@jaskaWas wurde in den vergangenen Jahren in der Berichterstattung denn verschwiegen, was gegen Ulvi sprechen würde?
Richtig ist, dass ein Gericht alle belastenden und entlastenden Indizien zusammentragen und bewerten muss. Im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände muss das Gericht dann bewerten, ob die Indizien ausreichen, um ohne jeden Zweifel davon überzeugt zu sein, dass (a) Peggy tatsächlich tot ist und (b) Ulvi tatsächlich der Täter war. Bestehen auch nur die geringsten Zweifel, muss der Angeklagte "in dubio pro reo" freigesprochen werden.
Besteht also trotz der Indizien weiterhin die theoretische Möglichkeit, dass (a) Peggy vielleicht doch noch leben könnte oder (b) auch ein anderer Täter denkbar erscheint, kann Ulvi die angebliche Tat nicht mit der notwendigen "zweifelsfreien" Gewissheit nachgewiesen werden, so dass Ulvi freizusprechen wäre.
Bisher kann ich derartige gewichtige Indizien, die zweifelsfreie Schlüsse gegen Ulvi zulassen würden, nicht erkennen. Von daher würde mich das echt interessieren, welche Indizien von der Berichterstattung angeblich "verschwiegen" werden.
@allWenn Ihr der Meinung seid, man dürfe Ulvi weiterhin des "Kindesmissbrauches" bezichtigen, dann würde mich mal interessieren, was Ulvi denn überhaupt konkret für Missbräuche begangen haben soll.
Bisher konnte ich hierzu irgendwie nur wenig Konkretes lesen.
Behauptet wird ja, dass Ulvi angeblich am 03.05.2001 nachmittags Peggy bei sich zu Hause missbraucht bzw. vergewaltigt habe. Dieses soll Ulvi angeblich gestanden haben. Wie bei jedem Geständnis muss ein Richter vor einer Verurteilung überprüfen, ob das Geständnis der Wahrheit überhaupt entsprechen kann oder ob dieses möglicherweise unwahr ist. Angeblich soll Peggy wohl am 03.05.2001 ohne Auffälligkeiten bei ihrer Freundin bis ca. 17:00-17:30 gewesen sein und danach zum Kinderturnen gegangen sein. Auch die Turnlehrerin bestätigte wohl, dass Peggy von ca. 18-19 Uhr beim Turnen war. Peggy sei vom Verhalten "absolut wie immer gewesen" (vgl.
http://www.ulvi-kulac.de/prozess.html). Es konnten an der Kleidung von Peggy keine Spuren gefunden werden, die auf einen Missbrauch von Ulvi hindeuten könnten. Auch am angeblichen Tatort konnte man wohl keine einzige Spur finden, die das Geständnis hätten bestätigen können.
Weder Peggys Freundin, noch die Turnlehrerin haben irgendwelche Aufälligkeiten an Peggy am Tag des angeblichen "Mißbrauches" bzw. nach der angeblichen Tat feststellen können. Peggy hat diesen angeblichen Mißbrauch in den ca. 4 Tagen bis zu ihrem Verschwinden auch gegenüber keiner Person erwähnt oder angedeutet. Es erscheint daher nicht sonderlich wahrscheinlich, dass dieser angebliche Missbrauch an Peggy durch Ulvi tatsächlich stattgefunden hat. Es bestehen jedenfalls erhebliche Zweifel.
Des Weiteren soll Ulvi wohl einige Male vor Kindern seine Hose heruntergelassen und onaniert haben, was von sämtlichen Beteiligten aber wohl als harmlos abgetan wird und wohl auch bis zum Verschwineden von Peggy von keinem einzigen "opfer" zur Anzeige gebracht wurde. Offenbar hatte keines der angeblichen "Opfer" das Verhalten von Ulvi als "Missbrauch" empfunden. Zum Teil soll es wohl sogar auch so gewesen sein, dass Ulvi von den Kindern verarscht und zu diesen Handlungen angestachelt worden sein soll. Wer ist dann eigentlich der Täter und wer das Opfer, wenn Kinder einen geistig Behinderten verarschen und zu Handlungen motivieren, deren Unwertgehalt dieser nicht einordnen kann?
In dem Buch von Jung&Lemmer wird z.B. ein Vorfall vom 27.08.2001 beschrieben, wo eine Frau Langnickel einen Vorfall beobachtet hatte, wo Ulvi sich wohl vor einem Kind entblößt hatte. Frau Langnickel wollte den Jungen dann wegzerren, der aber offenbar lieber dort bleiben wollte.
Ich will nichts verharmlosen, aber wenn Kinder einen geistig Behinderten zum Entblößen und onanieren anstacheln, dann wird man diese Kinder nur noch schwerlich als "Missbrauchsopfer" bezeichnen können. Im Strafrecht nennt man das "Benutzen" einer schuldunfähigen Person im übrigen "mittelbare Täterschaft" (§ 25 StGB). Die Kinder, die Ulvi zum "Entblößen" und "onanieren" angestachelt haben, wären damit "mittelbare Täter" ihres eigenen "Missbrauchs", was ersichtlich absurd erscheint. Darf man das "anstachelnde" Kind dann auch öffentlich eines Kindesmissbrauchs bezichtigen, weil es ja auch nur nicht bestraft werden kann, weil es unter 14 Jahren nicht strafmündig ist. Sollten diese "anstachelnden" Kinder dann auch in Kliniken weggesperrt werden, weil die Allgemeinheit und insbesondere Behinderte vor solchen Kindern beschützt werden müssen?
Wenn zwei 13 Jährige miteinander Sex haben, erfüllen beide Kinder im Übrigen ebenfalls den Tatbestand des "sexuellen Mißbrauchs von Kindern" (§ 176 StGB). Beide Kinder bleiben nur deshalb straffrei, weil sie mit 13 jeweils nicht strafmündig sind. Darf man diese beiden Kinder, die nur aufgrund ihrer fehlenden Strafmündigkeit nicht bestraft werden können, nunmehr trotzdem öffentlich als Personen bezichtigen, die Kinder "missbraucht" haben?
Wie gesagt, ich will hier nichts verharmlosen, aber ich halte es für äußerst fragwürdig, einen Schuldunfähigen öffentlich als jemanden bezichtigen zu dürfen, Kinder zu "missbrauchen". Zugegebenermaßen kenne die Sachverhalte in Bezug auf die angeblichen "Missbräuche" von Ulvi aber auch nicht wirklich, so dass ich letztlich nicht beurteilen kann, ob seine Handlungen tatsächlich wirkliche "Missbräuche" darstellten bzw. was überhaupt tatsächlich stattgefunden hat. Das, was ich hierzu jedoch bisher lesen konnte, deutet aber eher darauf hin, dass Ulvi möglicherweise eher das Opfer von Verarschungen von Kindern gewesen sein könnte, die sich über Ulvi lustig gemacht haben.
Gerne bin ich aber bereit, meine Ansichten zu hinterfragen, wenn mir konkreter berichtet wird (am Besten mit entsprechenden Links), was Ulvi tatsächlich für "Missbräuche" begangen haben soll.