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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

23.03.2015 um 13:57
Wenn Richter sich nicht an Empfehlungen von Fachleuten halten, ich weiss das müssen sie nicht, zeugt das in so einem Fall von gefährlicher Selbstherrlichkeit. Mich wundert, dass gerade diejenigen, die uns immer " blinde Justizunterwürfigkeit " vorgeworfen haben, plötzlich so begeistert von einem Urteil sind. :D Was ist denn das jetzt? Einsehen, dass ein "Gott in Schwarz" immer richtig liegt? Das ist so drollig :D Man meint wir hätten eine andere " Justiz" bekommen.


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 14:03
@jaska
wer singt da?


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 14:09
@lawine
Bei Youtube steht nur:
Veröffentlicht am 23.03.2015

Unzensiert: Das Lied: LIVE gesungen von Oliver Palmer! Für die Freilassung von Ulvi Kulac am 31.07.2015!



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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 14:36
Unzensiert: Das Lied: LIVE gesungen von Oliver Palmer! Für die Freilassung von Ulvi Kulac am 31.07.2015!

Emerson and Lake hatten wohl keine Zeit?

Sorry, der heisst ja Carl, der richtige Palmer..


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 14:53
Zitat von emzemz schrieb:Das OLG scheint mir einzig auf die Verhältnismäßigkeit der Dauer abgestellt zu haben, nicht auf die Gefährlichkeit.
In die Abschätzung der Verhältnismäßigkeit geht aber doch die erwartete Gefährlichkeit mit ein. Müsste man sicher damit rechnen, dass der Untergebrachte darauf aus wäre, die erste sich ergebende Gelegenheit zu nutzen, um erhebliche sexuelle Übergriffe zu verüben, und die Gefahr groß wäre, eine solche Gelegenheit nicht verhindern zu können, wäre die Gefährlichkeit eben entsprechend höher einzuordnen gewesen. Im vorliegenden Fall hat das Gericht es aber so gesehen, dass die Gefahr genügend gering ist, und daher zugunsten des Freiheitsanspruchs entschieden werden muss.
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich meine, dass es den Gerichten eher nicht um die Erhaltung ihres Ansehens geht. Staatsanwälte und Richter sind Beamte, heißt also, sie werden nicht gewählt und können auch nicht gekündigt werden, so dass sie die Möglichkeit haben, sich einzig an das zu halten, was die §§ vorgeben, ohne dass ihnen da beispielsweise ein Politiker so richtig dazwischenquatschen kann. Und ob ihre Entscheidung dem gesunden Volksempfinden entspricht, dürfte ihnen eher am Selbigen vorbeigehen.
Naja, ihr Ansehen in der Öffentlichkeit wird ihnen schon wichtig sein... so wie anderen Menschen eben auch. Niemand möchte wohl vorgeworfen bekommen, schlechte Arbeit geleistet zu haben. Vor allem dann, wenn diese schlechte Arbeit so gravierende Konsequenzen zur Folge hatte, wie die Verurteilung eines Unschuldigen wegen Mordes, und daraus u.U. resultierend eine jahrelange ungerechtfertigte Unterbringung im Maßregelvollzug.

Man muss doch mal eines sehen: Die Verurteilung wegen Mordes ist mittlerweile hinfällig. Und im Zuge des Wiederaufnahmeverfahrens sind einige gravierende Fehler und Versäumnisse zutage getreten, so dass man mittlerweile wohl sagen kann, dass es zu einer Verurteilung auch schon 2004 eigentlich nicht hätte kommen dürfen (und vermutlich auch nicht zur Feststellung des sexuellen Missbrauchs an P.K., die NUR auf U.K.s Aussagen beruhte!). Wäre U.K. also nicht wegen anderer Vorkommnisse in der Psychiatrie gelandet, hätte er bis zur Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens bereits einige Jahre zu Unrecht in Haft verbracht. Und dass es überhaupt zur Wiederaufnahme kam, ist ja nun auch nicht der Justiz zu verdanken... wäre es nach ihr gegangen, hätte U.K. seine lebenslange Haftstrafe verbüßen müssen. So ein Fehler ist also ungefähr der Super-Gau schlechthin für die Justiz. Peinlich, peinlich.

