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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

28.02.2019 um 08:38
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:man will ja auch mal vorankommen.
Naja, bei einem derart ausgelutschten Fall, in dem es nur noch um repetitive Wiederaufnahmeanträge geht und nur der Verurteilte, sein Unterstützerkreis und seine Verteidigung entscheiden, was an die Öffentlichkeit kommt, sehe ich das „Vorankommen“ in so einem Krimi-Thread ohnehin als sehr beschränkt an. Es ist in solchen Threads doch immer ein Im-Kreis-Drehen und Wiederaufwärmen.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Offenbar entsorgte Handys, Entsorgte Kippen, Spurenbeamte hinterlassen Spuren am Tatort, Verunreinigungen von DNA?, etc etc.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:So obskur sich meine Auflistung sich anhört - so real ist sie leider. Die Liste ist aber noch weit länger. Und das Meiste davon taucht nicht nur im Urteil auf
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Allerdings hast Du behauptet, all das würde sich im Urteil finden.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Lichtenberg... es ist extrem traurig das Du nicht lesen kannst oder willst.
Ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht. Taucht deine Fehlerliste nun im Urteil auf oder nicht? Der Satz „Taucht nicht nur im Urteil auf, sondern auch anderswo“ heißt ja, sie taucht im Urteil auf. In welcher Form und wurden die Fehler als solche im Urteil deklariert? Ich kann das jedenfalls so nicht finden.


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28.02.2019 um 09:00
Zitat von roberndrobernd schrieb:Du fragst ständig nach Belegen. Ist dir eigentlich klar, dass nur ein kleiner Teil möglicher Belege überhaupt zugänglich ist. Und das ist im Wesentlichen der Urteilstext. Wenn aber genau der angezweifelt wird, taugt er nicht, sich selbst zu belegen. Wäre der Urteilstext nicht zweifelhaft, würden wir hier nicht diskutieren.
Na ja, ich denke, in den nicht veröffentlichten Akten wirst Du m.E. nicht mehr viel Relevantes finden, zumal ja nicht nur das Urteil veröffentlicht wurde, sondern:

- Urteil
- Revision
- Verfassungsbeschwerde
- Hinweisbeschluss Zivilprozess
- Strafanzeige Briessmann
- Wiederaufnahmeantrag
- Urteil LG zum Wiederaufnahmeantrag
- Urteil OLG zum Wiederaufnahmeantrag
- Verfassungsbeschwerde

Wenn Du dann noch alle Medienberichte dazu nimmst, dann weisst Du m.E. sehr gut, was Sache ist und was nicht.


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28.02.2019 um 09:07
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das ist genau das Problem in der Rechtsprechung.
Du möchtest sagen, dass das Problem an der Rechtsprechung sei, dass ein Urteil anders als ein Auto kein (greifbarer) Gegenstand sei?

Wenn Du wissen möchtest, ob ein Auto fährt, musst Du dich hineinsetzen und fahren.

Wenn Du wissen möchtest, ob ein Urteil schlüssig ist, musst Du es lesen.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Du fragst ständig nach Belegen.
Entschuldige bitte, dass ich Behauptungen belegt haben möchte. @SirMarvel behauptet, er würde das Urteil kennen. Er macht Angaben über den Inhalt des Urteils, die sich nicht finden lassen. Der Bitte auf eine Angabe im Urteil kommt er nicht nach.

Was meinst Du: Hat @SirMarvel das Auto probegefahren, dessen Untauglichkeit zur Fahrt er so leidenschaftlich bestreitet?


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28.02.2019 um 09:42
Zitat von asadehasadeh schrieb:Ich wüsste nicht, warum ein einigermaßen intelligenter Mensch, ob juristisch vorbelastet oder nicht, die Voraussetzungen für ein WAV nicht verstehen sollte. Das ist ja an sich nicht so schwer, zumindest in der Theorie
Probieren wir es doch einfach mal aus!

Die Vorschrift des § 359 Nr. 5 StPO wurde hier gleich zwei mal zitiert. Du brauchst nur auf Seite 881 dieses Threads gehen und kannst sie dort nachlesen.

Jetzt erkläre bitte folgende zwei Begriffe: "Neue Tatsachen" und "neue Beweismittel".

