Peggy Knobloch
12.02.2015 um 09:52@Senseless999
Mal eine Gegenfrage: wie stellst Du Dir vor, dass sexuelle Missbräuche bewiesen werden können?
Senseless999 schrieb:Der U hat ja erst gestanden, und auch wiederrufen, man konnte ihm also weder die Schuld noch die Nichtschuld nachweisen, aber ich denke man hat sich dadurch auf ihn eingeschossen das er derTtäter ist, war und somit die Ermittlungen dementsprechend anders verlaufen wären.Nein. Er war lange Zeit - trotz sehr frühen Geständnisses des Missbrauchs an Peggy - eben gerade NICHT tatverdächtig, was den Mord angeht. Man traute ihm das nicht zu. So liefen fast 1 Jahr lang die intensiven Ermittlungen nach einem anderen Täter. Insofern könnte man Dein Argument auch umdrehen und sagen, wenn man ihn anfangs ernster genommen hätte, hätte man vielleicht auch was nachweisen können. Aber das tun wir natürlich nicht...
Senseless999 schrieb:Ich rede von beidem. Jetzt meine Frage was genau ist jetzt von den zahlreichen Aussagen vom Tätern und von den Opfern genau bewiesen worden, was?Die Aussagen der Opfer und die Aussagen von Ulvi K. liessen sich was Anzahl, Ablauf, Orte, ungefährer Zeitraum und Muster betrifft allesamt in Einklang bringen.
Mal eine Gegenfrage: wie stellst Du Dir vor, dass sexuelle Missbräuche bewiesen werden können?
Senseless999 schrieb:Wo ist Peggy?Willst Du auf die "kein Mord ohne Leiche"-Schiene?
Senseless999 schrieb:Von wem wurde Sie nun alles wirklich belästigt?Von Ulvi K. regelmäßig und im Fall von Holger E. war mindestens der Anfang zum Missbrauch gemacht.
Senseless999 schrieb:Wenn eine Belästigung nachgewiesen wurde, wer wurde oder welchen Tätern wurde diese nachgewiesen, wie wurden sie dann zur Rechenschaft gezogen.Bisher wurde nur der Missbrauch durch Ulvi K. gerichtlich festgestellt und u.a. deshalb ist dieser seither in der Forensik untergebracht (trotz Freispruch wegen Schuldunfähigkeit in Sachen Sexuelle Missbräuche).
Senseless999 schrieb:Deswegen: Täterschaft muss nachgewiesen werden und wenn sie nachgewiesen wurde in einem Fall von Missbrauch oder auch Mord muss der Täter in Verwahrung genommen werden und zukünftige Opfer geschützt werden, ob ein Täter nun schuldfähig oder nicht schuldfähig ist, ist für mich ohne Belang,Sehe ich auch so.
Senseless999 schrieb:ich weiss nicht welcher Typ von Täter gefährlicher ist, einer der genau weiss, was er tut, oder einer der nicht mal versteht was er dem Opfer antut.Dem Opfer wird es egal sein. Diese Unterschiede spielen in der Opferwahl, dem Modus Operandi und der späteren Schuldfrage eine Rolle sowie bei der Fähigkeit, die Taten aufzuarbeiten bzw. bei der Resozialisierung.