Peggy Knobloch
13.11.2014 um 21:24@traces
Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass Sie behauptet haben, dass es nur auf die Diagnose ankomme. Nun sagen Sie selber etwas anderes, gut dann sind wir uns in dieser Hinsicht einig, dass es eben nicht allein auf die Diagnose ankommt. Das hat hier die vorliegende Diskussion nur bewirkt, der ich aber in Wirklichkeit müde bin. Aber falsches will ich nun auch nicht stehen lassen.
Lassen Sie doch einfach die Gerichte entscheiden, die können evtl. zukünftige Straftaten richtig klassifizieren und abhängig von der Verhältnismäßigkeit die Frage nach der Unterbringung beantworten. Bisher war hier als mögliche Straftat Mord möglich. Damit wäre jedoch so gut wie keine Entlassung möglich gewesen. Nun ist der Mord vom Tisch, also muss gerichtlich neu entshieden werden.
Und dabei muss auch untersucht werden, ob eine Unterbringung in einer WG das geringer einschneidende Mittel ist mit einerm nur gering erhöhtem Risiko dem Verhaltnismasigkeitgrundsatz besser gerecht wird.
Durch Eulers Rückzieher, der evtl. gar nicht abgesprochen war, ist das bisher nicht ausreichend untersucht worden.
Und solange eine Entscheidung nicht gefällt wurde, darf auf jeden Fall Frau Rödel diesbzgl. ihre Ansichten vertreten soviel sie will, das muss man tollerieren und gehört zur Meinungsfreiheit.
Ob sie mit ihrer Ansicht richtig liegt, wird man sehen. U. U. wird hier das letzte Wort das BVerfG haben.
Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass Sie behauptet haben, dass es nur auf die Diagnose ankomme. Nun sagen Sie selber etwas anderes, gut dann sind wir uns in dieser Hinsicht einig, dass es eben nicht allein auf die Diagnose ankommt. Das hat hier die vorliegende Diskussion nur bewirkt, der ich aber in Wirklichkeit müde bin. Aber falsches will ich nun auch nicht stehen lassen.
Lassen Sie doch einfach die Gerichte entscheiden, die können evtl. zukünftige Straftaten richtig klassifizieren und abhängig von der Verhältnismäßigkeit die Frage nach der Unterbringung beantworten. Bisher war hier als mögliche Straftat Mord möglich. Damit wäre jedoch so gut wie keine Entlassung möglich gewesen. Nun ist der Mord vom Tisch, also muss gerichtlich neu entshieden werden.
Und dabei muss auch untersucht werden, ob eine Unterbringung in einer WG das geringer einschneidende Mittel ist mit einerm nur gering erhöhtem Risiko dem Verhaltnismasigkeitgrundsatz besser gerecht wird.
Durch Eulers Rückzieher, der evtl. gar nicht abgesprochen war, ist das bisher nicht ausreichend untersucht worden.
Und solange eine Entscheidung nicht gefällt wurde, darf auf jeden Fall Frau Rödel diesbzgl. ihre Ansichten vertreten soviel sie will, das muss man tollerieren und gehört zur Meinungsfreiheit.
Ob sie mit ihrer Ansicht richtig liegt, wird man sehen. U. U. wird hier das letzte Wort das BVerfG haben.