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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.11.2014 um 21:24
@traces

Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass Sie behauptet haben, dass es nur auf die Diagnose ankomme. Nun sagen Sie selber etwas anderes, gut dann sind wir uns in dieser Hinsicht einig, dass es eben nicht allein auf die Diagnose ankommt. Das hat hier die vorliegende Diskussion nur bewirkt, der ich aber in Wirklichkeit müde bin. Aber falsches will ich nun auch nicht stehen lassen.

Lassen Sie doch einfach die Gerichte entscheiden, die können evtl. zukünftige Straftaten richtig klassifizieren und abhängig von der Verhältnismäßigkeit die Frage nach der Unterbringung beantworten. Bisher war hier als mögliche Straftat Mord möglich. Damit wäre jedoch so gut wie keine Entlassung möglich gewesen. Nun ist der Mord vom Tisch, also muss gerichtlich neu entshieden werden.

Und dabei muss auch untersucht werden, ob eine Unterbringung in einer WG das geringer einschneidende Mittel ist mit einerm nur gering erhöhtem Risiko dem Verhaltnismasigkeitgrundsatz besser gerecht wird.

Durch Eulers Rückzieher, der evtl. gar nicht abgesprochen war, ist das bisher nicht ausreichend untersucht worden.

Und solange eine Entscheidung nicht gefällt wurde, darf auf jeden Fall Frau Rödel diesbzgl. ihre Ansichten vertreten soviel sie will, das muss man tollerieren und gehört zur Meinungsfreiheit.

Ob sie mit ihrer Ansicht richtig liegt, wird man sehen. U. U. wird hier das letzte Wort das BVerfG haben.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 21:24
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass Sie behauptet haben, dass es nur auf die Diagnose ankomme.
Wo? (bitte mit Zitat!)


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 21:30
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Durch Eulers Rückzieher, der evtl. gar nicht abgesprochen war,
Rückzieher? wo hast du das denn gelesen?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb: falsches will ich nun auch nicht stehen lassen.
dann bitte Quelle angeben, dass Euler einen Rückzieher gemacht hat!


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 21:30
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Lassen Sie doch einfach die Gerichte entscheiden, die können evtl. zukünftige Straftaten richtig klassifizieren
Ja, ich hatte auch nicht vor, die Gerichte davon abzuhalten.

Und nein, die Prognose und Klassifizierung des prognostischen Werts einer Straftat auf Grundlage einer psychischen/ psychiatrischen Erkrankung in Hinblick auf zukünftige Straftaten wird i.d.R. von forensischen Sachverständigen eingeschätzt und vorgenommen. Sicher muss sich kein Gericht dieser Welt daran halten, allerdings beauftragt ein Gericht dann doch relativ häufig nen Sachverständigen, statt selbst eine Prognose zu wagen. Warum nur?


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 21:32
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Nun ist der Mord vom Tisch, also muss gerichtlich neu entshieden werden.
Sowohl vor dem Mordvorwurf als auch nach Entkräftigung des Mordvorwurfs bestand die Diagnose einer Oligophrenie bei deutlicher Intelligenzminderung. Das lasse ich einfach mal so stehen und gebe ich zu bedenken. Nicht mehr und auch nicht weniger.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 21:35
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Und solange eine Entscheidung nicht gefällt wurde, darf auf jeden Fall Frau Rödel diesbzgl. ihre Ansichten vertreten soviel sie will, das muss man tollerieren und gehört zur Meinungsfreiheit.
Und solange eine Entscheidung nicht gefällt wurde, darf auch ich meine (persönlichen) Ansichten und Meinungen vertreten wie ich will und darf mich ebenso dafür kritisieren lassen, wie ich Rödels Ansichten kritisiere. Das gehört zur Meinungsfreiheit innerhalb einer Demokratie.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 21:38
@lawine
Eulers "Rückzieher"

http://webapp.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Neuer-Anwalt-soll-Kulac-aus-Klinik-holen;art2388,3692087
Gudrun Rödel erklärte gestern, sie sei mit der zu zögerlichen Strategie des bisherigen Verteidigers nicht einverstanden gewesen; Michael Euler habe nach dem Freispruch von Kulac zu passiv agiert. Sie hätte sich gewünscht, sagte Rödel, dass der Jurist nach dem Vorliegen des neuen Gutachtens über Ulvi Kulac sofort eine vorzeitige Anhörung oder die Entlassung aus dem Bezirkskrankenhaus beantragt hätte: "Zu warten ist nicht gut", sagte Rödel der Frankenpost: "Wir müssen etwas tun." Das Landgericht dagegen will, wie bereits berichtet, über eine Entlassung erst im Januar beim nächsten regulären Überprüfungstermin entscheiden.