Und dann erklär bitte noch, was es mit dem vorletzten Wort des § 359 Nr. 5 StPO auf sich hat.

Mir scheint, das Wort wird hier allenthalben überlesen.


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28.02.2019 um 10:03
Das Urteil bzw. der Urteilstext lässt zumindest für mich viele Fragen offen. Was soll man belegen, wenn es keine Erklärungen gibt?

So wurde beispielsweise im Urteilstext auf die Vorfindesituation hinsichsichtlich der beiden sich in der Wohnung befindlichen _Telefone hingewiesen.

Über diese Standleitungsnummer 14 war die Tante zu erreichen an einem festen Apparat in ihrem kleinen Büro, weiter an einem schnurlosen Telefon. ..
„Unter der Ablage, rechts neben dem PC-Monitor, befand sich die Basisstation eines Schnurlostelefons der Firma Siemens, Typ Gigaset CC 340 ISDN (s. Punkt 1.3.3). Das Mobilteil befand sich nicht in diesem Raum, sondern im kleinen Esszimmer auf dem Tisch (mit aufgeklebten Herzchen auf der Oberschale s. Punkt 1.2.3).“
(vgl. Auswertungsbericht vom 14.12.2006 – Anlage 31)
Auch dieser Umstand ist in der polizeilichen Lichtbildmappe (Bd. II, Libi Nr. 174/175 – Anlage 32) festgehalten. (S. 146)
Zusätzlich konnte auch noch ein Anrufversuch vom Privatfestnetz CB um 18.15 Uhr bei einem Immobilienmakler in Würzburg nachvollzogen werden, der der Getöteten zugeordnet worden war (UA E 6a ii, S. 70).
In diesem Zusamenhang findet man im Urteil leider keiner Informationen darüber, ob es einen oder mehrere Anrufbeantworter gab, die Gespräche aufzeichneten und auch nicht darüber ob es sich um interne oder externe ABs handelte.

Es finden sich auch keine Informationen über die Auswertung der ABs, dass die Telefone untersucht wurden, darauf lässt lediglich die Tatsache schliessen, dass der letzte Anruf nach Augsburg zur Immobilienverwaltungsfirma nachvollzogen werden konnte. Diese Information , nehme ich zumindest an, hat man dem Telefon und seinem Speicher entnommen. Das Telefon, bzw. die Telefone müssten also als tatrelevant eingeschordnet und eingeschätzt worden sein. Demnach müsste es eigentlich umfangreiche Untersuchungen hinsichtlich der beiden Telefone gegeben haben. Es müsste überprüft worden sein, welche Anrufe zuletzt getätigt wurden und wer anrief, der AB bzw. die ABs werden ausgewertet worden sein, zeitnah. Gleichzeitig kann man davon ausgehen, dass auch beide Telefone, das im Büro und das im Esszimmer spurentechnisch untersucht wurden. Auch hierzu findet sich leider im Urteilstext nichts an Informationen. Vielleicht habe ich es aber auch überlesen und jemand hier kann mir weiterhelfen.


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28.02.2019 um 10:23
@meermin
Hast du das Urteil wirklich gelesen? Zu deinem Interessensgebiet „Telefone“ steht da jede Menge drin.


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28.02.2019 um 10:51
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Hast du das Urteil wirklich gelesen?
Sollte ich die obigen Textpassagen aus einem anderen Zusammenhang als dem Urteilstext kopiert haben?

Aus dem von mir zitierten Text, den du anscheinend dem Urteil nicht zuordnen kannst , geht hervor, dass es zwei Telefone in der Tatwohnung gab. Die Telefone befanden sich bei Auffinden des Opfers im Arbeitszimmer und im kleinen Esszimmer. Bei einem der Telefone handelte es sich um ein fest installiertes Telefon, das andere funktionierte mit einer Ladestation. Von einem dieser beiden Telefone aus muss das Gespräch mit der Immobilienfirma geführt worden sein. Die Frage wäre , von welchem? Und es stellt sich die Frage wie mit diesem Telefon spurensicherungsmässig verfahren wurde. Wurde es auf Fingerabdrücke und DNA Spuren hin untersucht? Immerhin stand zumindest hier die Frage im Raum, ob das letzte Telefonat überhaupt von Frau Böhringer selber initiert worden sein muss. Und falls es das Telefon im Arbeitszimmer gewesen sein sollte von dem die Immobilienfirma angerufen wurde, so fanden sich dort auch Spuren des Täters, bzw. es fanden sich Handschuhspuren an einer Armani Schachtel.

