@ramisha ramisha schrieb:Ich weiß, dass die Verhandlung nicht dem Verschwinden von Peggy gilt, aber es wäre
ein Versäumnis und ein Ignorieren der möglichen Verknüpfungen, würde man die
Gelegenheit außer Acht lassen und sich bietende Klärungsmöglichkeiten im Keim ersticken,
nur weil sie nicht zum eigentlichen Missbrauchsfall gehören. Da wird der Anwalt des H.E.
sicherlich ganz anderer Meinung sein, aber ausschlaggebend dürften Staatsanwalt und
Richter sein.
ich denke, mit dieser Prämisse wird der Prozess für dich enttäuschend verlaufen.
Verhandelt wird das, was angeklagt ist. so sieht es die Rechtssprechung/StPO vor.
alles zum Thema Peggy gehört im Grunde in separate Emittlungen vor oder nach dem Prozess. Vorher wäre optimal, keine Frage. erinnert sei daran, wie oft hier zu lesen war, dass sich viele Fragen und angebliche Widersprüche im WAV klären werden. dem war nicht so, denn es ging um die Schuld/Unschuld von Kulac. Nicht um den verbleib Peggys. Die Enttäuschung war entsprechend groß bei manchen, dass entsprechende Zeugen (stellvertetend die Berliner Freundin; der Stiefvater etc) nicht gehört wurden.