Gudrun Rödel und Michael Euler haben ausführlich miteinander gesprochen. "Wir haben ein langes Telefonat gehabt und lange diskutiert", erklärte Euler der Frankenpost. Er habe anders gehandelt, als die Betreuerin sich erhoffte: "Nicht auf Konfrontationskurs mit dem Gericht." Auch habe er mit dem Gericht über einen vorzeitigen Anhörungstermin gesprochen. Aber: "Es gibt rein rechtlich keine Möglichkeit. Ich wüsste nicht, wie ich das begründen sollte." Sollte seinem Nachfolger das gelingen, würde ihn das überraschen.



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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 21:52
danke, @emz
ich lese das nicht zum ersten Mal und verstehe immer noch nicht, dass Euler sich von sich aus vom Fall UK zurückgezogen habe. Mir klingt das so, dass R. die Aktion Anwaltswechsel in Gang setzte.

kann mich aber auch täuschen.


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Peggy Knobloch

13.11.2014 um 21:55
@lawine
Eben deshalb hatte ich "Rückzug" in Gänsefüßchen gesetzt ;)
Aber ich wollte es halt nochmal gesagt haben.


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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 01:24
@traces

Ich habe mich nicht ganz richtig ausgedrückt, aber was ich gemeint hatte, hätten Sie auch der Diskussion entnehmen können.

Auch Ihr Beitrag, den Sie auf meinen hin geschrieben hat, enthielt nach wie vor den Fehler, weil Sie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht beachtet hatten:
Zitat von tracestraces schrieb:Gegen Null minimieren bezog sich dabei NICHT auf einen Therapieerfolg (der niemals gegen Null tendieren kann, es sei denn, dem Insassen werden Arme und Beine und sein Gemächt abgehackt^^). Ich bezog mich auf den Sozialfaktor! Und gegen Null tendieren meinte in diesem Falle, dass wenn von einer störungsbezogenen dauerhaften Gefährlichkeit ausgegangen werden muss (ganz einfach weil die Störung selbst nicht therapierbar sein könnte), für eine Entlassung der Sozialfaktor derart kontrollierend aufgestellt sein müsste, dass prognostisch davon ausgegangen werden kann, dass das Risiko einer Tatbegehung minimal ist. Und "minimal" oder "gegen Null tendierend" heißt nun mal nicht "ausgeschlossen". Daher verlangt auch die Gesetzgebung keinen "absoluten" Therapieerfolg. Ein Restrisiko besteht IMMER - egal, um welchen Fall es sich handelt. Das habe ich als bekannt vorausgesetzt, da ich davon ausgehe, dass der normale Menschenverstand bei jedem Teilnehmer hier intakt ist.
Ich hatte natürlich verstanden, was Sie ursprünglich meinten. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass das Risiko einer Tatbegehung minimal ist. Eine Vereinfachung in dieser Weise berucksichtigt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in keiner Weise.

Bei der Frage der Verhältnismäßigkeit kommt es eben auf die schwere der möglichen prognostizierten Taten an. Da das eigentlich die Richter von sich aus abwägen müssten, aber dies wohl nicht mehr ausreichend ausführen, ist aktuell eine Änderung der Gesetzgebung im Gange, die zwischen einer erheblichen und schweren Straftaten unterscheidet. Letztendlich ist das nur eine Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Und wie eine prognostizierte mögliche Straftat in dieser Weise zu klassifizieren ist, ist nach wie vor die Aufgabe des Gerichts.

