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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.02.2015 um 08:05
Und solange man die Missbräuche auf diese Art und Weise in Frage stellt...
Gehört Ulvi sicher verwahrt... Wenn er aus diesen Gründen aus der Anstalt entlassen werden würde, wäre dass wohl nicht Ziel der Therapie...


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 08:28
Zitat von jaskajaska schrieb:Behördenstress, 12. Februar 2015
Ich glaube es wird in diesem Artikel vieles zusammengeworfen, was nicht zusammen gehört. Der Anwalt von Herrn Kulac scheint wohl direkt nach der Verhandlung vom 8.1. eine sofortige Beschwerde eingelegt zu haben, mit der Behauptung der Verweigerung von rechtlichem Gehörs von Frau Rödel sowie wohl der angeblichen Doppelbegutachtung.

U.U. wäre die Folge eines positiver Entscheid eine Verpflichtung der ersten Instanz im laufenden Verfahren Frau Rödel anzuhören gewesen.

Bei einer sofortigen Beschwerde gibt es nicht diese 2 monatige Begründungfrist.

Davon unabhängig wird aber die Beschwerde gegen das eigentliche Urteil sein, nachdem Herr Kulac noch weiter in der Unterbringung bleiben soll. Für diese Begründung von Seiten des Anwalts gibt es diese Begründungsfrist von zwei Monaten.

Also viel Lärm um nichts.


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 08:56
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Da frage ich doch gleich mal @DoctorWho wie das ist, darf das OLG bereits die vorläufige Beschwerde des Anwalts mit einem vorläufigen Bescheid abschmettern? Und heißt das, dass die anwaltschaftliche Argumentation recht dünn war?
na ja, da geht ja bereits in der quelle (behoerdenstress) alles munter durcheinander ... es gibt keine vorläufige beschwerde, sondern nur eine sofortige beschwerde (§ 462 StPO http://dejure.org/gesetze/StPO/462.html ). weiter ist unklar, wieso die quelle meint, es habe eine frist zur begründung von zwei monaten gegeben. eine gesetzliche begründungsfrist gibt es nicht. tatsächlich braucht die sofortige beschwerde auch nicht begründet zu werden. denkbar ist allenfalls, dass mit der einreichung der sofortigen beschwerde beantragt wurde, dem beschwerdeführer eine frist zur begründung einzuräumen. aber ob das geschehen ist, teilt die quelle leider nicht mit ... ohne nähere kenntnis des sachverhalts ist es also nicht möglich, hierzu etwas kluges zu sagen.


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 08:56
Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür dass rödel das Recht auf Gehör hat? Letztenendes wurde uk durch seinen Anwalt vertreten dieser hat vor Gericht ja reden dürfen. Mal von der inhaltlichen Unsinnigkeit dieser Aussage von GR abgesehen wäre es mir neu dass diese Position, die sie hat, ein RECHT darauf hätte Ihren Senf dazu zu geben..?
@LivingElvis vielleicht?


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 08:57
@Redjune

nein, eine rechtliche grundlage vermag ich nicht zu erkennen.

wie auch einer meiner vorredner bemerkte, da (bei behoerdenstress) geht alles munter durcheinander ...


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 09:00
@DoctorWho
Danke für die Info. Die Aussage ist nicht nur auf behördenstress vorhanden sondern zitiert GR sich damit regelmäßig selbst auf fb oder auch der uk Homepage... Aber halt wieder mal nur viel Lärm um nichts um diesen Fanclub bei Laune zu halten...


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 10:22
Eilmeldung!

Behördenstress, 13.02.2015
http://behoerdenstress13.com/2015/02/13/eilmeldung-nach-nur-14-tagen-wurde-der-ehemalige-zimmermitbewohner-alkoholkranke-besonders-schwerer-vergewaltiger-und-sexualstraftater-wieder-auf-die-station-von-ulvi-kulac-verlegt/ (Archiv-Version vom 27.03.2015)
+++ Eilmeldung +++ Nach nur 14 Tagen wurde der ehemalige Zimmermitbewohner (Alkoholkranke, besonders schwerer Vergewaltiger und Sexualstraftäter) wieder auf die Station von Ulvi Kulac verlegt!