Nun hat man hier aber einen Spezialfall: Der Verurteilte hatte mehrfachen sexuellen Missbrauch an Kindern verübt, weswegen er schon vor der Verurteilung in der forensischen Psychiatrie untergebracht war, und auch nach der Verurteilung dort untergebracht blieb. Man hatte also nach dem Freispruch die Möglichkeit einer einzigartigen Rechtfertigung und Relativierung... "Jaaa, die Verurteilung wegen Mordes hat ja gar keinen Unterschied gemacht... deswegen ist er ja gar nicht in der Psychiatrie... ohne Verurteilung wäre es also genau so gelaufen für ihn"... usw.. Diese Rechtfertigung hat man aber eben nur, wenn U.K. tatsächlich auch ohne Mordurteil so lange untergebracht gewesen wäre. Genau das glauben zu machen, könnte also sehr wohl das Bestreben derer sein, die nicht offen und ehrlich die Verantwortung dafür übernehmen wollen, einem Menschen fälschlicherweise jahrelange Unfreiheit beschert zu haben...


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 14:58
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Und im Zuge des Wiederaufnahmeverfahrens sind einige gravierende Fehler und Versäumnisse zutage getreten
Welche konkret?


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 15:06
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb: Im vorliegenden Fall hat das Gericht es aber so gesehen, dass die Gefahr genügend gering ist, und daher zugunsten des Freiheitsanspruchs entschieden werden muss.
Es ist ja möglich, dass ich da etwas überlesen habe, außerdem ist das Gericht nicht gezwungen, dem Gutachten zu folgen.
Hättest du zur Einschätzung der Gefährlichkeit durch das OLG eine genauere Quelle?


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 15:11
@Erdmännchen
"Jaaa, die Verurteilung wegen Mordes hat ja gar keinen Unterschied gemacht... deswegen ist er ja gar nicht in der Psychiatrie... ohne Verurteilung wäre es also genau so gelaufen für ihn"... usw.. Diese Rechtfertigung hat man aber eben nur, wenn U.K. tatsächlich auch ohne Mordurteil so lange untergebracht gewesen wäre.
Wie lange sind denn nichttherapierbare Sexualstraftäter, von denen Gefahr ausgeht, sonst untergebracht? Auch wenn jeder Fall anders ist, nur ein paar Monate werden es kaum sein.


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 15:54
Zitat von jaskajaska schrieb:Welche konkret?
Na komm, das weißt gerade du doch genau. Stichwort Vernehmungsmethoden, Umgang mit Zeugenaussagen, Tathergangshypothese, "gekaufter" Zeuge etc. pp.. Ist mir schon klar, dass du das alles nicht glaubst. Fakt ist aber, dass das Gericht diese Dinge im Wiederaufnahmeverfahren sehr ernst genommen und für glaubhaft gehalten hat. U.K. wurde daher aus tatsächlichen Gründen freigesprochen... und nicht etwa, weil die Beweise "ganz knapp nicht gereicht" hätten, wie hier ja gerne mal suggeriert wird...
Zitat von emzemz schrieb:Es ist ja möglich, dass ich da etwas überlesen habe, außerdem ist das Gericht nicht gezwungen, dem Gutachten zu folgen.
Hättest du zur Einschätzung der Gefährlichkeit durch das OLG eine genauere Quelle?
Nein, eine Quelle habe ich nicht. Aber das sagt doch schon allein der Begriff "Verhältnismäßigkeit". Ein Verhältnis und ein Abwägen kann es ohne gegensätzliche Ansprüche/Rechte ja nicht geben, bzw. das würde keinen Sinn machen.

Aber ja, natürlich... die Länge der Unterbringung spielt dabei schon auch eine Rolle; sie bewirkt die Neigung der "Waagschale" zugunsten des Freiheitsanspruchs. Wäre U.K. also erst kurze Zeit untergebracht gewesen, wäre möglicherweise, bei gleicher Gefährlichkeitseinschätzung, anders entschieden worden. Aber mehr als 12 Jahre sind nun mal eine lange Zeit... das ist eben auch nicht zu vernachlässigen.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wie lange sind denn nichttherapierbare Sexualstraftäter, von denen Gefahr ausgeht, sonst untergebracht? Auch wenn jeder Fall anders ist, nur ein paar Monate werden es kaum sein.
Das kann man wohl nicht so einfach beantworten. U.a. muss man eben klären, wie wahrscheinlich zukünftige Übergriffe sind, welche Art von Übergriffen zu erwarten wäre, und ob es Möglichkeiten gibt, den Patienten auch außerhalb der forensischen Psychiatrie genügend zu kontrollieren und zu führen. Ich denke, insbesondere Letzteres wird bei U.K. aufgrund seiner seiner geistigen Behinderung und seiner Persönlichkeit auf alle Fälle weitgehend bejaht.

