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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

09.01.2015 um 19:07
@jaska

Vielen Dank für die Verlinkung der Videos.

Das Ende des 2. Videos ist für mich der beste Beweis dafür, wie intransparent selbst die eigenen Mitstreiter über die Sachlage informiert werden. Ich musste schon ein wenig schmunzeln…da bringt der eigene „Pressesprecher“!! Frau Rödel und den neuen Anwalt mit seinen knallharten Fragen zum Ende wohl ungewollt etwas in Verlegenheit. Das damalige Urteil mit den bestehenden Missbrauchstaten hat er sicher nicht zu lesen bekommen. Bestätigt mein Bild ein mal mehr.


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 19:34
Ich bin gerade dabei, die gesamte Pressekonferenz mitzuschreiben.
Vorab möchte ich schon mal diese, mir wichtig erscheinende Passage einstellen.
Das Prüfverfahren ist aber jetzt noch nicht abgeschlossen?

Saschenbrecker: Das ist abgeschlossen, wenn die Kammer beraten hat und einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Ich hatte auch durchaus den Eindruck, dass sich die Kammer sehr detailiert mit diesen ganzen Argumenten auseinander setzt und dass da wirklich eine fundierte Prüfung stattfindet. Das Ergebnis würde mich jetzt nicht überraschen, wenn die Fortdauer des Maßregelvollzuges angeordnet würde. Ich denke aber, wir haben ein Umdenken in Gang gesetzt, dass sich da auch Entlastperspektiven nach der langen Zeit, weit mehr als einem Jahrzehnt, durchaus für Herr Kulac eröffnen, und sich für ihn wieder Möglichkeiten ergeben, wieder in Freiheit leben zu können. Das wird natürlich nicht ein sofortiges Leben in Freiheit sein, in dem Sinne, dass er eine eigene Wohnung beziehen kann, aber es wird so sein, denke ich mal, dass eine Einrichtung, eine offen geführte Einrichtung Ziel sein kann und damit wird Herr Kulac dann auch zufrieden sein. Wir werden natürlich erst dann unsere Arbeit als beendet ansehen, wenn diesmal für Herrn Kulac ein zufriedenstellendes Ergebnis, was unterm Strich sich für ihn auch bemerkbar macht, im Bezug auf sein Wohlfühlen auf seine persönlich Freiheit erzielt worden ist.



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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 19:41
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:AUs heutiger Sicht natürlich blöde - wäre Ulvi für schuldfähig erklärt worden, hätte hier eine zeitige Freiheitsstrafe erfolgen müssen. Die hätte er heute abgesessen
Nicht gesagt, da hätte es immer noch die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung gegeben.


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 19:50
Zitat von emzemz schrieb:Nicht gesagt, da hätte es immer noch die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung gegeben.
Dazu hätten die Missbrauchstaten kaum ausgereicht.


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 20:17
@jaska

Danke Dir für die Links. Unfassbar, mehr fällt mir da nicht ein.

Für die Kinder war das also ein "Spass", geht's noch?
Was bildet sich diese Frau eigentlich ein?
Ich kann da nur @lawine zustimmen, wie muss man ticken, um so etwas von sich zu geben?

Auch die Aussagen der Eltern , das geht einfach nicht. Wie stellen die sich das vor? Ulvi wieder in ihrer "Obhut"? Wer soll eine Sicherheit gewährleisten? Warum sind sie nicht schlicht froh, daß er sicher untergebracht ist und es ihm gut geht? Er hat doch offenbar auch reichlich Ausgang, sonst würde er ja nicht in jeder Gesprächsrunde dabei sitzen. Ist das so schlimm, daß die Mutter permanent in Tränen ausbrechen muss (wenn sie nicht gerade in ihrer Handtasche kramt) ? Was soll da Peggys Mutter sagen? Die wieder mal angegriffen wird, im Beisein des Anwalts und Ulvis Eltern.

Ich hätte mit den Eltern wesentlich mehr Mitleid, wenn sie angesichts solcher Vorwürfe nicht zustimmend daneben sitzen würden und ehrlich gesagt auch, wenn Ulvis Vater mal zu Wort kommen würde. Ich persönlich würde mich äußern, wenn mir vorgeworfen würde, eine Leiche versteckt zu haben und zwar deutlich. War in all den Jahren nicht der Fall.

@LivingElvis

Ich finde den Anwalt ziemlich peinlich. Wo siehst Du da Beschwichtigung?
Kann ich nicht finden, im Gegenteil...


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 20:26
@Mao1974
Naja....er geht um Beispiel einen sehr realistischen Weg und versucht jetzt nicht auf Biegen und Brechen einen anderen Gutachter durchzubekommen, womit er sich zum einen ein jahrelanges Engagement sichern würde und zum anderen sich der Zustimmung von Frau Rödel sicher sein könnte.