Das habe ich hier nun schon zig mal geschrieben. Sie können es mir glauben oder auch nicht. Letztendlich haben Sie schon oben ein Ausschnitt eine Entscheidung des BVerfG zitiert, aus dem schon klar hervorgeht, dass diese Vereinfachung, welche Sie angenommen hatten, nicht zulässig ist.

Und genau das, was Sie oben zitiert haben, zeigt, dass sich schon etwas wesentliches geändert hat. Wenn das Gericht plötzlich keine Entscheidung treffen will, ist das aus diesem Grund auch schon nicht verständlich, von der Prozessökonomie ist es sogar ein vollkommener Nonsens.

Hätte das Gericht zum Nachteil von Herrn Kulac entschieden, wäre die nächste Anhörung erst in einem Jahr. So muss im Januar ein neues Gutachten erstellt werden, das Gericht kann sich hier dann nicht auf das jetzige zurückziehen, da dann es sich letztendlich widersprüchlich verhalten würde, denn dann hätte es schon jetzt eine Entscheidung treffen müssen. Hinter der nicht erfolgten Entscheidung dürfte sich etwas anderes verbergen, jedoch kaum das, was das Gericht behauptet.

Und nur um zu klären, was ich mit Rückzieher meinte, ich meinte, das nicht Stellen des Antrages in der Verhandlung.


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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 07:08
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Hätte das Gericht zum Nachteil von Herrn Kulac entschieden, wäre die nächste Anhörung erst in einem Jahr. So muss im Januar ein neues Gutachten erstellt werden, das Gericht kann sich hier dann nicht auf das jetzige zurückziehen, da dann es sich letztendlich widersprüchlich verhalten würde, denn dann hätte es schon jetzt eine Entscheidung treffen müssen. Hinter der nicht erfolgten Entscheidung dürfte sich etwas anderes verbergen, jedoch kaum das, was das Gericht behauptet.
Und das weisst Du woher bitte?
Wenn weder Verteidigung noch Anklage eine vorgezogene Anhörung beantragen ist es doch verständlich, dass das Gericht so verfährt, wie es das augenscheinlich gerade tut.

Und bitte erläutere doch, was sich Deiner Meinung nach hinter der Entscheidung verbirgt. Diese andeutungen sind überflüssig.


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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 07:12
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb: So muss im Januar ein neues Gutachten erstellt werden, das Gericht kann sich hier dann nicht auf das jetzige zurückziehen, da dann es sich letztendlich widersprüchlich verhalten würde, denn dann hätte es schon jetzt eine Entscheidung treffen müssen. Hinter der nicht erfolgten Entscheidung dürfte sich etwas anderes verbergen, jedoch kaum das, was das Gericht behauptet.
Bitte, die Quelle nachreichen!


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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 07:20
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Hinter der nicht erfolgten Entscheidung dürfte sich etwas anderes verbergen, jedoch kaum das, was das Gericht behauptet.
Ach so? Das Gericht behauptet? Was hat denn das Gericht behauptet? Es wurde lediglich der Anhörungstermin, wegen NICHT gebotener Eile, bei der turnusmäßigen Anhörung im Januar belassen. Der Anwalt, der im Gegensatz zu Dir das Gutachten kennt, war damit einverstanden.
Liest Du eigentlich die Fakten?
Wo steckt hier eine Behauptung? Erkläre das bitte.


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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 09:39
Über Twitter gefunden, Dr. Sponsel postet einen aktuellen Auszug eines Artikels:

http://www.sgipt.org/medppp/NadP.htm#Weshalb%20kommt%20Ulvi%20nicht%20endlich
"Weshalb kommt Ulvi nicht endlich frei? Gutachter sieht weiterhin Gefährlichkeit — Betreuerin: „Missbrauch von Peggy hat nie stattgefunden" VON ELKE GRASSER-REITZNER
Ist Ulvi Kulac ein weiterhin gefährlicher Sexualstraftäter oder abermals Opfer der Justiz?,Auch nach 13 Jahren soll der geistig behinderte Mann, der im Frühjahr vom Mordvorwurf an der kleinen Peggy in Lichtenberg freigesprochen worden ist, vorerst nicht aus der Psychiatrie kommen, weil er Kinder sexuell missbraucht hat. „Unverhältnismäßig" nennt das sein neuer Verteidiger. Zudem seien die meisten ihm vorgeworfenen Taten gar nicht nachweisbar. ..." NN 13.11.14, S.16