Also, warum sollten es bei günstigen Bedingungen nicht nur ein paar Monate sein? Bei extrem ungünstigen Bedingungen dauert die Unterbringung ja auch durchaus mal lebenslang an.

Und wieso eigentlich sprichst du in diesem Zusammenhang von "nichttherapierbar"?


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 16:01
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Wäre U.K. also nicht wegen anderer Vorkommnisse in der Psychiatrie gelandet, hätte er bis zur Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens bereits einige Jahre zu Unrecht in Haft verbracht.
erstens: UK hat keinen einzigen Tag Haftstrafe verbüßt
zweitens: war er auf Veranlassung seiner Mutter/seines Arztes wegen der von ihm begangenen sexuellen Kindesmissbräuche gerade auf dem Weg in die Psyhiatrie zur Behandlung. das Gericht ist der "freiwilligen" Einweisung mit einer Zwangseinweisung zuvor gekommen. Und zwar nur um wenige Tage!
wenn UK bzw dessen Eltern sich keinen anderen Ausweg mehr wissen, als sich freiwillig in eine geschlossene Anstalt zur Behandlung zu begeben (wegen der Vielzahl von sexuellen Missbrauchstaten) muss heute keiner rummjammern, er hätte zu UNRECHT in der Psychiatrie eingesessen. Das ist Schwachsinn!


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 16:12
erstens: UK hat keine Haftstrafe verbüßt
Deshalb fing mein Satz mit "Wäre..." an... ^^
Zitat von lawinelawine schrieb:zweitens: war er auf Veranlassung seiner Mutter/seines Arztes wegen der von ihm begangenen sexuellen Kindesmissbräuche gerade auf dem We gin die Psyhiatrie zur Behandlung. das Gericht ist der "freiwilligen" Einweisung mit einer Zwangseinweisung zuvor gekommen. Und zwar nur um wenige Tage!
wenn UK bzw dessen Eltern sich keinen anderen Ausweg mehr wissen, als sich freiwillig in eine geschlossene Anstalt zur Behandlung zu begeben (wegen der Vielzahl von sexuellen Missbrauchstaten) muss heute keiner rummjammern, er hätte zu UNRECHT in der Psychiatrie eingesessen. Das ist Schwachsinn!
Bei einer Selbsteinweisung kann man sich aber auch selbst wieder entlassen... das ist ein gewaltiger Unterschied. U.K. wäre wohl kaum 12 Jahre lang freiwillig in der Psychiatrie geblieben. Und ob er wegen der nicht strittigen Taten, also ohne Feststellung des sex. Missbrauchs und Mordes an P.K. so lange dort hätte bleiben müssen, wage ich stark zu bezweifeln. Das ist absolut kein "Schwachsinn".


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 16:14
@Erdmännchen
Also hast du keine Quelle und du weißt nichts, sondern spekulierst lediglich, was Sinn machen würde.
Da folge ich doch lieber dem, worauf Saschenbrecker schon im Vorfeld abstellte, nämlich einzig auf die unverhältnismäßig lange Unterbringung.
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb: U.K. wurde daher aus tatsächlichen Gründen freigesprochen...
Ich meine, aus rechtlichen Gründen.
Hättest du eine Quelle?


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 16:14
Diese Authentizität ist bei der filmischen Rekonstruktion wichtig, sagt Regisseur Rudolf Schweiger, der auch das Drehbuch verfasst hat. "Der Zuschauer muss nah ran kommen an die dargestellten Menschen", erklärt er. Dann steigt die Chance, dass sich auch nach so langer Zeit noch Zeugen melden.

Produktionsfirma: Erfolgsquote ist bei Altfällen sehr hoch

Und das, sagt Chefredakteurin Ina-Maria Reize-Wildemann, ist gar nicht so unwahrscheinlich: „Wir sind sehr erfolgreich mit Berichten über solche Altfälle. Die Erfolgsquote liegt sogar meist höher als bei zeitnahen Fällen." Oft haben Menschen nach vielen Jahren eher die Bereitschaft, sich zu einem Kapitalverbrechen wie etwa Mord zu äußern. „Zum Beispiel Mitwisser wie eine Ehefrau, die nach vielen Jahren nicht mehr das Bedürfnis hat, ihren Ehemann zu schützen“, erklärt Reize-Wildemann.
Zitat von Ludwig_01Ludwig_01 schrieb:http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/alles-wieder-offen-aktenzeichen-xy-rekonstruiert-den-fall
Dass sich Aktenzeichen XY des Falles annimmt, halte ich für eine große Chance, Licht in die Sache zu bringen.
Nicht nur die zitierten Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass sich Zeugen oder Involvierte nach so langer
Zeit melden, sondern auch das Bedürfnis, Zusammenhänge richtig zu stellen, die, so wie im Film dargestellt,
nicht der Wahrheit entsprechen, verdreht oder beschönigt werden und daher Unmut und den Drang zur
Richtigstellung erzeugen könnten.


