Anfang zum Missbrauch gemacht.
Zitat von Senseless999Senseless999 schrieb:Wenn eine Belästigung nachgewiesen wurde, wer wurde oder welchen Tätern wurde diese nachgewiesen, wie wurden sie dann zur Rechenschaft gezogen.
Bisher wurde nur der Missbrauch durch Ulvi K. gerichtlich festgestellt und u.a. deshalb ist dieser seither in der Forensik untergebracht (trotz Freispruch wegen Schuldunfähigkeit in Sachen Sexuelle Missbräuche).
Zitat von Senseless999Senseless999 schrieb:Deswegen: Täterschaft muss nachgewiesen werden und wenn sie nachgewiesen wurde in einem Fall von Missbrauch oder auch Mord muss der Täter in Verwahrung genommen werden und zukünftige Opfer geschützt werden, ob ein Täter nun schuldfähig oder nicht schuldfähig ist, ist für mich ohne Belang,
Sehe ich auch so.
Zitat von Senseless999Senseless999 schrieb:ich weiss nicht welcher Typ von Täter gefährlicher ist, einer der genau weiss, was er tut, oder einer der nicht mal versteht was er dem Opfer antut.
Dem Opfer wird es egal sein. Diese Unterschiede spielen in der Opferwahl, dem Modus Operandi und der späteren Schuldfrage eine Rolle sowie bei der Fähigkeit, die Taten aufzuarbeiten bzw. bei der Resozialisierung.


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 11:52
Was die Beschulung von geistig Behinderten anbelangt, kann ich nur davon sprechen, was ich durch eine sehr enge Freundin mitbekommen habe, die von Mitte der 70er bis Mitte der 90er Jahre in Nürnberg als Sonderschullehrerin tätig war. In diesen Zeitraum fällt auch die Schulzeit von U.K.

Sie betreute die Kinder in der SVE (Schulvorbereitende Einrichtung) und unterrichtete an der Sonderschule für geistig Behinderte. Bei den Sommerfesten habe ich ihre Schüler kennengelernt. Da gab es die mit Trisomie 21 (sogenannte Mongos ;) ), bei denen durchaus Lernerfolge zu erzielen sind, aber auch welche, die im Rollstuhl saßen, deren Kopf fixiert war, die nicht sprechen konnten. Aber alle wurden beschult, auch wenn das natürlich nicht immer von Erfolg gekrönt war. Man darf sich das natürlich auch nicht so vorstellen, dass da täglich sechs Schulstunden am Stück abgearbeitet wurden. Die Heilpädagogischen Unterrichtshilfen arbeiteten unter Anleitung der Sonderschullehrer.

Ob es nun in Naila keinen Sonderschullehrer gab, sondern lediglich Tagesstätte und SVE, kann ich letztendlich nicht beurteilen. Mir erscheint es aber eher unwahrscheinlich. Zumal ja irgendjemand U.K. seine wenngleich rudimentären Schreibfähigkeiten beigebracht haben muss.


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 12:18
@Frau.N.Zimmer

Ich schrieb ja auch, dass wir heutzutage die Inklusion fördern, nicht damals. Seit den 60er Jahren gelten geistig behinderte Kinder als beschulbar, erst seit dem. Vorher wurde sich gar nicht um diese Kinder gekümmert. Da UK aber somit nicht in diesen Zeitraum fällt, in dem diese Denkweise vorherrschte, wird er ein gewisses Maß an schulischer Grundbildung erlangt haben. Er kann ja immerhin Rechnen und Schreiben. ;)

@emz

Ja, er ist ganz sicher beschult worden. Lass es dir von jemandem sagen, der tagtäglich damit zu tun hat. ;)
Man lässt solche Kinder nicht mehr außen vor, das geht gar nicht. Es werden ja auch SuS beschult, die gar nicht mitbekommen, dass sie in der Schule sind, weil sie eine schwere Behinderung haben. Alltag in Förderschulen, die nun dank der Inklusion mehr und mehr aufgelöst werden. UK gehört nicht zu den schweren Fällen, der ist sicherlich beschulbar, so dass darüber eigentlich nicht diskutiert werden müsste. Er kann ja, seinen Fähigkeiten entsprechend, Schreiben und Rechnen.