Wie Wir am 21.01.2015 schon berichteten, befand sich zu diesem Zeitpunkt seit ca. 8 Wochen ein Verurteilter Alkoholkranker und wegen besonders schwerer Vergewaltiger und sexuellen Missbrauchs von Kindern Verurteilter Sexualstraftäter auf dem Zimmer von Ulvi Kulac!

Damals kam es zu erheblichen Protesten, da die Zimmerzusammensetzung eigentlich nur durch gleichgesinnte geistig behinderte Menschen erfolgen kann um den bestmöglichen Schutz für behinderte Insassen zu gewährleisten!

Ebenfalls war es absolut nicht nachvollziehbar bzw. unverantwortlich den wehrlosen, verführbaren geistig behinderten Ulvi Kulac einen solchen Sexualtäter schutzlos auszuliefern!

In einem Telefongespräch gab Ulvi Kulac an, dass der damals neue Insasse von Ihm Dinge verlangt, die er eigentlich nicht will und nicht macht! Der Neue versuche Ihn zu beeinflussen! Dies wurde in den letzten zwei Tagen deutlich, indem Herr Kulac Unterstützer anruft und Forderungen für Gegenstände stellte, was sonst nie gemacht hatte!

Des Weiteren befand sich der Neue oft in der unmittelbaren Nähe des Telefons und er hört die Gespräche mit, was Ulvi nicht mochte!

Am 27.01.2015 erhielten Wir die Mitteilung, dass der neue Mitbewohner aufgrund des Antrags der Betreuerin gemäß § 109 StVollzG auf eine andere Station verlegt wurde!


Seltsam war damals nur, dass bei der Entscheidung diesen Straftäter in Herr Kulac in das Zimmer zu legen die Strafvollstreckungskammer nicht Ihr Einverständnis geben musste, zur Verlegung aufgrund des Antrags nach § 109 StVollzG aus dem Zimmer aber schon!

Zur Erinnerung, die Klinikleitung teilte vor der Verlegung des Zimmerinsassen aus Herr Kulac Zimmer mit, dass die hiesige Maßregelvollzugseinrichtung nicht befugt ist nach § 109 StVollzG gestellte Anträge zu entscheiden und daher wurde der Antrag zur Bearbeitung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer Bayreuth weitergeleitet!

Die Sensation, nach nur rund 14 Tagen ist die gerade verlegte Person (besonders schwerer Vergewaltiger und Sexualstraftäter) wieder auf der Station von Herr Kulac zurück verlegt worden!

Wurde die Strafvollstreckungskammer bei der erneuten Verlegung auf die Station von Herr Kulac erneut zur Entscheidung herangezogen oder geschah diese Verlegung ohne das Wissen und Kenntnis der Kammer?

Da Herr Kulac wegen dem § 63 STGB in der Forensik untergebracht ist (Schuldunfähigkeit, verminderten Schuldfähigkeit) sollte man sich die Frage stellen, ob sein neues Stationsmitglied nicht wegen § 64 STGB (hang zu alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel) untergebracht wurde, was völlig unterschiedliche Unterbringungsgründe sind und das zu total verschiedene Therapieansätze bzw. Behandlungsansätze im Rahmen des Heilungsauftrags benötigt werden, was auf eine falsche Stationsbesetzung hinweist!

Die strikte Trennung der beiden unterschiedlich untergebrachten Stationsmitglieder lässt sich nicht realisieren, daher muss eine erneute Trennung, diesmal aus der Station erfolgen!

Muss Herr Kulac für die Fehler anderer in seinem Verfahren den Kopf hinhalten, denn diese erneute Verlegung könnte ein Beleg dafür sein oder warum erfolgte diese Verlegung?



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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 11:03
Uk ist die Sonne in unserem System.., alles dreht sich nur um ihn. Na klar! :D
#paukenschlag

Der eine ist wegen Missbrauch dort, der Alkoholiker auch. So what?!


