Peggy Knobloch
13.02.2015 um 22:33@JosefK1914
das Betreuungsrecht sieht keine generelle Entmündigung vor. UK war und ist prozessfähig - denn: er ist NICHT entmündigt, seine Betreuerin hat weder das Recht noch die Verpflichtung, AN SEINER STATT aufzutreten.
arbeite dich ins Betreuungsrecht ein!
das Betreuungsrecht sieht keine generelle Entmündigung vor. UK war und ist prozessfähig - denn: er ist NICHT entmündigt, seine Betreuerin hat weder das Recht noch die Verpflichtung, AN SEINER STATT aufzutreten.
JosefK1914 schrieb:ein Vormundschaftsgericht????
arbeite dich ins Betreuungsrecht ein!