Daneben äußert er, dass er zwar davon ausgeht, dass das Gericht Ulvi nicht entlassen wird, sich aber dezidiert mit den Argumenten auseinandersetzt. Auch sieht er eine Selbstkritik bei der Justiz. Und das Frau Rödel nicht zu Wort kam, war ihm offenbar nicht nur scheißegal, sondern auch ziemlich recht.

Wenn Du überlegst, in welcher Runde er da sitzt, kommen die Äußerungen einer Gotteslästerung gleich.


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 20:30
@LivingElvis

Hm, kann ich nicht finden.
Er lauscht doch ganz gespannt den rödelschen Ausführungen und nickt öfters zustimmend. Findest Du nicht?

Sein Brief an Hörteis spricht außerdem Bände...Spricht für mich jetzt eher gegen eine Sachkenntnis...


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 20:33
Naja...was soll er denn machen? Der in der "PK" sagen, dass sie den Mund halten soll? Letztlich kriegt er ja von ihr sein Geld. Da ist man diplomatisch.

Brief an Hörteis?


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 20:37
@LivingElvis

Musst mal suchen, wurde hier aufgeführt.
Wetten, danach siehst Du das anders? ;-)


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 20:38
Kannst Du das etwas genau eingrenzen? Sonst wird die Suche abendfüllend....


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 20:45
@LivingElvis

Tut mir leid, es war ein Facebookeintrag von Hörteis, der hier verlinkt wurde.

Es war halt ein Brief von S. an H., der ihm mit rechtl. Konsequenzen drohte, wenn er UK weiter verunglimpfe . Sehr fragwürdig...


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 20:52
Ich habe es Mao gesendet u es darf auch laut Herr Hörteis hier veröffentlicht werden !


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 22:56
Für die Rödel war es echt Höchststrafe, dass sie nicht reden durfte. Die schnaubt ja jetzt schon vor Wut, wo nicht mal das Ergebnis bekannt ist.

Wusste gar nicht, dass man dem Ulvi schon ne eigene Facebookseite eingerichtet hat. Übrigens witzig:

https://www.facebook.com/ulvi.kulac.9/photos/pcb.335357879995205/335357633328563/?type=1&theater

Saschenbrecker (was ein Name...Euler war leichter zu schreiben...) und Ulvi - das passt von der Größe, figurlich und modisch. DreamTeam? :D


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 22:59
@emz
Danke! Ich weiß, dass da nicht das herzlichste Verhältnis zwischen Unterstützern und dem Nordbayerischen Kurier besteht, aber ich finde diese objektivere Berichterstattung erfrischend. :D




Zur Lektüre:

Christian Hartl, 2012
Wie erfolgreich ist die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§63 und 64 StGB?
http://epub.uni-regensburg.de/27198/1/dissertationwinCH.pdf

Daraus:
Die Feststellung der verminderten Schuldfähigkeit oder einer vollständigen Schuld-unfähigkeit kann dazu führen, dass ein Täter nicht bestraft wird oder dass seine Strafe geringer ausfällt als im Falle einer komplett vorhandenen Schuldfähigkeit. Nach § 63 des Strafgesetzbuches muss aber vom Gericht die Unterbringung in einem psychiatri-schen Krankenhaus angeordnet werden, wenn von einem schuldunfähigen oder ver-mindert schuldfähigen Täter eine erhebliche Allgemeingefährdung ausgeht. In diesem Fall wird vom Gericht eine prognostische Einschätzung getroffen, bei der ein psychiatrischer oder psychologischer Sachverständiger zur fundierten Begründung einer derar-tigen Entscheidung hinzugezogen wird (Tondorf, 2005).Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist zeitlich unbefristet, die Vollstreckung wird gemäß § 67d des Strafgesetzbuches dann zur Bewährung ausge-setzt, wenn zu erwarten ist, dass vom Untergebrachten keine Gefahr mehr für die Öf-fentlichkeit ausgeht.
Am häufigsten werden Patienten aufgrund dieser nicht mehr fortbestehenden Ge-fährlichkeit aus der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entlassen. In weniger Fällen findet eine Entlassung statt, weil die Voraussetzungen der Maßregel nicht mehr vorliegen (§ 67d StGB), d. h. in der Regel, dass die Erkrankung nicht mehr vorliegt, die zur Unterbringung geführt hat. Ebenso werden Unterbringungen in selte-nen Fällen beendet, weil die Zeitdauer der Unterbringung unverhältnismäßig lange ist (§ 67d StGB).

...