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 11:30
Den Scharrn kann doch kein normaler Mensch mehr ernst nehmen... Sollen sie ihrem Schützling doch ein " Schloß Neuwahnstein" auf dem Klinikgelände bauen. So ganz für ihn alleine. Der Grundstein dazu kann ja aus dem Erlös des in Bälde versteigerten Fahrzeugs gelegt werden.
Wer war denn vorher mit U.K. auf der Station? Kaugummidiebe bestimmt nicht.


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 11:36
Danke, das war mir klug genug, @DoctorWho zumal mit "Hausaufgaben" (Gesetze lesen) verbunden ;) Diese vermeintlichen Rechtskenntnisse, -fehler basieren also auf einem Haufen Nichts.


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 12:22
@emz

Als ob das Recht nicht schon schwer genug wäre, verwirren manche Leute es zusätzlich, in dem sie es nicht verstehen. :D
Also nicht die User hier, sonder da draußen die bei UK und so.

@Lara1973

Ich glaube auch, dass er eine solche Fähigkeit ebenso besitzt, wie das er anfällig dafür ist. ;)


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 12:30
Zitat von RedjuneRedjune schrieb:Der eine ist wegen Missbrauch dort, der Alkoholiker auch. So what?!
lol, der EINE ist wegen mehrfachen Kindsmissbrauch dort,sowie wegen einem schweren Missbrauch (aktenkundig)
und der EINE hatte ein handfestes Alkohol+evt. Drogenproblem im Zeitraum, als ihm die Straftaten "passierten"

Wer erkennt den gravierenden Unterschied?


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 12:54
Und auf Facebook noch was zum Hintergrund der Eilmeldung (frei einsehbar):


Ulvi Kulac - Facebookseite, 12. Februar 2015
https://de-de.facebook.com/ulvi.kulac.9
Der Fall wird immer skandalöser! Hier geht es nicht mehr um
Wahrheit und Gerechtigkeit, sondern um Demonstration der Macht!

Noch bevor überhaupt eine Begründung des Verteidigers vorliegt, stellt die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg fest, dass der Beschluß der Strafvollstreckungskammer Bayreuth zu Recht die weitere Unterbringung von Ulvi angeordnet hat.



Die Empörung ist menschlich nachvollziehbar, dann hört mein Verständnis aber auch schon auf. Wie viele Leute da verteufelt werden, damit ein einzelner zum Engel wird ist schwer begreiflich...


@DoctorWho
Danke für Deine Erläuterung.


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 13:33
Zitat von jaskajaska schrieb:Hier geht es nicht mehr um Wahrheit und Gerechtigkeit, sondern um Demonstration der Macht!
Oh. Mein. Gott.

@lawine
Stimmt. Bei dem einen ist die Liste der unsäglichkeiten lang und keine Besserung in Sicht. Der ANDERE hat offenbar Besserung zumindest vor ;)







#paukenschlag


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 13:37
Ich frag mich ja immer wieder, was diese Menschen für eine Weltanschauung haben.
Es verwundert mich immer wieder, wie dort Ansichten interpretiert und gewertet werden.
Unfassbar.


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 13:53
Kaum zu glauben, aber hier hat "behördenstress" doch tatsächlich mal Recht:
... gleichgesinnte geistig behinderte Menschen ... um den bestmöglichen Schutz für behinderte Insassen zu gewährleisten!
Genau, und deshalb ist eine Wohngruppe mit Behinderten eben nicht geeignet für U.K. Denn dort dürfte er nur auf wenige (wenn überhaupt) Gleichgesinnte treffen, die schon mal vergewaltigt bzw. Kindesmissbrauch betrieben haben.
Zitat von jaskajaska schrieb:Seltsam war damals nur, dass bei der Entscheidung diesen Straftäter in Herr Kulac in das Zimmer zu legen die Strafvollstreckungskammer nicht Ihr Einverständnis geben musste, zur Verlegung aufgrund des Antrags nach § 109 StVollzG aus dem Zimmer aber schon!
Was ist denn daran seltsam? Heißt es doch
§ 109 Abs. (2) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, durch die Maßnahme oder ihre Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.
Greift doch dieser § erst, wenn Rechte verletzt wurden, aber doch nicht prophylaktisch wenn möglicherweise Rechte verletzt werden könnten.
Zumal ich mich frage, ob denn diese Verlegung tatsächlich aufgrund des Antrages von G.R. erfolgte, oder interne Gründe hatte, da nun eine Rückverlegung erfolgte.