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 16:23
Zitat von emzemz schrieb:Also hast du keine Quelle und du weißt nichts, sondern spekulierst lediglich, was Sinn machen würde.
Da folge ich doch lieber dem, worauf Saschenbrecker schon im Vorfeld abstellte, nämlich einzig auf die unverhältnismäßig lange Unterbringung.
Nö, ich denke lieber einfach ein bisschen logisch. Wenn die Länge der Unterbringung aus rechtlicher Sicht das einzige Argument sein dürfte, gäbe es ja keine forensischen Patienten, die ihr ganzes Leben lang untergebracht bleiben. Die gibt es aber sehr wohl, da von manchen dieser Personen eben eine so große Gefahr ausgeht, dass die Sicherheit der Allgemeinheit Vorrang hat... völlig wurscht, wie lange die Unterbringung schon andauert. Nur, bei U.K. liegt der Fall eben anders. Kann man verstehen... muss man aber nicht... ;-)
Zitat von emzemz schrieb:Ich meine, aus rechtlichen Gründen.
Hättest du eine Quelle?
http://www.nordbayern.de/region/peggy-prozess-ulvi-kulac-wird-freigesprochen-1.3642233


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ronca ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 16:32
Und der Medienrummel geht weiter,
zur Stunde laufen in Lichtenberg zum "Fall Peggy" schon wieder Dreharbeiten für "Aktenzeichen XY"...alles wieder auf Anfang sozusagen.


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 16:39
@Erdmännchen

Besten Dank für den Link.
Es war ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen oder wie der Richter sagte, "Ein Tatnachweis ist nicht möglich."

Du denkst lieber ein bisschen logisch, ich halte mich lieber an das, was ein Jurist sagt.


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 16:42
@ronca
Dann hoffen wir doch alle mal, dass der Aufwand zu einem Erfolg führt.
Vor allem im Sinne der Mutter von Peggy würde ich mir das wünschen.


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 16:48
@Erdmännchen

Kommentar heute um 14:53. Uhr

Den Kommentar finde ich wirklich sachlich und die Dinge sehr gut verständlich
rüber gebracht !


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 17:10
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Ich denke, insbesondere Letzteres wird bei U.K. aufgrund seiner seiner geistigen Behinderung und seiner Persönlichkeit auf alle Fälle weitgehend bejaht.
Von wem jetzt genau bejaht? Seine geistige Behinderung hat die Kinder ja damals auch nicht geschützt?


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Peggy Knobloch

23.03.2015 um 17:18
@Erdmännchen
Zitat von ErdmännchenErdmännchen schrieb:Na komm, das weißt gerade du doch genau. Stichwort Vernehmungsmethoden, Umgang mit Zeugenaussagen, Tathergangshypothese, "gekaufter" Zeuge etc. pp.. Ist mir schon klar, dass du das alles nicht glaubst. Fakt ist aber, dass das Gericht diese Dinge im Wiederaufnahmeverfahren sehr ernst genommen und für glaubhaft gehalten hat. U.K. wurde daher aus tatsächlichen Gründen freigesprochen... und nicht etwa, weil die Beweise "ganz knapp nicht gereicht" hätten, wie hier ja gerne mal suggeriert wird...
Das weiß ich eben nicht. Denn der Prozess ergab eigentlich gar nichts.
Die von Dir angesprochenene Dinge wurden mitnichten aufgeklärt oder bewiesen. Im Gegenteil, Vieles wurde entkräftet, was zuvor angeprangert wurde.
Es gab wie schon 10 Jahre zuvor keine Sachbeweise und diesmal brach sogar das Geständnis weg, nachdem Dr. Kröber eine Vorgabe des Geständnisinhaltes nicht mehr ausschliessen konnte (konnte er zuvor auch nicht, aber da wusste er noch nichts von der Tathergangshypothese). Konsequenterweise wurde Ulvi K. dann freigesprochen.


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