Frau.N.Zimmer schrieb:Ja, ich habe mal Batterien für ein Spielzeug vergessen.Leider war grad auch noch Sonntag. Und hätte mir mein Nachbar, den ich nur korrekt gekleidet kenne, im Morgenmantel die Tür geöffnet als ich um Batterien bat, wüsste ich das jetzt nach über 20 Jahren auch noch.
Das dürfte zutreffen, das glaube ich Ihnen sogar auf's Wort. Nur ist das eine komplett andere Erinnerung, als die welche Sie von der Zeugin verlangen. Hier wären Sie persönlich direkt in das Geschehen involviert gewesen, die Aufmachung des Nachbarn wäre für Sie recht ungewöhnlich. Dahingehend will die Zeugin aber nur bei dem Weg zum Laden Herrn Kulac auf der Bank sitzen gesehen haben. Es war also für den Weg ein für die Zeugin vollkommen belangloses Detail. Zwischen der Beobachtung, welche Sie und letztendlich
@Redjune schildern, befinden sich Welten.
jaska schrieb:Und Ulvi K.s Anwesenheit im Ortskern kann für diese Zeit nachgewiesen werden, die Zeugin sah ja nicht nur ihn sondern seine Arbeitskleidung und eine Schüssel - Alles in Übereinstimmung mit den Aussagen der Kulacs. Bis auf die Uhrzeit. Die wandert bei den Alibizeugen nämlich beliebig hin und her.
Nachgewiesen? Nein, es war nur Geiers Behauptung. Das ursprüngliche Urteil ist aufgehoben. Nachgewiesen wurde im WAV in dieser Richtung gar nichts, auch wenn man es immer wieder behauptet, dadurch wird eine Behauptung nicht wahr. Rechtlich nachgewiesen ist es erst, wenn ein Urteil mit einer solchen Feststellung rechtskräftig geworden ist. Aber selbst das ist dann nur die juristische Wahrheit und ein solches Urteil mit dieser Feststellung gibt es im Fall nicht (mehr).
Und diesen von Ihnen angesprochenen angeblichen Detailreichtum macht eben letztendlich die Aussage der zeugin für mich unglaubwürdig. Ich würde ganz gern die Aufzeichnung der Aussage der Zeugin mit den Ermittlern sehen. Ein solch fotografisches Gedächtnis wäre außergewöhnlich. Die Zeugin sollte sich mal an einem entsprechenden Wettbewerb teilnehmen. Nur wenn das ein Autist behaupten würde, würde ich dem das abnehmen. Ich würde sagen, das stinkt schon gewaltig alles nach den Folgen von Suggestion, von wem auch immer.
Frau.N.Zimmer schrieb:Da haben wir es doch schon! Allein die Kombination von Arbeitskleidung und Schüssel kann einem im Gedächtnis bleiben. Der Kindergeburtstag und die vergessenen Kerzen sowieso.
Hier ist die Betonung auf "kann" zu legen. Kann reicht jedoch nicht aus. Die Arbeitskleidung müsste dann schon etwas Besonderes sein. Hat Herr Kulac sonst nie eine Arbeitskleidung getragen?
Ich kann mir eben nicht vorstellen, dass die Aufmachung Kulacs wirklich ungewöhnlich für ihn war, dass das dann ausgerechnet so unverrückbar im Gedächtnis haften bleibt. Nein, die Ermittler haben bei der Befragung Kulacs mit suggestiven Fragen gearbeitet, warum soll es bei der Zeugin anders gewesen sein, zumal das so toll diese Aussage den Ermittlern in ihre Tathypothese gepasst hat. Auf diesen doch sehr seltsamen Umstand, gab es vor dem Gericht von Ermittlerseite eigentlich keine vernünftige Begründung sondern nur Ratlosigkeit.
Wir haben hier schlicht und einfach viel zu unterschiedliche Ansichten, was den Wahrheitsgehalt von Zeugenaussagen und die Möglichkeiten der Suggestion betrifft.
Vor dem Urteil wollten hier die meisten diese Möglichkeit der Suggestion Kulacs einfach nicht sehen. Die gleiche Diskussion spielt sich hier nun mit den Zeugenaussagen ab. Man will unbedingt eine Zeugenaussage, welche nach einem Jahr erfolgte als glaubwürdig ansehen. Selbst wenn dort Herr Kulac gesessen hat, gab es eben weiter eine zeitnahe Zeugenaussage, welche behauptet, dass Peggy an der Abzweigung schon vorbei war und es so – nach diesee Aussage - zu dem Treffen gar nicht gekommen sein kann.
Sprich die Aussage, über die wir hier schon lange diskutieren, kann durchaus zutreffend sein, ohne dass dass diese letztendlich Herrn Kulac ausreichend belastet, dass es zu einer Verurteilung reicht. Also wir diskutieren hier schon seitenlang letztendlich über Nebensächlichkeiten, welche nicht entscheidend waren.
Fest steht, Herrn Kulac konnte die Tat nicht nachgewiesen werden.