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 12:28
Anmerkung:
Es gibt eine Diagnoseschule in Bayern, die sich in Nordheim befindet. Wie hier aber schon festgestellt wurde, geht damit auch eine Förderschule einher. Denke, dass sich die Förderschulzeit an den Diagnosezeitraum anschließt, den die Kinder und Jugendlichen dort durchlaufen und dann entsprechend in der Förderschule beschult werden. Vielleicht hat GR einfach den Begriff Förderschule unerwähnt gelassen, weil sich Diagnoseschule nicht ganz so.........."herabsetzend" anhört. Je nach dem, aus welcher Perspektive man das jetzt betrachtet. ;)


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 12:35
@Blondi23
Zitat von Blondi23Blondi23 schrieb: Er kann ja immerhin Rechnen und Schreiben. ;)
Das kann ihm natürlich nur ein Lehrer beigebracht haben!


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 12:37
@Frau.N.Zimmer

Es geht darum, dass eine Schulpflicht besteht. Dass auch in bestimmten Einrichtungen zur Pflege Lehrer angestellt sein können. Man überlässt geistig behinderte Kinder nicht mehr sich selbst. Da hat in den 1960er Jahren ein Umdenken stattgefunden, entgegen der vorherigen, auch durch die Nationalsozialisten geprägten Meinung, geistig Behinderte seien nicht beschulbar.


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 12:42
@Blondi23

Ist auch mal wieder gut? Das war doch gar nicht die Frage :D


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 12:43
@Frau.N.Zimmer

Bei mir ist alles gut. ;)
Danke der Nachfrage :D


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 14:57
Ulvi müsste in den 80er Jahren eingeschult worden sein...
Aufgrund seines geistigen Standes, wird Ulvi auf jeden Fall, entsprechend seiner Möglichkeiten, beschult worden sein... Ulvi's geistige Behinderung schließt einen Schulbesuch ja keineswegs aus!

Verstehe jetzt zwar nicht, warum es bei dieser Frage geht... aber ich denke Ulvi's intellektulle Fähigkeiten (soweit man davon sprechen kann...) sind im Rahmen seiner Kapazität... völlig ausgeschöpft.


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 15:34
@Lara1973

Auch UK hat intellektuelle Fähigkeiten, jeder Mensch. Sie sind nur unterschiedlich ausgeprägt. Ob sie völlig ausgeschöpft sind, wage ich zu bezweifeln. Jeder Mensch kann gefördert werden, auch UK. Es kommt nur darauf an, ob und wie eine solche Förderung abläuft. Man muss auch davon ausgehen, dass es nicht ganz so einfach ist. Der Ansatz wäre aber sicherlich vorhanden.
Zitat von Lara1973Lara1973 schrieb: Ulvi's geistige Behinderung schließt einen Schulbesuch ja keineswegs aus!
Wie gesagt, es werden Kinder "beschult" die auf dem Entwicklungsstand eines Säuglings sind, weil es bei ihrer Geburt zu Komplikationen kam.


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 16:29
@Blondi23
Nein, ich halte Ulvi auf eine gewisse Art auch für jemanden, dessen Handlungen nicht gänzlich unbewusst sind... Ganz so geistig eingeschränkt, wie oftmals dargestellt wird... Glaube ich nicht!
Schaut man sich bei Google Bilder von ihm an, denke ich schon, dass er seine Mimik ganz gezielt einsetzt...


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 16:31
@Lara1973

Nicht nur seine Mimik. ;)
Auch er weiß, wie soziale Strukturen aufgebaut sind, wie Menschen reagieren. Der ist nicht dumm oder so eingeschränkt, dass er das nicht könnte. Wäre er es, würde er ganz anders auftreten.


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 17:04
Es gab doch diese Zusammenkunft vor Weihnachten, als U.K. von seinen Wünschen für die Zukunft sprach. Der Text war einstudiert, auswendig gelernt, also kann er nicht ganz so debil sein, wie uns G.R. gerne einreden möchte.


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Peggy Knobloch

12.02.2015 um 22:15
Paukenschlag!!!


Behördenstress, 12. Februar 2015
http://behoerdenstress13.com/2015/02/12/paukenschlag-im-lande-bayern-ulvi-kulac-auf-den-spuren-von-gustl-mollath-ist-das-recht-auf-rechtliches-gehor-in-bayern-nicht-bekannt/
Paukenschlag im Lande Bayern: Ulvi Kulac auf den Spuren von Gustl Mollath? Ist das Recht auf rechtliches Gehör in Bayern nicht bekannt?