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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 10:06
BAYREUTH - Gudrun Rödel ist empört und erbost zugleich. "Denkt denn niemand mal an die Eltern?", fragt die Betreuerin von Ulvi Kulac. Zehn Jahre lang, seit dem Urteil 2004, habe deren Sohn als Mörder gegolten, jetzt, nach dem spektakulären Freispruch, werde er weiter als Sexualstraftäter gebrandmarkt. Doch das sei grundfalsch, ist Rödel (66) überzeugt. Dass sich ihr Schützling, der in ein paar Wochen 37 Jahre alt wird, immer wieder vor Jungs auf der Straße entblößt hatte, bestreitet sie nicht. Doch er sei kein Vergewaltiger, sei nie gewalttätig geworden. Auch der sexuelle Missbrauch an Peggy, den man Ulvi neben zehn....

Hier kann man den Rest des Artikel für 2,38€ "kaufen"! Aber ich nicht, mir reichen nämlich schon die ersten beiden Sätze! :)

http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/NN/20141113/weshalb-kommt-ulvi-nicht-endlich-fr/2D25AA9F5AFB7B99C1257D8F0000B2FB.html (Archiv-Version vom 08.07.2016)


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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 10:26
@Xtralarge

Ich kauf das auch nicht :D

Denkt den auch mal jemand an die Opfer? Denken die Eltern von U.K. an die Opfer und deren Eltern? Nein, die Opfer werden verhöhnt mit hämischen Aussagen wie " ach die arem Opfer" !
Was haben denn die Eltern von U.K. denn Gutes getan, dass man ausgerechnet an sie denken soll?
Mit etwas Umsicht hätten sie damals viel verhindern können mMn!

Aber immer wieder fällt irgendein Schreiberling auf Rödel rein und schreibt einen Mist zusammen, dass sich einem die Haare sträuben!


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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 10:28
@Xtralarge
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb:Gudrun Rödel ist empört und erbost zugleich. "Denkt denn niemand mal an die Eltern?", fragt die Betreuerin von Ulvi Kulac.
ich denke sehr oft an Peggy, an Peggys Mutter und an die Opfer von UK und deren Eltern.

Wenn ich an UK's Eltern denke fällt mir immer wieder auf, wie überfordert oder nachlässig sie mit UK waren. Ich sehe da schwere Versäumnisse, glaube aber nicht dass Rödel darauf aufmerksam machen will :)
Rödels Empörung interessiert mich dagegen weniger :)


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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 10:33
Irgendwie scheinen ihr aber die Mittel auszugehen, wenn jetzt schon die "ach so armen Eltern" als Druckmittel dienen sollen ;)

Meine Güte, jeder Serienmörder hat Eltern! Sollen die jetzt auch alle wegen der " Eltern" entlassen werden? Das ist an Unsinn kaum zu überbieten.


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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 10:35
was mich richtig ärgert, ist die bewusste Falschdarstellung in dem Artikel.
Zitat von XtralargeXtralarge schrieb: werde er weiter als Sexualstraftäter gebrandmarkt. Doch das sei grundfalsch, ist Rödel (66) überzeugt. Dass sich ihr Schützling, der in ein paar Wochen 37 Jahre alt wird, immer wieder vor Jungs auf der Straße entblößt hatte, bestreitet sie nicht. Doch er sei kein Vergewaltiger, sei nie gewalttätig geworden
Sexualstraftäter ist UK nun mal unbestritten. Er befindet sich NICHT wegen Exhibitionismus in der Psychiatrie. Er hat viele Kinder missbraucht zur eigenen Befriedigung. Selbst wenn man die gestandene "Vergewaltigung" von Peggy nicht mitrechnet. Davor kann und darf sie als Betreuerin die Augen nicht verschließen!?


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Peggy Knobloch

14.11.2014 um 10:37
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Meine Güte, jeder Serienmörder hat Eltern! Sollen die jetzt auch alle wegen der " Eltern" entlassen werden?
Genau das waren auch meine Gedanken! Es fällt mir sehr schwer, diese Frau noch ernst zu nehmen.


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