Das widerspricht sich total. Dem Mörder die Tat nicht nachweisen - heisst doch, es gibt einen Mörder, dem kann nur die Tat nicht nachgewiesen werden. Dann macht der 2. Teil des Satzes keinen Sinn, denn dann gibt es gar keinen "wahren Täter" irgendwo.
Der U hat ja erst gestanden, und auch wiederrufen, man konnte ihm also weder die Schuld noch die Nichtschuld nachweisen, aber ich denke man hat sich dadurch auf ihn eingeschossen das er derTtäter ist, war und somit die Ermittlungen dementsprechend anders verlaufen wären.
Redest Du jetzt von dem Mord oder von den Missbräuchen? Ersterer ist ja vom Tisch. Letzteres steht als juristische Wahrheit fest und wurde anhand sehr übereinstimmender und sehr zahlreicher Aussagen vom Täter und von den Opfern bewiesen. Wie wollte man das wegwischen? Nach fast 14 Jahren?
Ich rede von beidem. Jetzt meine Frage was genau ist jetzt von den zahlreichen Aussagen vom Tätern und von den Opfern genau bewiesen worden, was?
Wo ist Peggy?
Was ist mit Peggy geschehen?
Von wem wurde Sie nun alles wirklich belästigt?
Wenn eine Belästigung nachgewiesen wurde, wer wurde oder welchen Tätern wurde diese nachgewiesen, wie wurden sie dann zur Rechenschaft gezogen.
Deswegen: Täterschaft muss nachgewiesen werden und wenn sie nachgewiesen wurde in einem Fall von Missbrauch oder auch Mord muss der Täter in Verwahrung genommen werden und zukünftige Opfer geschützt werden, ob ein Täter nun schuldfähig oder nicht schuldfähig ist, ist für mich ohne Belang, ich weiss nicht welcher Typ von Täter gefährlicher ist, einer der genau weiss, was er tut, oder einer der nicht mal versteht was er dem Opfer antut.