Sachverhalt:

Am 08.01.2015 fand vor der Strafvollstreckungskammer in Bayreuth die Anhörung zur Freilassung von Ulvi Kulac statt! Damals wurde jegliches rechtliches Gehör der Betreuerin Gudrun Rödel beim Anhörungstermin verweigert! (Siehe Bericht: http://behoerdenstress13.com/2015/01/22/ulvi-kulac-in-den-fangen-von-justiz-und-psychiatrie/ (Archiv-Version vom 25.01.2015))

Daraufhin reichte der Rechtsanwalt von Ulvi Kulac, Thomas Saschenbrecker innerhalb einer Woche fristgerecht eine vorläufige Beschwerde beim OLG Bamberg ein! Für die Begründung der vorläufigen Beschwerde hatte der Anwalt eine weitere Frist von 2 Monaten und zwar bis zum 08.03.2015!

Ein weiterer Verstoß gegen das rechtliche Gehör liegt hier vor, da ohne die offizielle Begründung des Anwaltes von Ulvi (Frist 08.03.2015) abzuwarten, bereits vorab der vorläufige Bescheid des OLG ausgestellt (10.02.2015) und zugeschickt wurde mit dem Ergebnis (Zitat aus dem Beschluss):
Ich beantrage daher:
die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth vom 09.01.2015 kostenpflichtig als unbegründet zu verwerfen.
Eine weitere Merkwürdigkeit in diesem Beschluss ist folgende Aussage:

Zitat aus dem Beschluss:
Ebenso begegnet die Begutachtung des Verurteilten durch den Sachverständigen unter dem Gesichtspunkt “Vorbefassung” keinen Bedenken.


Hier bestehen erhebliche Bedenken, da die Gerichte sich einmal über die fachliche Richtigkeit des Gutachten auseinandersetzen sollten, bevor es dieses zur Bewertung heranzieht, da dieser Beschluss des LG Bayreuth und des OLG Bamberg beruft sich auf das Psychiatrische Gutachten, welches ohne ICD-10 bzw. DSM-Ziffer erstellt wurde und dadurch jegliche Begründungen der Kriterien (laut Ziffern) nicht vorliegen, obwohl diese vorhanden sein müssen!

Der Gutachter gibt selber an, dass sich das Gutachten aus einem Vorgutachten aus dem Jahr 2010 sowie Akten der Strafvollstreckungskammer und des Landgerichts Bayreuth sowie Fremdbefunde basiert!

Dies wird deutlich, da der Gutachter Passagen aus dem Urteil zitiert , zum Nachteil des damals Verurteilten, wo dieser an verschiedenen nicht feststellbaren Tagen mehrere Taten begangen haben soll, zum Nachteil von mehreren Kindern, bzw. alle angeblichen Taten erfolgten an nicht feststellbaren Tagen!

Eine weitere Begründung für den schnellen Beschluss zu erstellen war, bevor die endgültige Beschwerdebegründung des Rechtsanwalts vorliegt (Frist 08.03.2015):
Es konnte nicht länger abgewartet werden weil es Wichtig war, die Akten an das Beschwerdegericht größtmögliche Beschleunigung zuzuleiten sind.
Auffällig ist das beim diesem Verfahren von Ulvi Kulac, dasselbe Gericht, derselbe Richter wie im Fall Mollath das rechtlicher Gehör verweigert haben sollen! Legen die Justizvertreter es an, vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe recht zu bekommen obwohl wie der Fall Mollath es zeigt diese These ein Schuss in den Ofen war!

Noch drei Hinweise in eigener Sache:

Ulvi Kulac geistige Behinderung wurde bis zum heutigen Tage nicht berücksichtigt, weder von den Gerichten noch durch Vernehmungen von speziell geschulten Personal.

Die Kosten für die mehr als zweifelhaften Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie trägt die Allgemeinheit wobei man von einem Tagessatz von ca. auf 250-450 Euro ausgehen muss, wobei sich die Gesamtsumme nach über 13 Jahre bei über 1.500.000 Euro belaufen müßte!

