Auch wenn ich von der schuld des BT. fest überzeugt bin, fand ich direkt zu anfangs des aktuell gültigen urteils eine formulierung, die mir erst mal nicht mehr aus dem kopf ging.
Urteil Landgericht München 1
Aus der Gesamtschau aller bewiesenen Indizien, die aufgrund ihrer grossen Zahl und Geschlossenheit keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten zulassen, ergibt sich der festgestellte Sachverhalt.
https://www.allmystery.de/wiki/75045/mordfall-charlotte-boehringerEigentlich kann man diese formulierung doch so nicht stehen lassen, wenn allseits bekannt ist und es sogar durch ein urteil bestätigt ist, das "entscheidende Indizien bislang nicht überzeugend nachgewiesen" (für mich gleich mit zweifel) in der begründung des urteils vom 12.08.2008 gibt.
Nachdem die Zivilkammer daraufhin viele Zeugen aus dem Mordprozess noch einmal angehört hatte, erklärte die Zivilkammer, dass sie erhebliche Probleme mit der Urteilsbegründung der Strafkammer vom 12. August 2008 habe. Für sie seien entscheidende Indizien bislang nicht überzeugend nachgewiesen, hieß es in einem entsprechenden Hinweisbeschluss der Zivilkammer.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mordfall_Charlotte_B%C3%B6hringerWas mir auch noch fragwürdig erscheint ist dieses absurde sich-anbrüllen lassen bei tagelangen endlosen verhören, wenn er angeblich unschuldig ist.
Läßt sich als "unschuldiger" während des verhörs wie einen vollidioten behandeln.
Da sag ich von vornherein ich verweigere jegliche aussage, ende.
Vor einiger zeit sah ich einen bericht in "Brisant", wo es sich um justizirrtümer und unschuldig inhaftierte ging und wie man sich verhalten soll wenn man in solch eine situation gerät für irgendetwas unschuldig angeklagt zu werden.
Selbst kripobeamte sagten und ermahnten ausdrücklich, das das allerwichtigste wäre
"KEINE AUSSAGE ZU MACHEN".
Egal wie hier im fall BT. eine verhördramatik angewendet wird,
jedesmal wenn BT. nicht mehr kann nach dem ganzen anschreien der beamten und er das verhör beenden will,
kommen die wieder mit der "good-cop"-masche und überreden ihn auf vernünftige art das verhör doch weiterzuführen.
Und dieser (....) läßt sich dann auch tatsächlich zum x-ten mal und nach eigenen angaben ohne richtig gegessen zu haben, dazu überreden.