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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

14.02.2015 um 18:51
Detailarmut?? Also DAS lese ich zum ersten Mal ... Das Gegenteil war wohl eher der fall.. Ich erinner mich jedenfalls an Details...


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Peggy Knobloch

14.02.2015 um 21:10
Ich hatte mich geirrt, es war nicht die Pressemitteilung sondern es ging aus folgendem Beitrag hervor:

http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/mordfall-peggy-achter-prozesstag-100.html (Archiv-Version vom 08.01.2015)


Dort steht:
So habe er bei zwei Videorekonstruktionen zum angeblichen Tathergang völlig unterschiedliche Angaben gemacht und entscheidende Details teilweise weggelassen.
Das nennt man dann eben ein unglaubwürdiges Geständnis. Da kam es dann auf Kröber letztendlich nicht an.


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Peggy Knobloch

14.02.2015 um 21:19
@JosefK1914
Die beschreiben das Mordgeständnis! Die Vergewaltigung und die Missbräuche waren NICHT Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens.
Ist das so schwierig?


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Peggy Knobloch

14.02.2015 um 22:16
@jaska

Sie hatten mich gefragt, ob ich Zweifel bzgl. der Vergewaltigung habe. Ja, ich habe diese und die Gründe dafür habe ich Ihnen genannt. Ich sehe daher eine erneute Überprüfung als sinnvoll an, die aber scheitern wird, weil in Deutschland die Voraussetzungen für eine WAV sehr hoch sind, aus meiner Sicht zu hoch.

Sie haben mich nach der persönlichen Meinung gefragt und diese habe ich hier nur begründet. Dass eine Überprüfung der Vergewaltigung nicht Bestandteil des WAV war, ist bekannt, sehe ich aber als Fehler an.


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Peggy Knobloch

14.02.2015 um 23:43
@JosefK1914
tja, hättest du mal @jaska Beiträge genau gelesene, da stand , dass UK geradezu unnötig viele Details in sein Mordgeständnis einbaute . unnötig viel für eine Lügengeschichte...
halten wir fest, dass das Gericht im WAV gerade keinen Mangel an Details beim Mordgeständnis erkannt hat?


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 00:30
Das Gericht hat die fehlenden Details auf die wesentlichen Stellen abgestellt, das dürften die gewesen sein, die eben direkt mit einer behaupteten Tat zu tun gehabt haben. Alles andere, das stolpern über den Stein, der Ranzen etc. sind zwar Details, die Herr Kulac aber schon in einem anderen Zusammenhang erlebt haben kann. Und bei den alltäglichen Dingen - wie wieder aufnehmen des Ranzen, ja sicherlich da hat er letztendlich zu VIELE Details genannt, so dass die Handlungskette aus der Sicht der Gerichts unrealistisch erscheint. Also damit unnötig viele für eine realistische Geschichte.

Wie gesagt, für die entscheidenen Stellen gibt es zu wenig Details und ansonsten - ja da gebe ich Ihnen Recht - gibt es eben ZU VIEL an Details.

Das Gericht hat eben nicht wie @jaska einfach oberflächlich geurteilt und pauschal gesagt, eine detailreiches Geschichte wäre keine Lügengeschichte. Nein, es hat genauer hingesehen und eben letztendlich das zu viel an einigen Stellen erkannt und an den wesentlichen Stellen eben das zu wenig.

Dazu kamen dann die Widersprüche in den verschiedenen Versionen.

Ich halte es da mit dem Gericht, das im Gegensatz zu @jaska die Videos gesehen hat.


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 01:33
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich sehe daher eine erneute Überprüfung als sinnvoll an, die aber scheitern wird, weil in Deutschland die Voraussetzungen für eine WAV sehr hoch sind, aus meiner Sicht zu hoch.
Ob es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt oder nicht, hängt schlicht und einfach davon ab, greift einer dieser Punkte, oder greift er nicht.

http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html Hier steht der Text Spoiler§ 359 - Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;
4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.