Es stellt sich grundsätzlich die Frage ob und welche Rolle die sich in der Wohnung befindlichen Telefonanlagen in Zusammenhang mit der Tat spielten. Und es stellt sich die Frage, wie spurentechnisch bezüglich dieser Telefonanlagen hätte verfahren werden müssen und was wirklich wie und wann untersucht wurde.


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28.02.2019 um 11:02
Ganz konkret stellt sich bezüglich der Telefone die Frage, ob sich nur die Fingerabdrücke von Frau Böhringer auf den Telefonen befanden. Wenn sich aber gar keine Fingerabdrücke an den Telefonen befunden haben sollten, eine Möglichkeit, dann bestünde die Möglichkeit, dass die Telefone vom Täter nach Benutzung abgewischt worden wären. Im Urteil, dessen Textpassagen in anderern Bereichen äusserst detailreich daherkommen findet sich zu diesem Punkt erstaunlicherweise leider gar nichts.


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28.02.2019 um 11:31
Zitat von meerminmeermin schrieb:Über diese Standleitungsnummer 14 war die Tante zu erreichen an einem festen Apparat in ihrem kleinen Büro, weiter an einem schnurlosen Telefon. ..

„Unter der Ablage, rechts neben dem PC-Monitor, befand sich die Basisstation eines Schnurlostelefons der Firma Siemens, Typ Gigaset CC 340 ISDN (s. Punkt 1.3.3). Das Mobilteil befand sich nicht in diesem Raum, sondern im kleinen Esszimmer auf dem Tisch (mit aufgeklebten Herzchen auf der Oberschale s. Punkt 1.2.3).“
(vgl. Auswertungsbericht vom 14.12.2006 – Anlage 31)
Auch dieser Umstand ist in der polizeilichen Lichtbildmappe (Bd. II, Libi Nr. 174/175 – Anlage 32) festgehalten. (S. 146)

Zusätzlich konnte auch noch ein Anrufversuch vom Privatfestnetz CB um 18.15 Uhr bei einem Immobilienmakler in Würzburg nachvollzogen werden, der der Getöteten zugeordnet worden war (UA E 6a ii, S. 70).
Schönen Dank für diese Ausführungen. Wenn ich deratige Texte lese, habe ich so meine Zweifel, dass sich der Schreiber jemals in seinem Leben mit Telefontechnik beschäftigt hat. Selbst in diesem kurzen Text stecken bereits Widersprüche. Wenn wir akribisch den Urteilstext durchforsten, werden wir mit Gewissheit mehr davon finden.

Kurz vor dem Zitat heißt es:
"In dem polizeilichen Auswertebericht zu den Telekommunikationsanlagen in der Parkgarage und Wohnung CB’s ..."

- Es handelt sich also um eine gemeinsame ISDN-Nebenstellenanlage aus dem Bereichen Parkgarage UND Wohnung. Das würde ich auch so ähnlich erwarten.
- Weil die Endgeräte (Telefon oder Fax) einer derartigen Anlage in der Regel wenig intelligent sind, sind sie von untergeordneter Bedeutung. Es müssten nicht diese untersucht werden sondern die Nebenstellenanlage und darin gespeicherte Einträge.
- Beim ISDN-System gibt es keine Standleitung. Es gibt nur Wahlleitungen. Aufgrund der ISDN-Leitungsstruktur (ISDN-Bus) kann kein bestimmter Telefonapparat einer bestimmten Leitung zugeordnet werden.
- Ein Anruf kann keiner bestimmten Person zugeordnet werden sondern bestenfalls einer bestimmten internen Rufnummer (z.B. die 14 von CB).
- Es ist nicht möglich, den Ruf einem bestimmten Telefon zuzuordnen, weil in jedes Telefon individuell einprogrammiert ist, bei welchen internen Rufnummern es aktiv ist.
- In der Regel sind je nach Programmierung mehrere Telefone bei derselben internen Rufnummer aktiv. Das kann die Telefonzentrale weder verhindern noch erkennen.
- Selbst wenn spezielle Telefone so programmiert sind, dass nur sie alleine in bestimmten Situationen funktionieren, lässt sich das jederzeit ändern. Wenn also im Normalfall allein CBs Schnurlostelefon die interne Rufnummer 14 bedient, lässt sich jederzeit an jedem beliebigen Telefon an demselben ISDN-Bus (für bis zu 7 Telefone) ebenfalls die 14 aktivieren. Auch wenn es ursprünglich nicht vorgesehen ist, lassen sich auch von anderen Telefonen unter dieser intern-Nummer Gespräche führen. Diese Möglichkeit lässt sich vorübergehend einrichten, ohne dass es irgendwo protokolliert würde.
- Wenn die Verifizierung eines Anrufsversuchs aufgrund von Eintragungen im Telekom-System (z.B. Telefonrechnung) erfolgt, lässt sich nicht einmal die interne Apparatenummer zuordnen sondern lediglich der dafür verwendete Amtskanal, also eine der von der Telekom für das Parkhaus vergebene Rufnummer.