Hier spiegelt sich unter anderem eine zurückhaltende Ent-lassungspraxis von Sexualstraftätern der Gerichte wieder, der Anteil an der Gesamt-heit entlassener Patienten beträgt nur 13 %. Nach einer Untersuchung von Dessecker (2005) sank der Anteil von Straftaten gegen das Leben in Deutschland zwischen 1990 und 2002 von 25 % auf 14.5 %, während im gleichen Zeitraum der Anteil von Strafta-ten gegen die körperliche Unversehrtheit von 27.5 % auf 41.3 % angestiegen ist.

...
Ich habe noch nicht Alles gelesen, es gibt aber einige Fallbeispiele und es werden viele Facetten beleuchtet.


Eine Frage, die sich mir stellt:

Angenommen, Jemand vergewaltigt ein Kind (oder versucht es) und landet wegen Schuldunfähigkeit in der Forensik. Verhält sich dort über Jahre hinweg völlig unauffällig und kann draußen eine intakte Sozialstruktur aufweisen, die ihn aufnimmt. Nach x(?) Jahren kann er mit Entlassung rechnen, nachdem er sich vorher über einen längeren Zeitraum bei stetig wachsenden Lockerungen bewährt hat.

Angenommen, Jemand missbraucht "nur" Kinder (in stattlicher Anzahl) und landet wegen Schuldunfähigkeit in der Forensik. Verhält sich dort über Jahre hinweg völlig unauffällig und kann draußen eine intakte Sozialstruktur aufweisen, die ihn aufnimmt. Nach welcher Zeit kann er mit einer Entlassung rechnen? Nach 3-5 Jahren kann er mit Entlassung rechnen, nachdem er sich vorher über einen längeren Zeitraum bei stetig wachsenden Lockerungen bewährt hat.

Wenn also bei einem Sexualstraftäter das Verhalten während der Unterbrindung tadellos ist und die Sozialprognose positiv, dann ist durchaus eine Entlassung möglich.

Was also ist bei Ulvi K. im Argen? Allein der noch bestehende Vergewaltigungsvorwurf kanns nicht sein.


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 23:10
Zitat von jaskajaska schrieb:Angenommen, Jemand missbraucht "nur" Kinder (in stattlicher Anzahl) und landet wegen Schuldunfähigkeit in der Forensik. Verhält sich dort über Jahre hinweg völlig unauffällig und kann draußen eine intakte Sozialstruktur aufweisen, die ihn aufnimmt. Nach welcher Zeit kann er mit einer Entlassung rechnen? Nach 3-5 Jahren kann er mit Entlassung rechnen, nachdem er sich vorher über einen längeren Zeitraum bei stetig wachsenden Lockerungen bewährt hat.
Kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt da auf die zugrundeliegende Störung an.

Es geht ja da um die Frage was IN ZUKUNFT wahrscheinlich passieren wird. Natürlich nimmt man da auch die Vergangenheit als Indikator, aber eben nicht nur. Wenn also jemand 50 Menschen ermordet hat, die der Tat zugrundeliegende Störung aber so weit im Griff ist, dass derartige Straftaten einfach nicht mehr zu erwarten sind, wird er entlassen. Ein anderer hat vielleicht nur einen Mensch getötet, aber die Störung dauert weiter fort. Der bleibt dann halt drin.

Was Saschenbrecker mit Verhältnismäßigkeit meint ist rein die Abwägung zwischen der Art der zu erwartenden Straftaten und dem Eingriff in die Rechte des Untergebrachten. Ich kann da keinen Kleptomanen 20 Jahre einschließen, bloß weil der garantiert im nächsten Edeka wieder Luftballons klaut. Da bestünde ein krasses Missverhältnis zwischen geschütztem und eingegriffenem Rechtsgut.


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 23:18
@LivingElvis
Das hab ich verstanden, danke.
Nur die Einschätzung, welche Straftaten zu erwarten sind, war ja Gegenstand des neuen Gutachtens. Und das Ergebnis scheint ja so zu sein, dass eine weitere Unterbringung empfohlen wird. Daraus folgere ich, dass weitere Straftaten zu erwarten sind und dass sie die Unversehrtheit Dritter gefährden.
Worauf also kann diese Einschätzung fussen? Sicher nicht nur auf den vor 18-14 Jahren passierten Vorfällen. Ich gehe davon aus, dass es mindestens auf den Therapieerfolg, die Einsicht, das Verhalten während des Klinikaufenthaltes, das soziale Umfeld und die Zukunftsprognosen ankommt.
Richtig?


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Peggy Knobloch

09.01.2015 um 23:31
@jaska

Die Fragestellung innerhalb einer Gefährlichkeitsbeurteilung richtet sich weniger darauf, WELCHE Straftaten zu erwarten sind, als vielmehr, OB zumindest die UK angelasteten Straftaten, für die er rechtskräftig verurteilt wurde, wieder zu erwarten sein könnten.

