Peggy Knobloch
14.02.2015 um 18:51Detailarmut?? Also DAS lese ich zum ersten Mal ... Das Gegenteil war wohl eher der fall.. Ich erinner mich jedenfalls an Details...
So habe er bei zwei Videorekonstruktionen zum angeblichen Tathergang völlig unterschiedliche Angaben gemacht und entscheidende Details teilweise weggelassen.Das nennt man dann eben ein unglaubwürdiges Geständnis. Da kam es dann auf Kröber letztendlich nicht an.
JosefK1914 schrieb:Ich sehe daher eine erneute Überprüfung als sinnvoll an, die aber scheitern wird, weil in Deutschland die Voraussetzungen für eine WAV sehr hoch sind, aus meiner Sicht zu hoch.Ob es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt oder nicht, hängt schlicht und einfach davon ab, greift einer dieser Punkte, oder greift er nicht.
JosefK1914 schrieb:Dazu kamen dann die Widersprüche in den verschiedenen Versionen.Du hast noch nicht mal zur Kenntnis genommen, dass Widersprüche immer und überall vorkommen. Selbst unterschiedliche Versionen sind nicht unüblich.
JosefK1914 schrieb:Ich halte es da mit dem Gericht, das im Gegensatz zu @jaska die Videos gesehen hat.Du meinst dieses Gericht, dass nicht etwa die Unschuld als gegeben ansah sondern das explizit darauf hinwies, das die Tat nicht nachzuweisen ist?
JosefK1914 schrieb:Sie hatten mich gefragt, ob ich Zweifel bzgl. der Vergewaltigung habe. Ja, ich habe diese und die Gründe dafür habe ich Ihnen genannt.Du hast irgendwas genannt, hast es aber versäumt, den Sachverhalt auch nur annähernd differenziert zu betrachten. Trotz mehrfacher Hinweise seitens der User hier.
JosefK1914 schrieb:zusätzlich dien fehlenden Details bei den wesentlichen Dingen.welche wesentlichen Details beim Mordgeständnis fehlten?
JosefK1914 schrieb:Das Gericht dürfte daher das Geständnis als eher unwahrscheinlich ansehenhat es das GEständnis als unwahrscheinlich angesehen oder nicht?
JosefK1914 schrieb:Es ist schon wieder interessant, dass Sie nur einen einzigen Punkt meines Beitrages herausgreifen.Nicht interessant, sondern logische Konsequenz. Du gehst eh auf keine Argumente ein.
lawine schrieb:mit dürfte, hätte, sollte, wenn falls usw bleibst du immer im Bereich des Spekulativen.Komischerweise liest sich dann die Urteilsbegründung doch etwas anders. Hier hat das Gericht eben dizusätzlichen Sachen berücksichtigt, welche Kröber nicht berücksichtigen durfte.
Deutlicher war Kröber: wahrscheinlich erlebnisbasiert
jaska schrieb:Deine Beiträge zur Vergewaltigung sind also "Thema verfehlt" und ich habe Dich mehrfach darauf hingewiesenHerr Oberlehrer, das sehe ich eben anders.
http://www.allmystery.de/themen/km79175-2563#id13845892Da hätten Sie in der Diskussion nur eine Seite zurück blättern müssen.
jaska schrieb:Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Kröber nur die Aussagepsychologie Kulacs beurteilen soll. Äußere Umstände und Logiklücken seien nicht Teil von Kröbers Auftrag.
JosefK1914 schrieb:Das dieser Wunsch der erneuten Überprüfung vermutlich nicht mehr erfüllt wird, steht auf einem anderen Blatt.Das wäre aber durchaus ein Aspekt, der einmal beleuchtet werden sollte. Könnte es denn überhaupt einen Ansatz geben, unter Zugrundelegung von http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html ein Wiederaufnahmeverfahren ins Auge zu fassen?
JosefK1914 schrieb:welche Kröber nicht berücksichtigen durftewie wertest du es, dass Kröber sich nicht zu
äußeren Umständen und Logiklücken
emz schrieb: Könnte es denn überhaupt einen Ansatz geben, unter Zugrundelegung von http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html ein Wiederaufnahmeverfahren ins Auge zu fassen?Kurze Frage: Waren wir nicht schon mal an diesem Punkt und hat nicht irgendwer erklärt, dass ein WAV nicht mehr möglich sei?