Ich kann das alles so locker aufschreiben, weil wir selbst eine ältere, recht aufwändige ISDN-Anlage betreiben, die ich selbst installiert und eingerichtet habe. Mein Telefon läutet z.B. nur unter meiner (Telekom-)Rufnummer. Wenn ich telefoniere, wird auch meine Rufnummer an den Empfänger übertragen. Es kostet mich nur 10 Sekunden, es auch für die Nummer meiner Frau zu aktivieren. An anderenTelefonen, in denen mehrere Nummern hinterlegt sind, lässt sich per Tastendruck festlegen, welche Nummer verwendet werden soll.


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28.02.2019 um 12:06
@robernd

Spannende Hinweise über Deine intimen Kenntnisse Eurer alten ISDN-Anlage.

Aber wo möchtest Du jetzt Widersprüche im Urteil festgestellt haben? Das ergibt sich leider nicht aus Deiner anekdotischen Erzählung.


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28.02.2019 um 12:50
Die DNA-Spur auf dem Blazer halte ich immer noch für ein gewichtiges und keinesfalls ausgeräumtes Indiz.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Nach Beschreibung des von Bence mit seiner Tante gepflegten sozialen Kontakts und nach Anhörung einer Sachverständigen konnte das aus der DNA-Spur Bences auf dem Sakko an der Leiche vom Strafgericht abgeleitete ‚Indiz‘ nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Die DNA Spur am Sakko wurde wohl im Zivilprozess als nicht zu halten eingestuft.
Das halte ich aber für eine sehr voreilige Feststellung.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Da bist Du falsch informiert. Frag am besten mal Marc_Smith dazu oder les Dich tiefer ein.
Die DNA-Spur am Sakko ist eine Mischspur aus der DNA des Opfers und einem Teil-Profil, das auf BT zutrifft. Das fremde Teil-Profil trifft hingegen nicht zu auf das DNA-Muster des Vaters, der Mutter und des Bruders, so die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A.

Verschiedene harmlose Übertragungswege hat das Gericht ausgeschlossen bzw. als höchst unwahrscheinlich eingestuft und dies ausführlich begründet.

Wie wird diese Spur nun von BT bestritten?

"Entsprechend gab die 4. Zivilkammer des Landgerichts München I hierauf mit Hinweisbeschluss vom 07. Juni 2011 bekannt, dass nicht nachgewiesen werden könne, „dass die auf dem Rücken des sog. Sakkos der Getöteten festgestellte DNA des Beklagten in einer verfänglichen Situation angetragen worden ist."

Es ist also weiterhin nicht auszuschließen oder gar unwahrscheinlich! Im Gegenteil, es ist weiterhin hochwahrscheinlich, dass diese Spur von BT stammt, als er seine Tante erschlug. Ausgeräumt wurde da gar nichts.