Was regen die sich überhaupt über den neuen Stationsbewohner auf? Der ist doch völlig ungefährlich, so lange er keinen Alkohol bzw. irgendwelche Drogen in die Finger bekommt, so wie jetzt im Bezirkskrankenhaus. Er könnte geradezu als Vorbild für U.K. herhalten.

Habe der Bequemlichkeit halber die beiden §§ textlich eingestellt:
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
§ 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.



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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 13:56
@jaska

bei dem von dir eingestellten ausschnitt auf der fb-seite dürfte es sich wahrscheinlich um eine schriftsätzliche erwiderung der staatsanwaltschaft auf die sofortige beschwerde handeln ... und die formulierung ist beanstandungsfrei. von skandal ist da nichts zu erkennen ... skandalös sind bestenfalls die immer nur ausschnittartigen auszüge, die nicht ansatzweise erkennen lassen, was gerade vor sich geht und in welchem kontext die jeweiligen zitate stehen ... aber das soll wohl so sein ...


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 14:48
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:... aber das soll wohl so sein ...
Jup. Wirkungsvoll um die letzten Fans bei Laune zu halten, aber deren Meinung zählt vor Gericht gott sei Dank nicht die bohne.


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 14:56
@DoctorWho
Meine Rede seit Langem!
"Wir" bekommen von 20.000 Aktenseiten immer nur kleine Abschnitte zu sehen, insgesamt geschätzt nicht mehr als 20 Din A4 Seiten. Und -upps- die sind alle positiv für Ulvi K.!! Die erklären keine Verurteilung wegen Mordes. Das muss also ein Skandal sein!

Diese einseitige Darstellungsweise hat Methode. Das hat mit Transparenz nix zu tun.
Wäre es wirklich ein Skandal, dann könnte man ALLES veröffentlichen. Dann müsste man Alles veröffentlichen. Denn dann gäbe es nichts zu verbergen.
Strate hat das ja bei Mollath vorgemacht. Selbst wenn in den Unterlagen auch über seinen Mandanten manch Wunderliches drin stand.
Und solange man die Opfer verhöhnt und öffentlich schlecht macht und Ulvi K. wie ein Zirkuspferd vorführt braucht da niemand mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten argumentieren.

Also liegt es nahe, dass sich in den 99,9% unbekannten Akten durchaus was Negatives finden lässt, was ziemlich wahrscheinlich Einiges von dem erklärt, was man so gerne als unerklärlich und strategisch gegen Ulvi K. gerichtet verkauft.

Allein durch diese Methode gepaart mit offensichtlichen Lügen und einer unglaublichen Dreistigkeit, mit der Menschen mit Vorwürfen überzogen werden, kamen bei mir Zweifel an diesem "Skandal" auf.
Und diesen eigentlichen Skandal kann man nicht oft genug erwähnen, sozusagen als Gegengewicht (das ist denen ja immer wichtig).


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Peggy Knobloch

13.02.2015 um 20:48
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:nein, eine rechtliche grundlage vermag ich nicht zu erkennen.
Wie sehen Sie diesbzgl. den Beschluss des BGH, nach dem es wohl um die Frage der Prozessfähigkeit ankommt. In dem damaligen Verfahren war die eine Partei rechtlich durch einen Anwalt vertreten. Um die fehlende Prozessfähigkeit auszugleichen scheint jedoch noch ein zusätzlicher gesetzlicher Vertreter notwendig zu sein, der erst durch ein Vormundschaftsgericht bestellt werden muss. Erst dann wären wohl "eigenverantwortliche" Äußerungen möglich.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=54309&pos=0&anz=1


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