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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 06:16
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Dazu kamen dann die Widersprüche in den verschiedenen Versionen.
Du hast noch nicht mal zur Kenntnis genommen, dass Widersprüche immer und überall vorkommen. Selbst unterschiedliche Versionen sind nicht unüblich.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Ich halte es da mit dem Gericht, das im Gegensatz zu @jaska die Videos gesehen hat.
Du meinst dieses Gericht, dass nicht etwa die Unschuld als gegeben ansah sondern das explizit darauf hinwies, das die Tat nicht nachzuweisen ist?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Sie hatten mich gefragt, ob ich Zweifel bzgl. der Vergewaltigung habe. Ja, ich habe diese und die Gründe dafür habe ich Ihnen genannt.
Du hast irgendwas genannt, hast es aber versäumt, den Sachverhalt auch nur annähernd differenziert zu betrachten. Trotz mehrfacher Hinweise seitens der User hier.
Wenn Dir genügt, so pauschal Alles anzuzweifeln - prima.
Ich bete Dir sicher nimmer vor, wo ich da enorme Unterschiede sehe.
Aber lassen wir das. Du biegst Dir einfach gerne Dinge zurecht.


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 08:43
@jaska

Es ist schon wieder interessant, dass Sie nur einen einzigen Punkt meines Beitrages herausgreifen. Klar, Widersprüche kommen häufig vor, hier treten sie jedoch im Zusammenhang mit Handlungen auf, die das Gericht eben für unwahrscheinlich hält und zusätzlich dien fehlenden Details bei den wesentlichen Dingen.

Das Gericht dürfte daher das Geständnis als eher unwahrscheinlich ansehen zumindest reicht es nicht für eine Verurteilung. Ihr Schluß bezüglich der Unschuld ist kompletter Blödsinn und das dürften Sie auch selber wissen.

Und zur Frage der Vergewaltigung:

Hier hat das Gericht das Geständnis überprüft, dass offenbar das Mordgeständnis als ausreichend für eine Verurteilung angesehen hat. Unter diesen Umständen dürfte es höchst begreiflich sein, dass man sich eine erneute Überprüfung der Geständnisse auf der gleichen Ebene wünscht, wie es nun beim Mordurteil erfolgt war. Das hat nicht mit Pauschalurteilen zu tun sondern schlicht und einfach mit Erfahrungen, dass wenn die Überprüfung in der einen Sache nicht ausreichend war, es eben auch recht wahrscheinlich ist, dass die Überprüfung in der anderen Sache ebenfalls nicht ausreichend war. Klar ist der letzte Schluss nicht zwingend, aber dadurch kommen beim mir jedenfalls Zweifel auf. Andere mögen diese nicht haben, aber immerhin gehört das hier zur Meinungsfreiheit, welche man zu tollerieren hat.

Das dieser Wunsch der erneuten Überprüfung vermutlich nicht mehr erfüllt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Wir können hier im Kreise dikutieren, das wird sich an den hier herschenden Meinungen aber nichts ändern. Da Sie mich nach meiner Meinung gefragt haben, habe ich diese hier kund getan. Was wollen Sie also noch?

Gerichte sind eben nicht unfehlbar, das sollte man wissen und dir Gefahr von Fehlurteilen wächst, wenn sie sich auf Terain bewegen, dass eben nicht den normalen Fällen entspricht.


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 09:00
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:zusätzlich dien fehlenden Details bei den wesentlichen Dingen.
welche wesentlichen Details beim Mordgeständnis fehlten?
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das Gericht dürfte daher das Geständnis als eher unwahrscheinlich ansehen
hat es das GEständnis als unwahrscheinlich angesehen oder nicht?

mit dürfte, hätte, sollte, wenn falls usw bleibst du immer im Bereich des Spekulativen.
Deutlicher war Kröber: wahrscheinlich erlebnisbasiert. punkt.


