lawine schrieb:du setzt einfach voraus, dass mit Stattgabe eines WAV die Unschuld des Angeklageren schon klar sei und man ihn nur so schnell wie möglich aus den Fängen der Justiz befreien müsse. Dem ist aber nicht so.
Grob falsch.
Eine Stattgabe eines WAA hat gezeigt, dass es geeignete neue Erkenntnisse gibt, dass ein Freispruch möglich ist. Hier kommt dann natürlich ein Freispruch auch aus Mangel an Beweisen in Frage ode eine erneute Bestätigung des ursprünglichen Schuldspruchs.
Wenn hier u.U. zu einem erneuter Schuldspruch kommt, ist der Versuch erstmal gescheitert. Sollten dann doch noch weitere Ermittelungen weitere Gründe für eine WAV bringen, gibt es dann eben eine weitere WAV.
Ihrer Ansicht nach soll wohl ein rechtswirksam Verurteilter trotz Erkenntnisse, welche das ursprüngliche Urteil in Frage stellt, weiter im Gefängnis schmoren, bis irgendeine Ermittelung abgeschlossen ist, die u.U. einen anderen Täter ausmacht. Das kann Jahre dauern, soll der solange ohne Aussicht auf Entlassung drin bleiben, obgleich schon vorher es neue Erkenntnise gibt?
Nur als Beispiel im vorliegenden Fall, die WAV-Gründe hatten überhaupt nichts mit den parallelen Ermittelungen zu tun. In dem Verfahren ging es einzig und allein nur um die Frage, ob aus den neuen Erkenntnisse die Aufrechterhaltung der Verurteilung wegen Mordes aufrecht zu halten waren. Die Erkenntniss stamten in keiner Weise von der Ermittelungen sondern stellten die damaligen Erkenntnisse als solche in Frage. Und nur diese Erkenntnisse hatte das Gericht dann zu einer Entscheidung verwendet, nicht die Frage der parallelen Ermittlungen. Das Ergebnis kennen wir.
Was hätte es den Ihrer Ansicht nach gebracht, wenn die Ermittlungen schon damals nicht weitere Erkenntnisse gebracht hätten?
Die Einstellung der Ermittlungen bedeutet nicht, dass die Unschuld der neuen Verdächtigen bewiesen ist, es sagt in der Regel nur aus, dass eine Anklage nicht mit ausreichende Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führt. Mehr nicht. Trotzdem wird es in den meisten Fällen diese als Täter in Frage kommen. Ich glaube dass Sie an dieser Stelle einem Trugschluss unterliege, ich glaube Sie nehmen an, dass die Unschuld bewiesen wäre. Dem dürfte jedoch kaum sein.
Schauen Sie sich doch den Fall Harry Wörz an, da gab es dann zum Schluss mehrere Verdächtige deren Schuld man auch nicht ausreichend nachgeweisen konnte. Hier wurden die Ermittelungen sogar erst nach dem Freispruch wieder aufgenommen.
So wie im Fall Kulac vorgegangen wurde, ist für mich vollkommen richtig. Wenn Ihre Meinung hiervon abweicht, können Sie sich ja dort beschweren. Offensichtlich scheinen aber Ermittler und Gerichte eine ähnliche Rechtsansicht wie ich zu haben. Das hat nichts mit Röder und Co zu tun. Eigentlich sollte man seine Ansicht kritisch hinterfragen, wenn Organe die es eigentlich besser wissen müssten, anders handeln, als man angenommen hat.
Meine Ansicht deckt sich jedoch vollkommen mit dem Handeln dieser Organe, da brauch ich mich von Ihnen wohl kaum eines besseren belehren lassen.
Wenn Sie das nicht einsehen wollen, kann ich auch nichts ändern, da ist Diskussion eben zwecklos.