Es ging angeblich bei dem Zivilprozess darum, vorab Argumente für ein Wiederaufnahmeverfahren zu installieren. Wenn nun das Zivilgericht dieses DNA-Argument nach Ansicht von BT entkräftet hat, wird es selbstverständlich Gegenstand des nachfolgenden Wideraufnahmeantrags vom 01.10.2012 gewesen sein, der dann aber vom Landgericht Augsburg am 5. Dezember 2014 abgewiesen und vom OLG bestätigt wurde. Warum wohl? Weil die "Indizienkette gebrochen" ist, wie verlautbart wurde? Wohl eher nicht.
Warum werden diese Entscheidungen auf der Unterstützerseite eigentlich nicht veröffentlicht? Mutet diese selektive Transparenz nicht seltsam an, wo doch sonst ansprechendes Anschauungsmaterial in Form von Graphiken veröffentlicht wird, damit der Betrachter auch alles versteht?

Das Opfer lag beim Auffinden auf dem Bauch. Am Sakko befanden sich hinten und rechts oberhalb des Taschenbereichs Blut vom Opfer. In dieses Blut hatte der Täter gefasst. Im Bereich der Abdruckspuren wurde die DNA gefunden, die BT zugeordnet werden kann, nicht jedoch Vater, Mutter oder Bruder.

Ein Antragen beim Auffinden der Leiche ist unwahrscheinlich. Das gilt auch immer noch. Diesbezüglich gibt es meines Wissens keinen anderslautenden Vortrag der Verteidigung.
Ich habe mich eingelesen. Ich finde nichts. Wo wird behauptet, dass die Auffindesituation entgegen der gerichtlichen Feststellungen vermutlich zur DNA-Antragung führte?
Die Argumente des Gerichts:
-Es passt überhaupt nicht zu dem beschriebenen Kontakt zur Leiche beim Auffinden.
-Andere, die sich viel intensiver und lange mit der Leiche beschäftigt haben, haben keine DNA hinterlassen (Gerichtsmediziner, Dr. B., zwei Bestatter)
-Nach Angaben des Zeugen M. fand sich die Spur des Angeklagten ausschließlich in dem Bereich der Handschuhspuren, der insgesamt eine Fläche von 288 qcm ausmachte. Auf einer Gesamtfläche von 9 DIN-A-.5 Blättern hätte die DNA-Spur lediglich auf einer Fläche von weniger als einem DIN-A-5 Blatt konzentriert und gerade in diesem relativ begrenzten Bereich und auch nur dort hätte dann auch der Täter die Handschuhspuren in Blut gesetzt.

Das DNA-Material wurde VOM TÄTER durch das frische Blut zuverlässig und dauerhaft in den Stoff gedrückt und blieb dort haften. Das ist die naheliegende Erklärung.

Nun wird diese Feststellung allein damit in Zweifel gezogen, dass DNA-Teil-Profile an anderen Kleidungsstücken in der Wohnung von CB gefunden wurden, die BT nicht ausschließen (aber auch nicht bestätigen). Das ist alles. Wenig überzeugend, wie ich finde.

DNA von Bence Toth aus Hautzellen ist sicherlich eher auf den Handschuhen, die er dabei hatte und überzog, zu finden, als auf den Sakkos von CB im Bereich der Jackentasche. DNA mit oder in Flüssigkeit (hier Blut) überträgt sich gut und haftet besser. Natürlich hat der Täter diese Spur hinterlassen, alles passt dazu. Sonst wundert man sich ja oft, wie ein Täter keine DNA-Spuren hinterlassen konnte. Jetzt hat man eine DNA-Spur AM OPFER, IN DESSEN BLUT und dann muss es aber irgendeine harmlose Erklärung dafür geben?

Da nun diese Diskussion bereits Gegenstand des früheren WA-Verfahrens war, werden hierzu auch kaum neue Beweise vorliegen.


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28.02.2019 um 13:00
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Da nun diese Diskussion bereits Gegenstand des früheren WA-Verfahrens war, werden hierzu auch kaum neue Beweise vorliegen.
Doch, die gibt es schon. Das Sakko-Indiz wird m.E. nicht mehr zu halten sein, ausser man sagt, es gibt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, vielleicht 10%, dass sie von Bence Toth stammt und bei der Tat angebracht wurde.