Dafür werden i.d.R. die Tatmerkmale dieser früheren Taten nochmals analysiert und die gegenwärtige Grundstörung diesbezüglich untersucht sowie etwaige sichernde Faktoren (soziale und personale Schutz- versus Risikofaktoren) aufeinander bezogen und abgewogen.

Rein forensisch gedacht (ist meine private Meinung, die mangels umfassender Infos natürlich nicht zutreffen muss und rein spekulativ ist) erscheint es mir naheliegend, dass es wahrscheinlich zwei Faktoren gibt, dass für eine weitere Unterbringung in UKs Fall entschieden wurde:

1. es gibt organische (resp. störungsbezogene) Faktoren, die ein erneutes deviantes Verhalten erwarten lassen
2. die sichernden Faktoren, die diese organischen Faktoren soweit kontrollieren könnten, dass dieses Verhalten höchstwahrscheinlich vermieden wird, sind gegenwärtig als nicht ausreichend einzuschätzen.


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 01:19
Zitat von tracestraces schrieb:Dafür werden i.d.R. die Tatmerkmale dieser früheren Taten nochmals analysiert und die gegenwärtige Grundstörung diesbezüglich untersucht sowie etwaige sichernde Faktoren (soziale und personale Schutz- versus Risikofaktoren) aufeinander bezogen und abgewogen.
Genau das ist das Problem. eigentlich hätte im WAV auch die Frage neu entschieden werden müssen, ob Herr Kulac wirklich Peggy vergewaltigt habe oder man hier - wie im Falle des Mordes - mit ausreichender Sicherheit nicht ausschließen konnte, ob er das nur aus Erlebten zusammengesetzt hat oder ob ihm etwas suggeriert wurde.

Dies ist leider nicht behandelt worden, dass dürfte ein schwerer Fehler von Euler sein, der kaum mehr wiedergutzumachen ist. Der Versuch einer neuen Wiederaufnahme um diese Frage zu klären, dürfte aus jetziger Sicht kaum einen Chance auf Erfolg haben, da die Gründe, welche zur WAV geführt haben, durch das WAV verbraucht wurden. Es müssten jetzt aus dem Nichts neue Gründe auftauchen, was kaum der Fall sein dürfte.

Abgesehen davon haben die Richter in Deutschland nicht allein die Anträge der Parteien zu betrachten, sie müssen selber der Wahrheitsfindung durchführen und daher einiges von Amts wegen erheben. Die Behandling dieser Frage hätte eigentlich auf der Hand gelegen und für die Wahrheitsfindung daher auch erforderlich gewesen. Man kann also hier Euler nicht allein die Schuld geben, dass dies nicht geklärt wurde.

Die Frage wäre, wie würde die Entscheidung der Unterbringung ausfallen, wenn im WAV auch die Vergewaltigung nicht mehr hätte mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden können und so einen kompletten Freispruch erreicht worden wäre?

Die Vergewaltigung dürfte in den Bereich einer schweren Straftat fallen, die anderen könnten hier vielleicht noch als erhebliche durchgehen.

Da die Frage der Vergewaltigung nicht geklärt wurde, bleibt es sehr fraglich, ob hier die Justiz ihrer Aufgabe gerecht wurde.


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Peggy Knobloch

10.01.2015 um 01:30
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Abgesehen davon haben die Richter in Deutschland nicht allein die Anträge der Parteien zu betrachten, sie müssen selber der Wahrheitsfindung durchführen und daher einiges von Amts wegen erheben. Die Behandling dieser Frage hätte eigentlich auf der Hand gelegen und für die Wahrheitsfindung daher auch erforderlich gewesen. Man kann also hier Euler nicht allein die Schuld geben, dass dies nicht geklärt wurde.
Das ist stimmt so nur für Verfahren im ersten Rechtszug. Im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens liegt der Verhandlung zunächst der jeweilige Antrag zugrunde. Man darf da als Richter auch durchaus davon ausgehen, dass ein Verurteilter in mehreren Fällen in seinem Antrag abschließend all jene Fälle benennt, bei denen seiner Auffassung nach Unrecht geurteilt worden ist.

Natürlich KANN das Gericht nach eigenem Ermessen auch darüber hinausgehen, es hat dabei aber auch die Prozessökonomie zu beachten. Darüberhinaus ist fraglich, ob die vorgebrachten WA-Gründe überhaupt eine WA im Falle der Vergewaltigung getragen hätten. Meines Wissens hat es diesbezüglich keine neuen Beweise gegeben.


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