Seit nahezu 14 Jahren ist Ulvi Kulac hinter Gitter in Bayreuth und es entsteht der Eindruck das er nie freikommen soll – obwohl er sowieso in einem Behindertenwohnheim untergebracht würde!

Wir bleiben dran und werden über weitere Details zu diesem Fall berichten!



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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 00:09
Danke @jaska

Da frage ich doch gleich mal @DoctorWho wie das ist, darf das OLG bereits die vorläufige Beschwerde des Anwalts mit einem vorläufigen Bescheid abschmettern? Und heißt das, dass die anwaltschaftliche Argumentation recht dünn war?

Ganz fasziniert bin ich immer von der Argumentation:
... das bei den ganzen Tatvorwürfen im Schuldurteil aus dem Jahre 2004 weder Tattage feststellbar waren, weder Uhrzeiten bekannt sind, noch Beweise und Spuren vorgelegen haben!
würde das doch bedeuten, dass ich getrost jemanden umbringen kann, wenn man mir weder Tag noch Uhrzeit der Tat nachweisen kann, muss ich freigesprochen werden, denn Zeugen gelten offensichtlich nicht. :)


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 02:43
@emz

;) Ich denke mal bei Uhrzeiten von Taten soll mal nicht übertrieben werden obwohl bei manchen
Verfahren auch da große Genauigkeit gefragt ist.

Den Tattag sollte man aber den doch schon wissen,sonst kann ein guter Anwalt den Zeugen/
Kläger unter Umständen demontieren.

Außerdem wird ja sogar noch behauptet das es nicht einmal Beweise oder irgendwelche Spuren
gibt.
Sollte das wirklich so sein........ .


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 07:16
Die haben sich erstmal nur beschwert. Zur Begründung brauchten sie aber nochmal 2 Monate? Versteh ich das richtig? :D


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 07:23
Die Kosten für die mehr als zweifelhaften Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie trägt die Allgemeinheit wobei man von einem Tagessatz von ca. auf 250-450 Euro ausgehen muss, wobei sich die Gesamtsumme nach über 13 Jahre bei über 1.500.000 Euro belaufen müßte!
Das kann gut sein, aber was wäre denn die Alternative? Alle raus aus der Forensik? Oder Kosten einsparen durch z.B. "Käfighaltung" wie teilweise in den USA?
Ich bin ganz froh, so wie es jetzt ist. Die Insassen sind sehr gut untergebracht und betreut, man braucht sich in dem Punkt keine Sorgen machen. Und wenn die Unversehrtheit auch nur eines einzigen Kindes so viel kostet, dann ist es eben so.


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 07:54
@Blondi23
@emz
Beim näherem Hinsehen, stellt sich mir der Kragen hoch!
Alleine schon Ulvi's "Smile-Face" wirkt auf mich ... auf Knopfdruck in Szene gesetzt.
Mittlerweile weiche ich sogar davon ab, dass Ulvi von außen manipuliert wird... sondern halte ich ihn, selbst für den jenigen, der ständig versucht zu manipulieren! Er unterlegt sein auswendig gelerntes Geplapper, stets mit einer übertrieben Mimik!

Zu der Tatzeit und den Tattagen: unglaublich, dies in der Form als Begründung zu nehmen!
Ich hoffe inständig, dass Ulvi sicher verwahrt untergebracht bleibt... und sei es zu Lebzeiten!
Genauso wie Kinder geschützt werden müssen, müssen es auch andere Behinderte Menschen...
Die Aussage "obwohl er sowieso in einem Behindertenwohnheim" untergebracht werden würde... finde ich die Krönung!

Die Betreuerin gibt ja an, sie habe mit den damaligen Opfern gesprochen und diese hätten von "Spaß" berichtet... Dieses Wort im Kontext mit den Missbrauchsvorfällen ... halte ich für den glatten Hohn!


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 07:55
@emz
@Zfaktor
Bei diesen ungewissen Datumsangaben geht es nur um die Missbräuche. Da konnte weder ein Ulvi K. noch die Kinder zwischen 7 und 12 Monate und Jahre später keine genauen Angaben mehr machen und natürlich war 2004 da auch keine Aussicht mehr auf eine entsprechende Festlegung.
So etwas zu fordern und sämtliche übereinstimmenden Schilderungen so vieler Opfer und Ulvi K.s zu ignorieren geht einfach an der Realität vorbei.


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