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28.02.2019 um 13:02
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wie wird diese Spur nun von BT bestritten?
Das wurde doch schon einige Male hier erläutert. Der Spurensichernde Beamte hat das Sakko mit EINEM einzigen Klebstreifen angeklebt. Jede Angabe dazu, WO welche Spur auf dem Sakko gefunden wurde ist damit reine Spekulation.
Der BT hat die Tante beim Auffinden auf jeden Fall angefasst. Dass er dabei Spuren hinterlassen hat ist sehr wahrscheinlich. Da das Sakko leider nur mit einem Klebstreifen angeklebt wurde kann man auch nicht feststellen, ob die Spuren an Stellen waren, die er beim Auffinden NICHT berührt haben kann.


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28.02.2019 um 13:04
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Doch, die gibt es schon. Das Sakko-Indiz wird m.E. nicht mehr zu halten sein
Was ist denn der neue Vortrag, der nicht Gegenstand des Wiederaufnahmeantrags von 2012 war?


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28.02.2019 um 13:05
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Das wurde doch schon einige Male hier erläutert. Der Spurensichernde Beamte hat das Sakko mit EINEM einzigen Klebstreifen angeklebt. Jede Angabe dazu, WO welche Spur auf dem Sakko gefunden wurde ist damit reine Spekulation.
Der BT hat die Tante beim Auffinden auf jeden Fall angefasst. Dass er dabei Spuren hinterlassen hat ist sehr wahrscheinlich. Da das Sakko leider nur mit einem Klebstreifen angeklebt wurde kann man auch nicht feststellen, ob die Spuren an Stellen waren, die er beim Auffinden NICHT berührt haben kann.
Nur das mit dem Klebestreifen darf nicht mehr gebracht werden, weil bereits im 1. Wiederaufnahmeantrag gebracht und als nicht relevant gewertet wurde.

Und das mit der Wahrscheinlichkeit ist halt so ne Sache. Wie gesagt, der erste Arzt war ca. 40-60 Minuten an der Leiche und hat keine Spuren hinterlassen.


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28.02.2019 um 13:08
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das Sakko-Indiz wird m.E. nicht mehr zu halten sein
Warum nicht? Das Argument, dass ähnliche Teilprofile an anderen Kleidungsstücken gefunden wurden, ist auch verbraucht. Wird die Sachverständige Dr. A. widerlegt?


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28.02.2019 um 13:08
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Aber wo möchtest Du jetzt Widersprüche im Urteil festgestellt haben? Das ergibt sich leider nicht aus Deiner anekdotischen Erzählung.
Es war doch offensichtlich worauf er hinaus wollte. Im Urteil finden sich keine Erläuterungen darüber wie das System konkret eingerichtet war und warum man so genau davon ausgehen kann, dass der Anruf der CB zugeordnet werden kann, da sich so eine Anlage mit den entsprechenden Kenntnissen leicht umstellen lässt.
Da stellt man sich die Frage, ob die Anlage hinsichtlich ihrer Spezifikation/Einstellungen oder kürzlich erfolgten Änderungen im Ganzen geprüft wurde oder nicht.


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28.02.2019 um 13:10
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Und das mit der Wahrscheinlichkeit ist halt so ne Sache. Wie gesagt, der erste Arzt war ca. 40-60 Minuten an der Leiche und hat keine Spuren hinterlassen.
Er wird mit Sicherheit Handschuhe angehabt haben.


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28.02.2019 um 13:12
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Warum nicht? Das Argument, dass ähnliche Teilprofile an anderen Kleidungsstücken gefunden wurden, ist auch verbraucht. Wird die Sachverständige Dr. A. widerlegt?
Weil das Gutachten des DNA-Sachverständigen offenbar falsch war. Und nun eine Sachverständigen-Kapazität kommt, wo man sagen kann, sie hat höhere Kompetenz als der erste Gutachter.
Aber: Das heisst natürlich nicht, dass das Gericht dies gleich sieht wie ich. :-)


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28.02.2019 um 13:12
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Nur das mit dem Klebestreifen darf nicht mehr gebracht werden, weil bereits im 1. Wiederaufnahmeantrag gebracht und als nicht relevant gewertet wurde.
Ja. Mein Text war aber eine Antwort auf die Frage wie die Spur bestritten wird. Das habe ich nochmals erläutert.

@Seps13

Lies doch mal wenigstens einen Teil der Einträge hier.


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