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 10:33
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Es ist schon wieder interessant, dass Sie nur einen einzigen Punkt meines Beitrages herausgreifen.
Nicht interessant, sondern logische Konsequenz. Du gehst eh auf keine Argumente ein.
Über den Freispruch vom Mordvorwurf ging es nämlich gar nicht.
Deine Beiträge zur Vergewaltigung sind also "Thema verfehlt" und ich habe Dich mehrfach darauf hingewiesen.


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 10:43
Zitat von lawinelawine schrieb:mit dürfte, hätte, sollte, wenn falls usw bleibst du immer im Bereich des Spekulativen.
Deutlicher war Kröber: wahrscheinlich erlebnisbasiert
Komischerweise liest sich dann die Urteilsbegründung doch etwas anders. Hier hat das Gericht eben dizusätzlichen Sachen berücksichtigt, welche Kröber nicht berücksichtigen durfte.


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 10:49
@JosefK1914
Dann zitiere doch bitte für die, die hier nicht so ganz im Thema sind, wo sich die Urteilsbegründung anders liest und was Kröber nicht berücksichtigen durfte.


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 11:07
Zitat von jaskajaska schrieb:Deine Beiträge zur Vergewaltigung sind also "Thema verfehlt" und ich habe Dich mehrfach darauf hingewiesen
Herr Oberlehrer, das sehe ich eben anders.


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 11:13
http://www.allmystery.de/themen/km79175-2563#id13845892
Da hätten Sie in der Diskussion nur eine Seite zurück blättern müssen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Kröber nur die Aussagepsychologie Kulacs beurteilen soll. Äußere Umstände und Logiklücken seien nicht Teil von Kröbers Auftrag.



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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 11:24
@JosefK1914
Dankeschön, vor allem im Namen all derer, die hier mitlesen möchten, und denen wir es doch so einfach wie möglich machen sollten.
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das dieser Wunsch der erneuten Überprüfung vermutlich nicht mehr erfüllt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Das wäre aber durchaus ein Aspekt, der einmal beleuchtet werden sollte. Könnte es denn überhaupt einen Ansatz geben, unter Zugrundelegung von http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html ein Wiederaufnahmeverfahren ins Auge zu fassen?


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 11:34
@JosefK1914
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:welche Kröber nicht berücksichtigen durfte
wie wertest du es, dass Kröber sich nicht zu
äußeren Umständen und Logiklücken

äußern durfte?


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 12:35
Zitat von emzemz schrieb: Könnte es denn überhaupt einen Ansatz geben, unter Zugrundelegung von http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html ein Wiederaufnahmeverfahren ins Auge zu fassen?
Kurze Frage: Waren wir nicht schon mal an diesem Punkt und hat nicht irgendwer erklärt, dass ein WAV nicht mehr möglich sei?


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 12:47
Das sind die ureigensten Aufgaben des Gerichts und hierüber entscheiden dann immerhin 3 Berufs- und 2 Laienrichter.

Kröber hat eben gar nicht die notwendige Information, um die Umstände richtig beurteilen zu können, dazu ist eine umfassende Akteneinsicht notwendig.

Ich persönlich finde es höchst bedenklich, dass sich Kröber ohne diese umfassende Akteneinsicht sich öffentlich geäußert hat, dass die Kulac-Variante die wahrscheinlichere ist. Dies ist ohne Akteneinsicht anmaßend und hier untergräbt er aus meiner Sicht seine Stellung selber in dieser Sache.


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Peggy Knobloch

15.02.2015 um 12:55
dein erster Satz: Zustimmung
zweiter Satz: hatte Kröber keine umfassende akteneinsicht? soweit mit bekannt - korrigiert mich - hatte Kröber vollständige Akteneinsicht - allerdings war die THH nicht bei den Akten.

btw: alle Gerichtsgutachter, die ich erlebt habe, hatten vollständige Akteneinsicht.

dritter Satz: war das nicht Kröbers ureigenste Aufabe als vom Gericht bestellter Gutachter, sich dazu zu äußern, wie "wahr" das Mordgeständnis war?
wo siehst du Kompetenzüberschreitung?


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